Brüssel spricht Empfehlung für RFID aus – und bietet ein Schlupfloch

André Vatter

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Die Gefahr lauert hinter dem Preisschild: Über Sinn und Unsinn von RFID-Chips wurden an anderer Stelle bereits viele Wort verloren („Die Neutralität dieses Artikels oder Abschnitts ist umstritten.“ – das zeigt, wie heiß das Thema ist). Heute hat sich die EU mit dem Thema beschäftigt, genauer gesagt Viviane „Knochenbrecher“ Reding, die sonst dafür sorgt, dass unter anderem eure Mobilfunkkosten nicht durch die Decke schießen.

Über sechs Milliarden dieser „mikroelektronischen Bauteile“ seien derzeit im Umlauf und nicht immer unter datenschutzrechlich unbedenklichen Bedingungen. Die heute ausgesprochene Empfehlung der EU für den Einsatz der RFID-Technik im Alltag sieht deshalb einen Maßnahmenkatalog von vier Punkten vor.

#1: Verbraucher sollen wissen, wo überall RFID drin steckt. Grundsätzlich muss jeder Chip nach dem Warenkauf „automatisch, umgehend und kostenfrei“ deaktiviert werden. Allerdings mit einer Einschränkung: „Um unnötige Belastungen der Einzelhändler zu vermeiden“, soll es Ausnahmen geben, „wenngleich zuvor mögliche Beeinträchtigungen der Privatsphäre zu untersuchen“ sind.

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#2: Unternehmen werden verpflichtet, über die Verwendung von RFID hinzuweisen: Das reicht von Infomaterial im Laden bis hin zu Auskünften darüber, welche personenbezogenen Daten da eigentlich gespeichert werden – und wofür. Die Auslesegeräte sollen sichtbar aufgestellt werden.

#3: Einzelhandelsverbände und -organisationen sollen an einem europaweit einheitlichem Zeichen für RFIF arbeiten, mit dem später entsprechende Produkte markiert werden.

#4: Vor dem Einsatz sollen Unternehmen und Behörden „eine Folgenabschätzungen zum Datenschutz“ durchführen, die wiederum von Datenschutzbehörden überprüft werden.

Ein wenig wischiwaschi, wenn ihr mich fragt. Das im ersten Punkt angesprochene Schlupfloch dürfte mit der Zeit immer größer werden. Wie es aussieht, ist es der RFID-Lobby (Informationsforum RFID e.V.) jedenfalls noch nicht groß genug. In einer schnell veröffentlichten Stellungnahme zur Empfehlung heißt es von der Geschäftsführerin Dr. Andrea Huber:

Grundsätzlich begrüßen die betroffenen Unternehmen, dass diese Regelungen zur Deaktivierung auf die Risiken für die Privatsphäre der Kunden abstellt und entsprechend differenziert. Es gibt in diesem Zusammenhang aber noch einige offene Fragen im Hinblick auf die praktische Umsetzung. Bei deren Beantwortung in der Praxis wird sich zeigen, inwieweit diese Regelung notwendig und praktikabel ist.

Praktikabel? Sicher nicht. Notwendig? Ein dickes Ja!

(André Vatter)

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André Vatter ist Journalist, Blogger und Social Median aus Hamburg. Er hat von 2009 bis 2010 über 1.000 Artikel für BASIC thinking geschrieben.