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Die Fünfte Gewalt und der Gefangene Bradley Manning

bradley

Gestern wurde der US-Soldat Bradley Manning von einem Militärgericht angehört. Er ist angeklagt und hat gestanden, Geheiminformationen an WikiLeaks weitergegeben zu haben. Im Vorfeld hatte er allerdings versucht die Dokumente der „New York Times“ und „Washington Post“ zuzuspielen, die ihn jedoch ignoriert haben. Der Prozess ist der jüngste Teil einer Debatte über die Gratwanderung bei der Veröffentlichung von vertraulichen Informationen.

Die Presse ist die Vierte Gewalt im Staate

Der britische Politiker und Staatsphilosoph Edmund Burke hat im 18. Jahrhundert den Begriff der Vierten Gewalt im Staate geprägt. Er sah es als das Recht und die Pflicht der Presse an, den drei anderen staatlichen Gewalten auf die Finger zu schauen und diesen auch gerne in die Wunde zu legen. Die Idee ist Grundlage der heutigen Pressefreiheit und in der Tat haben Journalisten weitreichende Rechte. Insbesondere zählen der Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis dazu.

Doch was tun, wenn die offizielle Presse wie im Fall Manning nicht berichten will? Darf jedermann vertrauliche Dokumente veröffentlichen, wenn er der Meinung ist, damit der Allgemeinheit zu dienen? Eine klare Antwort darauf gibt es nicht. Auch unterscheiden sich die Ansichten diesseits und jenseits des Atlantik – in den USA ist der Informantenschutz beispielsweise nicht so ausgeprägt wie bei uns.


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US-Journalistin musste ins Gefängnis.

So musste 2005 eine Journalistin ins Gefängnis, weil sie sich weigerte, ihre Quelle in einem brisanten Fall zu nennen. Die Geschichte wurde gleich zweimal verfilmt. Es gibt also nicht nur keine klare Antwort, sie ist auch noch von Land zu Land verschieden.

In den USA kommt hinzu, dass das Militär und der Heimatschutz einen deutlich höheren Stellenwert haben, als das bei uns der Fall ist. Gleichzeitig ist Geheimnisverrat kein Bagatellvergehen – Manning droht lebenslange Haft. Das muss er als Soldat gewusst haben. Auch muss er damit gerechnet haben, dass die US-Regierung nichts unversucht lassen würde, um den Maulwurf zu finden – insofern mag man seinen Mut umso mehr bewundern.

WikiLeaks als die Fünfte Gewalt?

Auch Julian Assange merkt ja seit Jahren, mit welchem Nachdruck die US-Regierung seine Auslieferung erwirken möchte – er sitzt seit letztem Jahr in der Botschaft Ecuadors in London fest. Doch nicht nur möchte er nun in die australische Politik gehen, auch wird derzeit ein Film über WikiLeaks (Titel: „Die fünfte Gewalt“) gedreht. Der Plattformgründer ist vom Drehbuch, das ihm zugespielt wurde, allerdings nicht begeistert. Dabei spielt auch Daniel Brühl als Daniel Domscheit-Berg, ehemaliger Sprecher von WikiLeaks, mit.

Doch unabhängig davon: Mit dem Internet sind die Grenzen im Journalismus verschwommen. Jeder kann bloggen und sich journalistisch betätigen und manchmal lässt sich kaum noch ein Unterschied zwischen professionellen und nicht-professionellen Journalisten ausmachen. Bislang bin ich auch noch über keine sinnvolle Abgrenzung oder Definition gestolpert.

Veröffentlichung – ja oder nein?

Darf man also Geheimdokumente veröffentlichen – quasi sich als fünfte Gewalt betätigten – wenn die vierte Gewalt, die Presse, versagt? Ich plädiere für ein klares „Es kommt drauf an“. Der Fall des Videos einer tödlichen Attacke auf Zivilisten im Irak aus 2007 ist meiner Meinung nach eindeutig. Die Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren, was da passiert ist, denn die Attacke grenzt an ein Kriegsverbrechen.

Der Fall der 2010 veröffentlichten Botschaftsdepeschen ist meiner Meinung nach anders gelagert. Dass der US-Botschafter Bundesaußenminister Guido Westerwelle als „inkompetent“ und Bundeskanzlerin Angela Merkel als „selten kreativ“ beschreibt, mag amüsant, richtig oder falsch sein – die Öffentlichkeit geht so etwas aber nichts an, denn es wird gegen kein geltendes Recht verstoßen.

Ironischerweise stammen beide Dokumente von Manning und bei den Botschaftsdepeschen waren die „New York Times“, der britische „Guardian“ und „Der Spiegel“ dankbare Partner von WikiLeaks – große Aufmerksamkeit war schließlich garantiert. Vielleicht lässt sich die Frage, ob Geheimnisverrat gerechtfertig oder nicht gerechtfertig ist, also über das Interesse der Öffentlichkeit beantworten. Sprich: Wurden Verbrechen begangen und Gesetze gebrochen oder nicht? Das setzt allerdings voraus, dass man sich als Maulwurf seiner Sache sicher sein muss.

Bild: Flickr / savebradley (CC BY 2.0)

Über den Autor

Robert Vossen

Robert Vossen hat erst Los Angeles den Rücken gekehrt und dann leider auch BASIC thinking. Von 2012 bis 2013 hat er über 300 Artikel hier veröffentlicht.

2 Kommentare

  • Ein „Kommt drauf an…“ ist keine klare Antwort. Es gibt nur ein „Ja“ oder ein „Nein“. Wenn ich der Meinung bin, dass geheime Dokumente öffentlich gemacht werden sollten, dann ist der Inhalt egal. Denn wenn ich die Informationen dann vorher noch „scanne“ mache ich mich wieder zu einer Kontrollinstanz, die entscheidet, welche Informationen die Öffentlichkeit tatsächlich zu Gesicht bekommt und welche nicht. Und hier liegt dann auch schon wieder das Problem, denn ich persönlich weiß nur, was für mich interessant ist. Für andere Menschen kann das aber schon wieder uninteressant sein, weil sie sich für die Dinge interessieren, die mich nicht interessiert haben und die ich deswegen zensiert habe.

    Bin ich der Meinung, geheime Dokumente gehören nicht veröffentlicht, dann gibt es auch hier kein „Es kommt drauf an…“ sondern nur ein klares „Nein“.

  • haha die presse —

    die nachrichten agentur Reuters gehört der familie die mit die FED gegründet hat. / Rotschild.

    von dieser nachrichten agentur schrieben alle medien ab..

    daher welche presse freiheit ? wer hinterfragt eine meldung dieser agentur zb ?
    keiner