Sonstiges

Ein Urteil mit Folgen: Google muss Suchvorschläge bearbeiten – aber nur auf Antrag

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Google muss die Suchvorschläge bearbeiten, wenn dadurch Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Ein Karlsruher Unternehmer hatte den Konzern verklagt, weil bei Eingabe seines Namens ins Suchfeld sofort die Begriffe „Scientology“ und „Betrug“ als Ergänzung des Suchbegriffes vorgeschlagen wurden. Der BGH gab heute dem Kläger recht und hob damit ein Urteil des OLG Köln auf, das 2012 die Klage abgewiesen und Google recht gegeben hatte.

autocomplete

Die Suchmaschine ist daher in Deutschland gezwungen, künftig Vorschlagskosmetik zu betreiben. Denn auch wenn die Vorschläge nicht etwa redaktionell von Google erstellt wurden, stammt die dahinter stehende „Autocomplete“-Technologie aus der Feder des Konzerns. Zudem sei die Verletzung des Persönlichkeitsrechts Google schon allein deshalb unmittelbar zuzurechnen, weil von Nutzern eingegebene Stichworte bei Vorschlägen übernommen werden, so der BGH. Hier habe es Google versäumt, ausreichende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Am Anfang

Trotzdem wird es keine grundlegenden Änderungen an „Autocomplete“ geben. Die Grundfunktion des Vorschlagens bleibt bestehen, genauso wie das Übernehmen der häufigsten Suchbegriffe. Denn gegen Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes braucht die Suchmaschine nicht initiativ vorzugehen – das wäre bei der automatischen Bearbeitung der unendlich vielen Suchbegriffe von Nutzern auch unmöglich. Erst wenn Beschwerden bei Google eintreffen, muss der Konzern tätig werden:


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Der Betreiber einer Suchmaschine ist regelmäßig nicht verpflichtet, die durch eine Software generierten Suchergänzungsvorschläge generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Der Betreiber ist grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt.

Wer im Internet durch üble Nachrede verunglimpft wurde, hat nun endlich eine Handhabe, dagegen vorzugehen. Gleichwohl bedeutet das Urteil ebenfalls, dass nahezu Jeder darauf drängen kann, unliebsame Assoziationen entfernen zu lassen. Sollte dies eine Flut an Beschwerden nach sich ziehen, zieht Google der Vorschlagsfunktion womöglich auch ganz den Stecker. Zumindest darf bezweifelt werden, dass der US-Konzern auf Dauer gewillt ist, ein höheres Aufkommen derartiger Fälle im Detail zu prüfen. Andernfalls hätte Google bereits viel früher einlenken können.

Etwa bei Bettina Wulff: Auch deren Prozess gegen den Suchmaschinenkonzern wird nun wieder in Fahrt kommen. Die Ex-Frau des Ex-Bundespräsidenten hatte bekanntermaßen gegen Google geklagt, um die mit ihrem Namen verbundenen Begriffe „Rotlicht“ und „Escort“ löschen zu lassen. Eigentlich war der nächste Verhandlungstermin für den 26. April angesetzt. Dieser wurde jedoch auf Wunsch von Wulffs Anwälten verschoben, um das heute verkündete Urteil abzuwarten. Wie sich nun zeigt, mit gutem Grund. Dementsprechend wohlwollend nahmen die Wulff-Advokaten den Richterspruch auf.

Und was ist mit uns?

Allerdings ist das Beschwerderecht zur 2009 integrierten „Autocomplete“-Funktion ja nicht die erste Besonderheit, die Google in Deutschland berücksichtigen muss. Das Strafgeld von 145.000 Euro, das der Hamburger Datenschutzbeauftragte im April fürs WLAN-Schnüffeln verhängt hat, ist da eher zu vernachlässigen – es entspricht ungefähr 0,002 Prozent von Googles Nettogewinn 2012. Aber man denke nur an die verpixelten Häuser in Street View und den darum betriebenen Aufwand.

Im Gegensatz dazu dürfte die Löschung einiger Vorschläge für die allermeisten von uns dürfte keine unmittelbaren Folgen haben, zumal es ja jedem Nutzer weiterhin frei steht, die entsprechenden Suchbegriffe selbst einzugeben. Dass Google bei falschen Assoziationen jetzt reaktiv eingreifen muss, geht mit Blick auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und die mit einer unfreiwilligen Platzierung am Online-Pranger oftmals verbundenen Leiden in Ordnung.

Bild: Screenshot / Google

Über den Autor

Thorsten Nötges

Thorsten Noetges ist Nerd, Gamer,und seit 1995 im Internet zu Hause. Er hat von 2013 bis 2014 über 100 Artikel auf BASIC thinking veröffentlicht.

9 Kommentare

  • Also wenn ich die Aussagen mal ernst nehme: diese „Autovervollständigung“ sind ja keine Idee von Google, sondern die Worte, die die User eingeben. Also wenn genug User „Politiker dumm“ suchen, wird irgendwann bei „Politiker“ automatisch „dumm“ vorgeschlagen.

    Und jetzt wird Google für das Verhalten der User verurteilt und muß „auf Antrag“ diese Suchbegriffe zensieren?

    Interessante Rechtssprechung :).

  • Natürlich ist es ein automatisches System aber dennoch lässt es sich manipulieren! Und genau gegen solche Möglichkeiten gibt es nun endlich eine Handhabe!

    Thorsten sagt es ja schon in seiner Überschrift richtig: „aber nur auf Antrag“ und das sollte man gut finden!

  • @Phelan
    Das kommt halt dabei Herraus wenn Richter das Internet nicht Verstehen, aber wir können von Glück sagen das nicht die Google Nutzer haftbar gemacht wurden welche nach den „Bösen“ oder „Obszönen“ Begriffen suchen.
    Warum wird eigentlich nur Google erwähnt oder gilt das nicht für alle Suchmaschinen , schließlich hat Bing ebenfalls eine Autovervollständigung ?
    Darf man nun noch ohne Abmahngefahr die Office Rechtschreib Vervollständigung , die Handy SMS-Autokorrektur … ect ect ….. Nutzen oder gleich alles im Zweifel Verboten ?

  • Anke, wie soll man das manipulieren?
    Aufrufe auf Twitter „bitte alle mal nach dummen Politikern suchen“?
    Nun, dann steht bei Google genau das: es wurde nach dummen Politikern gesucht.
    Aber wichtig sind doch die Ergebnisse. Wenn man nach etwas sucht, was es nicht gibt, gibt es auch kein – oder wenige – seriöse Ergebnisse.
    Ob ich jetzt aber dumme Politiker eintippe oder Autovervollständigen nutze, die Ergebnisse dürften ausreichend sein.

    Jetzt wird großes Tamtam gemacht, weil Google angeblich Schuld ist, dass die User nach Frau Wulff und ihren Escortservice suchen.
    Aber selbst wenn Google das Autovervollständigen abschalten muss, gibt es dafür mehrere tausend Suchergebnisse.
    Oder werden die im nächsten Schritt auch gelöscht?
    Der Fall hier ist lächerlich – großer Aufwand um die Leute dazu zu bringen, ein paar Buchstaben mehr zu tippen.
    Aber es ist ein Anfang – Unerwünschtes kann auf Antrag gelöscht werden.

  • Zumindest wird eine einfache und eindeutige Möglichkeit für jeden betroffenen geschaffen damit Google tätig werden muss. Hierfür reicht schon eine Mail an Google und schon müssen die was machen.

    Es könnte sogar kommen das diese Autovervollständigung in Deutschland abgeschaltet wird. Zwar ist noch nichts klar, aber wenn es zu viele Einwände gibt könnte Google dies schnell abstellen.

  • Ich finde das Urteil richtig. Wenn ich neben einem Firmenname Worte wie Betrug finde, dann habe ich sofort ein entsprechendes Bild im Kopf. Und der erste Eindruck ist ja ohnehin der Richtige. Dabei muss der Vorwurf gar nicht zutreffen. Der Ruf im Internet ist sehr schnell geschädigt und dies mit weitreichenden Folgen. Hiergegen muss man sich effektiv durch Abmahnungen und Klagen schützen können. Der drohende Schaden ist einfach zu groß.

  • Allein die Tatsache, dass der Begriff „Scientology“ als negativ oder schädlich angesehen wird, zeigt, dass wir hier in Deutschland noch weit von tatsächlich freier Meinungsbildung und Religionsfreiheit entfernt sind …
    Scientology ist in vielen Ländern der Welt als Religion anerkannt und in keinem Land der Welt verboten. Zeitgleich wird die Scientology Kirche regelmäßig für ihr globales soziales Engagement gelobt und ausgezeichnet. Und das sagt eigentlich alles!
    Informiert Euch selbstständig und objektiv.

  • Ich glaube eher die Tatsache dass sich damit niemand freiwillig in Verbindung bringen lassen will sagt eigentlich alles.