in D nicht machbar, wohl aber in der Schweiz/Aargau:
Gemäss Verkehrszulassungsverordnung (VZV) des Bundes vom 27. Oktober 1976 können Namen und Adresse von Inhabern/innen eines Kontrollschildes jedermann bekannt gegeben werden. Innerhalb von 24 Stunden sind maximal 5 Abfragen möglich
So auch in anderen Kantonen.
Da fallen mir aber einige Nutzungsszenarien ein :-)))
via BloggingTom und Neuen Seetaler Weblog