Sonstiges

So sehen Sieger aus: Mitfahrzentrale DeinBus schlägt die Bahn


Es kommt nicht oft vor, dass ein deutsches Startup das Topthema in den Radionachrichten ist. Aber heute Nachmittag hat das Webunternehmen Yourbus GmbH mit Sitz in Offenbach und Friedrichshafen genau das geschafft. Denn das Landgericht Frankfurt wies eine Klage der Deutschen Bahn gegen das kleine Unternehmen ab, das mit einer cleveren Idee dem Schienenmonopolisten Konkurrenz machen will: Die Seite DeinBus.de organisiert Busreisen von einer Stadt in die nächste, und zwar nur dann, wenn sich online genug Gäste für eine Fahrt registriert haben.

Das sahen die Frankfurter Richter offenbar als Hauptgrund dafür an, das Geschäftsmodell von Yourbus als Angebot für Gelegenheitsfahrten einzustufen, was mit einer Mitfahrzentrale vergleichbar ist. Die Bahn hatte dem Startup vorgeworfen, ihr bei Linienfahrten Konkurrenz zu machen, was nach dem Personenbeförderungsgesetz von 1934 verboten ist. Von Seiten der Bahn hieß es zunächst nicht, dass man das Urteil anfechten wolle. Yourbus als Unternehmen hinter DeinBus.de sieht sein Geschäftsmodell darin bestätigt und will nun richtig loslegen. Mal ehrlich: Wer gönnt es den Jungs nicht, die sich heute nach ihrem Sieg vor dem Landgericht so schön freuen konnten wie auf dem Bild oben!

(Jürgen Vielmeier)


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Über den Autor

Jürgen Vielmeier

Jürgen Vielmeier ist Journalist und Blogger seit 2001. Er lebt in Bonn, liebt das Rheinland und hat von 2010 bis 2012 über 1.500 Artikel auf BASIC thinking geschrieben.

24 Kommentare

  • Liegt es an mir, dass auf deren Homepage immer ein Seitenladefehler momentan kommt?

    Toll ist es auf jeden Fall

  • „Die Bahn hatte dem Startup vorgeworfen, ihr bei Linienfahrten Konkurrenz zu machen, was nach dem Personenbeförderungsgesetz von 1934 verboten ist.“

    1934? = Nazideutschland?

    Verbot von Konkurrenz = wie war das mit freier Marktwirtschaft?

  • @Albert

    Das Verbot kam dadurch dass man Busse für das Militär brauchte und somit nur die Bahn als öffentl. Verkehrsmittel nutzen sollte

  • Ist mir ein Rätsel warum die Bahn bis heute immer noch von den „Privilegien“ eines Personenbeförderungsgesetz von 1934 profitieren darf. Gleiches Recht für alle.

    Für das Startup sicher ein schöner Erfolg. Aber auch nur so lange, bis sich das in sofern etabliert, als dass es nicht mehr als Gelegenheitsfahrten eingestuft wird.

  • Also brauchen wir nur die nur Bundesregierung, eine Landesregierungen oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages um dieses Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht zu schleppen, damit es nichtig erklärt werden kann.

    Super!

  • Ich gönne es Jedem, wenn es einem so eingerosteten Verein in den Hintern getreten bekommt. Es ist ja einfach nur affig dagegen zu klagen. Allerdings entfällt mir auch nicht, das im Hintergrund wohl eine Dame mit weniger Glück auf diesem Foto aufzufinden ist.

  • Auch mir ist es aufgestoßen, das sich die Bahn auf ein Nazi-Gesetz bezieht. Warum ist der Mist eigentlich noch gültig? Mit freier und sozialer Marktwirtschaft hat das auf jeden Fall wenig zu tun…

  • Ich habe mir die Seite mal angeschaut. Das Angebot ist bislang ja noch seeeehr mau. Für Hannover wird z.B. zurzeit nur eine Fahrt nach Apolda (!!!) angeboten. Für Hamburt ist zumindest schon Frankfurt im Programm. Der Preis beträgt allerdings 34 EUR!!! Die Bahn bietet die gleiche Strecke mit Bahncard 25 und Frühbucherrabatt für 51 EUR an. Klar sind 17 EUR Unterschied – dafür aber der eindeutig bessere Service, die sehr viel kürzere Fahrzeit und die 100%ige Gewissheit, dass der Zug auch wirklich zum Wunschtermin fährt.

    Mal ehrlich, ich müsste da jetzt nicht soooo lange überlegen, für welches Angebot ich mich entscheiden würde 😉

  • @ cheoops mal so am Rande ein Großteil des Jagd- und Forstgesetzes geht ebenfalls aufs Dritte Reich zurück, genauer gesagt auf Herman Görring (das Dickerchen war schließlich auch dafür zuständig)

  • @Nippelnuckler (#10): Punkt für dich. Es muss natürlich „DeinBus heißen“. Ist korrigiert. Punkt für mich: „Autor“ schreibt sich zumindest im Deutschen ohne h. 😉

    @Karsten: Die können im Prinzip jetzt erst richtig loslegen und natürlich werden hauptsächlich erst einmal Großstädte angefahren. (Wo um alles in der Welt liegt Apolda?!) Für den Anfang finde ich die Angebote schon nicht schlecht. Du kannst auch deine eigene Busfahrt organisieren.

  • Ich verfolge die Geschichte schon länger und freue mich sehr für die Jungs, dass sie Ihr Geschäftsmodell weiterverfolgen können und sich gegen die Bahn durchgesetzt haben.
    Zwei Daumen hoch!

  • „Die Bahn hatte dem Startup vorgeworfen, ihr bei Linienfahrten Konkurrenz zu machen, was nach dem Personenbeförderungsgesetz von 1934 verboten ist.“

    Ich habe mich immer gewundert, wieso es in Deutschland so wenig Alternativmöglichkeiten zu der Bahn gibt, jetzt wird einiges klarer 🙂

    Gut für die Jungs, jemand muss ja mit der Veränderung des Systems irgendwie anfangen.

  • Wird höchste Zeit, dass dieses überalterte Gesetz gründlich auf den Prüfstand gestellt wird. Das Urteil ist ein schöner Erfolg für die Gründer. Ich hoffe, dass sich die Idee nun entwickelt.

  • Ich habe mich sehr gefreut, dass deinbus.de gegen die Deutsche Bahn gewonnen hat. Allein die Tatsache, dass Die Deutsche Bahn an einem Tag das Vielfache an Gästen transportiert als dies deinbus.de schafft, ist wieder ein Beweis dafür, dass die Ban als Quasi-Monopolist keinen wirklich guten Job zu machen scheint. Warum? Die Bahn müsste ja nicht mit der Kanone auf den Spatzen deinbus.de schießen, wenn es ihr um entgangene Fahrgäste ginge. Das merkt sie nicht. Es geht ihr darum, sich im zu liberalisierenden Busfernverkehr jegliche Konkurrenz schon im Voraus abzuhalten. Man könnte als Fahrgast hinterher Geld sparen…

  • Respekt an die Jungs, dass Sie sich erfolgreich gegen die Bahn durchsetzen konnten. Konkurrenz kann ja nur das Geschäft aller beleben.

    Grüße
    Simon

  • Coole Sache. Macht weiter so.
    Ab wann gibt es Fahrten von München nach Berlin und umgekehrt ???
    Oder München – Hamburg, Hamburg München ???