Im Englischen hat die Funktion die knackig-reimende Bezeichnung „Back to my Mac“. Im Deutschen heißt es schlicht: „Zugang zu meinem Mac“. Der Dienst ist Teil des Mobile-Me-Pakets, das Apple als Synchronisierungs-Service ab 80 Euro im Jahr anbietet. Ist er nützlich? Ja. Ist er unbedingt notwendig? Nicht wirklich. „Zugang zu meinem Mac“ erlaubt den Aufbau einer Remote-Verbindung zu einem registrierten Rechner, dessen Festplatteninhalte dann im Finder erscheinen. Wer es noch bequemer mag, aktiviert direkt die Bildschirmfreigabe und kann dann verfolgen, was auf dem zweiten Rechner so vor sich geht und gegebenenfalls eingreifen: Durchaus praktisch, wenn man zum Beispiel Opa das Mailprogramm einrichten möchte, aber nicht vor Ort sein kann.
Doch wie es scheint, kommt die Funktion immer häufiger in weniger schönen Situationen zum Einsatz. Ein Mann hatte sich kürzlich an TUAW gewandt, weil er seine Story über zwei geklaute Apple-Rechner irgendwo los werden wollte. In sein Haus wurde kürzlich eingebrochen: ein iMac und ein MacBook wurden unter anderem gestohlen. Er informierte die Polizei, die allerdings nur mit den Schultern zuckte: offenbar hatte es in der Nachbarschaft bereits mehrere Einbrüche gegeben. Der Mann verzweifelte nicht, sondern kaufte sich ein neues MacBook Pro, das er dank Time Machine-Backup auf den aktuellen Stand brachte.
Vor zwei Tagen setzte sich der Mann an sein neues Notebook und war verwundert, als einer der geklauten Rechner plötzlich bei „Back to My Mac“ auftauchte. Nerven behalten, war angesagt. Er baute zunächst eine Remote-Verbindung auf und klickte dann auf die Bildschirmfreigabe. Jemand war gerade dabei, sich im Internet über die aktuellen Lottozahlen zu informieren. Um keinen Verdacht zu erregen, wartete der Bestohlene einige Zeit, bis sich auf dem Bildschirm nichts mehr bewegte. Dann übernahm er die Kontrolle und macht einen Screenshot der aktuellen IP-Adresse in den Netzwerkeinstellungen.
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Gestern aber konnte er sein Glück nicht fassen. Wieder benutzte der unrechtmäßige Besitzer den Rechner, schickte dieses Mal aber online eine Job-Bewerbung ab: Name, Adresse, Telefonnummer, Sozialversicherungsnummer – alles gab er ein. Die Daten wurden zwischenzeitlich alle an die Polizei weitergeleitet: Ob die weiteren Ermittlungen nun Erfolg haben, ist allerdings noch nicht ganz gewiss, immerhin hätten die Einbrecher den Rechner mittlerweile an einen Ahnungslosen verkauft haben können.
Sollte die Geschichte ein gutes Ende nehmen, wäre dies der zweite mir bekannte Fall, bei dem MobileMe aufwändige Polizeiarbeit ersetzte.
(André Vatter)