Sonstiges

Wie legal ist eigentlich der Musikstreaming-Dienst 'Grooveshark'?

Nach unserem kurzen Test von vier Streamingdiensten haben einige Kommentatoren unfaire Startbedingungen bemängelt, da Grooveshark im Gegensatz zu simfy ein illegales Angebot sei. Es seien auch bereits erste Nutzer des Dienstes identifiziert und abgemahnt worden. Grund genug für uns zu fragen „Ist Grooveshark eigentlich legal?“ und der Sache nachzugehen.

Fangen wir also vorne an: Grooveshark ist ein amerikanisches Unternehmen und hat seinen Sitz in Florida. Ähnlich wie YouTube lebt der Dienst davon, dass seine Nutzer fremde Kompositionen hochladen und damit anderen Usern zur Verfügung stellen. Allerdings kann die Firma für den Großteil der angebotenen Lieder keine Nutzungsverträge vorweisen. Deswegen hat der Musikkonzern EMI im vergangenen Jahr einen Prozess gegen die Plattform angestrengt. Dann aber hat sich das Label entschieden, statt auf Schadensersatz zu klagen, lieber eine Lizenzvereinbarung mit der Firma abzuschließen. Mit den anderen großen Musikfirmen aber bestehen keine Verträge. Universal Music reichte deswegen im Januar dieses Jahres Klage (PDF) gegen die Betreiberfirma ein und warf den Gründern vor, ihr Geschäftsmodell basiere auf Urheberrechtsverletzungen.

Was bedeutet das für die User in Deutschland? Hier gilt auch für ein amerikanisches Unternehmen das deutsche Urheberrecht. „Streaming ist nach wie vor eine rechtliche Grauzone, da es noch keine aussagekräftigen Urteile dazu gibt“, erläutert uns Rechtsanwalt Udo Vetter, der auch das Lawblog betreibt. „Allerdings ist das Anhören bzw. Ansehen von gestreamten Inhalten nach meiner Meinung (und der vieler anderer Juristen) keine Urheberrechtsverletzung durch den Nutzer.“ Denn hier werde ja nichts vervielfältigt, sondern nur konsumiert. Nach deutschem Recht aber sei eben die Vervielfältigung der entscheidenden Punkt, an dem das Urheberrecht ansetzt.


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Damit ist auch klar, dass bei der bestenfalls unklaren Lizenzlage kein deutscher User Teile seiner Plattensammlung dort einspeisen darf. Denn damit würde er die Stücke vervielfältigen und verbreiten. Das wäre zwar nur „strafbar“ im Sinne des Gesetzes, wenn der Anwender auf die eine oder andere Weise damit Geld verdienen würde, erklärt uns Udo Vetter. Aber eine teure Abmahnung und eventueller Schadensersatz drohen dem Uploader auch dann, wenn er keinen finanziellen Vorteil aus seiner Handlung zieht.

Halten wir also fest: In Deutschland dürfen wir Grooveshark nutzen, um die vorhandene Stücke zu hören. Allerdings sollte man davon absehen, selber Musik bei dem Dienst hochzuladen. Die vier Major Labels wollten unsere Nachfrage nach der rechtlichen Situation in Deutschland übrigens lieber nicht beantworten.

(Nils Baer)

Über den Autor

Nils Baer

Nils Baer hat im Jahr 2010 über 100 Artikel für BASIC thinking geschrieben und veröffentlicht.

43 Kommentare

  • Durch Streaming wird nichts vervielfältigt, sondern nur konsumiert? Dann könnte ich mir also auch etwas runterladen, es anschauen und dann wieder löschen und es wäre auch nur konsumiert?

    Man kann das Recht scheinbar wirklich verdrehen wie man will, wenn man nur Zeiträume für Tätigkeiten stark verkürzt 😉

  • Wenn anhören erlaubt und Upload verboten ist, wie sieht es dann mit Downloads aus? Darf ich meine MP3-Sammlung aufstocken, indem ich die Streams von Groovshark mit Downloadtools dauerhaft auf meinem Rechner speichere?

    Und habt ihr konkrete Infos dazu, wer dort schon abgemahnt wurde? (Nur in den USA, oder auch bei uns? Höhe des Schadensersatzes?)

  • @Claudio

    Ob du nun Radio oder einen Stream anzapfst, macht für mich keinen Unterschied.

    @Sebbi

    Runterladen ist per se nicht illegal. Was aber bei P2P-Services oft mitschwingt ist, dass man es auch sofort wieder anbietet, was illegal ist. Dass man neueste Kinofilme nicht wirklich legal als Download beziehen kann, sagt einem ja schon der gesunde Menschenverstand. Wie sieht es aber bei Mediathekinhalten aus die man über P2P-Netzwerke bezieht? Wie kann der Nutzer da sicherstellen, dass es keine „dubiose Quelle“ ist? Die Schweiz hat da so weit ich weiß ein Gesetz, das besagt, dass wenn man nicht genau einschätzen kann, dass die Quelle evtl. eine Warez-Seite ist, kann man als User den Download problemlos nutzen. Berichtigt mich wenn ich da was falsch sehe. Und ebenso verhält es sich mit Grooveshark. Man kann als Nutzer ja nicht einsehen ob die Daten nicht vielleicht auf rechtem Wege angeboten werden. Da das System aber nicht von dir verlangt selbst Musik hochzuladen (wo du vllt. keine Rechte besitzt), bist du als Nutzer aus dem Schneider. Es sind nur die Betreiber der Software die sicher zu stellen haben, dass die Musik die sie anbieten „sauber“ ist.

  • Das wäre ja noch schöner, wenn ich fürs rein konsumieren bestraft werden könnte. Was weiß denn ich, ob Grooveshark irgendwelche Lizenzabkommen hat, anstrebt und auch einhält? Und wieso soll ich als Hörer dafür verantwortlich gemacht werden?

    Demnächst gehe ich dann in einen Club, Disco oder höre Radio, und der Betreiber pfuscht oder betrügt irgendwie bei der GEMA-Abrechnung. Und dann soll ich als Besucher/Hörer dafür belangt werden können? Geht ja wohl gar nicht.

    Also bleibe ich bei Grooveshark und höre was ich finden kann und mir gefällt.

  • Wo ist denn nun der große Unterschied zum Radio ?
    Sind Radiostation nach deren Logic nicht die größten anonymen „Offline P2P Netze“ der Welt die kostenlos Musik Verteilen?
    Werden dort dann auch bald „Verkaufs Hitparaden-Sendungen“ oder „Musik Play Vorschauen“ verboten da der Hörer vorher bestimmte Stücke eventuell zum Aufnehmen „Vorprogrammieren “ könnte?
    Zudem müsste doch dringens eine Registrierungspflicht für RadioHörer eingeführt werden mit Vorratsdatenspeicherung „Wer,Was,Wann“ gehört hatte. 😉

    Ich bin eigentlich dafür das Musik von besonders hartnänkigen Klägern nicht mehr gespielt werden sollte , wenn sich die Radiostationen einmal Einig wären und ihre Macht in den Dienst ihrer Hörer und nicht der Muskindustrie stellen würden , wäre der ganze Spuk schnell vorbei .
    Denn Musik die nicht mehr im Radio gespielt wird findet meist auch kaum Käufer.

  • Der Unterschied zum Radio ist, dass Radiosender Lizenzgebühren bezahlen.
    Ich sehe jedoch momentan auch keine Probleme beim reinen konsumieren. Ich nutze grooveshark täglich und bin begeistert von dem Dienst.

  • Runterladen ist per se nicht illegal? Blödsinn. Selbst das downloaden OHNE uploaden ist straftbar seit 1.1.09(?) … egal ob man es weiterhin anbietet oder niht!

  • das reine Speichern für EIGENE ZWECKE auf dem eigenen Rechner ist NICHT STRAFBAR, ist immer noch analog zum Radio zu sehen, also wenn ich dort wie früher eine Kassette mitgeschnitten habe.

  • Ich denke, hier wird aus auch den „goldenen“ Mittelweg geben. Die Musik-Rechteverwerter werden sich auf ein Modell einigen, bei dem der Nutzer wieder in Bezug auf Erhältlichkeit einer großen Vielfalt an Dateien auf der Strecke bleibt.

  • Streaming Dienste – Kostenlos Musik hören…

    Dienste die Musik ins Netz streamen liegen voll im Trend und das nicht erst seit dem Erfolg von Spotify. Da dieser Dienst in Deutschland ohne Umwege leider noch nicht nutzbar ist, möchte ich hier mal ein paar Streamingseiten vorstellen. Den Anfang mach…

  • Wenn wir schon bei Rechtsthemen sind: Das Bild welches du hier so einfach nutzt fällt unter Urheberrecht und gehört nicht zu den von Grooveshark zur Verfügung gestellten Pressegrafiken (grooveshark.com/logos) -> Da du hier über Legalität und Internetrecht berichtest ist das irgendwie unpassend.

    zum eigentlichen Thema: Grooveshark hat mir versichert dass das abspielen von Musik auf der Webseite und über Widgets weltweit legal ist. Was Upload betrifft habe ich mich noch nicht erkundigt, werde das aber nachholen.

    Jedenfalls vielen Dank für den Beitrag – könntest du noch die Quellen für deine Informationen posten?

    Beste Grüße,
    Christian

  • Wenn ich einen Song, der mir selbst gehört (meiner Band) uploade dürfte mir aber nichts passieren ? sehe ich das richtig ?

  • moin, bin seit ende 2008 registrierter user von grooveshark, habe davor alle möglichen tips bekommen wo man angeblich legal musikstücke mitschneiden kann, alles nur bling bling.
    leider hat grooveshark bis heute das beste angebot und für alle unentschlossenen musikliebhaber ein kleiner tip zum legalen musikgenuss:
    einfach den audiorekorder No. 23 kostenlos herunterladen die seite von grooveshark aufrufen und wie in den alten zeiten die musikstücke für den eigenen gebrauch einfach digital mitschneiden, speichern und geniessen.

    Legal, Illegal, scheißegal oder meint ihr unsere politiker verhalten sich so wie wir es tun sollten ??

    ich sehe immer nur das die musikindustrie und die künstler immer reicher werden durch unser geld also kann es nur einen weg für uns geben…..

  • künstler werden durch ihre musik reicher ?

    Ja wo kommen wir denn dahin, wenn die von ihrer musik eines tages auch
    noch leben können! Unfassbar, dass die sich wirklich erdreisten durch
    ihre Arbeit geld zu verdienen!

    mal im ernst. natürlich ist alles wo niemand den künstler bezahlt illegal.
    beim radio ist dies der sender bzw. steuerzahler und bei cd’s der
    konsument, da grooveshark offenbar NICHT bezahlt ist der Dienst illegal.

    Es ist nur eine frage der Zeit bis das schwerfällige rechtssystem so weit
    ist das auch umzusetzten.

    mfg

  • Wenn es Illegal ist sich bei Grooveshark und Co Musik anzuhören bzw Herunterzuladen dann soltten die Abmahner nicht die Konsumenten angehen sondern den Anbieter.

  • typisch Deutschland alles illigal warum nicht das ganze internet als illigal bezeichnen und zurueck zu den 80ern Cassetten kopieren.

  • In Deutschland ist es weder illegal Musik herrunterzuladen noch zu streamen.
    Der einzige der sich hier sich hier Strafbar macht ist der Anbieter der Musik.

  • Mir ist ein Rätsel, wie ein Dienst wie Grooveshark denn eigentlich legal sein kann, da:
    – ich den Künstlern keinen Cent bezahle, wenn ich deren Musik höre
    – Grooveshark ihnen nichts bezahlt
    – sie die Musik nicht selbst bereitstellen, sondern andere User

    Wenn sie ihre eigene Musik dort für Werbezwecke selbst bereitstellen würden, wäre das was völlig anderes. Aber so?
    Angenommen ich schreibe eine Webapplikation und verkaufe sie, und andere stellen diese ohne meine Zustimmung kostenlos anderen bereit: da sie das ja „nur konsumieren“ und nicht lokal speichern, schaue ich in die Röhre?
    Seltsame Rechtslage finde ich…wo ist der Unterschied zu Kino.to, nur dass es hier Musik gibt?

  • Das Problem bei einem Stream aus rechtlicher Sicht ist halt, das die Daten von einem technischen Standpunkt aus gedowloadet,abgespielt und sofort wieder gelöscht werden.
    Wenn jemand also gegen Streams argumentieren will, dann kann der sich immer wieder auf diesen technischen Aspekt stützen und käme damit bestimmt auch durch.

    Allerdings sollte man sich da keine große Sorgen machen, wenn es zur Klage kommt dann sind sowieso erstmal die Betreiber dran, dann die größten Uploader und dann -möglicherweise- erst die User.
    Ich bin mir aber Sicher das letzeres aber kaum passiert und im Grunde ist das einzige worum mann sich hier sorgen müsste, dass wenn mal aus irgendeinem anderen Grund dein Rechner beschlagnamt wird, du dich dann für Grooveshark etc. rechtfertigen müsstest.

  • Der Upload fremder, urheberrechtsgeschützter Musik ist definitiv nicht legal. Prinzipiell müssten also die Künstler und Labels ihre Musik selbst bei Grooveshark anbieten (was sicher auch bei dem einem oder anderem Indie Label passiert). Da der Großteil der Musik aber vom gemeinen Nutzer hochgeladen wurde, ist es wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis es genau wie bei Youtube bei jedem zweiten Song ein „dieses Lied ist in ihrem Land nicht verfügbar“ zu sehen gibt.
    Abmahnungen an Uploader wird es aber sicher auch nicht so schnell geben, sondern erstmal Rechtstreit mit Grooveshark.

  • Es wird wohl noch einige Zeit vergehen müssen bis die großen Musiklabels begreifen, das kostenlose Musik am Ende zu mehr Umsatz führt. Wer sagt denn das Künstler umbedingt durch die Lizenzgebühren für Songs ihren Lebensunterhalt finanzieren? Mit Merchandising, Konzerten und Songs via iTunes gibt es genug andere ertragreiche Quellen. Aber um an einer Gruppe gefallen zu finden muss man die Songs natürlich erstmal hören und das am besten kostenlos.

  • Hab noch ne frage zu Grooveshark und zwar ist das mitschneiden von musik jetz eigtl. legal die da drauf is? also ich machs immer mit audials one und wollte wissen ob ich das darf oder net…

  • Das mit dem Mitschneiden ist so eine Sache. Ansich darf man z.B. einen Radiostream aus dem Internet für privaten Gebrauch (noch) mitschneiden, soweit ich weiß.

    Ob das andere okay finden sei dahingestellt – ich finde es z.B. nicht wirklich toll, da Grooveshark die Musik aus rechtlichen Gründen immer nur per Stream (bzw. verschlüsselt als Offline-Datei in der Mobile-App) anbietet und ein Speichern auf dem eigenen Gerät eigentlich gegen den Grund-Gedanken hinter dem Service steht.

    Aber du weißt eh‘ selber, was für dich okay ist und was nicht 😉

  • In meinen Augen sollte es legal sein (die genaue situation kenn ich nich), Grooveshark für den Eigenbedarf mitzuschneiden, da hier das Prinzip der Privatkopie greifen sollte. Da aber bei grooveshark jeder mensch musik hochladen kann (die ihm natürlich in den allermeisten fällen nich gehört), ist auch der mitschnitt illegal, das iss sicher. Bloß kann der Endkonsument das nich feststellen und es sollte auch nich in seiner Verantwortung liegen, selbiges Festzustellen. Aber dann sollte man auch sagen, dass das anhören illegal ist, denn ob man es jetzt x-mal auf grooveshark oder x-mal auf der festplatte anhört, man hört es sich doch im endeffekt nur alleine an (Privat—>also Privatkopie)

    vllt liege ich mit meinem entschluss falsch, aber in meinen augen seh ich das als das vernünftigste an…

  • Egal ob jetzt legal oder nicht – wenn wir am Grunde des Problems anfangen, nämlich den unheimlich teuren Musikstücken, sehen wir, dass ein Großteils des Geldes an Plattenfirmen etc. geht und NICHT an die Künstler. Die Folge davon, die SCHON EINGETRETEN ist, ist, dass die meisten Künstler ihr Geld fast ausschließlich über Konzerteinnahmen verdienen. Vielen ist es sogar egal, ob die Hörer ihrer Musik diese legal erwerben oder irgendwo runterladen.

    Beispiel: Wenn ein Album einer Band 10 € kostet, haben im Durchschnitt auf den Konzerten die Fans vielleicht ~2 Alben legal gekauft. Das macht 1 bis 2 € für den Künstler, bei den geringen Abgaben an die. Entsprechend wenige Leute haben aber von vielen Bands mehrere gekaufte Alben. Wenn die Musik tatsächlich frei verfügbar ist, „kommen viel mehr Leute auf den Geschmack“ der Band und kaufen sich eine (oder mehrere ! ) Konzertkarte(n) dieser Bands – Einnahmen 20 bis 60 €!

    Die Zeiten des Kaufens von Alben der Bands neigen sich (meiner Meinung nach) dem Ende zu. Ich bin gespannt, wann die ersten Künstler die gleiche Rechnung tätigen und ihrer Musik einfach zum Downloaden hergeben!

  • Ich bin Moderator eines Webradio. Was ich bisher hier gelesen habe ist nichts gutes. Wenn ich die Musik von GrooveShark downloade, darf ich sie selbst hören, jedoch nicht verbreiten und das würde ich wiederrum in meinen Sendungen machen. Stimmt das so?

  • im Webradio verbreiten wäre für mich (logischerweise) illegal, da du ja keine Rechte dafür hast, die Musik zu verbreiten / zu vervielfältigen.

  • kleine Anmerkung eines Urhebers. Ich kriege keinen Cent für meine Musik auf Grooveshark, mich oder mein Label wurden auch nicht gefragt.
    wer möchte dass die Musiker auch etwas kriegen, kauft die Songs. Bei spotify wird man mit c.a. 0.0005 € pro play entlohnt. Bei 166800 plays pro Monat ist man dann auf Hartz IV Niveau

    prost neujahr

  • Hat er das wirklich so gesagt?

    „Das wäre zwar nur „strafbar“ im Sinne des Gesetzes, wenn der Anwender auf die eine oder andere Weise damit Geld verdienen würde, erklärt uns Udo Vetter.“

    Eigentlich müsste er es besser wissen, denn das Urheberrecht sieht das anders. Verletzungen gegen das Urheberrecht stehen für den „nicht gewerblichen Verstoss“ bis zu 3 Jahre Knast vor, für den „gewerbsmäßigen“ bis zu 5.

    Theoretisch ist es also sogar mit Gefängnis als Strafe zu belegen. Praktisch wird aber IDR eingestellt und auf den Privatklageweg (Schadensersatz) verwiesen.

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