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War StreetView erst der Anfang? Aigner warnt vor der Gefahr durch Spielzeugdrohnen

Neuerdings lohnt es sich immer mal, beim Bundesverbraucherministerium vorbeizuschauen, um herauszufinden, was in Sachen Technik und Social Media gerade angesagt ist. Den Datenschützern missfiel in den letzten Monaten zum Beispiel Google StreetView oder Facebook – zwei häufig genutzte Dienste unserer Leser. Was Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner heute für bedenklich hält, dürfte das nächste, große Ding werden: Spielzeugdrohnen.

Drohnen sind ein zweifelhaftes Instrument der „modernen“ Kriegsführung geworden. Statt Soldaten in einen Einsatz zu schicken, erledigen immer häufiger Drohnen die Drecksarbeit: unbemannte, ferngesteuerte Flugkörper, die entweder selbst Waffen in sich tragen oder zur Aufklärung dienen. Das Risiko für den Angreifer ist beim Einsatz von Drohnen lediglich noch finanzieller Natur. Gleichwohl sinkt die Hemmschwelle abzudrücken, und die Gefahr, „die Falschen“ zu töten, erhöht sich.

Zivile Drohnen gehen derweil eher in Richtung Spielzeug. Sie erlauben es, einen Nahbereich auszukundschaften und – mit virtueller Realität unterlegt – interessante Netzwerkgames zu spielen. Dazu gehören die Drohnen, die Aigner nun im Visier hat, vor allem die des Herstellers AR.Drone. Diese lassen sich mit einem iOS-Gerät steuern (iPhone, iPad oder iPod touch) und dadurch mit einem Game wie AR.Flying Ace verbinden.


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Der Quadrocopter ist neben vier Propellern mit zwei Kameras ausgestattet und für knapp 300 Euro zu haben. Das Game hat eigentlich alles, was dem Spieler von heute gefallen dürfte: Anfassbare, bewegliche „Waffen“ mit einer virtuellen Zusatzschicht (Augmented Reality) überblendet. Da sich die Systeme sehr genau steuern lassen und viel Geschicklichkeit erfordern, haben solche Spiele die Chance, zum Hit der kommenden Jahre zu werden. Zumal preislich noch viel Spielraum nach unten ist.

Wenn aber bald jeder Zweite mit einer ferngesteuerten Drohne vor Nachbars Schlafzimmerfenster Privatdetektiv spielt, könnte das durchaus Ärger und Probleme mit sich bringen. Zumal sich die Drohnen dank offener Schnittstellen auch für andere Dinge als Spiele verwenden lassen. Die AR.Drone hat eine Reichweite von 50 Metern, was natürlich nicht ausreicht, um in fernen Straßen oder Städten vorbeizuschauen. Aber an der Machbarkeit sollten weitere Reichweiten sicher nicht scheitern, sobald jemand den Preis dafür zahlt. Dies ist das Szenario, vor dem Aigner warnt.

Ungebetene Besucher vor dem Schlafzimmerfenster

Fluggeräte, die weniger als 5 Kilogramm wiegen, und eine Flughöhe von weniger als 30 Metern erreichen können, dürfen in Deutschland ohne Aufstiegserlaubnis fliegen. Laut einer Sprecherin des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar ist es unter Umständen sogar erlaubt, Nachbarn auf der Straße zu fotografieren, solange dies nicht im kommerziellen Umfang geschieht. Die Abgrenzung zu kommerziellen Diensten sei dabei schwierig. „Eine Grauzone“, sagte die Sprecherin. Aigner hingegen nennt einen Kameraausflug in Nachbars Garten „zumindest problematisch. Die Aufnahme von Personen, die sich in einer Wohnung aufhalten, wäre ohne deren Einwilligung sogar strafbar.“

Drastischer formuliert es Jan Korte, Datenschutzexperte der Linksfraktion im Bundestag: „Es besteht das Risiko, dass der öffentliche Raum weiter ausverkauft wird, die Privatsphäre durch Nachbarschafts-Schnüffeleien und staatliche und private Ausspähung eingeschränkt werden.“

Datenschutzrechtlich erinnert das an Google StreetView. Und auch technisch könnte es in die Richtung gehen. Eine Häuseransicht ließe sich durch den massiven Einsatz crowdgesourcter Drohnen noch um beliebige Details erweitern: Frontalansicht des 10. Stockwerks, Aufnahmen von Garten, Schlafzimmer, Esszimmer, Badezimmer. Ein Szenario, wogegen Google StreetView wie Kindergeburtstag klingt. Anders als bei Google StreetView hoffe ich deswegen diesmal, dass die Politik das Drohnen-Schnüffeln schnell unterbindet. Spielzeug-Drohnen sind eine feine Sache – aber ich wäre sehr glücklich, wenn sie eben nur das blieben: Spielzeug.

(Jürgen Vielmeier)

Über den Autor

Jürgen Vielmeier

Jürgen Vielmeier ist Journalist und Blogger seit 2001. Er lebt in Bonn, liebt das Rheinland und hat von 2010 bis 2012 über 1.500 Artikel auf BASIC thinking geschrieben.

37 Kommentare

  • Yup, für mich ist die Grenze auch ganz klar irgendwo zwischen StreetView (Daumen hoch) und Crowdsourced Drohne (Daumen runter)

  • Hallo Jürgen,

    deinerr Meinung schließe ich mich voll und ganz an. Ich denke auch das es besser ein „Spielzeug“ bleiben sollte, aber wie du schon schreibst… Mit dem nötigen Kleingeld sind die Möglichkeiten praktisch grenzenlos.

    Fand ich den Hype um StreetView noch mehr als übertrieben, stellt wohl gerade eine solche Technologie in meinen Augen eine wirkliche Bedrohung für die Privatsphäre usw. dar.
    Ich bin gespannt was in Zukunft damit passiert. Ausser vom hören-sagen (lesen) haben ich davon nämlich noch nichts gehört bzw. gesehen.

    Den bisherigen Bemühungen (bspw. bei StreetView) diverser Politiker, Datenschützer u.ä. zu urteilen, wird man sich aber wohl als erstes an die „Aufstiegserlaubnis“ machen und diese bspw. auf 5m beschränken. Klasse! :-/

  • Also die Videos machen echt Laune auf das Fluggerät.. und man kann auch noch die Tauben vom Hausdach vertreiben, ohne die gleich verletzen zu müssen

  • Ich denke man darf nicht vergessen das Google mit Street View nur das gemacht ahben was ein großteil möchte, denn ich will ehrlich bezweifeln das Google Milliarden Dollar einfach nur mal so investiert ohne das es konsumenten gibt.

    Aber ich denke im Internet haben wir eh keine große kontraolle über unsere Daten, auch wenn alles schön im Impressum protokiliert ist, wenn man das Impressum gesehen hat, hat der betrieber eh schon meine Daten.

    Aber um noch mal auf die Drohne zurück zu kommen, es ist alles eine Frage des Kleingeltes, wenn jemand unbedingt Daten von einem haben möchte, so wird er sie auch erhalten, ob nun über einer solchen Drohne oder über andere Wege…

  • Ich glaube, man sollte hier die Kirche im Dorf lassen. Spielzeugdrohnen werden wohl nie ernsthaft in der Lage sein, effektive Spionagearbeit zu leisten. Dazu fehlt ihnen die Zuladefähigkeit und die Flugdauer. Das ist und bleibt nun mal Spielzeug. Zumindest beim Stand heutiger Technik.

    Anders sieht es da schon mit den Modellbau-QuadroCoptern (von denen ich übrigens auch einen betreibe) aus. Die haben durchaus Potenzial an Zuladung und Flugdauer. Auch ist die Reichweite dieser Geräte in Verbindung mit entsprechenden 2,4 GHz-Fernsteueranlagen nicht auf wenige Meter beschränkt. Das 10. Stockwerk ist für meinen QuadroCopter selbst mit FlyCam und Videosender wirklich kein Problem!

    Aber ich werde mein Fluggerät (so wie jeder andere seriöse Modellbauer auch) nicht dafür nutzen, um den Nachbarn ins Schlafzimmerfenster zu filmen. Auch wenn es technisch und fliegerisch für mich machbar wäre. Das hat irgendwie was mit eigenverantwortlichem Handeln zu tun. Und da brauche ich keine staatliche Reglementierung.

    Übrigens: Bis dato fanden meine Nachbarn es immer noch cool, wenn ich Abends mit dem QC noch eine Runde durch den Garten geflogen bin. Selbst wenn ich dabei die Grundstücksgrenzen in alle Richtungen überflogen habe.

    Also sollte sich Frau Aigner um wirklich ernste Probleme, wie zum Beispiel die Reinhaltung unserer Nahrungsmittel, kümmern. Das wäre sinnvoll eingesetzte Arbeitsleistung für das Geld der Steuerzahler.

  • @Peter

    wenn man so ein Ding hat und aus Spaß an der Freunde nutzt, wird sicher auch keiner was dagegen sagen. Frage mich z.B. bis heute wo das wirkliche Problem bei StreetView lag.

    Jedenfalls geht es um die theoretischen Möglichkeiten. Da spielt es auch keine Rolle ob 10. oder 2. Stock. Ich würde es nicht gerne erleben wollen in einer privaten Situation plötzlich so ein Dings vor dem Fenster filmen zu sehen. Dabei wird es ganz sicher Leute geben, die das machen würden, auch wenn andere damit verantwortungsvoller umgehen.

  • Vater Staat und Mutter Aigner wollen sich mal wieder durch den Schutz des Bürgers vor dem Bürger profilieren – ist ja auch so viel einfacher und effektheischender als der Schutz des Bürgers vor dem Daten sammelnden Staat. Und die Gadged-Äffchen im Internet fahren voll auf die geekige Drohnen-Nummer ab. Frohes Neues!

  • Ab wann hat Toys“R“Us das Flugabwehrraketensystem „Patriot“ im Angebot? Ich will vorbereitet sein, wenn es so weit ist…

  • Ich hätte gerne so eine Google-Drone, um mal die Frau Aigner und ihre Effektivität etwas zu überprüfen. Ich würde das Ding dann vor deren Arbeitszimmer aufsteigen lassen und schauen, ob sie den ganzen Tag auch was anderes macht, als großspurige Pressemitteilungen zu fabrizieren.

    Bei ihrer Gesellenprüfung, der Lebensmittel-Ampel, ist sie ja voll den Lobbyisten hinten rein gekrochen. Es wird jetzt mal Zeit für eine Bilanz, was Frau Aigner überhaupt bisher so erreicht hat. Da sieht’s nämlich ziemlich mau aus.

  • @uniquolol: hahaha an genauso etwas habe ich auch im ersten moment gedacht, scheint so als ob alles was die army nicht mehr braucht oder ausmustert anschließend verkauft wird

  • Sorry, aber das ist doch mal wieder nur Stimmenfang oder was auch immer Frau Aigner damit bezweckt. Seit Jahren gibt es ferngesteuerte Helikopter die der hier vorgestellten Drone was Flugleistung und Dauer angeht bei weitem überlegen sind.Die sind zwar schwieriger zu steuern, also nicht für jeden was, aber ich wette das auch diese Schaumwaffel beim geringsten Seitenwind unkontrollierbar wird(Verpackungsgewicht laut Amazon 454g, Fluggewicht also darunter). Zudem braucht man auch noch ein entsprechendes WLAN Netz. Alles in allem also weit enfernt davon als Spionagewerkzeug eigesetzt zu werden. Nimmt man nur mal einen günstigen Elektro-Helikopter, mit dem notwendigen Know-How des Piloten und dem notwendigen Kleingeld, dann wird das Scenario durchaus realistisch. Nur gibt es die wie gesagt schon seit Jahren und wen hat es interessiert? Diese Effekthascherei führt noch dazu das wir bald für jedes ferngesteuerte Objekt egal ob es schwimmt,fährt oder fliegt eine genehmigung brauchen. Na super…..

  • Geiles Ding. Nächten Sommer ist die geile Schnitte vorm Nachbarsgrundstück fällig, wenn sie wieder am Pool liegt. Aber keine Sorge, ich lad das Video dann auch bei Youtube hoch.

  • Toller Artikel! Auch wenn ich die Entwicklungen in diesem Bereich schon erstaunlich finde, teile ich deine Meinung, dass das bloß nicht Überhand nehmen sollte.

    Gruß
    Filip

  • Naja, auch wenn die Drohnen das Potential hätten, ein paar pixelige Schnappschüsse aus Nachbars Schlafzimmer aufzunehmen, halte ich es doch für übertrieben, schon im Voraus „Hilfe, wir werden alle sterben!!“ zu brüllen.
    Vor meinem Schlafzimmerfenster habe ich eine Gardine, die kann ich zu ziehen.

    Aber die hilft nicht gegen Genfood und andere Probleme, um die sich das Verbraucherschutzministerium endlich mal kümmern sollte!

    Und was allzu nervige Drohnen angeht: Paintballmarkierer und SoftAirs liegen im Spielzeuggeschäft gleich neben den Dingern ;).

  • So kann man sich täuschen. Ich hätte gewettet das gleich der Erste sagt „was habt ihr denn, ist doch nicht so schlimm“. Nu war es erst Nummer 16.

  • @ Phaidros
    Würde mich mal interessieren, wie die Abwägung der verschiedenen Rechte zueinander aussehen würde, wenn ich die feindliche Drohne mit dem besagten Paintballmarkierer vor meinem Schlafzimmerfenster unschädlich mache.
    Sachbeschädigung vs. Persönlichkeitsrecht vs. Gefährdung des Strassenverkehrs durch herabfallende Gegenstände?
    Sehe da neue interessante Aufgaben auf deutsche Gerichte zukommen. 🙂

  • Leute, hat denn hier wirklich noch nie jemand die AR.Drone, um die es ja einzig geht, live gesehen? Das Ding ist lauter als ein Staubsager und bleibt gerade mal 10 Minuten in der Luft (dann ist der Akku leer). Wie man damit irgendjemanden überwachen soll, ist mir schleierhaft. Somit ist dieser neuerliche Vorstoß nur eine weitere Lachnummer von Frau Aigner. Ärgerlich und peinlich, dass man das hier im Blog auch noch ernst nimmt.

  • Robert: darauf wollte ich hinaus :).
    Letztendlich ist die Frage, ‚wie hoch‘ einem ein grundstück gehört. Wenn ich eine Drohne vom Himmel puste, die vor meinem Fenster rumtanzt und meine Gardine filmt, ist das für mich kein Problem. Die Richter hingegen werden sich wieder einmal mit Technologie abgeben müssen, die sie offenbar überfordert :).

    Naja, aber letztendlich sehe ich das Problem (noch) nicht so gravierend, dass man deswegen Panik schieben muß.
    Zumal eine abgestürzte Drohne wohl was anderes ist als ein über den Zaun geflogener Fußball. Mal eben beim Nachbarn klingeln „Entschuldigung, dürfte ich meine Spionagedrohne aus ihrem Garten holen?“ wird wohl einige unangenehme Fragen nach sich ziehen :).
    Und auf so ein teures Spielzeug kann man auch leicht rauf treten.

    Btw, wieviel Technik braucht man eigentlich, um eine über 2,4 Ghz oder WLan gesteuerte Drohne zu jammen? 😉

  • Tja, die komplette Drohnenüberwachung des „bösen Pürgers“ soll halt komplett dem Staat obliegen. In GB werden die Dinger ja schon gegen Müllsünder, Terroristen und weitere eingesetzt.

  • Naja, ich will ja nichts sagen, aber ich glaube nicht, dass diese Dinger eine breite Masse erreichen werden. Habe vor einigen Tagen eine Reportage dazu gesehen und solche Fluggeräte kosten zwischen 300-10.000 Euro. Profifotografen, Militär oder Polizei werden diese nutzen, aber nicht die Privatperson.

  • Es geht doch hier nicht um die Tauglichkeit und die Finanzierbarkeit konkreter Modelle etc. geht.

    Klar wird sich heute keiner mal eben so eine Drohne kaufen. Und die meisten von Euch werden auch wirklich besseres zu tun, als mit einer Drohne in den Nachbargarten zu schauen oder vorm Schlafzimmerfenster von #16 Phaidros herumzufliegen.

    Nur wenn alle zu Recht geschrieben haben, die aktuelle Gesetzeslage ist vielfach veraltet und deckt sowas wie Gloogle Streetview nicht ab, dann ist es ja jetzt nur konsequent, bei einer möglichen Neugestaltung sich auch über weitere Tendenzen Gedanken zu machen und diese gleich mit abzudecken.

  • @Guido,
    habe mir mal das Video angesehen.
    Ich war echt überrascht, wie stabil das Teil im GPS-Modus war. Und die Zuladung war auch nicht ohne.

    Aber an diesem Beispiel sieht man ganz deutlich, was mit vertretbarem Aufwand (ohne militärischem Entwicklungsbudget) zur Zeit schon machbar ist.

  • @Oliver:
    Doch, der Ausgangspunkt ist die Verbraucherministerin mit ihrer Äußerung zu einem konkreten Gerät. Es geht also eindeutig NUR um die AR.Drone der französischen Firma Parrot. Das ist eines der Überraschungserfolge 2010 und inzwischen bekommt man dieses „Spielzeug“ wirklich an jeder Ecke. Frau Aigner greift den Running Gag auf, den sich jeder Neukäufer dieses Geräts anhören muss („Überwachst Du damit jetzt Deine Nachbarn?“) und nimmt diesen ernst. Allerdings ist das absolut lächerlich, denn dieser ziemlich große ferngesteuerte Hubschrauber mit eingebauter Kamera macht einen Höllenlärm und fliegt maximal 10 Minuten. Somit ist der konkrete Anlass für den Artikel ein schlichter Populismus einer Ministerin, die sich mal wieder in die Medien bringen will. Dass dieser Blog dem auf den Leim geht ist, wie gesagt, peinlich und ärgerlich.

    Natürlich kann man grundsätzlich darüber diskutieren, ob die gesetzliche Situation ausreichen würde, WENN es einmal kleine, leise und leistungsfähige Hubschrauber mit Kamera gäbe, die für Privatkonsumenten erschwinglich sind und mit denen man daher tatsächlich seinen Nachbarn unbemerkt beobachten könnte. Es gibt keinerlei Anzeichen, dass es sowas in absehbarer Zeit geben wird, aber mal angenommen es gäbe sowas – z. B. in Form einer künstlichen Fliege. Warum sollte es da eine Gesetzeslücke geben? Darf ich denn in das Haus meines Nachbarns schleichen und da Kameras und Mikrofone ohne sein Wissen installieren? Nein, natürlich nicht. Genauso wenig dürfte ich mit so einer künstlichen Fliege durch das offene Fenster in seinem Schlafzimmer fliegen, um im beim Beischlaf zu beobachten. Wo ist da jetzt der gesetzliche Regelungsbedarf?

  • Das ist nun mal der Lauf der Zeit, dass sich die Technik weiterentwickelt. Da ist es schwer die Grenze zu setzen, was noch erlaubt ist und was nicht. Hab ich so`n Flugteil mal vorm Fenster, hol ich das Lasso raus, spiel Cowboy und Indianer und hol das Ding vom Himmel.

  • Sicherlich ist die technische Leistung des beschriebenen Geräts heute noch nicht effektiv genug für Datensammler, doch wenn der Bedarf vorhanden ist, denke ich, dass man dann einfach selbst etwas entwickeln wird.

    Die derzeitig geringe Flugdauer wäre sicherlich kein Problem, da es dann nur zusätzliche Akkus + leistungsfähigere/effizientere Flugtechnik und irgendeine Ladestation auf einem Grundstück in der Nähe geben müsste…

  • @Alexander: Dass es theoeretisch so etwas geben könnte, bestreitet ja niemand. Nur ging es in dem Artikel bzw. der darin beschriebenen Aufregung von Frau Aigner konkret um das Consumer-Produkt AR.Drone und da hat sich auch über ein Jahr nach Erscheinen des Geräts nichts verändern. Es gibt zwar zahlreiche neue Apps dazu, aber die Akkuleistung und der Lärm ist immer noch genauso. Man kann auch nicht einfach einen Ersatzakku anbringen, denn dann wäre es zu schwer zum fliegen

    Entscheidend bei der Aufregung war ja, dass es sich um ein Consumer-Produkt handelt, dass jeder ohne besondere technische Kenntnisse nutzen kann. Bastler konnten und können sich natürlich alles bauen und wenn man es dann für illegale Überwachungen einsetzt, ist das so verwerflich und strafbar wie der Einsatz von Abhörgeräten schon immer war. Eine Drohne im Consumer-Bereich gibt es für so etwas aber nach wie vor nicht.

  • Erst letztens einen Bericht dazu bei Stern-TV gesehen… So leid es mir auch tut, immer noch aktuell dieser Artikel! 🙂

  • Also ich finde dieses Thema wird wie vieles von unserer Presse einfach nur gepuscht. Wenn man den Nachrichten von vor 3 Jahren glauben würde dann hätten wir nun den totalen Überwachungsstaat. 😉