Marketing Sonstiges

Neue Markenrichtlinie bei Google AdWords: Chance für trickreiche Affiliate-Partner?

Ab dem morgigen Dienstag ist es bei Googles Werbeprogramm AdWords auch erlaubt, eingetragene Marken der Konkurrenz für die eigenen Zwecke zu benutzen. Ist das nicht eine Chance für ein ganz neues, trickreiches Marketing für Affiliate-Partner? Doch der Reihe nach: Nehmen wir an, wir betreiben eine kleine Kfz-Werkstatt mit dem Namen „Auto-Reparatur Kopischke“ und wollen unseren Kundenkreis durch Reklame bei der Suchmaschine vergrößern. Werbung bei Google kann nun ein Weg sein, dieses Ziel zu erreichen.

Sinnvoll wäre es in diesem Zusammenhang, möglichst dort präsent zu sein, wo Leute nach Hilfe für ihren defekten Wagen suchen. Also sollte unsere Anzeige immer dann eingeblendet werden, wenn jemand die Begriffe „Auto Reparatur“, „Auto Werkstatt“, „Auto Unfall“ oder Ähnliches eingibt. Dafür haben wir die Möglichkeit, diese Schlüsselwörter („Keywords“) bei Google zu buchen. Das heißt, immer wenn jemand nach diesen Worten googelt, wird unsere Reklame („Autoreparatur Kopischke“) eingeblendet.

Da unser ewiger Konkurrent, Meister Kowalski, ebenfalls die Idee hatte, mit den von uns gewählten Keywords zu werben, kommt es zu einem Bietwettbewerb bei Googles Anzeigensystem. In Wirklichkeit ist es etwas komplizierter, zur Veranschaulichung vereinfache ich das Prinzip hier aber stark. Kowalski will mit seiner Werbeanzeige genau wie wir bei der Suche nach „Auto Reparatur“ erscheinen. Dafür bieten wir einen Höchstpreis an, den wir für einen Klick auf unsere Anzeige zu zahlen bereit sind – sagen wir 1 Euro. Liegt die Schmerzgrenze bei Meister Kowalski bei 80 Cent, wird das System uns den Vorzug geben und unsere Werbung vor der unseres geizigeren Konkurrenten platzieren. Allerdings müssen wir nicht immer gleich den Höchstpreis bezahlen. Das System rechnet selbständig aus, wie viel wir bezahlen müssen, um vor der Konkurrenz und innerhalb unseres Limits zu bleiben. Hat Meister Kowalski allerdings einen Maximalbetrag von 1,50 Euro angegeben, wird natürlich immer seine Reklame vor unserer landen. Bis er sein Budget verballert hat.


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Blöd natürlich, wenn wirklich finanzkräftige Mitbewerber auch auf diese Schlüsselworte setzen. Gegen die Möglichkeiten von A.T.U. und Pit-Stop kommt unsere kleine Werkstatt natürlich eher weniger an. Vor allem, weil viele potentielle Kunden ja auch gleich nach „Pit-Stop“ oder „A.T.U.“ suchen und keiner nach „Kopischke“ und Co. Warum also nicht auf die Keywords „A.T.U“ und „Pit-Stop“ bieten und eine Anzeige schalten wie „Warum A.T.U.? Wir sind immer 10% billiger!“ Früher war die Antwort ganz einfach: weil das gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Deshalb hat der Konzern aus Mountain View es seinen deutschen Nutzern ebenfalls untersagt, fremde Warenzeichen als Schlüselwörter einzusetzen. Das hat sich jetzt geändert.

Als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das unter bestimmten Umständen die werbende Nutzung einer fremden Marke für zulässig erklärt hat, ist das nun auch ab dem morgigen Dienstag bei AdWords in Europa erlaubt. Wir können also kräftig auf die Namen der etablierten Konkurrenz setzen und hoffen, dass unsere Werkstatt den Platzhirschen der Branche so den einen oder anderen Kunden abjagen kann. Allerdings ist das allgemeine Wettbewerbsrecht dadurch natürlich nicht aufgehoben.

Chance für trickreiche Affiliate-Partner?

Verabschieden wir uns nun von unserer kleinen Werkstatt und wenden uns einer anderen Branche zu. Telekommunikations-Anbieter werben im Internet schon lange auch über Partnerprogramme („Affiliate-Programme“). Wir können also etwa Affiliate-Partner von Alice werden und auf unserer Homepage für deren DSL-Anschluss werben. Dann bekommen wir einen exklusiven Affiliate-Link mitgeteilt und immer wenn ein Kunde sich darüber anmeldet, erhalten wir eine Provision. Nach den neuen Richtlinien von Google könnten wir jetzt ja auch auf die Marke „Alice“ setzen, so dass unser Link immer erscheint, wenn jemand nach diesem Begriff sucht. Unserem Partner gefällt das aber natürlich gar nicht. Denn beim eigenen Warenzeichen möchten sie wohl kaum, dass wir mit ihrer Provision noch die Preise hochtreiben. Deshalb verbieten natürlich alle Unternehmen mit entsprechenden Programmen ihren Partnern, den beworbenen Produktnamen als Google-Keyword einzusetzen. Wer sich nicht an diese Regel hält, wird einfach aus dem Programm geworfen.

Was aber hindert mich jetzt eigentlich daran, auf die Namen der Konkurrenz zu setzen? Jetzt könnte ich mir doch den billigsten Anbieter raussuchen, dort Partner werden und auf alle relevanten Konkurrenz-Brands setzen. Also zum Beispiel beim fiktiven Billiganbieter „Lahm aber billig DSL“. Jetzt biete ich auf Alice, Congstar und 1&1. Wenn jetzt jemand nach „Congstar“ sucht, erscheint sofort meine Anzeige „Congstar? Wir sind billiger!“. Der interessierte Kunde wird beim Klick auf die Werbung über meinen Link auf „Lahm aber billig“ geleitet. Lässt er sich von dem Angebot überzeugen, kassiere ich die Provision. Und Congstar kann gar nichts machen, weil ich bei denen gar nicht erst Partner geworden bin. Oder?

(Nils Baer)

Über den Autor

Nils Baer

Nils Baer hat im Jahr 2010 über 100 Artikel für BASIC thinking geschrieben und veröffentlicht.

42 Kommentare

  • Soweit ichs verstanden hab, kann man nur auf das Keyword bieten. Eine Erwähnung des Markennamens innerhalb der Anzeige ist nicht möglich…

  • Das ganze wird nicht funktionieren, du wirst immer 10 mal für die Werbung ausgeben, als durch Provisionen einnehmen.

  • Und ziemlich sicher wird (um bei Deinem Beispiel zu bleiben) ATU deutlich weniger für eine gleichwertige Platzierung zahlen müssen, als die Konkurrenz, da Google Adwords meines Wissens auch die Relevanz der Zielseite berücksichtigt. Und da hat ATU mit atu.de und zig ATU-Erwähnungen auf der Seite zum Keyword „ATU“ einfach zig Mal mehr Relevanz. Wenn Deine beworbene Seite nicht zum Keyword ATU passt, wirst Du mehr ablatzen müssen.

  • Vermutlich wird genau das irgendwer mal machen, dann gibt es einen Aufschrei, ein paar Prozesse und dann wird entweder Google seine Richtlinien ändern oder es gibt Gesetze dagegen oder beides

  • Hallo,

    die namentliche Erwähnung von `Congstar´ in Deiner AdWords Anzeige kann Congstar unterbinden. Darfst Du sie nicht erwähnen, wird es schwer sich bei den Anzeigen gegen Congstar durchzusetzen.

    Viele werden sicher versuchen, mit ähnlich klingenden bzw. aussehenden Begriffen zu tricksen, aber ob das auf Dauer was bringt…

    Grüße

    Gretus

  • @marvis

    Hast du den Artikel auch gelesen?

    … ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das unter bestimmten Umständen die werbende Nutzung einer fremden Marke für zulässig erklärt hat….

    aber auf der anderen Seite könnten deutsche Gerichte durch diverse sinn freie/volle Urteile da noch reinhaun, stimmt schon

  • Wie im Artikel steht, gilt (territorial jeweils beschränkt) das allgemeine Wettbewerbsrecht, für den deutschen Markt also deutsches Wettbewerbsrecht. Der Satz „Congstar? Wir sind billiger“ dürfte nach § 5 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) unzulässig sein. Mit einer fremden Marke darf man nicht für eigene Zwecke werben, auch ein Vergleich mit eine fremden Markenprodukt (wir sind besser/billiger/leckerer als xyz) ist in aller Regel auch problematisch.

  • @tina: Ja, ich hab den Artikel durchaus gelesen, aber „unter bestimmten Umständen“ klingt für mich so, als ob es da noch massenhaft Unklarheiten gibt. 🙂

  • Also für mich sieht dies aus wie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Abmahn-Industrie. Schaut man sich den Artikel zu den bestimmten Umständen bei heise.de mal an, sieht man gleich den Hinweis dass es noch keine Rechtssicherheit gibt.
    Bezüglich des UWG muß allerdings vergleichende Werbung nicht immer in die Sackgasse führen und eine Abmahnung zur Folge haben. Vergleichende Werbung ist nach § 6 UWG grundsätzlich zulässig, aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.
    Ja da sind sie wieder die bestimmten Voraussetzungen unter denen etwas auch strafbar sein kann!

    Ich rate zur guten Beobachtung und zum Abwarten.
    Liebe Grüße

  • Eine Bekannte von mir arbeitet im Online Marketing / Affiliatebereich. Sie meinte, dass auch bereits in der Vergangenheit zig Affiliates gegen die Markenschutzrichtlinien verstoßen hätten. Großen Unternehmen fällt so etwas in der Regel auf, da diese spezielle Software einsetzen, und kontinuierlich die AdWords Anzeigen prüfen können.

    Das machen aber nicht alle Unternehmen und einige Affiliates sind sehr einfallsreich. Befindet sich das Unternehmen beispielsweise in Niedersachsen buchen die Affiliates AdWords Anzeigen in allen Ländern, außer Niedersachsen.

    Insofern denke ich, wird sich ab morgen nicht viel ändern zum Status Quo.

  • Gestern flogen einem die ganzen mails der merchants ja nur so um die Ohren, dass man kein SEM auf Marken machen darf. Versuchen werden es sicher einige und dann mit nem kräftigen A…tritt aus dem Programm fliegen.

  • na auf der anderen Seite ist das einbuchen einer -NEUTRALEN- Anzeige auf das Keyword der Konkurenz ja nun kaum noch nachvollziehbar.
    Früher war es halt verboten aber durch eine -unscharfe- Keywordsetzung schon mal drin.

    Nun gehts direkt als KW durch.

  • „III. Fazit
    Die Verwendung fremder Marken durch Werbende und das Anbieten derselben durch Google als Adwords ist potentiell markenrechtswidrig. Die nationalen Gerichte sind nun wieder in der Verantwortung und die erhoffte Rechtssicherheit steht noch aus.“

    Da wird es Abmahnungen hageln und zwar zurecht. Eine Markenregistrierung erfolgt ja nicht zum Spaß, die kostet ja auch eine Menge Geld. Schlussendlich wird sich nicht viel ändern, die Markeninhaber werden von den deutschen Gerichten weiterhin recht bekommen und die Gegner dürfen ein Haufen Geld auf den Tisch legen.

    Selbst dran Schuld wer sich auf dieses Glatteis begibt.

  • Da wir uns mit unserem Versicherungsblog zum Teil über AdSense finanzieren, ist für mich vor allem interessant, wie sich das auf die CPCs und damit den CPM auf Content-Seiten auswirken wird. Laut der neuen Richtlinie müssten ja dann ein deutlich höherer Wettbewerb für Platzierungen im Umfeld eines Artikels z.B. über die „Arag Rechtschutzversicherung“ auftauchen, da der Wettbewerb nun auch auf dieses Keyword mitbietet. Allerdings wird wohl der Qualitätsfaktor und die CTR diesen Wettbewerb relativieren. Spannend bleibts…

  • @ #16 Kalliey

    … Eine Markenregistrierung erfolgt ja nicht zum Spaß, die kostet ja auch eine Menge Geld …

    Markenanmeldung kostet 600 Euro für 10 Jahre.
    Macht gerade mal 5 Euro / Monat.

    Meiner Meinung ist das viel zu billig und deswegen ist jeder Scheiss geschützt.
    Das sollte das 100 fache kosten!

  • […] Ich möchte hier gar nicht auf die Möglichkeit des Geld verdienens als Affiliate eingehen – das ist so ein komplexes Thema, dass es dazu spezialisierte Blogs gibt, die besser zur Aufklärung geeignet sind. Einen aktuellen Artikel zum Thema möchte ich aber empfehlen: Neue Markenrichtlinie bei Google AdWords: Chance für trickreiche Affiliate-Partner? […]

  • @19

    Marken kosten je nach Klassifikationszugehörigkeit weit mehr als deine besagten 600 Euro. Bitte erst richtig informieren, dann erzählen. Die Grundanmeldung der Marke mit 3 Klassen kostet 300 Euro, jede weitere Klassifikation kostet extra.

    Darüber hinaus hat man immer Kosten die in Verbindung mit der Marke stehen für Missbrauchs-Recherchen, Rechtsanwälte u.ä.

  • ja 300 euro ist ja noch weniger und 3 Klassen reichen doch völlig aus um abzumahnen.

    Und den Anwalt braucht man dafür vorher nicht
    Ein Fax / Brief reichen aus um ne Marke anzumelden.

    Ob ähnliche Marken vorhanden sind kann man ja selbst online prüfen.

    Ist die Anmeldung durch.. dann gehts ans Geldverdienen.

  • @tina: Wenn es teurer wäre, könnten sich nur die „Großen“ den Markenschutz leisten, insofern ist es in Ordnung so wie es ist.

  • Tina Du redest einen Quatsch, Du tust gerade so als ob man sich nur eine Marke registrieren lässt um damit abzumahnen. Ich weiss ja nicht was Du verbockt hast, das Du so eine Meinung hast.

    Die Anmeldung einer Marke erfordert auch ein wenige mehr Vorraussetzungen als einen Brief oder ein Fax an das DPMA abzusenden. Informiere Dich http://www.dpma.de dann rede weiter.

  • Es gibst sicherlich Möglichkeiten für Affiliates, aber mit Konkurrenzbrands bei Google wirst du Probleme mit dem Quality Score bekommen.

  • Um mal wieder on topic zu kommen: kann es sein, dass sich seit dem 14. Sept. im Umfeld der Markenbgriffe gar nichts verändert hat? Ich habe recherchiert und nichts gefunden und eine testweise Markenbuchung scheiterte mit der üblichen Nachricht, dass markengeschützte Begriffe eben nicht gebucht werden können…

  • Hi!
    Jetzt muß ich auch mal meinen Senf dazu geben. Ich habe einen Online-Shop für Klamotten und habe einen Großteil des Umsatzes über Adwords für eine Marke gemacht, die ich vertreibe. Nun hat der Markeninhaber vor einer Woche die Verwendung der Marke bei google sperren lassen, da sie ihren eigenen Online-Shop (der noch nichtmal online ist!) pushen wollen auf Kosten der Händler. Nun ist es ja so, dass wir laut EuGH-Urteil in diesem Fall explizit die Marke verwenden dürfen. Umso ärgerlicher ist es, dass google anscheinend das System trotz der neuen Markenrichtlinie noch nicht umgestellt hat. Das Resultat ist, dass wir im Moment einen deutlichen Umsatzeinbruch haben, der uns echt zu schaffen macht… Vor allem verstehe ich das Unternehmen nicht. Die wollen doch auch, dass wir ihr Zeug verkaufen. Sonst bestellen wir einfach nichts mehr bei denen. Und das eine Woche lang zu machen, bevor es nicht mehr möglich ist, bringt denen ja nun gar nichts. Außer, dass Sie ihre Händler massiv verärgern. Selbst Zalando hat angekündigt, die Bestellungen zu stornieren, wenn das so bleibt. Naja. Ich schweife ab. Aber just in diesem Moment kam eine Mail von google. Man glaubt es kaum, dort arbeiten tatsächlich auch Menschen:

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Wie Sie richtig anmerken wird Google ab dem 14. September 2010 nicht mehr
    Keywords für Anzeigen kontrollieren oder ablehnen, die auf Nutzer in den
    unter
    http://adwords.google.com/support/aw/bin/answer.py?hl=de&answer=186123
    aufgeführten Regionen ausgerichtet sind. Diese Änderung erfolgt aus
    Gründen der Vereinheitlichung mit dem derzeit in Irland, Kanada, in den
    USA und im Vereinigten Königreich sowie in den meisten anderen Ländern
    angewendeten Verfahren bezüglich Keywords.

    Beachten Sie in diesem Zusammenhang allerdings, dass die technische
    Umsetzung dieser Richtlinie noch einige Tage dauern kann. Dies bedeutet
    für Sie, dass Marken-Keywords z.B. „XXXX“ in Ihrem AdWords Konto
    voraussichtlich erst in einigen Tagen die Schaltung Ihrer Anzeigen
    auslösen werden. Momentan besteht in diesem Zusammenhang kein
    Handlungsbedarf von Ihrer Seite.

    Zusätzlich wird zwar von uns in den betreffenden Regionen die Verwendung
    von Markenbegriffen als Keywords nicht mehr unterbunden. Bei Beschwerden
    werden wir jedoch in begrenztem Umfang untersuchen, ob ein Keyword in
    Verbindung mit einem bestimmten Anzeigentext geeignet ist, die Nutzer in
    Bezug auf die Herkunft der beworbenen Produkte und Dienstleistungen
    irrezuführen.

    Sollte dies nach unserer Auffassung der Fall sein, werden wir die Anzeige,
    die Gegenstand der Beschwerde ist, entfernen.

    Weitere Informationen über diese Änderungen der Markenrichtlinie erhalten
    Sie unter
    https://adwords.google.com/support/aw/bin/answer.py?hl=de&answer=177578.

    Vielen Dank für Ihre Geduld.

  • @Shinz:
    Bist Du sicher, dass das von einem Menschen kommt? Aber im ernst: Danke das Du die Email hier postest! Bei der kafkaesken Informationspolitik von Google bin ich für jede aufklärende Info dankbar.

  • @Relax: Naja, zumindest wird es teilweise von einem Menschen kommen. Es stand jedenfalls ein Name drunter… Und ein Freund von mir arbeitet sogar bei google…

  • Der österr. OGH hat das Urteil des EuGH bereits umgesetzt und hier zwei Tipps für alle die (auch) in Österreich Ads schalten:

    1. Einen Zusatz im Text der Anzeige hinzufügen der darauf hinweist dass Ihr Wiederverkäufer seit. Ihr müßt auf jeden Fall vermeiden dass auch der allerdümmste Nutzer auf die Idee kommen könnte Ihr wärt der Markeninhaber/Hersteller.

    2. Generische Display-(angezeigte)-URLs sind ein Problem (Zb buch.de, trekking.de)! Versucht in der Display-URL die Firma oder den Namen Eures Shops zu verwenden.

    3. Good news: Das Abmahn-Unwesen gibt es in Österreich Gott-sei-Dank nicht 😉

    Wer mehr über Google AdWords und den rechtliche Hintergrund erfahren will wird dazu auf meinem Blog wohl fündig werden, oder… Ihr schaut in die nächste Ausgabe der MMR 😉

    Eine ausführliche Zusammenfassung der Änderungen findet Ihr hier;
    http://austrotrabant.wordpress.com/2010/08/05/liberalisation-of-google-adwords-trademark-policy-a-self-confident-step-forward/

    PS: Das Email scheint echt zu sein & @Kalliey® … immer mit der Ruhe, es können nicht alle die Weisheit mit dem Löffel…

  • @Nils… ach ja und das mit dem Wettbewerbsrecht ist auch nicht so sicher. Wenn die Marke nicht im Text der Anzeige vorkommt wird nach der BGH PCB Entscheidung (I ZR 139/07) wohl kein dt. Gericht eine unlautere Handlung = Wettbewersverstoß annehmen. Aber andererseits… wie die Gerichte entscheiden wissen letztlich auch nur die Götter 😉

    Viel interessanter finde ich den Aspekt das Google Instant zu einer objektiv messbaren Nachfrageverlagerung führt. Denn wenn ein User schon während dem Tippen etwas findet was im Ihm gefällt wird den Suchbegriff nicht mal ganz eingeben. Also wer Nach VW Werkstätte in München sucht wird wohl nicht warten bis er das Wort fertig getippt hat, sondern wird klicken sobald er eine irgendeine Werkstatt in den Suchergebnissen sieht.

    DA kommen noch einige Prozesse auf uns zu 😉

  • Das Urteil des EuGH vom 23.03.2010 bietet Werbekunden des Google Keyword Advertising noch keine eindeutige Klarstellung der Rechtslage. Fest steht, dass eine Markenrechtsverletzung nur dann ausgeschlossen ist, wenn durch die Nutzung der Marke als Keyword und die Gestaltung der Anzeige nicht der fälschliche Eindruck entsteht, dass die Anzeige vom Markeninhaber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen stammt. Auf welche Weise Werbetreibende eine hinreichende Klarstellung erreichen können, dass ihre Anzeige zu einem konkurrierenden Angebot und nicht zum Markeninhaber führen, bleibt in der Entscheidung offen.

    Klarheit besteht einzig und allein für den Diensteanbieter Google: Eine unmittelbare Haftung für die Bereitstellung der Keywords scheidet aus, eine (Mit-)Haftung für Rechtsverletzungen der Werbekunden kommt allenfalls dann in Betracht, wenn Google nach Kenntniserlangung die Rechtsverletzung weiterhin ermöglicht.

  • @Markenwilli; was macht Dich so sicher dass die nat. Gericht zB das Keyword Tool als „neutral“ ansehen? Wäre mir da in Frankreich nicht ganz so sicher…

    Best,

    Austrotrabant

  • Hi all,

    dann macht es am besten wie Facebook und betreibt Eure Affiliate Seite aus dem Ausland. Idealerweise aus den USA dann könnt ihr massiv gegen deutsche Gesetze verstoßen und scheinbar niemand kann etwas dagegen tun. Denn nicht einmal die Bundesregierung kann einen stetigen Gesetzesbruch von Facebook (targeting auf Kinder) über das Interent derzeit scheinbar verhindern.

    Dann wird es mit google Werbung wohl noch viel einfacher sein.

    Gewerbeschein für eine offshore Gesellschaft bekommt man übers Netz für ein paar US$

    Moralisch total mies und ich finde das extrem schlimm aber klappt scheinbar ganz gut auf diesem Weg wie jeder, jeden Tag bei Facebook sieht.

  • habs auch gerade probiert bei ein paar Zahnzusatzversicherung Keys – geht gar nicht. Ist aber auch etwas heiss das ganze. Finds eigentlich besser wenn Sie es so lassen würden wie bisher. Weil das erhöht so die Unsicherheit deutlich. Da sind Streitigkeiten ja vorprogrammiert

  • @ #37 Sven

    geht das denn (Affiliate Seite aus dem Ausland) – also gleich vorweg:
    Ich bin nicht bei Facebook, bei Myspace, bei XING oder wie die alle heissen und dies kommuniziere ich auch so. Ich kann es nicht leiden wenn mir irgendetwas enteignet wird, z. B. ein Bild nur weil ich es da hochlade.
    Soviel zu Facebook & Co. und weil wir gerade dabei sind – ich will auch nicht dass meine Daten von diversen Spidern, Robots oder Crawlern verwurstet werden zu deren eigenen Zwecken, siehe 123People, Yasni etc. und dann zusammenhangslos angezeigt werden, nur weil jemand meinen Namen googled!

    Diese ausführlichen Standpunkt halte ich für notwendig, weil ich gerade auf diesen Beitrag von Sven antworte (targeting auf Kinder + moralisch total mies).

    So nun nochmal zu dem Affiliate aus den USA und was brauche ich genau dafür? 31 Domains habe ich bereits bei GoDaddy (ziehe gerade um) und die anderen ca. 270 sind hier in Deutschland, aber auch nicht alle beim selben Provider (mind. 3 weitere + Server).

    Also Sven es wäre schön wenn Du das liest hier nochmal zu posten, oder wenn einer von den anderen hier so nett wäre zu antworten dann würde ich mich freuen!

    Ich hoffe es geht nicht zu sehr am eigentlichen Thema vorbei, aber da ich gerade seriöse Formen der Werbung bevorzuge und deshalb immer auf der Hut sein muss vor der Abmahnindustrie sind alle Hinweise hilfreich.

    Liebe Grüße

  • Ich habe den Beitrag 39 verfasst vor 6 Monaten. Die Beiträge 40 und 41 sind ja recht neu – liefern aber keine nötigen Schlussfolgerungen. Im Stil von Facebook würde ich keine Seite betreiben wollen, aber eine exotische Domain mag ich schon. Habe diverse davon und weiss immer nicht welche ich zuerst bearbeiten soll. Affiliate ist nicht mehr so einfach wie früher, da muss immer genug Traffic da sein.
    Ich setze jetzt für Facebook einen Backlink und hoffe es hilft der Seite etwas beim Besucherstrom.

    http://nytlyf.com

    Liebe Grüsse
    S. Spranger