Technologie

De-Mail, E-Postbrief oder einfach per Einschreiben – Schlammschlacht um die elektronische Rechtsverbindlichkeit

geschrieben von Felix

Seit Jahren diskutiert man in Deutschland über die Möglichkeiten beim rechtsverbindlichen, elektronischen Schriftverkehr. Die De-Mail hat sich dabei mittlerweile als Favorit durchgesetzt und soll per Gesetz noch in diesem Monat als Standard festgelegt werden. Sie wird gegenwärtig von der Deutschen Telekom,  United Internet sowie Mentana Claimsoft angeboten.

Die Deutsche Post findet die De-Mail allerdings weniger gut und setzt alternativ auf ihren eigenen E-Postbrief. Per Brief an die Ministerpräsidenten liefern sich die Deutsche Post sowie die Vertreter der De-Mail nun ein Lobbygefecht über den besten Standard. Das grundsätzliche Problem könnte jedoch ganz woanders liegen, denn außerhalb der Lobbygruppen glauben viele, dass keine der neuen Möglichkeiten zur Rechtsverbindlichkeit taugt.

Ähnliche Konzepte

Ganz grundsätzlich sind die beiden Verfahren De-Mail und E-Postbrief recht ähnlich. Während aber erstere auf ein Projekt des Innenministeriums zurückgeht, ist der E-Postbrief ein 2010 von der Telekom Post eingeführtes Produkt. Das besondere bei der De-Mail: Firmen, die hier Anbieter auftreten, müssen sich zuvor beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik akkreditieren.


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Für die Endverbraucher selbst ist es dann jedoch ähnlich: Bei beiden Diensten muss man sich zuvor mit Identifikationsnachweis registrieren. Bei Juristischen Personen ist das ganze etwas aufwendiger. Der Versand der Mails wird dann über das neue Konto durchgeführt. Umsonst ist das ganze freilich nicht – es fällt eine Gebühr pro Mail an.

Kompatibel sind De-Mail und E-Postbrief selbstredend nicht. An zwei wesentlichen Stellen unterscheiden sie sich voneinander: Der E-Postbrief ist im Unterschied zur De-Mail „hybrid“, das heißt, er wird von der Post einfach ausgedruckt, sollte der Empfänger kein E-Postbrief-Konto haben. Bei der De-Mail-Variante ist das nicht vorgesehen. Versand- und Empfangsbestätigungen gibt es gegen Aufpreis. Vor allem letztere sind beim E-Postbrief nicht vorgesehen.

Wortgefechte

Ganz unabhängig von den Vor- und Nachteilen der beiden Varianten, für den E-Postbrief sieht es aktuell nicht gut aus. Im Rahmen des neuen E-Government-Gesetzes soll nämlich die De-Mail als Standard festgelegt werden. Die Regierung hat dies bereits verabschiedet, noch in diesem Monat soll das Gesetz durch den Bundesrat.

Die Deutsche Post hat sich aus diesem Anlass nun per Brief an die 16 Ministerpräsidenten gewandt. Jürgen Gerdes, Mitglied des Post-Vorstandes und Ressortleiter im Bereich „Brief und Paket Deutschland“  vertritt darin die Ansicht, dass das Gesetz ein staatlich organisiertes System zementiert, obwohl es bessere Angebote gibt. Die Post werde ausgeschlossen, was auch deshalb fragwürdig sei, weil der Staat weiterhin mit 22 Prozent Anteilseigener der Post ist. Für den gelben Logistiker steht viel auf dem Spiel, denn angeblich wurden bereits 500 Millionen Euro in den E-Postbrief investiert. Sogar vor der EU-Kommission hat die Post mittlerweile Beschwerde gegen das Gesetz eingelegt.

Die Antwort der De-Mail-Anbieter ließ aber nicht lange auf sich warten. Mit nicht zu überhörender Schadenfreude mein Jan Oetjen von 1&1, dass die Post lediglich einen Weg aus ihrer Fehlinvestition sucht. Für ihn geht es hingegen lediglich um einen Standard, den es zu erfüllen gilt. Ähnlich deutlich formuliert es der Vorsitzende des Bundesverbandes Briefdienste, Walther Otremba in einer schriftlichen Reaktion, die ebenfalls an die Ministerpräsidenten gesendet wurde. Er meint, dass die Interessen einzelner Unternehmen bei der Gesetzgebung nicht berücksichtigt werden dürfen. Auch aus dem Bundesinnenministerium wird indes Kritik an der Post laut.

Zweifelhafte Sicherheitsstandards

Egal ob E-Postbrief oder De-Mail, Experten und Verbraucherschützer äußern heftige Kritik an den Verfahren. Denn beide sind nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt, sie werden also auf den Firmenservern entschlüsselt und anschließend wieder verschlüsselt. Nach Meinung des Chaos Computer Clubs ist das Verfahren durch den Verzicht auf die Verschlüsselung ungeeignet. Es dient Unternehmen lediglich als Ausrede, für kostenlose Mails Geld zu verlangen. Der Sicherheitsstandard ist auf dem gleichen Niveau wie bei einer gewöhnlichen Mail.

Einmal per Einschreiben, bitte

Juristisch bleibt das eigentlich so einfache Problem, eine rechtsverbindliche Mail zu schreiben, also ein großes Minenfeld. Wann und wie genau man den Ansprüchen der Textform oder der anders gearteten Schriftform genügen muss, bleibt für den Laien nur schwer zu durchschauen. Ich hatte mich vor einigen Jahren selbst mal als E-Postbrief-Kunde registriert, die Adresse aber dann, auch wegen dieser Unsicherheit, nie benutzt. Für mich heißt es also weiterhin am Schalter Schlange stehen, um ein ganz normales Einschreiben bei Bedarf aufzugeben. Ein überzeugendes Argument für den (hybriden) E-Postbrief habe ich indes in einem Kommentarfeld bei Golem gefunden:

Wir werden es für den Versand von Massenmails (Info Briefen) nutzen. Die Kostenersparnis (hoffentlich) ergibt sich aus der Arbeitszeitersparnis beim Kuvertieren, da wir keinen billigen Azubi haben.

Fragt sich nur, ob man sich darüber freuen sollte.

Bild: Nemo@pixabay (CC BY 2.0)

Über den Autor

Felix

Internetabhängiger der ersten Generation, begeistert sich für Netzpolitik, Medien, Wirtschaft und für alles, was er sonst so findet. Außerdem ist er ein notorisches Spielkind und hält seine Freunde in der „echten Welt“ für unverzichtbar.

10 Kommentare

  • Gleich zwei konkurrierende deutsche Sonderwege, ohne Rückhalt in der EU oder der Welt: das muss der falsche Weg zum Erfolg der verbindlichen elektronischen Kommunikation der Globalisierung sein. Wo es bereits weltweite Möglichkeiten gibt, verbindliche Mails zu senden (Zertifikate etc.).

  • Interessant wird doch sein, ob jeder Bürger irgendwann verpflichtet wird ein E-Postfach (egal ob De-Mail,E-Postbrief oder was auch immer) zu besitzen.
    Denn solange nicht jeder eines besitzt, lohnt sich für die Unternehmen keine Umstellung. Ansonsten müssten sie bei Massenbriefen immer unterscheiden, ob eines vorhanden ist oder nicht. Das wird nicht unbedingt günstiger.

    Ganz abgesehen von der Zugangsregelung: So kann der Zugang auch an Sonntagen oder auch an Feiertagen folgen. Man stelle sich nur vor, dass eine Firma ihre (Ab-)Mahnungen Abends am 24.12. verschickt…

  • > Ganz grundsätzlich sind die beiden Verfahren De-Mail und
    > E-Postbrief recht ähnlich. Während aber erstere auf ein Projekt
    > des Innenministeriums zurückgeht, ist der E-Postbrief ein 2010
    > von der Telekom eingeführtes Produkt

    Die Deutsche Post hat den E-Postbrief eingeführt, nicht die Telekom

  • Auf der letzten Hauptversammlung der DP-DHL AG habe ich den Vorstand mitunter danach gefragt ob man das Verfahren nicht einfach dem Standart De-Mail anpassen wollte: leider war die Antwort das man eine Gesetzesänderung abwarte.

    Zusätzlich geht es bei der Akkreditierung ja bisher scheinbar wirklich nur um das:
    „[…] sogenannte Postident-Verfahren, bei dem die Post auch nach Personalausweisnummer und ausstellender Behörde fragt – bei der De-Mail ist dies nicht vorgesehen“ ( Handelsbaltt, http://goo.gl/Y8lF8 )

    Zumindest als Aktionär wäre ich froh über etwas mehr Kompromissbereitschaft.
    Ganz abgesehen davon dass ein verbindlicher elektronischer Kommunikationskanal seit langem überfällig ist.

  • im Text steht geschrieben: „Bei der De-Mail-Variante ist das nicht vorgesehen. Dafür gibt es Versand- und Empfangsbestätigungen. Vor allem letztere sind beim E-Postbrief nicht vorgesehen.“ -> Wieso soll das nicht gehen? Beim e-postbrief sind Empfangsbestätigungen sehr wohl vorgesehen und möglich, siehe in der e-post-Beschreibung: http://www.epost.de/geschaeftskunden/hilfe/allefragen/welche_zusatzleistungengibtesfuerdene-postbrief.html

    Und beim Versand an eine postalische Adresse geht ja auch noch der Rückschein…

    Beides kostet allerdings extra…

  • „Wo es bereits weltweite Möglichkeiten gibt, verbindliche Mails zu senden (Zertifikate etc.).“

    das löst nicht das problem der nichtabstreitbarkeit
    „die mail haben wir nie erhalten…“

    das „große problem“ was die bisherige e-mail technik nicht lösen kann, ist die *garantierte* zustellung der de-mail.
    wenn man vom provider eine versand- und eine zustellbestätigung erhalten hat, kann (hoffentlich) gerichtsfest nachweisen, dass man etwas verschickt hat und der andere es auch bekommen hat.

    der anreiz für den normalen bürger könnte irgendwann durchaus sein, dass die kfz/kranken/whatever-versicherung sagt: nutzt du de-mail um mit uns zu kommunizieren, zahlst du 50,- weniger im jahr….

  • > Wir werden es für den Versand von Massenmails (Info Briefen) nutzen. Die Kostenersparnis (hoffentlich) ergibt sich aus der Arbeitszeitersparnis beim Kuvertieren, da wir keinen billigen Azubi haben.

    Exakt das gleiche hatte ich vor, habe mich dann schließlich registriert und wurde freigeschaltet – bis ich dann feststellen durfte, dass (*) der Versand ins Ausland nicht möglich ist, und (*) keinerlei Importmöglichkeit für meine Adressen besteht (was mir die kostenfreie Hotline bestätigt hat). Ich dürfte also vor jedem Versand meine Adressdatenbank abtippen. Da drucke ich lieber meine Adressen incl. Briefmarke gleich aufs Kuvert, das Kouvertieren erledige ich dann schneller als das Abtippen der Adressen.

    Seitdem bekomme ich alle 28 Tage eine AdressTAN zugeschickt, mal sehen wie lange die Post das noch machen will, bis sie versteht, dass ich kein Interesse mehr an dem E-Postbrief habe.

  • Problematisch bei DE Mail ist das diese vom Anbieter geöffnet, geprüft und dann wieder geschlossen werden.

    Hier will ich nicht so sehr darüber reden ob die Mitarbeiter wohl irgendwann person bezogene Daten einfach weiter geben, aber es wird sicherlich so sein das Anbieter wie die Telekom oder 1&1 sicherlich diese Daten auf Ihre Server speichern.

    Was ict wenn Hacker eindringen und diese Daten klauen?

    Vielleicht auch mit die direkte Aufforderung an die Betroffene hierfür nur gegen die Zahlung von ein Schweigegeld dies zu unterlassen?

    Weiterhin stellt sich die Frage wenn ich so ein DE Mail Account haben, mich nun selber ans Bein pinkele?

    Schließlich können wichtige Anschreiben mit Widerspruchsfristen auch an Sonn oder Feiertage versendet werden. Wer nicht regelmäßig sein Account prüft der könnte manche Fristen versäumen.

    Weiterhin ein Problem, was passiert wenn ich durch technische Störungen vielleicht über längere Zeit kein Internet Zugang habe?

    Bitte nicht mit den Argument kommen das man auf ein Internet Cafe ausweichen kann. Dies ist zwar möglich, aber man denkt auch nicht immer daran.

    Deshalb lautet die beste Empfehlung an jeden – keinen DE Mail Account anzulegen. Zwingen kann der Staat keinen dazu, schon alleine weil man keine zwingen kann sich ein Internet Zugang an zu schaffen.

  • Ich nutze seid Januar 2013 den System „e-postbrief“ der Deutschen Post, was mir auffällt ist eigentlich nur, das sehr sehr wenige Privatpersonen diesen Service nutzen und ich meistens auf den Hybriden Postversand angewiesen bin, dieser funktioniert aber sehr gut, und mit einem Scaner kann ich sogar Anlagen bis zu 2 Seiten, nach dem Anschreiben mit versenden und das für nur 0,58 €, billiger kann ich keinen Standartbrief versenden, ich zahle nur das Porto, Umschlag und Papier ( 3 Seiten ) zahlt die DPAG.