lese missvergnüglich den Eintrag im Blog Mein Parteibuch über die UGV Inkasso. Um was gehts da eigentlich? Nach etwas googlen soweit mein Infostand: Es geht um Gewinnbriefe. Man wird darin informiert, etwas gewonnen zu haben. Zum Beispiel einen Geldbetrag iHv 25.000 Euro. Doch, um an den „Gewinn“ zu kommen, soll man Waren bestellen. Meist zu geringen Werten von 10, 20 oder mehr Euro. Die Verbaucherzentrale schreibt bereits anno 2003: Darin wurden sie über einen Gewinn informiert und zum Kauf von Waren wie etwa einem Messerblock aufgefordert. „Doch wer bestellt, bekommt keinen Gewinn, sondern eine Zahlungsaufforderung von [dreimal darf man jetzt raten von wem]… “, erklärt Matthias Wins von der Verbraucherzentrale. Ui… klingeling? Lautes klingeling? Eher ein ganz lautes Klingeling! Dittes verlinkt auf ein PDF-Merkblatt, wie man dann vorzugehen hat, wenn die netten Damen und Herren der UGV Inkasso sturmklingeln. Es gibt ein schönes Sprichwort: Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er zerbricht. Eines Tages werden – wie schon früher gerne passiert – solche Firmen an die Falschen geraten. Nein, das ist dann nicht mehr witzig, aber mein alter Chef pflegte immer zu sagen, dass er nicht für die persönlichen Schicksale zuständig ist 🙂