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Urteil: Verkaufsverbot für Samsungs Galaxy Tab 10.1 bleibt bestehen [Update]

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Nun gut, wir leben in einem Rechtsstaat. Von daher muss ich das Urteil akzeptieren, auch wenn ich es für falsch halte. Das Landgericht Düsseldorf hat heute Vormittag im Streit zwischen Samsung und Apple entschieden, dass Samsung das Galaxy Tab 10.1 in Deutschland weiterhin nicht verkaufen darf. Das Verkaufsverbot, das Apple bereits in einer einstweiligen Verfügung erwirkt hat, bleibt also bestehen. Allerdings nur in Deutschland. Im europäischen Ausland darf Samsung das Tablet durchaus verkaufen.

Setzt sich Samsung über das Verbot hinweg, werden bis zu 250.000 Euro Bußgeld fällig. Nur um sich einmal in Erinnerung zu rufen, was das bedeutet: Samsung kann das Tablet in Belgien, Frankreich oder Österreich problemlos in die Regale stellen. In Deutschland ist der Verkauf illegal. Allerdings hat Apple Samsung auch in anderen Ländern verklagt, darunter in den Niederlanden. Das Urteil betrifft nur das Galaxy Tab 10.1, Samsung kann das Urteil anfechten.


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[Update, 13:15 Uhr] Samsung hat in einer Stellungnahme dazu angekündigt, in Berufung zu gehen und weiterhin weltweit alle juristischen Mittel gegen Apple auszuschöpfen. Vom aktuellen Urteil sei man enttäuscht, da es die Auswahl an Tablets für deutsche Kunden einschränke. [/Update]

Vorsprung ist dahingeschmolzen

Die Richterin fand den Gesamteindruck zwischen dem Galaxy Tab 10.1 und Apples iPad insgesamt „identisch“. Apple hatte sich das Design eines Tablets bereits im Jahre 2004 als Geschmacksmuster schützen lassen. Gegen das Galaxy Tab 7.7 hat Apple noch während der IFA ebenfalls eine einstweilige Verfügung erwirkt. Hier dürfte bald ein neuer Prozess folgen. Vom Galaxy Tab 8.9 ist lustigerweise nirgendwo die Rede. Insgesamt beschäftigt der Streit zwischen beiden Unternehmen Gerichte in 19 Ländern weltweit.

Über die Hintergründe kann man nur spekulieren. Warum nur Samsung und nicht die Dutzenden anderen Tablet-Anbieter? [Update:] Laut der Richterin habe nur Samsung von Apple abgekupfert. Die ganzen anderen Hersteller nicht. Ist… klar… [/Update] Ist es Angst? Mit dem ersten iPhone und seinem kapazitivem Multitouch-Touchscreen hatte Apple im Jahr 2007 rund zwei Jahre Vorsprung, bevor die Mitbewerber mit konkurrenzfähigen Produkten auf den Markt kamen. Beim iPad betrug der Vorsprung noch ein Jahr. Inzwischen sind einige Hersteller sowohl bei Smartphones als auch bei Tablets mit Apple gleichgezogen, hat den einstigen Branchenprimus teilweise gar überholt. Besonders Samsung sitzt den Kaliforniern im Nacken. Das Galaxy Tab 10.1 ist für mich das erste wirklich attraktive Tablet, das es mit dem iPad aufnehmen kann. Die Sorgen sind berechtigt, aber ich finde sie überzogen. Wie soll ein Tablet denn sonst aussehen, wenn nicht flach und mit einem großen Touchscreen?

(Jürgen Vielmeier, Bild: Samsung)

Über den Autor

Jürgen Vielmeier

Jürgen Vielmeier ist Journalist und Blogger seit 2001. Er lebt in Bonn, liebt das Rheinland und hat von 2010 bis 2012 über 1.500 Artikel auf BASIC thinking geschrieben.

22 Kommentare

  • Tja, wir leben in einem Rechtsstaat. Man darf aber nicht Recht mit Gerechtigkeit verwechseln.

    Soweit ich das verstanden habe, darf Samsung kein rechteckiges Tablet mit einer flachen oberfläche und gerundeten Ecken, sowie mit einer abgerundeten Rückseite verkaufen.

    Das ist natürlich Blödsinn^10. Aber erzähl das mal einem Paragraphenreiter 😉

  • Hmm… wie könnte es sonst aussehen…
    z.B. mit eckigen Ecken, einem schmaleren Rand, einer Chromleiste oder – wie es Sony mit seinen neuen Tablets sehr schön vormacht – vielleicht noch ganz anders.
    (Ganz abgesehen davon, dass Samsung Apple genauso verklagen würde, wenn die das Design von Samsungs Fernsehern übernähmen.)

    Grüße
    Jacob

  • Allein das Geschmacksmuster zu schützen war eine Fehlentscheideng. „Ist viereckig, mit Bildschirm und Icons drauf.“ Wer war so blöde und hat das genehmigt?
    Aber wie gesagt – Rechststaat. Auch ein falscher Geschmacksmusterschutz ist zu respektieren.
    Ich hoffe, Samsung geht jetzt dagegen vor und läßt diesen Blödsinn beenden. Also das Geschmacksmuster löschen.
    .
    Kann ich eigentlich einen „Geschmacksmusterschutz“ auf Autos beantragen? „Haben 4 Räder, ein Lenkrad udn eine Frontscheibe.“ Und jeder Hersteller, dessen Autos dem entsprechen, muß entweder horrende Lizenzgebühren zahlen oder bekommt ein Verkaufsverbot aufgedrückt :).

  • @jacob Der Hinweis mit dem Fenseher ist ganz gut: die sehen ja auch alle sehr ähnlich aus: was für ein Spaß, wenn sich die Hersteller dauern gegenseitig verklagen und mit einstweiligen Verfügungen überziehen.
    Abgesehen davon gab es die Geräteklasse der Slate-Tablet-PCs schon sehr lange vor Apple. Die sahen schon genauso aus.
    Ich finde die Aktion seitens Apple peinlich und unangebracht – und nicht dazu angetan, neue Sympathien zu gewinnen. Aber die Apple-Fanboys (und girls) werden auch für diese asoziale Vorgehensweise rechtfetigungen finden.
    (auch interessant: http://zd.net/o2tFq9) 😉

  • Schon lange finde ich, Richter sollten in ihren Urteilen immer Vorschläge unterbreiten, wie man es BESSER und RICHTIG machen könnte. Sie müssen ja keine technischen Zeichnungen anfertigen (bloß nicht!! Das sieht dann wohl verdächtig nach Spiralblock + Bleistift aus, mit „modernem“ Monokel (=Lupenfunktion) und Taschenuhr (=Zeit und Datum)?

    Die Richterin soll sagen MÜSSEN, was beim 10.1 so „genau“ wie das iPad wirkt. Das kann ich nämlich nicht nachempfinden, WIRKLICH nicht. Das Galaxy II vs. iPhone noch eher, wegen des Knopfes. Oder das Touchpad oder andere, die sehen genauso aus wie das iPad. Aber das 10.1?? Anderes Format, dünner, strukturierter und geformter Nicht-Metall-Rücken, kein Button vorne drauf, ganz andere Art von Desktop mit Widgets statt Symbolen.

  • Recht und Gerechtigkeit eben…

    Wann verklagt jemand Apple, denn die haben das Design auch nicht erfunden?!

  • Obwohl ich das Verkaufsverbot des aktuellen Samsung Tablets auch für etwas überzogen halte, muss man es denke ich schon im ganzen Zusammenhang betrachten: Samsungs Galaxy Smartphones verkaufen sich vor allem deswegen so gut, weil sie genauso (!) wie das iPhone aussehen. Egal ob in schwarz oder weiß, beim Tablet siehts ähnlich aus.
    Und als ich letztens ein Video über die neuen Samsung Laptops auf der IFA gesehen haben, dachte ich wirklich, vor mir sehe ich ein Macbook Pro.

    Auf Dauer wird es schon ein wenig auffällig, so dass ich generell Apples Klage verstehen kann.

  • @ Zel – der hauptunterschied zu, sagen wir mal, den früheren Slates und den „Konzeptstudien“ aus alten Star Trek Folgen ist doch Hauptsächlich das OS und die Infrastruktur (Appstore, iTunes-Zwang usw.).
    Die Leute mögen das anscheinend und daher ist Apple unangefochtener Marktführer.
    Die „Verwechslungsgefahr“ ist doch nicht wirklich gegeben und daher wirkt es einfach lächerlich und verhindert den freien Markt. Und mit Kopieren sollte sich Apple auskennen…

  • Bei allem Verständnis:
    Nein, das Urteil konnte nicht anders aussehen – jeder von uns sieht doch die Ähnlichkeit zum zitierten Geschmacksmuster! Und Geschmacksmuster werden nicht geprüft. Wenn aber ein Geschmacksmuster existiert, dann muß das Gericht es beachten.

    Ich finde das Geschmacksmuster ist zu allgemein.
    Das ist der eigentlich wichtige Punkt!

    Darüber hat aber nicht das Gericht in Düsseldorf zu befinden. Es ist – und das ist Recht, gerecht und rechtsstaatlich – an seine Kompetenzen und die bestehenden Schutzrechte gebunden.

    Jeder kann sich (Gemeinschafts-)Geschmacksmuster eintragen lassen und es werden dabei *nur* die formellen Aspekte des Antrags überprüft. Deswegen konnte die Richterin gar nicht anders. Samsung hätte Apple auch eine Frist zur Erhebung eines Hauptverfahrens setzen können. Dadurch wäre die Gültigkeit aufgeschoben worden. Das haben sie nicht getan.
    Das Urteil bestätigt nur die einstweilige Verfügung und die Ähnlichkeit, aber nicht, dass das Geschmacksmuster schutzbeständig ist!

    Samsung kann allerdings die Schutzbeständigkeit des Geschmacksmusters, dann das allererste Mal überhaupt, vom zuständigen HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante) prüfen lassen – wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung keine neue Idee war, allgemein üblich war oder keine nennenswerte Eigenheit hat, dann wird das Geschmacksmuster *gelöscht*!

    Danach kann das alles „zurückabgewickelt“ werden!
    Etwaige Schäden, z.B. aus Verkaufsverboten, müsste dann, bei erfolgreicher Schadensersatzklage, Apple tragen.

    Das alles ist noch lange nicht vorbei und vielleicht war es für uns Kunden das Beste, das passieren konnte.
    Wenn das Gemeinschaftsgeschmacksmuster wegen nicht ausreichender Schöpfungshöhe (also Eigenständigkeit etc.) gelöscht werden muß, dann hätte sich Apple nämlich dadurch unfaßbar dämlich in den Klagefuß geschossen.
    Vielleicht würde der Markt dann wieder auf der sinnvollen Bühne des Kundennutzens und der Technik ausgetragen und entschieden. Das Geld könnte in Entwicklung, Kreativität und echtes Denken fließen, nicht bei Gerichte verschwendet und durch die Eitelkeiten eines Unternehmens und das Aussehen seiner Geräte dominiert werden…

  • urteil ist schon richtig !
    die koreaner sollen sich mal huebsch selber was ausdenken und nicht immer copy – paste machen. betrifft im uebrigen auch die autoindustrie
    und was weiss ich nicht noch alles.
    kommt aber vermutlich davon, wenn man von aussen nach innen denkt und nicht von innen nach aussen 😉