Sonstiges

Apple darf keine iPhones 4, 3GS und iPads 2 mit 3G im deutschen Apple-Online-Store verkaufen [Update: bald doch wieder]


Update und Korrekturen im Text.

Manchmal kommt es geballt: Wir hatten schon länger keine Meldung über Apple mehr hier im Programm; heute früh dafür ausnahmsweise einmal zwei hintereinander. Täten wir nicht, wenn’s nicht kurios wäre: Apple darf seine Geräte iPhone 4, iPhone 3GS und seine iPad-Modelle mit UMTS derzeit nicht mehr in seinem deutschen Online-Store verkaufen. Der Grund: Konkurrent Motorola machte eigene Patente geltend. Korrektur: Eine heute erwirkte Verfügung vor dem Landgericht Mannheim ist offenbar nicht dafür verantwortlich, auch wenn die dpa das zunächst so schrieb. Das Verkaufsverbot geht vielmehr auf ein Urteil vom 9. Dezember zurück.

Update, 17:10 Uhr: So schnell kann’s gehen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat das Verkaufsverbot schon wieder gestoppt. Apple kündigte an, dass die Geräte noch heute wieder in den Verkauf gingen. /Update


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In Apples deutschem Online-Store sind die Geräte zwar noch aufgeführt, erhalten aber den Zusatz „derzeit nicht verfügbar“. Das iPhone 4S und iPad-Modelle ohne UMTS kann man weiterhin dort kaufen. Ein Apple-Sprecher weist darauf hin, dass die Geräte unverändert in den Apple Stores und bei Vertragshändlern wie Gravis verfügbar seien. Auch in anderen Online-Shops wie bei Amazon oder Cyberport gibt es die Modelle noch zu kaufen.

Im heutigen Prozess vor dem Landgericht Mannheim ging es um ein älteres Mobilfunkpatent des GPRS-Datenfunks von Motorola, das Apple verletzt haben soll. Apple vertritt die Ansicht, dass Motorola gesetzlich dazu verpflichtet sei, dieses Patent zu fairen Konditionen auch seinen Konkurrenten zur Verfügung zu stellen. Apple kündigte umgehend an, in Revision zu gehen.

Sandkastenfehde

Lange schien Apple vor deutschen Gerichten unantastbar. Gegen eine Vielzahl von Smartphones und Tablets des Erzfeinds Samsung hatte man erfolgreich Verkaufsverbote erwirkt. Erst gestern allerdings hatte auch Samsung einmal einen Etappensieg errungen. Das Landgericht München entschied, dass Samsung das Galaxy Tab 10.1N und das Samsung Galaxy Nexus vorerst weiter verkaufen darf. Jeder gegen jeden, Patent für Patent. Eine Sandkastenfehde verläuft auch nicht anders. Nur dass dann irgendwann der Kindergärtner kommt und den Jungs die Spielzeugpanzer wegnimmt. Und die gibt es erst zurück, wenn beide sich entschuldigt haben. In der Erwachsenenwelt wohl zu kompliziert – allerdings geht es auch um viel Geld und wichtige Marktanteile.

(Jürgen Vielmeier)

Über den Autor

Jürgen Vielmeier

Jürgen Vielmeier ist Journalist und Blogger seit 2001. Er lebt in Bonn, liebt das Rheinland und hat von 2010 bis 2012 über 1.500 Artikel auf BASIC thinking geschrieben.

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