Sonstiges

Der E-Postbrief der Deutschen Post kostet 55 Cent – Günstiger Versand von Einschreiben

Wir mussten ein bisschen warten, weil uns die Post ein wenig auf die Folter gespannt hat, aber jetzt sind sie da: die Details zu dem E-Postbrief. Er soll es uns allen ermöglichen, sicher mit Unternehmen und Verwaltungen zu kommunizieren – über das Internet. Letztlich könnte man sagen, dass der E-Postbrief den klassischen Postbrief mit einer E-Mail kombiniert. Post-Vorstand Jürgen Gerdes lässt sich in einer Unternehmensmitteilung mit den Worten zitieren: „Wir bringen das Briefgeheimnis ins Internet.“

Gelüftet wurde am Mittwoch auch das Geheimnis, was so ein E-Postbrief kosten wird. Die Antwort: wie bei einer Snailmail werden 55 Cent pro Sendung fällig. In elektronischer Form kann sie bis zu 20 Megabyte groß sein. Es hätte mich irgendwie auch gewundert, wenn der Spaß günstiger geworden wäre. Denn die Post hat nicht nur mit rückläufigen Umsätzen im klassischen Brief-Geschäft zu kämpfen, sondern bietet verschiedene Möglichkeiten, die irgendwie bezahlt werden müssen.

Was ich damit meine? Nun, wer möchte, kann seinen digitalen Brief an die Post schicken, die druckt das Schriftstück dann aus und liefert es mit der klassischen Tagespost an den Empfänger. Etwas unkomplizierter – und das könnte in Zukunft unter Umständen durchaus noch preiswerter werden – ist Variante zwei: Elektronischen Brief abschicken, die Post leitet ihn in das elektronische Konto des Empfängers weiter wo er schon nach wenigen Sekunden geöffnet werden kann. Praktisch wie eine E-Mail aber deutlich sicherer weil Sender und Empfänger eindeutig durch die Post verifiziert wurden.


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Einen kleinen Rabatt hat sich die Post für die elektronische Zustellung eines Einschreibens ausgedacht. Die kostet nämlich – Empfangsbestätigung inklusive – nur 1,60 Euro. Für ein E-Postbrief-Einschreiben, das über den Briefträger zugestellt wird, werden mindestens 1,90 Euro fällig. Ein persönlich ausgehändigtes Einschreiben mit Rückschein kostet sogar 6,72 Euro.

Reservierungen der persönlichen Adresse sind ab sofort unter www.epost.de möglich. Sie besteht aus Vor- und Nachname und der Endung @epost.de. Eine Nummer hinter dem Nachnamen verhindert Verwechselungen bei Namensgleichheit. Allen Müllers, Meiers und Schulzes dieser Welt sei aber verraten: wer der Erste ist, der einen bestimmten Namen reserviert, erhält diesen ohne Nummer hinter dem Nachnamen. Freigeschaltet wird das E-Postbrief-Konto erst, wenn man sich in einer Postfiliale mit Personalausweis oder Reisepass identifiziert hat. Der ein oder andere von euch kennt dieses Verfahren vielleicht schon von der Eröffnung eines Bankkontos.

Als erste große Partner hat die Deutsche Post übrigens SAP und die Allianz gewinnen können. Weitere große Unternehmen und Behörden werden sicherlich folgen. Nervigen Spam und virenverseuchte Nachrichten soll es beim E-Postbrief übrigens nicht geben. Ich bin trotzdem gespannt, wie viele Privatnutzer das neue Angebot in Anspruch nehmen werden. Ich will das Projekt weder hoch in den Himmel loben, noch kritisieren – ich warte ab.

(Hayo Lücke)

Über den Autor

Hayo Lücke

Hayo Lücke hat von 2009 bis 2014 insgesamt fünf Jahre lang für BASIC thinking geschrieben und dabei über 300 Artikel beigesteuert.

66 Kommentare

  • Uch nö, wenn ich was versenden möchte mit der Post, dann mache ich das weiterhin auf den normalen Weg. Es wird zwar immer schwieriger, weil es immer weniger Postfilialen gibt, aber noch habe ich immer eine gefunden 😉

  • Ich erinnere mich, wie die Deutsche Bundespost eine „epost“-Mail-Adresse eingeführt hat, vor Jahren war das. Damals warb man mit dem Spruch „Eine E-Mail-Adresse für das ganze Leben“. Nach kurzer Zeit haben Sie den Service dann eignestellt und ich konnte meine Mailadresse umstellen. Ironie des Schicksals, dass ich mich jetzt ein weiteres Mal unter genau der gleichen Domain mit genau der gleichen Adresse registriere in der Hoffnung, dass es diesmal etwas länger hält.

  • Hihihi, die Post wird zum Internetausdrucker. 😉

    Spaß beiseite, wenn die wirklich die Mail erst ausdrucken, eintüten und zustellen müssen, finde ich es erstaunlich das es _nicht_ teurer als ein normaler Brief geworden ist.

  • @B.M.:
    „…Ich erinnere mich, wie die Deutsche Bundespost eine “epost”-Mail-Adresse eingeführt hat, vor Jahren war das. Damals warb man mit dem Spruch “Eine E-Mail-Adresse für das ganze Leben”…“

    Stimmt! – fiel mir auch wieder ein. 😉

    PS: Der Preis ist okay, eher günstig…

  • Wie charmant, eine Adresse bei der hinter meinem Nachnamen eine Zahl steht/stünde. Soweit ich gehört habe, wird man nicht informiert, ob man eine Mail in seinem epostFach hat – muss also regelmässig nachschauen. Komfort funktioniert vermutlich anders.

  • Und wie ist das mit Dokumenten die eine handschriftliche Unterschrift benötigen? Unterschreiben, einscannen und dann per ePost versenden, oder wie funktioniert das?

    Werden dann zB Kündigungen überhaupt angenommen wenn die Unterschrift ausgedruckt ist??

  • Wie hießen denn diese Dinger, die die Post vor wenigen Jahren mal verschickt hat. Da konnte man so Papierkarten in ein „Lesegerät“ stecken und dann mit Glück 2% Rabatt auf irgendein uninteressantes Angebot bekommen.

    Irgendwie hat die Post nicht so das Händchen für solche Sachen – kommt mir so vor. Aber mal abwarten wie es sich entwickeln wird.

  • epost oder demail.

    Nur über meine Leiche.

    Email im Postfach = Zugestellt. Das würde den Einschreibern so passen.
    Bei der Papierpost kann man erst gucken und dann lesen und das Zustellungsdatum ist klar.

    Und wie ist das dann mit den Mails von Behörde A zu Behörde B?
    Drucken Sies bitte aus?
    Ja freilich, sonst noch was.

  • zu #10 und #13: aber genau darum wird ja die de-mail eingeführt. damit muss man wahrscheinlich keine Unterschrift mehr leisten, da man schon so authentifiziert ist. Das ist ja das großartige. das erleichtert ungemein die Behördengänge. Ich bin absolut dafür!!!

  • Ich freue mich jetzt schon darauf meine Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, Kontoauszüge, Rentenbescheide und der ganze andere Mist, der mit „bitte bewahren Sie diese Unterlagen gut auf“ beschriftet ist _auch_ in digitaler Form zu haben. Das erleichtert mein Leben ungemein. Das ewige Gekrame hat dann ein Ende.

  • hab grad den werbeflyer aus dem briefkasten gefischt und musste an den ersten post auf bt zu diesem thema denken. ich fragte mich, obs da wohl einen neuen beitrag zu gäbe… 🙂

  • Glaube nicht an den ganzen Kram, vielleicht irre ich mich da auch. Es wirkt jetzt alles noch wie eine äußerst beknackte Idee. Und ob es sich tatsächlich in breiter Front durchsetzt, ist ja wirklich keineswegs sicher.

    Es ist übrigens nicht so, daß die Deutsche Post „spät“ mit dieser Idee kommt, denn sie hat ja ursprünglich in der Sache mit der Deutschen Telekom zusammengearbeitet, hat sich nur dann aus der Sache zurückgezogen, um ein eigenes Projekt zu starten.

    Wenn man einen konventionellen Brief verschicken will, reicht normalerweise ein Briefkasten, eine Postfiliale benötigt man nicht; Voraussetzung ist natürlich, man hat sich mit einigen Briefmarken bevorratet.

    Alle (wichtigen) Unterlagen in digitaler Form zu besitzen – und wo bitte?? – ist m. E. keine Gewähr für irgendetwas. Da ist doch Papier in aller Regel um ein Vielfaches sicherer. Als ob digitale Daten nicht in vielfältiger Form verlorengehen könnten …

  • ich fände das Konzept genial, wenn man das gesendete Einschreiben auch vor Gericht verwerten könnte. Damit könnte dann bewiesen werden, dass der Brief tatsächlich den angegebenen Inhalt hat und kein leeres Blatt Papier enthielt!

  • Erstens funktioniert diese ganze Sache nur mit die digitalen Signatur und wird wohl möglich erst in Verbindung mit den neuen Perso der ab November 2010 startet.

    Ob sich diese System wirklich durchsetzt muss die Zeit mit sich bringen. Einzige Problem ist bei eine Einschreiben. Wie wollen die festlegen wann ich diesen erstmals gelesen habe? Bei ein Einschreiben ist die Sache klar aber viele Leute sind vielleicht nur ein oder zweimal pro Woche im Internet. Wenn also am Montag so was eintrifft und ich nur einer Woche Einspruchsfrist habe, wann gilt diese? Ab der Zustellung oder erst am Samstag wenn ich diesen erstmals gelesen habe?

  • @ Peter
    Gerade das ist ja der Punkt. Auch wenn solche Vorfälle (daß wichtige amtliche Verlautbarungen bei Privatpersonen eintreffen) vermutlich nicht jede Woche auftreten werden. Am klügsten ist es sicherlich, erst mal abzuwarten: Man muß sich ja nicht registrieren lassen. Niemand ist verpflichtet, Dokumente so entgegenzunehmen.

  • ich sehe der ganzen sache skeptisch entgegen.. es wurde doch früher schon einmal so ein versuch gestartet oder irre ich mich da? nur war er nicht direkt von der deutschen post. mal sehen ob sich das ganze durchsetzt und ich hoffe es werden nicht irgendwelche komischen sachen mit den nutzerdaten angestellt… 😛

  • ich hätte vorher gerne gesehen, ob mein name ohne zahl noch frei ist! nur dann hätte ich ihn mir gesichert! kann man das vor der registrierung irgendwo sehen?

    edit: ah. schon bemerkt! die adresse wird einem vor der bestätigung angezeigt! ich hab meine!

  • Lächerlich dieser Preis…

    Ich muss den Aufwand auf mich nehmen mich bei der Post zu authentifizieren dann kann ich online meine Briefe verschicken und darf lediglich weil sie „Offiziell“ sind den gleichen Preis bezahlen als ob ein Postbote meinen ECHTEN Brief von A nach B trägt? Nein Danke. Die Post hat deutlich weniger Aufwand, aber verlangt das selbe.

    Ist jetzt schon zum scheitern verurteilt…

    Wenn ein Brief ausgedruckt werden muss kommen nochmal 10ct pro Seite hinzu. Also kann ein 1-2 Seitiges Schreiben schonmal 65 oder gar 75ct kosten…

    Ein schlechter Scherz…

  • Das Ding soll mich zwar Authentifizieren. Aber nur wenn der andere mit Verbund ist.

    Wenn ich jetzt z.b. nen Handyvertrag kündigen will muss ich das bisher zwar mit nem einfachen zweizeiler machen, aber darunter unterschreiben.
    Wenn ich nun über epost das Ding ausdrucken und überbringen lasse ist da keine Unterschrift drunter.. dann kann das ding doch auch nicht gültig sein, oder?

  • Und die Datensicherheit bei der Post ? Hier werden massiv Nutzerdaten kumuliert, die geradezu nach Massen-Identitätsdiebstählen schreien……

    Und wenn ich höre, dass man sich mit Mailadresse und Passwort anmeldet…. das ist doch Sicherheitstechnik des letzten Jahrhundert

  • Ich finde es sehr spannend das die deutsche Post nun mit ihrem, doch schon lang angekündigten e-Postbreift auf den Markt gegangen ist.

    Gleich vorweg, ich bin von postserver.at dem österreichischen equivalent zum e-Postbrief und deshalb natürlich mit dem Thema und den Vorteilen und Hintergründen vertraut.

    Technisch gibt es natürlich alleine schon von der Identifizierung bzw. Authentifizierung landesbedingt Unterschiede.

    Wir achten sehr stark darauf diese Eintrittsbarriere so niedrig wie möglich zu gestalten, dennoch gleichzeitig keine Abstriche bei der Eindeutigkeit der Versender zu machen. Wir verwenden in Österreich u.a. die Bürgerkarte als Authentifizierungmethode und arbeiten mit Hochdruck an einer weiteren, über 2,5 Millionen ÖstereichernInnen zugänglichen, wesentlich einfacheren Methode welche die selbe Vertraulichkeit bzw. Eindeutigkeit der Identifizierung ermöglicht.

    Bei fragen gerne, via Blog (http://postserver.at/blog), Mail (heinz.gruenwald (a t) postserver.at), facebook (http://www.facebook.com/postserver.at) oder twitter (http://twitter.com/postserver)

  • Das ganze ist meiner Meinung nichts weiter als gemeine Abzocke. Man nehme eine uralte Technik (E-Mail), behauptet, das sie rechtssicher ist und verlangt Geld dafür. Einen Mehrwert bieten United Internet, Telekom und die Post nur in dem Sinne, dass vermutlich das PostIdent Verfahren zur Registrierung kostenlos ist. Der Rest ist bislang auch kostenlos und rechtfertigt in keinster Weise eine Versandgebühr. Email Verschlüsselung ist bekannt und PostIdent ist bekannt. Durch das Zusammenfügen entsteht meiner Meinung nach keinerlei Notwendigkeit Geld für den Versand zu nehmen.

    Für mich ist das lediglich ein dreister versuch von der kostenlosen E-Mail wegzukommen und neue Einnahmemöglichkeiten zu erschließen.

  • @Peter du bist als Nutzer verplichtet mind alle 3 Tage den epostfach zu prüfen. Auch am Sonntag oder im Urlaub. Zustelldatum ist das versanddatum des Absenders

    Steht so im Gesetz
    hat aber wohl hier keiner reingeguckt

    ich mach da nicht mit

  • #14:
    Entstehungsgeschichtlich ist es vielleicht nicht ganz uninteressant zu erwähnen, dass die Post Bestandteil des DE-Mail-Konsortiums war, sich mit UI und DT aber auf Grund unüberbrückbarer Interessenskonflikten nicht geeinigt werden konnte.

    Wenn man sich diese drei Unternehmen anschaut wird – so denke ich auf jeden Fall – auch relativ schnell klar warum das so ist und zu wessen Lasten dies gegangen wäre. (Stichwort: Zusatz- vs. Kerngeschäft) Hier ausführlicher erläutert: http://www.faz.net/-01byem

    Deswegen verstehe ich Deine Einrede an dieser Stelle nicht ganz: Wettbewerb belebt jeden Markt und das wird sich mittelfristig positiv auf den Preis auswirken. Denn dieser überrascht mich mit 55 €-Cent im Moment dann doch noch

  • Der Preis ist für mich persönlich völlig uninteressant. Ich wäre auch fest davon ausgegangen, dass es wesentlich günstiger ist, da die Post dadurch ja auch eigentlich erhebliche Einsparungen gegenüber dem herkömmlichem Weg haben müsste.

  • @Felix:
    Hallo Felix aufgrund der super Ressonanz kann es passieren, dass das Portal zeitweise nicht erreichbar war. Wir hoffen aber, dass Sie sich Ihre E-POSTBRIEF Adresse sichern konnten.

    Beste Grüße Thomas Mißlbeck vom Serviceteam E-POSTBRIEF

  • @Chajm:

    Hallo, es gibt die Möglichkeit das man sich per SMS „kostenfrei“ über jeden neuen E-POSTBRIEF benachrichtigen lassen kann, so dass Sie nicht immer ins E-POSTBRIEF Portal reinschauen müssen. Das ist doch garnicht so unkomfortabel oder? 😉

    Viele Grüße

    Thomas Mißlbeck vom Servicteam E-POSTBRIEF

  • @Sven:

    Hallo Sven,

    durch eindeutige, gesicherte Identitäten und eine verlässliche Zustellung ist der E-POSTBRIEF für fast alle Formen von Willenserklärungen verbindlich.
    Dies gilt insbesondere für das Zustandekommen alltäglicher Verträge, wie z. B. Kaufverträge und Dienstleistungsaufträge oder Angebote.
    Somit ist es nicht notwendig die Unterschrift einzuscannen und im Dokument einzufügen.

    Wenige Ausnahmen von dieser Verbindlichkeit gibt es dort, wo das Gesetz ausdrücklich die Schriftform vorsieht, etwa bei Kündigung von Mietverträgen oder Arbeitszeugnissen.

    Viele Grüße

    Thomas Mißlbeck vom Serviceteam E-POSTBRIEF

  • @Peter:

    Hallo Peter,
    der Zeitpunkt ab dem ein Einschreiben als zugestellt gilt, ist abhängig von der Variante:
    Beim E-POSTBRIEF Einschreiben Einwurf ist die Zustellbestätigung maßgebend.
    Das E-POSTBRIEF Einschreiben mit Empfangsbestätigung gilt als zugestellt, wenn diese vom Empfänger angenommen wird. Lehnt der Empfänger dies ab, so wird der Absender darüber informiert.

    Viele Grüße

    Thomas Mißlbeck vom Serviceteam E-POSTBRIEF

  • @korsmi:

    Hallo korsmi,

    da kann ich Sie beruhigen: durch die Datenschutzbestimmungen und die Richtlinien, welche die Deutsche Post zu erfüllen hat, bleiben sämtliche Daten gegenüber von Dritten geschützt und werden auch nicht weiter gegeben.

    Viele Grüße

    Thomas Mißlbeck vom Serviceteam E-POSTBRIEF

    PS: Falls Sie weitere Fragen zum Thema Datenschutz haben, schauen Sie doch bei unseren FAQ’s vorbei:
    https://service.deutschepost.de/epost/faq/1/sicherheit-datenschutz

  • @inge:

    Hallo Inge,
    ich möchte zu Ihrem Beitrag kurz anmerken:
    E-POSTBRIEFE mit klassischer Zustellung kosten bei einer Seitenanzahl von 1-3 Seiten in Schwarz/Weiß 0,55 € – genau wie der elektronische E-POSTBRIEF. Der Aufschlag von 0,10 € pro Seite gilt dann, wenn der Ausdruck farbig erfolgen soll.

    Viele Grüße

    Thomas Mißlbeck vom Serviceteam E-POSTBRIEF

  • @DerSchuki:

    Hallo DerSchuki,

    die Deutsche Post hält sich strikt an die Datenschutzbestimmungen und gesetzlichen Vorschriften im Umgang mit Daten und gibt diese auch nicht an Dritte weiter.
    Wenn Sie nun z. B. einen Handyvertrag kündigen möchten ist auch dies dann gültig.
    Sie haben zudem die Möglichkeit sich mit einem hohen Ident-Nachweis anzumelden (HandyTAN-Verfahren) und sind dadurch authentifiziert.

    Viele Grüße

    Thomas Mißlbeck vom Serviceteam E-POSTBRIEF

  • @Serviceteam E-POSTBRIEF (Thomas Mißlbeck)

    Die Anmeldung ist kompliziert/extrem aufwendig, denn bereits während dem „sichern der Adresse“ werden viele Daten abgefragt. Nach Eingang des Reg-Codes erfolgt das gleiche nochmals! Danach dann noch das Postident-Verfahren! soll man vorher schon abgeschreckt werden?
    Vielleicht hätte man sich bei den Kollegen in A bzw. CH mal vorab Informationen holen sollen, wie man es macht.

    Des weiteren ist die Preisliste unvollständig, denn bereits in der PK wurde nach der Größe des Archivs gefragt (lt. Leistungsbeschreibung gerade mal mind. 100 MB), wo es keine kon. Aussage (1 GB?) dazu gab, ebensowenig was eine Erweiterung kostet.

    Für evtl. Kleinunternehmen/Vereine sind keine Staffelpreise (ua für Hybrid-Post) wie bei Infopost (bereits ab 50 Sendungen) angegeben.
    Dh man zahlt locker drauf.

    Firmen können aktuell keine reg. über das off. Online-Forumlar vornehmen. (lt. Leistungsbeschreibung wird für diese Klientel div. Dienstleistung „beschnitten“ = light Produkt).

    Die in der PK und in div. Publikationen zitierten „Vor-“ Anmeldungen sagen noch garnichts aus. Die spätere Nutzung = Umsatz wird benötigt und da sieht es bestimmt schlecht aus.

    De-Mail weiß jetzt wie man es nicht machen muss und wird der Deutschen Post/DHL eine Lehrstunde erteilen.

  • gmx.de hat den hybrid schon in den „Startlöchern“
    http://www.edipost.eu – am einfachsten zu erreichen über den GMX Account – Meine Logins – denn sodann wird mit einer OpenId eine Verknüpfung mit Mail-Account gemacht.

    bei web.de wurde ein Alternativ-Anbieter genommen, nämlich http://www.fpwebbrief.de (ebenfalls über Meine Logins erreichbar).

  • Warum soll ich 55 Cent für etwas bezahlen, was ich mit PGP / GnuPG umsonst haben kann? Außerdem weiß ich, daß mein Brief mit GnuPG verschlüsselt ist. Bei dem E-Brief kann ich das nur vermuten! Es sollen ja auch schon Papierbriefe über Dampf geöffnet worden sein 🙂

    Und so schwer ist die Handhabung von GnuPG mit dem Thunderbird-Plugin „Enigmail“ nun auch nicht.

  • @Paul
    da viele „normalo-Empfänger“ nichts mit Verschlüsslung usw. anfangen können, des weiteren es nicht nur Thunderbird gibt 😉

    Die Frage ist nur, warum die Mail-Anbieter (auf Wunsch) nicht einfach ein einmaliges Postident durchführen und Übertragung nur noch verschlüsselt.

  • @Marc
    .. weil ich nun mal Thunderbird-Anwender bin 🙂 Man kann allerdings _jedes_ Schriftstück, bzw. jede Datei mit PGP verschlüsseln, bzw. signieren, ganz unabhängig von einer „Drittanwendung“.

    Da fällt mir ein Spruch aus dem Existenzgründer-Seminar ein:“ Information spart Bestände (in diesem Fall: Kosten)“

    Natürlich muß der PGP-Schlüssel sicher sein. Da hatte ich bei meinen Kunden mit einer persönlichen Schlüsselübergabe bislang noch keine Probleme. Gut – Deutschlands Behörden sind noch nicht so weit, aber es gibt ja auch noch den Papierbrief 🙂

  • Dass die Versendung auf elektronischem Weg das Gleiche kosten soll wie ein durch u.U. ganz Europa transportierte Standartbrief, macht das Produkt nicht unbedingt attraktiver.

  • seit 14.07. ca. 06.00 war die Homepage für Anmeldungen freigeschalten, die PK fand ab 10.30 Uhr statt.

  • @Marc:

    Hallo Marc,
    die Reservierung und Registrierung zum E-POSTBRIEF benötigen gewisse Informationen über die Person um die Identifizierung 100%ig sicherzustellen. Dazu ist das PostIdent-Verfahren ebenso notwendig wie die Zusendung des Registrierungs-Codes.
    Außerdem ist es so, dass wenn man sich erfolgreich eine Adresse Reserviert hat, diese Daten auch bei der Registrierung übernommen werden.

    Unser Angebot zum Marktstart am 14.07. umfasst ein vollständiges Angebot für die Nutzung von Privatpersonen.
    Ab November 2010 ist es auch kleineren Unternehmen möglich, sich direkt im Portal als juristische Person zu registrieren. Dementsprechend gibt es noch keine Preise für Firmen und Unternehmen.

    Viele Grüße

    Thomas Mißlbeck vom Serviceteam E-POSTBRIEF

  • @pascal

    Hallo pascal,
    wie bereits von Marc im Post #49 erwähnt, startete der E-POSTBRIEF am 14.07.2010. Das Verschicken von E-POSTBRIEFE können Sie nach erfolgreicher Adressreservierung und Registrierung inklusive dem notwendigen PostIdent-Verfahren machen. Mehr Informationen finden Sie auf http://www.epost.de.

    Viele Grüße

    Thomas Mißlbeck vom Serviceteam E-POSTBRIEF

  • Hallo Thomas #55, ich hätte da noch eine Frage. Für die DE-Mail soll ja Anfang nächsten Jahres ein Gesetz beschlossen werden um so einem DE-Mail Brief eine Rechtsgültigkeit zu geben. Wie verhält sich das mit dem E-Postbrief? Ist der auch erst ab dem neuen Gesetzbeschluss rechtsgültig (um z.B. Verträge etc zu versenden) oder auch schon jetzt. Bzw. wie ist das wenn der E-Postbrief per Hybridmail versendet wird, könnte ich dann einen Unterschriebenen Vertrag einscannen und per E-Postbrief an z.B. meine Versicherung schicken?

    PS. Ich schreibe bewußt nicht direkt an die Service-Adresse, da das vielleicht ja noch den ein oder anderen interessiert.

  • @pascal

    Hallo pascal,

    hinsichtlich der Verbindlichkeit des Schriftverkehrs in privatrechtlichen Angelegenheiten nimmt der von uns angebotene E-POSTBRIEF viele Lösungen des De-Mail-Gesetzes vorweg. Vor diesem Hintergrund schafft das Angebot der Deutschen Post mit seiner sicheren Authentifizierung und der integrierten fortgeschrittenen Signatur einen Kommunikationskanal, der für die verbindliche Kommunikation in der überwiegenden Mehrheit der Rechtsgeschäfte genutzt werden kann. Eine Zertifizierung nach dem De-Mail-Gesetz ist dafür nicht erforderlich.

    Ebenso ist es ist möglich, z. B. Ihre Vertragsdokumente als PDF Dokument einzuscannen und diese als Attachement, mit kurzem Begleitschreiben, per E-POSTBRIEF auf klassische Weise zustellen zu lassen.

    Viele Grüße

    Thomas Mißlbeck vom Serviceteam E-POSTBRIEF

  • Der Registrierungsprozess muss wohl noch etwas überarbeitet werden. Eine Registrierung mit einer neueren Handynummer (z.B. 01577-…) ist momentan nicht möglich.

  • @Pascal – #56
    PK-stream > http://streamstudio.world-television.com/CCUIv3/login.aspx?ticket=16-778-8720&target=de

    Da das Produkt/Abwicklung (egal von welchem Anbieter) neu ist, stehen noch viele rechtliche Fragen aus, wie damals beim Fax.

    Bei der Hybrid-Variante sieht der Empfänger (lt bisherigen Informationen) ja nicht von welchem Service es kommt und ob der Absender authendifiziert ist. Es handelt sich um einen >virtuellen Drucker< und dies bieten viel Unternehmen an. (ua die in #43 benannten oder http://www.hybridsmail.de / http://www.arriva-service.de usw.)

    viele Dokumente brauchen jedoch eine Original-Unterschrift.

  • Kritik am E-Postbrief wächst
    …Bei der elektronischen Variante könne ein Polizeibeamter, wenn er gegen jemanden einen Anfangsverdacht habe, bei der Post gegebenenfalls sogar E-Mails einsehen. Dabei müsse es sich nicht einmal um ein schweres Vergehen handeln. …

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kritik-am-E-Postbrief-waechst-1044814.html

    weiterer Blogbeitrag – Der E-Postbrief – Die Gelbe Gefahr?
    http://gutjahr.biz/blog/2010/07/die-gelbe-gefahr/

  • @58 Michael B.

    Hallo Herr Michael B.,

    Wenn Ihre Handynummer mit „015“ beginnt, ist die Vorwahl unter Umständen 5- statt üblicherweise 4-stellig. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie bei der Adresssicherung gebeten werden, „Ihre Vorwahl“ anzugeben.

    Klicken Sie einfach auf den Pfeil neben „Ihre Vorwahl“ und wählen Sie aus der Liste Ihre Ziffernkombination aus – sie ist auf jeden Fall dort hinterlegt. Wichtig: Geben Sie in diesem Fall die 5. Ziffer Ihrer Vorwahl nicht mehr unter „Ihre Mobilfunknummer“ an.

    Beispiel: Bei Ihrer Handynummer 0151473… gehört die 5. Ziffer noch zu Vorwahl. Wählen Sie deshalb „01514“ als „Ihre Vorwahl“ aus der Liste aus. „Ihre Mobilfunknummer“ beginnt dann mit „73…“.

    Viele Grüße

    Thomas Mißlbeck vom Serviceteam E-POSTBRIEF

  • Wo finde ich eigentlich die Gesetzlichen Bestimmungen???
    Meine Bank verlangt von mir ein Brief mit Unterschifft wenn ich Geschäfte ab wickeln will. Meine Unterschrift ist bei der Post hinterlegt und hat doch keinen bestand. Kann denn jedes Unternehmen das gestallten wie es will.
    Also Fragen über Fragen.

  • […] Der Vorgang ist allerdings ganz anders als bei der E-Mail, nämlich super sicher, ohne Spam und so. Nur das es ungefähr 10 Haken bei der Sache gibt. Zum einen brauchen Absender sowie Empfänger ein E-Post-Postfach. Die Indentität des Inhabers […]