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Google-Drohnen und der Datenschutz: Aufregung um ein Projekt, das keiner kennt

Googles Projekt Street View hat hierzulande für mächtig Wirbel gesorgt. Und es hat den Protest von Politikern und Datenschützern provoziert, weil sie die Privatsphäre der Bürger durch die Straßenansicht gefährdet sehen. Datenschutzexperten weisen auf die Möglichkeit hin, die Anzeige des eigenen Hauses per schriftlichem Einspruch gänzlich zu unterbinden. Politiker drohten mit einem generellem Verbot und denken aktuell darüber nach, wegen der Fotoautos der Suchmaschinenfirma die Datenschutzgesetze enger zu fassen.

Kein Wunder also, dass die aktuelle Meldung der Wirtschaftswoche für viel Aufsehen sorgt: die Zeitschrift meldet, dass die deutsche Firma Microdrones einen automatisch fliegenden Minihubschrauber nach Mountain View geliefert habe. Der Hersteller selbst gibt an, gute Chancen auf ein großes Geschäft mit dem Webkonzern zu haben. Datenschützer sehen dadurch die Privatsphäre der Bürger noch weiter gefährdet. Das Wirtschaftsmagazin zitiert den Datenschutzbeauftragten für Nordrhein-Westfalen Ulrich Leppe:„Die Probleme könnten noch tiefgreifender sein als bei Google Street View.“

Dann allerdings beginnt das Magazin ein völlig unrealistisches Horrorszenario zu entwerfen: die Miniflieger könnten „Livebilder aus Gärten und Balkonen“ liefern, über Nachtsichtgeräte auch im Dunkeln in die Wohnungen hineinsehen und mit Wärmekameras sogar Vorgänge hinter den Mauern beobachten. Völlig zu Recht hält Sven Juerss von der Herstellerfirma dagegen: „Es war immer schon verboten, mittels Foto und Film in die Privatsphäre einzudringen. Unsere Drohnen haben an dieser Rechtslage nichts geändert.“


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Treten wir einen Schritt zurück und versuchen, die Meldung ein wenig nüchterner zu betrachten. Die Vorstellung, der Suchmaschinenkonzern würde mit Minihubschraubern die Inneneinrichtung von Wohnungen kartographieren und per Wärmebildkameras die Aktivitäten der Bewohner aufzeichnen, ist ziemlich absurd. Bisher ist noch nicht einmal klar, ob die Firma überhaupt mehr als einen Helikopter bestellen wird und zu welchem Zweck die Fluggeräte in Mountain View eingesetzt werden sollen. Eine völlig unspektakuläre und datenschutzrechtlich unbedenkliche Einsatzmöglichkeit wäre zum Beispiel die Überwachung des eigenen Windparks durch ein Geschwader von Minihubschraubern.

Allerdings wäre natürlich auch die von Sven Juerss selbst ins Gespräch gebrachte Nutzung für Google Maps und Google Earth eine denkbare Option. Zumindest für einige Städte könnte eine größere Detailtiefe der Luftbilder für den Webgiganten schon interessant sein. Was wären bei einem solchen realistischeren Einsatz die Gefahren? Wer sich auf der Straße bewegt, ist sich bewusst, dass er sich in der Öffentlichkeit befindet. Höher auflösende Luftaufnahmen würden hingegen auch Bilder aus einem Bereich ermöglichen, der klar zum Schutzraum des Privaten gehört. Zurzeit können über Google Maps nur größere Objekte, wie etwa nicht genehmigte Swimmingpools identifiziert werden. Detailliertere Bilder könnten hingegen auch kleinere Gegenstände und unter Umständen sogar Personen im eigenen Garten identifizierbar machen. Hierin liegt tatsächlich eine Gefahr.

In der Vergangenheit hat der Suchmaschinenkonzern öfter bewiesen, dass er bereit ist, zugunsten innovativer Ideen den Datenschutz zu vernachlässigen. Bei Buzz ist das gehörig nach hinten losgegangen und auch das späte Eingeständnis, beim Fotografieren von Straßenzügen versehentlich auch WLAN-Daten mitgeschnitten zu haben, hat das Vertrauen in Googles Umgang mit fremden Daten nicht gestärkt. Wenn der Suchgigant jetzt bereits Empörung wegen eines Projektes hervorruft, von dem niemand weiß, ob es eigentlich existiert, dann hat er sich das selbst zuzuschreiben.

(Nils Baer)

Über den Autor

Nils Baer

Nils Baer hat im Jahr 2010 über 100 Artikel für BASIC thinking geschrieben und veröffentlicht.

16 Kommentare

  • Wie man bei WiWo lesen kann handelt es sich nur um eine einzelne Drone die an Google verkauft wurde.

    Der Konzern ist gross und bekanntermassen gibt Google vielen Entwicklern Zeit eigene Projekte anzugehen. Darunter könnte auch ein Dronen Projekt sein.

    Das Datenschützer zu so einer Meldung ihre ultimativen paranoia vorstellungen ausbreiten, war zu erwarten.

  • Bilder von Gärten und Balkonen den „Dienst“ gibt es sogar schon und heißt bekanntlich “ Google Earth“!
    Nutzen wohl täglich schon heute Mio. Menschen auch in Deutschland liebe Datenschützer … guten Morgen!
    Das Google vielleicht diese fliegenden Minihubschrauber einsetzen will für bessere Google Earth Bilder, vielleicht in 3D, kann ich mir schon Vorstellen,
    ….aber ganze Geschwader ständig in der Luft für „Livebilder aus Gärten und Balkonen“ ….. das macht doch nur die CIA 😉
    Zudem wäre dafür sicher ein eigener Satellit günstiger.

  • Nur um das klar zu stellen:

    Wir suchen immer nach Wegen, um unsere Karten-Dienste wie Google Maps oder Google Earth zu verbessern. Als Teil dieser Bemühungen erforschen wir viele verschiedene Technologien, aber wir testen oder nutzen diese nicht.

    Um es also deutlich zu sagen: Wir arbeiten NICHT mit Drohnen für Google Maps oder Google Earth.

    Stefan Keuchel
    Pressesprecher Google Deutschland

  • Ich denke wohl kaum das diese Teile für einen Google Dienst verwendet werden. Ich frage mich nur gerade warum die Datenschützer das so genau wissen möchten, es fragt doch bei denen auch niemand nach wozu sie ihren 3ten Phateon in der Privatgarage brauchen oder?

  • Wie lustig das wär:
    Wenn Google für 39 Mio € Windanlagen bauen kann, dann haben sie das gleiche auch für Microdrones für Google Street view übrig. Macht bei 100€ / Drohne im Großeinkauf dann 390.000 Drohnen, Deutschland hat 350.000km² Fläche, gut 10% städtische Fläche -> 39.000km² wo es sich für’s böse böse Google lohnen würde hilflose Bürger zu überwachen.
    Macht 10 Hektar für eine Drohne.
    Und vor allem macht’s keinen Sinn. Also genug mit der Panik :/

  • Also mal abgesehen vom Datenschutz;
    Lustig wär’s ja schon, wenn mal so ein paar Drohnen rumfliegen 🙂

    Aber selbst Google würde so etwas kaum machen

  • Hallo,

    ich für mich verstehe für den angedachten Dienst sowieso nicht Ansatzweise die pauschale Aufregung! Ob ich nun bloss in irgendeine Stadt gehe, fahre – oder nur surfe im Internet, damit zeige ich mich doch auch unverhüllt der ganzen Welt oder soll ich nun jeden anderen Menschen, den ich in der Stadt beim einkaufen treffe darum bitten, dass er mich bitte NICHT sieht, sich an mein Auto NICHT mehr erinnert – oder wie? Zudem plane ich natürlich ab sofort, mein Haus komplett mit einem großen Tuch zu umhüllen, das bitte bloss niemand, dem ich das nicht ausdrücklich erlaube, sich das anschaut…gleichgültig letztlich auch mit welcher Technik diese Aufnahmen gemacht werden, keiner von uns ist alleine auf dieser Welt und weiss tatsächlich zu ermessen, wie wir schon beobachtet werden, gar von wem und wie häufig 🙂

  • ich frag mich nur, was das ganze Theater soll. Der BGH hat zu diesem Thema ein Grundsatzurteil gefällt. (BGH GRUR 1990) Welches die so genannte Panoramafreiheit anbelangt (UrhG §59, welche auf der EU-Richtlinie 2001/29/EG basiert). Vereinfacht also, alles was von der Straße aus sichtbar ist, darf auch abgelichtet und publiziert werden. Davon sind in der Tat Persönlichkeitsrechte ausgenommen (Recht am eigenen Bild/Abbild), da Personen aber unkenntlich bzw. seit Neuestem sogar ganz aus dem Bild gelöscht werden, widerspricht auch dieses dem nicht. Zu den Flugdrohnen sei gesagt, dass hier Vergleichbares gilt. Da man sich ebenso einen Helikopter mieten kann und alles was von da aus gesehen werden kann, darf ebenso abgelichtet werden. Ausnahme hier ist ein ausgesprochenes Überflugverbot, welches aber wiederum nur von Autoritäten kommen kann (Kommune, Bund, etc.).

    Schuld an diesem ganzen Theater sind wiedermal die Medien, die aus einer Mücke einen Elefanten machen und diesen dann durchs Dorf treiben. Unsere Politikelite, beschränkt wie sie nun einmal ist, weiß nichts besseres zu tun, als auf diesen Zug aufzuspringen. Sie macht Stimmung dagegen, nur um von den ersten Themen, welche wirklich angegangen werden müssten, abzulenken und bricht im blinden Aktionismus irgendwelche Aktionen vom Zaun, die dann vor Gericht sowieso wieder keinen Bestand haben. Bestes Beispiel, Vorratsdatenspeicherung, elektronische Wahlautomaten, etc pp

  • In dieser Sache ist es ruhig geworden. Man muß sich aber auch mal ansehen was die heutigen Drohnen können. Sie können im Normalfall jedenfalls nicht stundenlang in der Straße rumfliegen – hierfür reicht der Akku überhaupt nicht aus. Professionelle Quadrocopter schaffen es rund etwas mehr als 1 Std. in der Luft zu bleiben – kosten aber einen vier- bzw. fünfstelligen Betrag.

  • Ich gehe schon davon aus, das Google in absehbarer Zeit Tests mit den Quadrocoptern starten wird, doch ob es den Erfolg bringt, den Google sich wünscht, bleibt abzuwarten. Fakt ist, dass es dann erneut heiße Diskussionen geben wird, die wir alle, die das Hobby betreiben nicht benötigen…

  • Schaut lieber endlich alle mal, was Kriminelle mit ihren Drohnen am Himmel Deutschlands in aller Seelenruhe für Verbrechen begehen: von PC’s auslesen über hacken bis optische und akustische Spionage in eure 4 Wände rein (längst über ganzen Wohngebieten) mittels Wärmebild/Infrarot. Wer ein bisschen technisch begabt ist, der bekommt mit den teureren Ausführungen eine super Auflösung von euch drin hin ! Wann versteht ihr endlich, dass das aus Höhen gemacht wird, in denen die Geräte dann (da schwebend) im Dunkeln auf den 1. Blick wie Sterne erscheinen (deshalb merkt’s auch keiner) ! Daher bitte ab und zu auch mal ein Momentchen länger hinschauen….. ! Wer aber Meinungen vertritt wie: „Ach, das würd doch keiner machen…. “ der hat nur keine Lust, von seinem Wohlfühlsofa zu purzeln. Wir haben 2014 ! Guten Morgen !