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Flipboard lässt User eigene Magazine erstellen – das Leistungsschutzrecht lässt grüßen

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Für die beliebte Flipboard-App wurde gestern ein großes Update veröffentlicht. Die wichtigste Neuerung: User können nun eigene Magazine kreieren und diese mit der Welt teilen. Eine sehr hübsche Idee, die in Deutschland allerdings Fragen nach dem Leistungsschutzrecht aufwirft.

Flipboard hat 50 Millionen User

Die Idee von Flipboard ist schon in der ursprünglichen Version super. Die iPad-App des Jahres 2010 kuriert aus Social Media-Feeds und Online-Nachrichtenquellen ein persönliches Magazin, das nicht nur per Algorithmus individualisiert zusammengestellt wird, sondern auch noch gut aussieht. Wie Flipboard mitteilt, nutzen bereits 50 Millionen User die App, ein paar Millionen davon täglich.

Mit der neuen Version kann jeder User eigene Magazine zu jedem x-beliebigen Thema erstellen und diese bei Bedarf auch mit der Welt teilen. Andere User können dem neu entworfenen Magazin dann folgen und es kommentieren. Natürlich kann man auch ein Magazin unveröffentlicht lassen.


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Dabei bleibt das Ganze natürlich nicht statisch – findet man einen neuen Artikel oder ein interessantes Video, lässt sich dieses mit einem Klick zu einem bereits bestehenden Magazin hinzufügen. Über ein Firefox-Plugin lassen sich auch Web-Inhalte als Lesezeichen ablegen und in ein Magazin integrieren. Bislang ist die neue Version nur für Apple-Geräte verfügbar – Androiden sollen aber auch bald unterstützt werden.

Vom Newsreader zum mächtigen Publishing-Tool

Auch wenn die clevere Funktion im Grunde nicht viel mehr als eine grafisch ansprechende Bookmark-Liste ist, so zeigt die neue Version, was im mobilen Lesebereich so alles möglich ist und ist auch für Verlage und Unternehmen eine interessante Option, zusätzlich Leser und Aufmerksamkeit zu gewinnen.

So hat zum Beispiel das amerikanische Online-Magazin „The Verge“ in einem ersten Schritt alle lesenswerten Interviews zu einem Flipboard-Magazin zusammengefasst. Walt Mossberg, Journalist bei „All Things D“, hat unter anderem ein Magazin über die Amerikanische Revolution und seine Lieblings-Fernsehserien zusammengestellt, während der Rolling Stone sein erstes Magazin den Beatles gewidmet hat – der Kreativität sind also kaum Grenzen gesetzt.

Und Flipboard entwickelt sich mit dem Update von einem hübschen Newsreader zu einem mächtigen Tool und Wettbewerber für Read-It-Later-Dienste und Social Networks. Denn sollte die Funktion angenommen werden könnte es durchaus passieren, dass man beim Nachrichtenkonsum künftig lieber Flipboard-Magazinen als Twitter-Usern oder einer Pinterest-Pinnwand folgt.

Ausnahmslos positive Kritiken

Neben der neuen Funktion hat Flipboard seiner App auch eine neue Suche spendiert, über die sich passende Inhalte in zahlreichen sozialen Netzwerken oder RSS-Feeds finden lassen. Die Suchergebnisse werden als Flipboard-Magazin angezeigt, das sich auch abonnieren lässt. Mit den nächsten Updates soll es auch möglich sein, lokale Inhalte wie Bilder oder Videos in die eigenen Magazine zu integrieren.

Während die Blogger-Szene in den USA eigentlich ausnahmslos die Funktionen der neuen App-Version lobt, ist in Deutschland mal wieder fraglich, wie es denn so mit dem Leistungsschutzrecht aussieht. Auch im Zusammenhang mit der etwas spektakulären Übernahme von Summly durch Yahoo vorgestern, durch die ein 17jähriger vermutlich über Nacht zum Millionär wurde, ist unklar, ob deutsche Nutzer auch weiterhin solche Apps benutzen können.

Im Falle von Flipboard geht man allerdings gerne Partnerschaften mit Zeitungen und Verlagen ein und teilt die Werbeumsätze brüderlich, bzw. lässt die Verleger ihre eigene Werbung in die App einspeisen.

Ich schließe mich jedenfalls der Meinung der US-Blogger an: Eine sehr gute App wurde um eine sehr gute Funktion ergänzt – und ist nicht nur durch das gestrige Update ein interessanter Übernahmekandidat für die Googles und Yahoos dieser Welt geworden.

 Bild: Flipboard

Über den Autor

Robert Vossen

Robert Vossen hat erst Los Angeles den Rücken gekehrt und dann leider auch BASIC thinking. Von 2012 bis 2013 hat er über 300 Artikel hier veröffentlicht.

1 Kommentar

  • … mögliche Schwierwigkeiten mit dem DEUTSCHEN LEISTUNGSschutzrecht sind natürlich nicht ausgeschlossen, zu Glück kuratiere ich größtenteils englischesprachige Quellen … In letzter Zeit hauptsächlich mit scoop.it,learni.st … aber durch die neuen sharing Möglichkeiten von flipboard komme ich durchaus wieder zur flipboard zurück – ein wunderbares Tool zum kollaborativen fluiden Wissensmanaement, wie ich finde 🙂
    http://flip.it/6ko8f
    … Dabei nehme ich die GESCHLOSSENHEIT (iOS und Adroid) wegen dem wirklich fluiden Gebrauch in Kauf … und gleiche dieses durch Crossposting aus …