interessante Frage, die Darren aufstellt. Wenn jemand Drittes die Kommentare aus Deinem Blog benutzen möchte – für was auch immer (Zeitung, Buch, Blog, Forum) – muss er dann Dich als Bloginhaber fragen und/oder vielmehr die Kommentatoren?
Ich denke, das hängt davon ab, unter welchen „AGBs“ das Blog läuft. Ich zB habe mich für eine Creative Commons Lizenz „Namensnennung + Keine kommerzielle Nutzung + Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ entschieden. Damit müssten entsprechend auch die Kommentare zu behandeln sein. Im ersten Schritt ist zu betrachten, ob der Kommentar aufgrund der Schöpfungshöhe unter Urheberrecht steht. Wenn nicht, kann man wohl alles mit den Kommanter als Dritter machen was man will (annahmegemäß, bitte um Korrektur, wenn dem nicht so ist). Im zweiten Schritt ist dann das Nutzungsrecht zu betrachten, was im Blog angegeben wurde. Wenn zB keine Creative Commons Lizenz vorhanden ist und damit die Regelung der Nutzungsrechte explizit unbestimmt bleibt, dürfte damit jegliche Verwendung ausgeschlossen sein, solange der Kommentar wie gesagt urheberrechtlich schützenswert ist.
Gehen wir mein Blog durch: Ich schreibe einen Artikel und ein Leser kommentiert dermaßen krachermäßig, dass man dem Kommentar eine eigene Schöpfungshöhe zuweisen kann. Nun kommt ein Journalist und möchte gerne diesen Kommentar auf der Titelseite der New York Times bringen. Da ich aber eine kommerzielle Nutzung ausgeschlossen habe, muss mich der Journalist explizit fragen. Ich jedoch kann gemäß meinen Copyright-Bestimmungen nicht darüber entscheiden, eine Sondererlaubnis abweichend von dieser nicht kommerziellen Regelungen zu erteilen, da der Kommentar nicht mir gehört. Die Quelle angeben kann er ja sowieso schon einmal, nämlich meine Kommentar-URL. Es sei denn er käme vom Porno-Perverso Magazin XXX und ich will das nicht. Was mache ich dann? Habe wohl abgelost in dem Fall, oder? Und ich muss dann den Reporter an den Kommentierenden verweisen. Ich lasse mir vom Journalisten eine Mail zuschicken, die ich an den Kommentierenden weiterleite. Denn, der Kommentierende muss bei WordPress keine URL hinterlassen und da seine Mailadresse nur für mich sichtbar ist, kann der Journalist keinen direkten Kontakt mit dem Leser aufnehmen. Alles andere läuft zwischen ihm und dem Journalisten ab.
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Ich weiss, hört sich schrecklich kompliziert an, aber wenn man korrekt vorgehen müsste, sollte das doch der Weg sein?
Andere wichtige Punkt: Darf der Dritte dann auch den Namen des Kommentierenden angeben? Einfach so? In irgendeinem Pornomagazin?
Oder?
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Ich habe irgendwann mal angefangen, mir darüber Gedanken zu machen. Die CCL gefällt mir nicht in allen Punkten und Standartfloskeln sind immer rechtlich etwas fragwürdig. Ich arbeite gerade mit einem Bekannten (der ist Anwalt) an einer eigenen Fassung, so wie ich sie mir vorstelle. Dabei gebe ich nur meine Vorstellungen vor und er prüft sie auf rechtliche Haltbarkeit/Zulässigkeit.
Das mit den Kommentaren habe ich allerdings bislang nicht bedacht. Ich werde das mal ansprechen und dann hier nochmal einbringen.
ich bin gespannt auf den Entwurf!
Wenn der Journalist sich schlau anstellt, beruft er sich auf den §49 des UrhG und meldet sich gar nicht bei Dir. Und auch nicht beim Kommentator. Er müsste unterstellen das Ganze hier sei Presse (damit kommt er durch) und tagesaktuell (das wird er auch hinbekommen, bei Deiner Posting-Frequenz). Dann muss er noch sauber zitieren und ein wenig eigenen Senf hinzufügen.
Wenn er nur Teile verwendet, geht’s wohl auch mit dem Zitatrecht.
Die Schöpfung gehört dem Schöpfer.
Der Artikel dem Autor.
Der Kommentar dem Kommentator.
Nur das große Ballsportturnier diesen Sommer – das gehört der FIFA 🙂
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