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Angriff auf Amazon: Google will eBooks verleihen – und verbietet Erotik-Büchern die freizügige Vorschau

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Google baut seine eCommerce-Aktivitäten aus und will nun auch in den Markt des eBook-Verleihs einsteigen. Das geht aus aktualisierten Richtlinien für Partner im Google Play-Store hervor. Wann die Funktion zur Verfügung stehen soll und wie der Dienst im Detail aussehen soll, ist derzeit allerdings noch ungewiss.

Autonome Preisgestaltung, verschiedene Leihfristen

Klar ist bisher nur, dass die Verlage den Preis in Form eines Prozentsatzes des Buchpreises selbst bestimmen können und dass es verschiedene Ausleihfristen geben soll. Auch soll es den Usern ermöglicht werden, mindestens 20 Prozent eines Buches kopieren zu können.

Grundsätzlich hält Google allerdings an dem Versprechen fest, auf Wunsch die Kopier- und Druckfunktion zu sperren und „wirtschaftlich zumutbare Bemühungen“ zu unternehmen, um dies auch gewährleisten zu können. Vermutlich ist so auch der Hinweis zu verstehen, dass man fortan das DRM-geschützte ePub-Format (2 und 3) bevorzuge, auch wenn Bücher nach wie vor per PDF angeliefert werden können.


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Dem Image zuliebe: Erotik-Bücher ohne Vorschaubildchen

Auch neu Es bleibt allerdings dabei: Erotik-Bücher mit „anzüglichen Bildern“ sollen künftig weiterhin nicht mehr in der Vorschau angezeigt werden. Entsprechende eBooks müssen nun auch mindestens 1 Dollar beziehungsweise den entsprechenden Gegenwert in Euro kosten. Das passt ins Bild, schließlich hat Google kürzlich die erste Porno-App für Google Glass gesperrt – ein bisschen will der Suchmaschinenkonzern dann doch ein familientaugliches Image erhalten.

Doch ungeachtet der Erotik-Klausel sieht es ganz so aus, als ob Google und Amazon an einer weiteren Front zu Konkurrenten werden. Für Google ist der Schritt aber nur eine logische Konsequenz – schließlich können im Google Play Store Filme schon länger ausgeliehen werden. Warum soll es diese Funktion nicht auch für Bücher geben?

Gerüchte schon seit 2011

Die Gerüchte hierzu sind übrigens nicht neu: Schon 2011 schloss Google Books-Manager Scott Dougall explizit nicht aus, dass man in Zukunft solch einen Leihdienst anbieten werde. Die Ankündigung fehlt zwar nach wie vor, doch man überarbeitet die Partnerrichtlinien ja nicht aus Langeweile.

Die Erfolgsaussichten der Verleih-Option stehen auch gar nicht so schlecht: Mehr als die Hälfte aller Tablets laufen inzwischen mit Android, bei Smartphones ist der Marktanteil noch größer. Gleichzeitig wächst der eBook-Markt kontinuierlich, wobei unklar ist, welchen Stellenwert der Verleih derzeit spielt.

Ich gehe jedoch davon aus, dass auch hier mit netten Wachstumsraten zu rechnen ist, zumal sich bei der Musik und bei Filmen immer mehr die Devise „Access statt Ownership“ durchsetzt.

Google schränkt seinen Kundenkreis nicht ein

Im Vergleich zum großen Konkurrenten hat Google auch den Vorteil, dass die Leihmöglichkeit nicht eingeschränkt wird. Während bei Amazon derzeit nur Prime-Kunden eBooks ausleihen können, fehlen bei Googles Partnerrichtlinien solche Angaben ebenso wie ein entsprechendes Programm zur Kundenbindung, das man mit solchen Vorteilen unterstützen muss. Zudem setzt der Suchmaschinenriese mit dem ePub-Format im Gegensatz zu Amazon auf einen plattformübergreifenden, weit verbreiteten Standard.

Man darf also durchaus gespannt sein, wann der Internetkonzern konkretes verlautbaren lässt, wie Amazon reagiert und wie sich der Markt danach weiter entwickelt.

Bild: Young woman using tablet / Shutterstock

Über den Autor

Robert Vossen

Robert Vossen hat erst Los Angeles den Rücken gekehrt und dann leider auch BASIC thinking. Von 2012 bis 2013 hat er über 300 Artikel hier veröffentlicht.

7 Kommentare

  • Die Erotik-Klausel ist nicht neu, stand so 1:1 auch in der alten Version (vgl. Google Cache).

    Das wesentliche Problem sind die Verlage – auch bei Amazon gibt’s von einigen Leuchtturm-Titeln abgesehen nur Indie-Literatur. Mit Verkäufen kann man einfach wesentlich mehr verdienen…solange den Verlagen das Wasser nicht bis zum Hals steht, werden sie solche Dienste verhungern lassen (vgl. auch Musikstreamingmarkt, da sträubte man sich ja auch lange).

    Ciao
    Johannes

  • Da man beim Kauf eines Ebooks sowieso nur eine Leselizenz erwirbt, und nicht etwa den Besitz des Buches, ist es nur konsequent auch hier auf ein Verleihmodell zu setzen. Bleibt nur noch abzuwarten ob es irgendwann auch eine Lese-Flatrate geben wird.

  • Der Markt wird immer unübersichtlicher. Ich setze auf die gute alte Bücherei, da gibt es mittlerweile auch einen „online-Dienst“.

  • Die idee klingt gut aber die praxis. Wer weiß den vorher wie lange man für ein Buch braucht.

    Und sind die Zeiten lange, wird es sich nicht lohnen.
    Ich denke die Preise der ebooks müssen agepasst werden. Und das Angebot.

    Ehrlich es gibt illegal extrem viel aber legal kaum was. Und wenn zu horrenden Preisen.

    Es müsste eine massiver ausbau her an legalen Angeboten.

  • Angriff? Bei Amazon kdp habe ich mein erstes eBook abends um 22 Uhr losgeschickt. Morgens um 2 kam die Nachricht, des es freigegeben und bald im Shop sei. Als ich morgens aufgestanden war, war das auch der Fall.

    Schalten wir um zu Google: am 1. Mai 2013 habe ich mein eBook dort hochgeladen. Ich habe weit mehr Arbeit reingesteckt, es online zu bringen, als bei Amazon. Wir schreiben Mitte Juli und ich kann nicht absehen, wann mein eBook dereinst bei Google online zu kaufen sein wird.

    Angriff ist was anderes. Google hat noch nicht mal seine grundlegenden Prozesse im Griff.

    Gerd

  • BEI MIR GIBT ES ALLES!
    Als Verleger habe ich es aufgegeben, meine Kunden zu bevormunden oder gar zu gängeln.
    Das heißt: kein DRM (wenn vom Shop ermöglicht), denn DRM nützt nichts gegen Diebe und nervt die Ehrlichen. Und alle E-Books in Epub, Kindle und PDF.
    Und wenn die Leute jetzt lieber leihen statt kaufen wollen: Ist mir recht.
    Aber zum Glück bin ich ja mein eigener Chef und meine eigene Marketing-Abteilung.
    In ein paar Jahren wird es sowieso nur noch Flatrate-Lesen geben. Wenn man sowieso digital liest, kann man es auch gleich in der Cloud lassen. Und dann kann man es auch gleich leihen, wenn man mag… oder eben nicht mag, dann lässt man es im RIESENregal liegen.
    Obwohl es rechtlich Vermietung heißen müsste, denn Verleih ist ja unentgeltlich.