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Urteil, Instagram, Fake-Account
SOCIAL

Urteil: Instagram hat Auskunftspflicht bei Fake-Accounts

Beatrice Bode
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Beatrice Bode
unsplash.com/ NeONBRAND
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Ein neues Urteil verpflichtet Instagram dazu, die Kontaktdaten zu sogenannten Fake-Accounts und Konten herauszugeben, die die Persönlichkeitsrechte von Usern verletzen. Das hat das Oberlandesgericht in Schleswig-Holstein entschieden.

Wenn ein Social-Media-Account die Persönlichkeitsrechte andere User strafrechtlich relevant verletzt, sind die Plattformbetreiber dazu verpflichtet, Kontaktinformationen zu dem Konto herauszugeben. Das hat das Oberlandesgericht in Schleswig-Holstein entschieden.

Urteil beruht auf Instagram-Vorfall

Eine Instagram-Nutzerin hat den Prozess angestoßen. Unbekannte hatten dabei ein Konto eröffnet, das den Namen der Klägerin verwendete. Außerdem war der Zusatz „wurde gehackt“ enthalten. Auf dem Account luden die Täter:innen dann Fotos der Klägerin in Unterwäsche hoch.

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Außerdem suggerierten die Beschreibungen zu den Bildern, dass die junge Frau an sexuellen Kontakten interessiert sei. Die Frau wurde anschließend von anderen Nutzer:innen darauf angesprochen. Sie meldete den Fake-Account und forderte Instagram dazu auf, ihr die zum Account gehörigen Kontaktdaten auszuhändigen.

Die Plattform sperrte den Account zwar. lehnte die Herausgabe der geforderten Daten allerdings ab. Das Landgericht Flensburg gab Instagram zunächst recht. Das Oberlandesgericht in Schleswig-Holstein fällte nun allerdings ein Urteil zugunsten der Klägerin.

Mit Fake-Account wurden absolut geschützte Rechte verletzt

Demnach ist Instagram nun dazu verpflichtet, den Namen, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer des Fake-Accounts herauszugeben. Die Klägerin habe einen Auskunftsanspruch. Die Informationen seien zudem notwendig, um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen.

Mit der Veröffentlichung der Bilder verletzten die Inhaber:innen des Fake-Accounts geschützte Rechte der Klägerin. Durch das Hochladen der Fotos und Kommentare werde der soziale Geltungswert der Antragstellerin gemindert, was als Beleidigung gilt. Die Antragstellerin könne jedoch nur mit den Kontaktinformationen des Fake-Accounts rechtliche Schritte einleiten.

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vonBeatrice Bode
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Beatrice ist Multi-Media-Profi. Ihr Studium der Kommunikations - und Medienwissenschaften führte sie über Umwege zum Regionalsender Leipzig Fernsehen, wo sie als CvD, Moderatorin und VJ ihre TV-Karriere begann. Mittlerweile hat sie allerdings ihre Sachen gepackt und reist von Land zu Land. Von unterwegs schreibt sie als Autorin für BASIC thinking.
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