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Plagiatsstreit: Kölner Richter weisen Facebook-Klage gegen StudiVZ ab

Michael Friedrichs
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Michael Friedrichs
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facebook-studivz1

Hat das deutsche Studentenportal StudiVZ beim amerikanischen Pendant Facebook geklaut? Mit dieser Frage beschäftigen sich nicht nur die Anwälte der beiden Internet-Plattformen schon seit längerer Zeit. Der Vorwurf von Facebook: StudiVZ habe mit seinem Logo, den Features und seinem Service das geistige Eigentum von Facebook verletzt. Zudem soll sich StudiVZ illegal den Quell-Code des US-Netzwerkes verschafft haben. Infolge dessen müsse das Holtzbrinck-Portal sein Angebot umgehend einstellen. Die 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln sah das jedoch etwas anders und hat heute eine entsprechende Unterlassungsklage von Facebook gegen StudiVZ abgewiesen.

In der Pressemitteilung heißt es:

Nach Auffassung der zuständigen Richter liegt trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten keine unlautere Nachahmung vor. Es fehle an der hierfür erforderlichen Herkunftstäuschung. Diese komme deswegen nicht in Betracht, weil zum Zeitpunkt der Markteinführung von StudiVZ in Deutschland im November 2005 der Konkurrent Facebook noch nicht den erforderlichen Bekanntheitsgrad auf dem deutschen Markt hatte. Denn Facebook richtete sich bis September 2006 – ausschließlich in englischer Sprache – nur an nordamerikanische Studenten und Schüler. Erst seit März 2008 existiert eine deutschsprachige Version.

Die Beweise der Facebook-Anwälte haben den Richtern demnach nicht ausgereicht, um der Klage zu entsprechen. Aufgrund der Entscheidung entfällt allerdings auch die vorgeschlagene Überprüfung des PHP-Quellcodes beider Seiten durch einen unabhängigen Sachverständigen. Laut Gerichtssprecher Dirk Eßer könnten die Gemeinsamkeiten auch darauf beruhen, dass die Gründer von StudiVZ die Seiten von Facebook kannten und „diese mit Hilfe der im Internet für jedermann sichtbaren Informationen in Anlehnung an die Seite der Klägerin nachprogrammierten bzw. nachprogrammieren“ ließen.

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Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. So kann Facebook binnen eines Monats Berufung zum Oberlandesgericht Köln einlegen. StudiVZ gibt es jedenfalls gelassen: „Wir freuen uns, dass die Richter unserer Argumentation gefolgt sind“, meint Unternehmenssprecher Dirk Hensen. Facebook hat sich zu der Entscheidung des Kölner Landgerichts noch nicht geäußert. Ich gehe aber davon aus, dass das US-Portal Berufung einlegen wird.

Update: Facebook hat gestern Abend angekündigt, das Urteil der Kölner Richter nicht zu akzeptieren. Derzeit prüfe das Unternehmen weitere Rechtsmittel gegen die jüngste Entscheidung.

(Michael Friedrichs)

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