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BGH-Urteil zu eBay: Vorsicht Verkäufer! Schnäppchenpreis ist kein Grund, ein Angebot abzubrechen

geschrieben von Felix

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Der Bundesgerichtshof hat Käufern bei eBay heute zu mehr Rechtssicherheit verholfen. Ein zu geringer Verkaufspreis ist kein Grund, ein Angebot abzubrechen. Schon gar nicht, wenn der Verkäufer zwischenzeitlich einen Käufer gefunden hat, der bereit ist, einen höheren Preis zu bezahlen. Die Entscheidung kann man so oder so bewerten, für mich persönlich wird die Auktionsplattform dennoch zunehmend zum juristischen Minenfeld.

Traumhaft günstiges Auto

Ausganspunkt des aktuellen Rechtsstreits war die Auktion eines VW Passats, der zum Mindestpreis von einem Euro meistbietend verkauft werden sollte. Einen Bieter konnte dieses Angebot überzeugen, und mit einem Maximalgebot von 555 Euro stieg er ein. Da bis dahin niemand anders geboten hatte, blieb der Preis erst einmal bei einem Euro.

Unterdessen fand der Verkäufer aber doch einen anderen Käufer für den Passat, der bereit war, 4.200 Euro zu bezahlen. Daraufhin brach der Verkäufer die Auktion auf eBay ab und teilte dem Bieter mit, dass er mittlerweile sein Auto anderweitig zum genannten Preis verkaufen konnte.


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Da fing der Rechtsstreit an. Der Käufer war der Meinung, dass ihm das Auto für einen Euro zusteht und ihm, da es 5.250 Euro wert war, der Restbetrag von 5.249 Euro ausgezahlt werden muss. In letzter Instanz urteilt nun der BGH, dass der Käufer mit dieser Forderung Recht hat.

Nachvollziehbare BGH-Begründung

Nach Ansicht des BGH kommt durch das Gebot ein rechtlich wirksamer Kaufvertrag zustande. Das Angebot zum Verkauf des Autos für einen Euro sei vom Käufer angenommen worden. Das grobe Missverhältnis zwischen Maximalgebot und dem tatsächlichen Wert des versteigerten Objekts spielt keine Rolle. Vor allem kann man einem Käufer damit keine verwerfliche Gesinnung unterstellen.

Der BGH argumentiert, dass dieses Missverhältnis gerade den Reiz einer Auktion ausmacht. Immerhin lockt ja der zunächst niedrige Preis bzw. die Aussicht auf ein Schnäppchen zahlreiche Beobachter an. Der Verkäufer hätte sich schützen können, wenn er das Auto eben nicht zum Startpreis von einem Euro angeboten hätte. Deshalb muss er das Risiko tragen, wenn es zu einem vermeintlich zu niedrigen Preis verkauft wird.

eBay: Unverschuldet, trotzdem zunehmend uninteressant

Das Urteil des BGH gilt, in der Praxis macht es den Handel aber nicht unbedingt leichter. Laut AGB durften ja auch jetzt schon Angebote nicht einfach beendet werden, nur weil man woanders einen höheren Preis erzielen konnte. Anders ist das (und auch noch nach dem Urteil) wenn ein Gegenstand beispielsweise unverschuldet zerstört wird.

Als Verkäufer muss man sich jedenfalls nun in Acht nehmen und sollte sich drei Mal überlegen, ob man wirklich etwas zum Mindestgebot von einem Euro anbietet. Für mich persönlich wird verkaufen auf eBay damit zunehmend stressiger. Man muss genau aufs Kleingedruckte achten (Stichwort Rücknahme und Gewährleistung), man muss wissen, was man verkaufen darf und was nicht, muss sich vor Trollen in Acht nehmen, sich mit Falschbietern und Menschen mit schlechter Zahlungsmoral herumschlagen. Dies alles gehört selbstverständlich dazu, macht mir das Leben als Verkäufer zunehmend schwieriger. Ganz davon abgesehen, dass das Preisniveau auf Ebay mitunter eine harte Preisschlacht ist.

Für all das kann eBay selbst nichts. Auch finde ich persönlich die Verkaufsformulare effizient und einfach. Trotzdem habe ich wenig Lust, mich mit all diesen Faktoren auseinanderzusetzen. Was meint ihr? Verändert das Urteil Eure Haltung zum Verkauf auf eBay?

Bild: eBay

Über den Autor

Felix

Internetabhängiger der ersten Generation, begeistert sich für Netzpolitik, Medien, Wirtschaft und für alles, was er sonst so findet. Außerdem ist er ein notorisches Spielkind und hält seine Freunde in der „echten Welt“ für unverzichtbar.

8 Kommentare

  • Die unfassbaren Gebühren nicht zu vergessen!
    Verstehe nicht warum da überhaupt jemand was verkauft…
    Das Urteil empfinde ich übrigens als eine Frechheit.

  • Richtiges Urteil meiner Meinung nach.
    Ich meine Verkäufer haben doch genügend Möglichkeiten, sich dagegen abzusichern, beispielsweise durch einen Mindestpreis?
    Wenn die das nicht hinkriegen – selber Schuld. Ist ja kein Fehler des Bieter / der Bieter.

    lg

  • Wird immer schwieriger gut auf eBay zu verkaufen. Viele Abmahnanwälte sind dort unterwegs und versuchen nur Geld mit unwissenden Verkäufern zu machen.

  • Das Urteil ist richtig, so ähnlich, wenn man im Onlineshop durch einen Tippfehler für 10 EUR anstatt 1000 EUR einen Fernseher kaufen kann. Aber klar, für Privatverkäufer gibt es hier einige „Fallen“, die besonders für die Anfänger schnell teuer werden können. Bin mittlerweile Fan von ebay Kleinanzeigen, keine Gebühren und viel mehr Kontrolle 🙂

  • Ebay ist ja mittlerweile auch nicht nur Auktion, sondern auch eine richtige „normale“ Verkaufsplattform. Und das Urteil ist selbstverständlich richtig, als Händer muss ich das wissen. Zumal ich ja den Startpreis explizit ab einem bestimmten Betrag laufen lassen kann, ich muss ja nicht ein Euro nehmen. Klar locke ich mit einem Startpreis von einem Euro mehr Personen an, aber beides geht halt nicht.

  • Ebay ist schon fast immer ein Minenfeld, nur wissen das die meisten nicht.

    Seit Ebay mit Paypal kooperiert, seitdem gibt es auch den Paypal Käuferschutz. Funktionsweise von diesem Käuferschutz ist es, wenn der Käufer eine Beschwerde einlegt, das Konto des Verkäufers mit sofortiger Wirkung über den Streit-Beitrag zu belasten – ganz ohne Beweise, alleine wegen dem Wort des Käufers.
    Hat man nun seit Paket unversichert an den Käufer geschickt, kann man davon ausgehen, dass das Konto (als Verkäufer) auch belastet bleibt, da man als Verkäufer selbst die Beweispflicht trägt (und ohne versicherten Versand gibt es nunmal keine Trackingnummer und ohne Trackingnummer keinen Beweis).
    Dies sollte man erstmal wissen.
    Rund 50% aller Waren zwischen 50-500€ werden unversichert verschickt – klar, man spart sich zwei, drei, vielleicht auch vier-fünf Euro und die Post ist ja eigentlich zuverlässig in Deutschland. All diese Transaktionen werden zum Großteil von ehrlichen Menschen geführt, denn die Anzahl der Käuferschutz-Missbrauch-Fälle ist jedenfalls aus eigener, subjektiver Erfahrung nicht allzu hoch. Dennoch existiert diese Lücke im System und spätestens wenn du einmal vera****t wurdest lernst du sie zu hassen. Der Käufer fragte mich „Haben Sie den Stift (es handelte sich um einen hochwertigen MontBlanc Kugelschreiber für rund 150€) per Einschreiben oder Versicherung verschickt?“, Antwort: „Nein, eine Versicherung wurde Ihrerseits nicht gewünscht um Versandkosten niedriger zu halten.“, Antwort: „Ja richtig, wollte nur noch mal sicher gehen…“ – Eine Woche später: Fall geöffnet und Fall natürlich verloren. Der Stift „kam nie an“ (übrigens meine erste Postsendung meines LEBENS die nicht angekommen sein soll)… Diese Lücke im System kann super leicht genutzt werden und auf eine Art hoffe ich, dass das auch passiert. Ebay ist hier lediglich der Buh-Mann wegen der Kooperation mit Paypal, denn Paypal leitet die Richtlinien, Paypal zieht das Geld sofort wieder ein wenn ein Fall geöffnet wird und auch Paypal wird nach spätestens 14 Tagen über sein irisches Call-Center auf deinem Handy anrufen um durch Drohung einen Kontoausgleich zu erreichen, auch Paypal leitet nach nur 20 Tagen mit Saldo 50€ einen Inkasso-Auftrag ein und man wird zu +35€ Mahngebühren verdonnert… Auch Paypal ist es, die persönliche Hilfe Emails vierfach durch vorgefertigte Antwort-Schnipseln abtun.

  • Interessanter Rechtsfall. Das zeigt wieder, welche Gefahren beim Online Auto Verkauf lauern. Der Verkauf kann mit der Auktion halt nicht nur einen höheren Verkaufspreis erzielen, sondern kann in einigen Fällen auch darunter liegen. Daher halte ich zum Verkauf von einem Auto ungeeignet. Da gibt es bessere Plattformen für. Und die meisten Gegenstände sind bei eBay ja auch keine Occasion mehr.