Sonstiges

Trauer um Tugce A.: „BILD“ zeigt Facebook-Bilder des Täters ohne Anonymisierung

geschrieben von Michael Müller

Tugce
Der Fall Tugce A. ist eine Tragödie. Das mutige Mädchen musste ihre Zivilcourage mit dem Tod bezahlen. Der 18-jährige Beschuldigte Sanel M., gegen den die Polizei bereits in der Vergangenheit mehrmals ermittelte, wurde gefasst, sitzt in Untersuchungshaft und schweigt. Im bevorstehenden Gerichtsverfahren könnte der junge Mann auf Grund seines Alters vergleichsweise glimpflich davon kommen, was reichlich Zündstoff bietet. So weit die objektive Sachlage.

Deutschland diskutiert

Die deutschen Medien nehmen den Fall zum Anlass, darüber zu diskutieren, ob eine Verschärfung des Jugendstrafrechtes nötig ist, um in der Zukunft eindeutiger auf solche Taten reagieren zu können.

Spiegel Online“ hat die Meinung einiger deutscher Leitmedien in Kooperation mit Pressekompass grafisch aufbereitet, macht die verschiedenen Standpunkte deutlich und erleichtert Betrachtern den Vergleich.


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Derzeit bietet sich folgendes Bild (Stand: 30. November, 13 Uhr):

tugce_pressekompass

Die Meinungen sind vielfältig. So vertreten die Kommentatoren in „Frankfurter Rundschau“ und „Welt Online“ eher den Standpunkt, das Jugendstrafrecht sei völlig ausreichend. „Der Tagesspiegel“ hingegen will Mut machen und steht dafür ein, sich nicht entmutigen zu lassen. Die konservative „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ ist sich hingegen sicher, dass das Jugendstraftrecht verschärft werden müsse und man Straftaten junger Männer konsequenter ahnden solle.

BILD-Zeitung außerhalb des Messbereiches

Auffällig ist, dass die „BILD“-Zeitung nicht im Pressekompass enthalten ist. Der heutige Aufmacher auf BILD.de gibt einen Hinweis darauf, wo die Gründe dafür zu finden sein könnten:

tugce_aufmacher_BILD

Im Original ist der mutmaßliche Täter Sanel M. klar zu sehen, ohne schwarzen Balken. BILD gibt „Facebook“ als Bildquelle an. Nicht nur beim heutigen Aufmacherbild kommt das Facebook-Foto zum Einsatz, wie die Suchfunktion offenbart, vielmehr wird es als flankierendes Element in der breiten Berichterstattung über den Fall genutzt.

Sanel M. wird zwar namentlich anonymisiert, im Kontrast dazu jedoch offen und unverändert auf dem Facebook-Bild gezeigt. Nicht nur bei „BILD“, sondern auch mehrfach in Boulevard-Sendungen im Fernsehen.

Rechtliche Aspekte

Die erste Frage, die sich stellt, ist: Dürfen Medien Facebook-Profilbilder ohne ausdrückliche Genehmigung des Urhebers überhaupt aufgreifen? Dazu schreibt Jens Ferner von der Anwaltskanzlei Ferner in einem Blogposting von Dezember 2012 mit dem Titel „Schadensersatz wenn die Presse unerlaubt Profilfoto aus sozialen Netzen verwendet?“:

Steht jemandem Schadensersatz zu, wenn z.B. eine Zeitung berichtet und dabei unerlaubt Facebook-Profilfotos zur Bebilderung nutzt? Das AG München (158 C 28716/11) sagt “ja”, jedenfalls bei einem nicht-öffentlichen Profil. Tatsächlich wird man unterscheiden müssen, zwischen der Frage ob ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vorliegt und ob eine Urheberrechtsverletzung zu erkennen ist. Letzteres wird regelmässig schon der Fall sein, weil die Presse den Urheber des Fotos entgegen §13 UrhG nicht benennt.

Die Persönlichkeitsrechtsverletzung wird mitunter schwierig sein. Dies stellte schon früher das LG Hamburg (324 O 329/08) klar, als es um ein Profilfoto ging, das von StudiVZ “entwendet” wurde. Hier hat sich das Gericht sehr akribisch die AGB des sozialen Dienstes angesehen und die Tatsache gewertet, dass das Foto allgemein zur Verfügung gestellt wurde. Letztlich wurde hier kein Problem gesehen, weil die Betroffene ihr Foto einem “für sie nicht überschaubarem Publikum” zur Verfügung gestellt hatte. Darüber hinaus sah das Landgericht die Presse sogar noch als privilegiert gegenüber anderen (“kommerziellen”) Anbietern.

Dass „BILD“ das Profilbild des 18-Jährigen speichern und verwenden konnte, deutet darauf hin, dass es sich um ein öffentlich einsehbares Profil handelte.

Im ethischen Spannungsfeld

Die Medien, auch Boulevard-Blätter wie BILD, bewegen sich stets im Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht. Im „Journalismus-Handbuch“ erklärt der Chefredakteur der „Thüringer Allgemeine“, Paul-Josef Raue, was deutsche Gerichte in der Vergangenheit zur Anonymisierung von Bildern geurteilt haben:

Deutsche Gerichte schützen auch Angeklagte und sichern ihnen Anonymität zu. Das Verfassungsgericht entschied vor fünf Jahren im “Holzklotz-Fall”: Gerade wenn eine Tat besonders grausam und verwerflich ist, hat ein Angeklagter das Recht, dass sein Bild nicht in der Zeitung erscheint – weil er sich auch nach einem Freispruch vom Makel des Tatvorwurfs nur schwer befreien könne.

Das Recht auf Anonymität und die Unschuld-Vermutung verhindern also, dass Verdächtige und Angeklagte mit ihrem Porträt in der Zeitung gezeigt werden können. Ist allerdings das öffentliche Interesse sehr groß, darf auch eine Angeklagte wie etwa Beate Zschäpe im NSU-Prozess gezeigt werden. Die Bürger wollen wissen: Welcher Mensch steht hinter einer solchen Tat? Dies, aber nicht Sensations-Lust, rechtfertigt ein unverpixeltes Gesicht.

Ist das enorme öffentliche Interesse am Fall Tugce also ausreichend, um ein Facebook-Bild des mutmaßlichen Täters zu zeigen? Oder ist es doch die reine Sensations-Lust, die keine ausreichende Rechtfertigung bietet? Ein ganz schmaler Grat.

Aufmerksamkeit & Diskussion dringend nötig – aber um jeden Preis?

Bei einem Fall wie dem der jungen Studentin Tugce A. sind alle Meinungen und Standpunkte wichtig, um eine fruchtbare öffentliche Diskussion darüber in Gang zu bringen, wie rechtliche Rahmenbedingungen verändert werden können, um in der Zukunft klare(re) Regeln für jugendliche Straftäter zu schaffen. Ob Facebook-Bilder ohne jegliche Anonymisierung die eigene Berichterstattung, den Boulevard, mit vermeintlichen Fakten anreichern, dahinter setze ich aber ein Fragezeichen und appelliere an die journalistische Sorgfaltspflicht, die eben auch für Boulevard-Medien gilt.

Was meint ihr: Ist es in Ordnung einen noch nicht verurteilten Straftäter ohne Anonymisierung öffentlich abzubilden? Oder kommt dies womöglich eher einem öffentlichen Pranger gleich, den es zu vermeiden gilt?

Über den Autor

Michael Müller

Michael tritt seit 2012 in über 140 Beiträgen den Beweis an, trotz seines Allerweltnamens real existent zu sein. Nach Abschluss seines Wirtschaftsstudiums arbeitete er einige Jahre als PR-Berater, bevor er 2016 als Tech-Kommunikator bei einem deutschen Spezialglas-Hersteller einstieg.

34 Kommentare

  • Täterschutz geht scheinbar vor Opferschutz…
    Ob wir mit mittelalterlichen Methoden besser dran wären?

  • „Ist das enorme öffentliche Interesse am Fall Tugce also ausreichend, um ein Facebook-Bild des mutmaßlichen Täters zu zeigen? Oder ist es doch die reine Sensations-Lust, die keine ausreichende Rechtfertigung bietet? Ein ganz schmaler Grat.“

    Findest Du wirklich, dass Dein ein ganz schmaler Grat ist?
    Ich nicht.

  • Eindeutig Sensationslust bei Veröffentlichung des Bildes.

    Welchen Mehrwert hat dies für den Leser? Das er den Täter jetzt selbst fassen kann?

    Es gibt keinen Grund das Bild zu veröffentlichen.

    Natürlich ist hier ein furchtbares Verbrechen geschehen. Aber ich vermute, dass härtere Strafen den Täter nicht abgehalten hätten. Im Moment der Tat hat er wohl kaum über die Folgen Bescheid gewusst und kaum ein Täter wird dies in Zukunft machen, da die wenigsten sich mit dem Gesetz auskennen und zudem in Verbrechensmomenten der geistige Fokus auf anderen Dingen ist (Rache, Gier, „Ehre“, Neid, Trauer, Wut,…).

    Härtere Strafen bringen das Opfer nicht zurück. Und obwohl härtere Strafen in den Köpfen vieler Mitopfer (Eltern, Freunde,..) eine Genugtung darstellen könnten, wird hier trotzdem nur ein niederes Bedürfnis – Rachegedanken – gestillt. Aber keinem wird geholfen, wenn der Täter noch länger im Gefängnis sitzt, da dieser danach in den meisten Fällen ein sogar größeres Problem für die Gesellschaft ist.

    Deshalb sollte der Fokus darauf liegen, wie wir als Gesellschaft wirklich solche Verbrechen verhindern können (ev. Aufklärung, Hilfe Freizeitgestaltung, Jobs, Selbstbewusstsein, Bildung,…) und wie wir die Haft so gestalten können, dass geänderte Menschen aus den Gefängnissen kommen, die der Gesellschaft behilflich sind und dadurch auch selbst ein besseres Leben haben.

  • Jessica hat eigentlich schon alles gesagt. Nachrichtenwert solcher Fotos: Null. Anlässe, die mir spontan einfallen, wo verkehrte Fotos von FB etc. gezogen wurden, auf denen andere Personen abgebildet waren: Zwei. Wenn ich recherchieren würde, wären es sicher noch mehr. Pressekodex? Man suche unter http://recherche.presserat.info/ nach „täter foto“ usw..
    Das ist kein Grat. Die Straße ist soooo breit, da kann man gar nicht auf der verkehrten Seite runterfallen.
    Und: wie mach ich hier denn ein reply? Wieso darfst Du reply und ich nicht? Seufz.

  • Wäre der Täter ein Rechtsradikaler, dann würdet ihr euch sicherlich nicht über die fehlende Anonymisierung beschweren. Aber bei migrantischen Intensivtätern ist’s natürlich wieder ein Problem.

  • @Jessica Meier

    „Es gibt keinen Grund das Bild zu veröffentlichen.“

    Wenn möglich soll man auch noch den Migrationshintergrund des Täters weglassen sowie das er ein krimineller Intensivtäter ist oder?

  • Es ist schon unfassbar das wir solche Typen hier frei rumlaufen lassen. Selbst jetzt wird er bestimmt eine geringe Strafe erwarten. Schlechte Kindheit, immigrant, oder als, irgendeine ausrede lässt sich bestimmt finden.

  • @Paul, ja sollte man, denn auch wenn es dir nicht passt, es nicht noch nicht erwiesen, wer der Täter ist. Bis jetzt gibt es nur einen Verdächtigen. Und ja, wenn möglich sollte man auch diese Informationen weglassen. Aber warum ich überhaupt mit so einem auf-rechten Deutschen wie dir diskutieren…

    Im Prinzip wurde das alles im Fall Kachelmann schon 100x durchgekaut. Kachelmann wurde vom Gericht freigesprochen, aber öffentlich verurteilt und um seine Karriere gebracht war er dann schon.
    Ich bin da 100% bei Martina. Unser Rechtsstaat wird der Sensationsgier geopfert und die Menge jubelt.

  • @jupp: Mit solchen Platitüden ist wirklich niemandem geholfen. Fakt ist, solange er nicht verurteilt ist, gilt bei uns mit guten Recht die Unschuldsvermutung und keine Presse der Welt hat sich bis dahin mehr oder weniger über das Gesetz zu stellen. Das ist jetzt juristisch nicht rund, spiegelt aber mein Empfinden wider. Und zur Info: Ich war am Donnerstag in Offenbach.

  • Da haben wir ihn wieder, den berühmt-berüchtigten Täterschutz. Der arme Kerl wurde unverpixelt gezeigt. Mal sehen, ob er am Ende nicht noch Schadenersatz kassiert…
    Ich sehe es als Hilfe – wenn dieser Typ in naher Zukunft wieder frei über deutsche Straßen laufen darf, bin ich gewarnt. Und da die Frau ja durch den Aufprall starb und nicht durch den Schlag, und beim Täter Alkohol festgestellt wurde, wird das nicht lange dauern. Zum kotzen!

  • Das ist ja schrecklich! Nicht dass eines seiner eventuellen zukünftigen Opfer ihn erkennen kann und somit nicht mehr vollkommen arglos ist.

  • Das ist keine Frage: es ist definitv nicht zulässig unverpixelte Bilder des Tatverdächtigen zu zeigen. Ob er Täter ist, weiß man nicht bis zu seinem Geständnis oder der Verurteilung. Da sind sich Rechtsprechung und Presserat einig.

    Nach der Verurteilung dürfen die Bilder der Straftäter auch nur kurzzeitig veröffentlicht werden, da sonst eine Resozialisierung erschwert würde.

    Rechtspopulismus und Rassismus in den obigen Komentaren ist da auch nicht hilfreich. Diese Regeln gelten genauso für Rechtsradikale Straftäter.

    Natürlich sind auch Hinweise auf den Zuwanderer-Hintergrund oder die Religionszugehörigkeit des Täters nicht erlaubt, sofern das keinen Bezug zum Tatmotiv hat.

    Typisch ist natürlich auch wieder, dass sofort nach Verschärfung des Strafrechts gerufen wird. Warum macht das niemand bei der Kriminalität von Politikern und Vorständen? Na klar, weil eine hübsche Studentin oder eine alte Oma als Opfer (Tiere werden auch gerne genommen) immer den populistischen Reflex nach höheren Strafen auslöst.

    Es ist schlimm, dass Medien das zu Gunsten der Quote gerne befördern. Schämt euch! Eine Körperverletzung mit Todesfolge in Folge eines unglücklichen Sturzes ist und bleibt kein vorsätzlicher Mord und muss wie bei anderen Straftaten angemessen bestraft werden.

    Das hilft den Angehörigen wenig, aber alle die jetzt nach Strafverschärfung schreien, sollten überlegen, dass es auch nette Menschen gibt, die einen üblen Typen schubsen und dann passiert dasgleiche. Dann ruft die Bild sicher nach Mitleid mit dem lieben Täter.

    Strafrecht kennt keine Sympathie und Medien sollten das auch nicht tun.

  • Also ich finde, dass Michael da schon recht hat. Genau über dieses Thema diskutierten meine Freunde und ich. Es kann doch nicht angehen, dass Sexualstraftäter und Mörder (die so etwas planen) verpixelt werden bis ins kleinste Detail und ein junger Erwachsener, der wie man auch auf dem Video sieht, nicht gezielt versucht jemanden umzubringen! Er schlägt über seinen Freund hinweg und trifft sie blöd. Ja es ist furchtbar was passiert ist und ich finde es auch null in Ordnung, dass man als erste Konsequenz zuschlägt aber diesem jungen Menschen wird der „normale“ Alltag nachdem er seine Strafe abgesessen hat verwehrt. Ich finde es ist an den Pranger stellen und leider gibt es viel zu viele die dann zur Selbstjustiz greifen. Nun frage ich mich, wieso werden andere Täter, die Kinder vergewaltigen etc. und dann auch noch im Kindergarten arbeiten dürfen geschützt und bei ihm wird die große Ausnahme gemacht, weil das mediale Interesse so riesig ist?!?!? Sehr widersprüchlich!!!!

  • Genau solche Verharmlosungen befeuern die Rufe nach schärferen Strafen. Da „schubste“ kein „netter Mensch“ jemanden, sondern ein bereits 15x kriminell auffällig gewordener 18 jähriger schlug mit voller Härte einen Menschen nieder und nahm dabei alle Folgen in Kauf.
    Jetzt tauchen die üblichen Gutmenschen auf, relativieren und stempeln jene, die solche Menschen weggesperrt sehen wollen, sogar als Rechte ab. Dass das Opfer auch eine Ausländerin war, wird dabei gern übersehen.

  • @Gast:

    Nicht weil Leute generell härtere Strafen fordern bzw. die Veröffentlichung des Bildes gut heissen, werden diese von einigen als rechts bezeichnet, sondern weil gleich wieder der Hinweis auf den Migrationshintergrund gekommen ist, welcher nichts damit zu tun hat (genauso wäre es egal gewesen, wenn der Täter deutsch gewesen wäre – die Gruppenzugehörigkeit könnte nur bezüglich des Motives interessant werden, falls Leute z.b. aus rechter/linker/religiöser Motivation handeln).

    Und die Position härtere Strafen zu fordern ist immer die einfachere. Ja nicht drüber nachdenken, was wirklich hilft, einfach nur eigene Rachesucht stillen.

    Die schwierigere Position ist den eigenen Naturinstinkten sich entgegenzustellen und sich vernünftig zu überlegen, was den wirklich hilft.

    Es geht eben nicht um Verharmlosung, da sich unsereiner ernster mit solchen Verbrechen und den Gründen auseinandersetzt und nicht bei jedem Verbechen gleich nach härteren Strafen schreit (was diese bringen sieht man ja in den USA, wo sich 25% aller weltweit Gefangenen befinden und wo die Strassen weitaus unsicherer sind als bei uns oder erst recht nordischen Ländern).

    Und der Hinweis von Ben ist absoluter Schwachsinn, dass so später irgendwelche potenziellen Opfer diese Person erkennen könnten – und somit bitte was tun?

  • Willkommen bei der Bild Zeitung: der höchsten gerechtigkeitsinstanz der deutschen Lynchjustiz. Schärft schon mal die Mistgabeln und zündet die Fackeln an, als aufrechter deutscher sollte man dem Täter sofort einen Besuch abstatten.
    Dass die Welt so weit von der üblichen Springer-Meinung abweicht muss ein bedauerlich es versehen sein.

  • Selber Schuld, wer so eine Tat begeht sollte mit allem rechnen. Und das der Axelspringer Verlag sich für die Anonymität des Täters nicht interessiert, sollte keinen verwundern…

  • @Negativity: Schwachsinn, das hat nichts mit Lynchjustiz zu tun!

    Es geht hier um Selbstschutz. Angesichts ähnlicher Fälle (Mord an Jonny K. in Berlin) ist es zu erwarten, dass der Täter zwischen 0 bis 2 Jahren Haft bekommt (mit Anrechnung der U-Haft natürlich).
    Als Intensivtäter wird er danach weiterhin sein kriminelles Unwesen treiben. Dadurch, dass nun sein Bild veröffentlicht wurde, kann man als Bürger diesem Subjekt aus dem Wege gehen und entgeht so selbst der Gefahr, durch ihn getötet zu werden.

    Für mich ein klarer Fall von Schutz der eigenen Unversehrtheit, welche über seinem möglichen Recht am Bilde steht.
    Grüße
    Martin

  • @martin: dann trägst du also jederzeit Karteikarten mit den facebook Fotos sämtlicher Gewaltverbrecher mit dir herum? Für den Fall dass du den Personen zufällig auf der Straße begegnest?
    Merkst du eigentlich nicht wie selten dämlich die Begründung ist? Es gibt allein in Deutschland ca. 200.000 Gewaltverbrechen im Jahr. Wenn die Bildzeitung all deren Fotos veröffentlichen würde, wäre daneben nicht mal mehr Platz für die titten auf Seite drei.
    Ich finde es ja direkt löblich, dass du der Springer Presse solch Herr Absichten zuspricht, allerdings passt das nicht zu ihrer Vergangenheit. Warum haben die den die Adresse und Telefonnummer des Herren weselski veröffentlicht? Ist er als Gewerkschaftsführer etwa auch eine Gefahr für die Öffentlichkeit?
    Und was ist mit dem berüchtigten Fall als 2012 in Emden tatsächlich ein Lynchmob vor dem Haus eines fälschlicherweise des Kindesmissbrauchs beschuldigten jugendlichen auftauchte?
    Aber hey, wenn ein paar unschuldige dem „Selbstschutz“ der bildleser zum Opfer fallen, wen interessiert das schon

  • Also Das Bild geht für mich nicht. Was soll das bewirken außer Pranger und eventuel Selbstjustziz.

    Zu den Strafen. Man sollte Sie nicht erhöhen sondern anweden. Das Problem ist nicht das man keine Drastischen Strafen aussprechen kann sondern das eben dieses Strafmaß nicht verhängt wird.

    In dem Fall könnte man ihn ja nach Erwachsenen Strafrecht verurteilen.

    §§ 105 ist veraltet. Weil heute sind die Kinder in der Regel reifer als früher. Man sollte also viel mehr nach den Erwachsenen Strafrecht veruteilen.

    Leider werden abe viele eben noch als Jugendliche behandelt. Obwohl Sie eben über 17 sind.

  • er will doch gesehen werden. Er selbst hatte seine Bilder im öffentlichen Bereich bei facebook eingestellt. Warum soll man dem Täter Rücksicht zugestehen? Sein Verhalten war brutal und rücksichtslos.
    Solch jemand gehört in Handschellen in sein Heimatland geflogen. Der Flug ist billiger als die zu erwartenden Kosten, die er in Deutschland mit der Haft, Gerichtsverfahren und Nachbetreueung verursacht. Die Steuerzahler danken es.

  • @Martin

    Nein, was Sie hier schreiben ist Schwachsinn.

    Es geht um Selbstschutz? Merken Leute sich nun auf Jahre dieses Gesicht und die Wahrscheinlichkeit ist so hoch, dass die Person wieder jemanden umbringen wird?

    Selbst wenn dem so wäre, selbst wenn sich jeder dieses Gesicht merken würde, selbst wenn der Täter wieder jemanden schlagen möchte – welchen Vorteil bringt es das Gesicht zu kennen?

    Nach Ihrer „Logik“ müsste man dann alle Bilder von Verbrechern mit Rückfallgefahr veröffentlichen, damit wir uns ja vor diesen Personen schützen können.

    Und warum vor Gewalttätern dann noch haltmachen? Warum nicht gleich eine komplette Fotodatenbank von allen veröffentlichen?

  • Es ist leider längst bei „Bild“ zur Gewohnheit geworden, Fotos von mutmaßlichen Tätern nicht zu verpixeln. Rechtlich ist das in mehrfacher Hinsicht sehr problematisch. Da ist zunächst das Persönlichkeitsrecht, zweitens die Gefahr, einen Unschuldigen an den Pranger zu stellen und nicht zuletzt auch die Beeinflussung von möglichen Zeugen: Wie soll eine Gegenüberstellung oder Wahllichtbildvorlage funktionieren, wenn der mutmaßliche Täter längst überall zu sehen war.

    Besonders perfide ist in dem aktuellen Fall, das „Bild“ nun auch das Tatort-Video veröffentlicht – und damit weitgehend entwertet hat. Näheres dazu hier:

    http://www.strafakte.de/nachrichten/ermittlungen-wegen-tatort-video/

  • Ich finde es genial.
    Da zerreißt man sich hier den Mund über jemanden, von dem man nur aus der Presse weiß, was er alles schon „verbrochen“ hat.

    Wenn diese Information nicht da wäre, wäre es, wie schon beschrieben „nur“ ein tragischer Fall.
    Er schlägt über seinen Freund zu und trifft sie unglücklich hört sich anders an, als er prügelte auf sie ein.

    Ich heiße es nicht gut, was da passiert ist, aber ich heiße es auch nicht gut, den Tod eines Menschen als Lückenfüller zu benutzen, denn der GDL-Streik oder der Streik von Cockpit ist halt nicht interessant genug um noch länger darüber zu berichten.

    Armes Deutschland, wo man das Recht so hin biegen kann, wie man es gerade braucht.

    Wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein und wer für die Todesstrafe ist, möge vortreten, wenn der Henker fürs eigene kind gestellt werden muss!

    Meine 2 Cent

  • Warum gibt man Ihr nicht gleich einen Heiligenschein ? Von Jonny K. und dem älteren Herren,der vor einigen Jahren auf einem Bahnsteig helfen wollte,redet keiner mehr !!!
    Oder geht es hier nur darum , weil Sie eine Frau war ? Oder noch um andere Sachen?

  • NTV zeigt ihn gestern auch unverpixelt.

    @Negativity: Wenn Mehrfachtäter weiterhin ungestraft bleiben, wird das mit den Mistgabeln nicht mehr lange dauern.

    Im Sommer brach eine Bande bei einer Freundin ein. Vormittags. Nachbarn haben einen der drei Täter, die auffielen, weil sie sich beim warten auf den „Beute-Bus“ auf der Terrasse sonnten(!), festhalten können. Laut Polizei wurde die Truppe schon mehrfach festgenommen.
    Ach ja, damit man mir Rassismus vorwerfen kann, fehlt eine Info: Das Opfer ist eine Inderin, die Täter Rumänen…

  • Habt vielen Dank für den Beitrag, den ich lkeider erst heute via Google-Bidlersuche gefunden habe! Vor allem die Einordnung des Pressekompass ist sehr dienlich und war sicher aufwendig!
    Ich verfolge den Tugce-Fall auch seit Beginn und dokumentiere die ausschlachtenden Schlagzeilen der „Bild“ Zeitung. Über 30 Stück wurden so schon zusammengetragen: https://wissensschmiede.wordpress.com/2014/12/10/mediale-zivilcourage-wo-ist-der-unterschied-zwischen-tugce-und-joey/

    Bleibt am Ball!

    Gruß der Wissensschmied