Technologie

Mehr Lauschangriff 2.0: Rheinland-Pfalz erlaubt Online-Durchsuchungen

Nachdem am vergangenen Mittwoch bekannt wurde, dass die deutschen Ermittlungsbehörden mittlerweile in der Lage sind, Internet-Telefonate über Skype abzuhören, folgt nun der nächste Angriff auf die Privatsphäre. Das Bundesland Rheinland-Pfalz will die umstrittenen Online-Durchsuchungen erlauben. Am gestrigen Donnerstag hat die Landesregierung den Gesetzentwurf zur entsprechenden Änderung des Polizeigesetzes beschlossen. Bei der Umsetzung der Pläne hat das Kabinett allerdings die relativ engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu beachten.

Das höchste deutsche Gericht hatte die nordrhein-westfälischen Pläne zur Internet-Durchsuchung im Februar 2008 gekippt. Auf Basis des allgemeinen Persönlichkeitsrechts konstruierten die Richter dabei ein Grundrecht „auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Der in Bayern seit 2008 übliche behördliche Einbruch in den Computer eines Bürgers ist daher nur in gravierenden Fällen erlaubt, in denen ein „überragend wichtiges Rechtsgut“ gefährdet ist.

Da ein solches Vorgehen einen massiven Eingriff in die Grundrechte bedeutet, ist er nach den Vorgaben der Verfassungsrichter nur auf Anordnung eines Richters überhaupt zulässig. Werden beim virtuellen Einsammeln der Daten „versehentlich“ auch die intimste Privatsphäre betreffende Daten erfasst, wie etwa auf dem Rechner geführte Tagebücher, müssen sie umgehend gelöscht und dürfen keinesfalls verwertet werden.


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Der sozialdemokratische Innenminister von Rheinland-Pfalz mit dem sprechenden Namen Karl Peter Bruch will mögliche Datenschutzbedenken aber direkt zerstreuen. Er versichert, die Vorbereitungen für den verdeckte Computer-Einbruch seien so „außerordentlich zeitintensiv und komplex“, dass sie „als letztes Mittel in nur ganz wenigen extremen Ausnahmesituationen zur Anwendung kommen werde.” Im Juli dieses Jahres hatte der bayerische Internet-Experte der SPD Florian Ritter Online-Durchsuchungen noch generell als verfassungswidrig verurteilt.

Mit Richtervorbehalt und den weiteren engen Vorgaben versucht der Rechtstaat, seine Prinzipien auch bei Ermittlungen mittels neuer Techniken zu wahren. Der Einbruch von Beamten in Computersysteme von Verdächtigen bleibt aber problematisch, weil hier die Manipulation oder sogar die Herstellung von Beweismitteln leichter möglich ist als bei einer realen Hausdurchsuchung. Die Bildmanipulation zum Nachteil eines Verdächtigen durch Polizeibeamte in England zeigt, dass vorhandene technische Möglichkeiten irgendwann auch missbräuchlich verwendet werden können.

(Nils Baer / Foto: Flickr – Fotograf: re-ality)

Über den Autor

Nils Baer

Nils Baer hat im Jahr 2010 über 100 Artikel für BASIC thinking geschrieben und veröffentlicht.

13 Kommentare

  • Interessant finde ich, daß die Politiker, die das Unbehagen deutscher Rentner an streetview instrumentalisieren, geräuschlos die schlimmsten Überwachungen genehmigen.

  • Diese Protagonisten gehörten letztlich eigentlich alle nach Guantanamo, das ja wohl immer noch nicht geschlossen ist.

    Es ist aber immer wieder schön, vorgeführt zu bekommen, was für Personen diese „demokratischen Politiker“ sind. Man kann sich nur schwer dem Eindruck entziehen, daß solche Leute im „gewöhnlichen Leben“ mindestens Kleinkriminelle geworden wären, denn der Drang, ungesetzlich zu handeln, scheint ja in ihnen sehr stark zu sein (spätere Sicherheitsverwahrung?)

  • … Der in Bayern seit 2008 übliche behördliche Einbruch in den Computer eines Bürgers …
    Klingt so, als wollt ihr sagen, das sei dort tagtägliche Praxis.

  • Ich glaub unsere Politiker sind einfach nicht Clever genug.
    Sie sollten einfach die „Online-Durchsuchungen“ von Apple, Facebook oder Google durchführen lassen , denn diese tun es ja sowieso schon und die Leute drängen ihnen ja praktisch die Daten auf und zahlen noch dafür.

    Auch gebe es wohl weniger Proteste im Gegenteil wenn man dieses noch mit einen coolen Dienst verknüpft.
    Bürokratische „Monster“ Namen wie „Online-Durchsuchungen“ oder „Vorratsdaten Speicherung “ müssen natürlich weg.
    Wie wäre es mit der „Zeitgeist“ App , geben sie die Tel Nummer deines Freundes / Freundin ein uns schauen mit wem sie zb. im Mai alles Telefoniert hat.
    Bei solch ein Coolen Dienst würden sich vermutlich viele bei Facebook freiwillig Anmelden.

  • Dennoch stelle ich es mir technisch sehr schwierig vor.
    Jeder PC ist anderes, allein das OS ist unterschiedlich angreifbar.
    Ich bin gespannt zu welchen Ergebnissen die Ermittler kommen werden.

  • @#5:
    Jeder PC ist anders? Ja aber wenn ich recht informiert bin müssen Betriebssstemhersteller Backdoors einbauen. Ferner sind ja auch nur ‚3‘ auf dem Markt: Windows, Mac und die Linux-Distributionen. Inwieweit sich die einzelnen Betriebsssteme untereinander bei der Einbruchsicherheit unterscheiden (also W7 im Vgl zu Vista z.B. ) unterscheid vermag ich nicht zu sagen.

    Ich fühle mich hinter Linux sicher. Inwieweit das ‚Weil-es-OpenSource-ist-ist-es-sicher‘-Gefühl trügt kann ich nicht sagen.

  • Wenn interessieren schon Netzneutralität und Online-Durchsuchungen? Es wurde doch ganz klar gesagt, dass der einzig wahre Feind des Persönlichkeitsrecht Google Street View ist!
    Danke Rechtsstaat!

  • @5 Paul
    90% sind mit einem Windows OS Ausgestattet , die Hardware spielt dabei kaum eine Rolle.
    Es wird schon länger „gemunkelt“ das MS schon eine geheime Schnittstelle für US Dienste eingebaut hat, der letzte bekannt gewordene „Bundestrojaner“ sollte jedenfalls mittels einem Windows Update aufgespielt werden.
    Für Apple MAC sieht es sicher ähnlich aus.

    Schwieriger wird es sicher bei seltenen Linux oder gar Unix Betriebssystemen , hier wird sicher eher der Rechner Offline manipuliert.
    Trotzdem nützt diese „Online-Durchsuchungen“ nur sehr wenig bei Wechseldatenträgern die selten am Rechner oder sicher verschlüsselten Festplatten / Ordner.

  • @#8:
    Ich habe gelesen, dass der Trojaner via ‚man in the middle‘ in Programme, egal ob Update oder nicht, eingeschleust wird und so auf den PC gelangt. Bei MS-Betriebssystemen wohl verhältnismäßig leicht, da anhand von fast nie genannter Prüfsummen der Download auf unversehrtheit überprüft werden kann.

  • Hauptsache ganz Deutschland diskutiert über Google Street View.
    Weiß nicht was wichtiger wäre. 🙁

    Gruß DevilsHell

    PS: Da fehlen mir die Worte.

  • Ich kann es einfach nicht nachvollziehen, um Google StreetView wird ein riesen Trouble gemacht, aber selbst sind die Behörden kein Deut besser.

    Manchmal kann man nur sagen: armes Deutschland 🙁

  • super sache.. da bleibt einem bald nur noch das auswandern aus protest… bei streetview heulen sie alle rum und von dem was sie einem an persönlichkeitsrecht nehmen kriegt man kaum was mit… danke deutschland