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DigitalCharta: Digitale Grundrechte in der Beta-Phase

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(Foto: Pixabay / Pexels)
geschrieben von Fabian Mirau

Vieles ist gut an der vor einigen Tagen veröffentlichten Digitalcharta. Und vieles ist zu bemängeln. Dabei ist die Kritik an ihr genau so berechtigt wie widersprüchlich. Am Ende steht fest: Den Aufruhr war es wert. 

In den vergangenen 14 Monaten haben 27 Initiatoren, darunter Beispielsweise Giovanni di Lorenzo (Zeit), Sascha Lobo, Martin Schulz (EU-Parlament) und Jan Phillip Albrecht (Grüne), die Charta der digitalen Grundrechte der Europäischen Union, kurz: Digitalcharta, entworfen.

Sie schlägt Regelungen vor zum Umgang mit Big Data, Bot-Techniken, künstlicher Intelligenz, Netzneutralität und vielen weiteren digitalen Grundsatzdiskussionen. Die Auflistung von 23 Artikeln wurde bereits in mehreren überregionalen Tageszeitungen abgebildet.


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Eins vorweg: Die Digitalcharta ist kein ausdrücklicher Gesetzesentwurf. Sie wurde nicht von EU-Politikern vorgestellt, die sie im parlamentarischen Kontext durch eine Abstimmung bringen wollen, sondern von verschiedenen Initiatoren, ausgehend von der ZEIT-Stiftung.

Das Recht, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen, das nicht an den Zugang zu digitalen Medien gebunden werden. Art. 14

Vielmehr soll sie einen Denkanstoß bewirken, eine Plattform für einen breiten, öffentlichen Diskurs darstellen. Man ist sich im klaren: Mit der Veröffentlichung der Charta hat man bisher nur den ersten Schritt getan. Die eigentliche Arbeit beginnt erst jetzt, denn man hat sich ausdrücklich zur Aufgabe gemacht, die öffentliche Diskussion mit einfließen zu lassen. Genauer: Jeder einzelne Artikel soll von jedem Besucher der Website gesondert kommentiert werden können.

Die Charta ist also, wie der Mitinitiator Sascha Lobo anmerkt, noch in der Beta-Phase, Version 0.8. Sie muss durch die Beteiligung im Netz „reifen“. Artikel sollen ergänzt, verändert oder auch wieder herausgenommen werden.

Was gibt es dabei zu bemängeln?

Es hagelte in den letzten Tagen viel Kritik. So stellte sich die Frage, was die Charta mit dem eigentlichen Grundgesetz machen möchte. Soll ein duales System zwischen Online- und Offlinegrundrechten geschaffen werden? Die Initiatoren geben darauf keine Antwort. Denn während einige alte Grundrechte übernommen wurden, fanden andere nicht den Weg in die Charta, wurden ausgelassen oder sogar ins Gegenteil verkehrt.

Es erscheint darüber hinaus zumindest fragwürdig, dass der Entwurf bereits jetzt dem Europäischen Parlament übergeben werden soll. So blieb nur wenige Tage Zeit, mithilfe der Kommentarfunktion Kritik zu äußern. Warum nicht noch warten, bis die Diskussion in der breiten Masse angekommen ist, bis sich auch Menschen mit den verschiedenen, teils komplexen Problematiken digitaler Politik auseinandersetzen konnten, die sich nicht zur jungen, digitalen Gesellschaft zählen?

Digitalisierung ist eine elementare Bildungsherausforderung. Sie besitzt einen zentralen Stellenwert in den Lehrplänen öffentlicher Bildungseinrichtungen. Art. 20 (2)

Vieles wirkt unausgereift

Auch inhaltlich stößt die Digitalcharta auf Widerstand. So wird auf fundamentale Widersprüche zum Thema Hate Speech verwiesen. Während in einem Artikel besonderer Wert auf die Meinungs- und Redefreiheit gelegt wird, eine Zensur unter keinen Umständen stattfinden soll, soll Mobbing und digitale Hetze verboten werden.

Eine Regelung, wie diese beiden Elemente zu trennen sind, findet sich in der Charta nicht. Darüber hinaus wird beispielsweise bemängelt, dass die Vorschläge zum Urheberrecht nicht die Entwicklungen der letzten Jahre berücksichtigen.

„Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.“ Art 5 (2)

Ohne hier nun alle Mängel einzeln aufführen zu wollen: Vieles aus der Digitalcharta wirkt unausgereift, aus zu wenigen Blickwinkeln betrachtet und nicht bis zu Ende gedacht.

Mag sein, dass es von der doch eher homogenen, elitären Gruppe der Initiatoren naiv wäre zu erwarten, sie könnten mal eben die Aufgabe der Politik übernehmen und eine Plattform für politische Interessenbildung übernehmen. Doch nicht jede Kritik ist berechtigt.

Denn während sich zahlreiche Meinungen darüber echauffieren, dass sich eine kleine Gruppe von Initiatoren, überwiegend aus der netzaffinen Ecke, die Autorität herausnimmt, einen Vorschlag für digitale Grundrechte auf EU-Ebene einzubringen, hallt meistens aus den selben Kreisen die kritische Forderung mit, sie hätten die Charta doch bitte ausführlicher, genauer, umfassender und den netzpolitischen Entwicklungen entsprechend aktueller formuliert.

Also was jetzt? Darf die Gruppe der Initiatoren nun einen Debattenstoß in Form eines Gesetzesvorschlags einbringen? Und wenn nicht, dann soll sie ihn gefälligst besser formulieren? Sie hätten es so oder so nur falsch machen können.

Eine wichtige PR-Kampagne

Ja, vielleicht waren für viele Beteiligte an der Charta auch opportunistische Gründe entscheidend, um mitzuwirken. Das Vorgehen der Initiative gleicht in vielen Aspekten eher einer groß angelegten PR-Kampagne. Doch selbst wenn es der einzig zu verbuchende Erfolg der Digitalcharta gewesen sein wird, dass von ihr ausgehend die polarisierende Kritik aus vielen Richtungen entstand, war sie den Aufwand bereits wert.

Und wie sonst erfährt man die größtmögliche Aufmerksamkeit, um eine breite Debatte anzustoßen? Es braucht mehr als einen Hinweis auf Twitter, dass man nun digitale Grundrechte fordert. Es braucht massenwirksame Kampagnen wie großflächige Zeitungsanzeigen und das Miteinbeziehen europäischer Gesetzgebung.

Netzneutralität ist zu gewährleisten. Dies gilt auch für Dienste, die den Zugang zur digitalen Sphäre vermitteln. Art 16 

Digitale Grundrechte sind wichtig

Die Charta kann dazu beitragen, ein Bewusstsein für eine zukunftsorientierte Gestaltung von Netzpolitik zu schaffen. Sie regt einen gemeinsamen Diskurs über grundsätzliche Fragen an, die jeden Menschen im digitalen Kontext betreffen. Den Herausforderungen, die der digitale Wandel mit sich bringt, sind die europäischen Grundrechte und das Grundgesetz nicht gewachsen.

Schon seit langem wird nach Regelungen verlangt, die digitale Streitpunkte wie die informationelle Selbstbestimmung, den Umgang mit künstlicher Intelligenz, die Sicherheit unserer Daten oder die Debatte um die Netzneutralität bewältigen. Darüber hinaus braucht es eine Debatte darüber, wie mit den übermächtigen IT-Giganten wie Amazon, Facebook oder Google umgegangen werden soll.

Müssen sie zu mehr Transparenz gezwungen werden? Muss ihre Datensammelwut streng reguliert werden? Entscheidet im Straßenverkehr in Zukunft ein Algorithmus, ob das Leben eines Fußgängers geopfert wird, um den Autofahrer zu retten, oder andersherum? Dürfen Versicherungen anhand  eines positiven Lebensstils, ermittelt durch die Smartwatch, bessere Gebühren anbieten?

Ethisch-normative Entscheidungen können nur von Menschen getroffen werden. Art. 8 (1)

Die Digitalcharta leistet einen entscheidenden Beitrag, digitale Grundrechte in die Gesellschaft zu bringen. Sie ist genau so wichtig, wie die zahlreiche Kritik, die sie auslöste. und theoretisch kann die komplette Charta, jedes einzelne Wort, jede Formulierung von der Community noch verändert werden, oder?

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Über den Autor

Fabian Mirau

Fabian ist Politik-Student und arbeitet in Berlin für ein Redaktions- und Medienproduktionsbüro. Für BASIC thinking schreibt er beinah wöchentlich über Netzpolitik, Social Media und den digitalen Wandel. Also eigentlich über fast alles, was mit diesem Internet zu tun hat.

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