Social Media

Friss oder stirb: Über den Unsinn des AGB-Widerspruchs auf Facebook

Facebook AGB
geschrieben von Tobias Gillen

Alle Jahre wieder gehen bei Facebook die „Ich widerspreche den neuen AGB“-Postings rund. Das zeigt auch, dass es nach wie vor großen Aufklärungsbedarf in dieser Sache gibt. Kleiner Spoiler: Diese Postings bringen genau nichts. Wir klären auf.

Wer sich bei Facebook anmeldet, bestätigt damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Nutzungsvereinbarung. Das muss jeder noch vor dem ersten Klick bestätigen. Aktuell sieht das Kleingedruckte dazu so aus:

Indem du auf „Registrieren“ klickst, erklärst du dich mit unseren Nutzungsbedingungen einverstanden und bestätigst, dass du unsere Datenrichtlinie einschließlich unserer Bestimmungen zur Verwendung von Cookies gelesen hast.

Wer also auf „Registrieren“ klickt, sollte diese drei Texte auch tatsächlich gelesen haben. Kleiner Scherz, wer macht das schon? Eben. Und genau das ist das Problem bei den Wörtern AGB, Datenschutzbestimmungen und Co. Sie sind ständig Teil unseres Online-Daseins, erklären uns unsere Rechte und Pflichten – und doch klicken wir sie stets weg. Das ist Teil unserer Faulheit. Wir wollen die Inhalte, Produkte, Dienstleistungen oder Websites sofort nutzen – nicht erst langweiliges Juristendeutsch lesen.


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Facebook AGB: Aufklärungsbedarf groß

Dass es in diesem Bereich einen enormer Nachholbedarf gibt, hat auch unsere immernoch aktive Reihe „Durchgelesen“ gezeigt, in der unser Autor Ekki Kern in unregelmäßigen Abständen das Kleingedruckte von bekannten Online-Services liest – darunter Twitter, WhatsApp, Netflix und viele mehr – und die einzelnen Absätze für euch durchgeht. Diese Texte gehören zu den meistgelesenen auf BASIC thinking, wenn sie erscheinen. Und auch unser bloggender Anwalt Boris Burow hat sich dem Thema schon in einem ausführlichen Beitrag gewidmet und erklärt, was es genau mit AGB auf sich hat.

Im konkreten Fall geht es meistens um die Nutzung von Bildern. Angeblich räume sich Facebook das Urheberrecht von den Profilbildern in einer angeblichen AGB-Änderung ein. Einen ähnlichen Aufschrei kennen wir ja schon von Twitter, WhatsApp, Instagram und Co. Und auch mir schlug dieses Argument in den vergangenen Wochen um die Ohren, als ich mich darüber beschwert habe, dass ein Foto von mir alle Jahre wieder ausgekramt und in den Netzwerken die Runde mache. „Mit dem Hochladen gibst du das Urheberrecht an Twitter oder Facebook ab“, hieß es häufig. Das ist einfach unwahr. Dazu hier mehr.

Facebook muss den Widerspruch auch lesen!

Denn Fakt ist, dass Facebook sich das Urheberrecht gar nicht einräumen kann in irgendwelchen Änderungen des Kleingedruckten. Das Urheberrecht als solches ist nicht an andere übertragbar. Entweder ich bin Urheber, oder ich bin es nicht. Allerhöchstens geht es um die Nutzungsrechte, die sich Facebook aber ohnehin für so ziemlich alles sichert, was nicht bei drei auf dem Baum ist.

Aber auch hier ist die Panik wohl gänzlich unbegründet. Oder hat Facebook schon mal eines eurer hochgeladenen Bilder entgegen euren Willens verwendet? Eben. Trotzdem: Mal angenommen, es bestünde tatsächlich ein Bedarf, dass man einer Änderung widersprechen müsste. Also, den Änderungen, die es nicht gibt. Aber mal angenommen, es gäbe Änderungen, denen man widersprechen müsste. Dann muss Facebook diesen Widerspruch auch irgendwie erhalten.

Facebook muss keine Verträge mit Nutzern anpassen

Und das wiederum bedeutet, dass ein Posting á la „Aufgrund der neuen AGB in Facebook widerspreche ich hiermit der kommerziellen Nutzung meiner persönlichen Daten gemäß BDSG. Das Copyright meiner Profilbilder liegt ausschließlich bei mir. Die kommerzielle Nutzung bedarf meiner schriftlichen Zustimmung.“ so ziemlich die schlechteste Option ist, sein Anliegen durchzusetzen.

Bedeutet: Man müsste Facebook seinen Widerspruch am besten schriftlich per Einschreiben zuschicken. Dann aber, da sind wir beim nächsten Fehler, bedeutet das noch lange nicht, dass Facebook die Bedingungen mit dem einzelnen Nutzer ändern muss. „Facebook könnte den Nutzer-Account ganz einfach kündigen“, schreibt auch IT-Anwalt Christian Solmecke in einem Beitrag.

Friss oder stirb: Akzeptiere oder verschwinde!

Und das würde dann bedeuten, dass einfach das Konto geschlossen würde und ihr aus Facebook ausgeschlossen werden würdet. Ist ja auch klar: Bei einem Unternehmen mit über einer Milliarde Nutzern kann nicht auf alle Sonderwünsche eines Einzelnen eingegangen werden. Hier heißt es ganz einfach: Friss oder stirb. Entweder du nimmst, was dir vorgesetzt wird, oder du hast hier nichts zu suchen. Und warum es so schwer ist, von Facebook loszukommen, haben wir hier ja auch mehrfach behandelt.

Dass es trotzdem einige Diskrepanzen zwischen Facebooks AGB und geltendem deutschen und europäischem Recht gibt, steht auf einem anderen Blatt. Es ist also nicht so, dass das, was Facebook sich einräumt, automatisch gut ist, nur weil man ihm nicht widersprechen kann. Die alljährlich wiederkehrenden Postings aber haben keine rechtliche Relevanz – und interessieren Facebook ungefähr soviel wie Hass-Kommentare gegen Flüchtlinge: Gar nicht.

Nur Aufklärung hilft

Warum derlei Facebook-Postings trotzdem ständig wieder auftauchen ist entgegen des Kleingedruckten ziemlich simpel zu erklären: Sie bringen Reichweite. Die Unsicherheit der Nutzer oder Freunde wird hier einfach nur für die eigenen Zwecke missbraucht. Es wird aufgrund von falschen Tatsachen eine Behauptung aufgestellt und Panik geschürt, die dazu führt, dass entsprechende Postings schnell tausendfach geteilt werden. Dagegen hilft nur eins: Aufklärung.

Wir hoffen, hiermit ein bisschen dazu beigetragen zu haben.

Über den Autor

Tobias Gillen

Tobias Gillen ist Geschäftsführer der BASIC thinking GmbH und damit verantwortlich für BASIC thinking und BASIC thinking International. Seit 2017 leitet er zudem die Medienmarke FINANZENTDECKER.de. Erreichen kann man ihn immer per Social Media.

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