RTL gewinnt gegen dsds-news.de – Marke DSDS darf nicht ausgebeutet werden

Hayo Lücke

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Neuer Anstrick für DSDS-news.de - moderner, aber ohne Werbung

Es gibt Neuigkeiten in der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen RTL und Philipp Klöckner. Ihr erinnert euch: der Streit um dsds-news.de lässt grüßen. Vor rund vier Monaten war es Klöckner als Portal-Betreiber, der sich gegen RTL vor dem Landgericht Berlin durchsetzen konnte. Schon damals hatte eine RTL-Sprecherin mir aber verraten, dass es sich dabei „um einen für RTL unwichtigen Nebenstreit“ gehandelt habe. Jetzt hat das Landgericht Köln ein Urteil gefällt. Und siehe da: der TV-Sender bekam Recht.

Rückblende: RTL ging bereits im März dieses Jahres gegen dsds-news.de in Form einer Abmahnung vor, weil es sich bei der Website in den Augen der TV-Macher um ein Angebot handelte, bei dem kommerzielle Interessen klar im Vordergrund stünden. Stein des Anstoßes war die auf Klöckners Seite geschaltete Werbung und die damit verbundenen finanziellen Einnahmen. Auch die Tatsache, dass der Portalbetreiber als SEO-Manager auftritt, stieß RTL übel auf. Mit DSDS als geschützter Marke sei ein kommerzielles SEO-Projekt gestartet worden, so der Vorwurf.

Heißt konkret: nach Ansicht von RTL wollte Klöckner eine möglichst hohe Listung bei Google erreichen, um wiederum möglichst viele Menschen auf sein Portal zu locken und mit der dort geschalteten Werbung Geld zu verdienen. „Das hat mit einer klassischen Fanseite nichts zu tun“, sagte mir ein RTL-Sprecher schon vor sieben Monaten. Stimmt sicherlich. Hat aber auch noch andere Gründe. Klöckners Internetseite macht dem Videoportal clipfish.de Konkurrenz, das zu RTL gehört und womit wiederum der Sender Geld verdienen will. Kommen nun zu viele SEO-Sites um die Ecke, rutscht Clipfish im Google-Ranking nach unten, verliert Besucher und somit Einnahmen. Klar, dass RTL das nicht gefallen kann.

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Nun wurde also vor dem Landgericht Köln verhandelt, ob dsdsnews.de so weitermachen darf wie bisher. Und genau das ist nicht der Fall. Nach Senderangaben hat RTL in allen Punkten Recht bekommen. Die Marke „DSDS“ wurde demnach „widerrechtlich zu kommerziellen Zwecken genutzt.“ In einer mir vorliegenden Stellungnahme von RTL heißt es wörtlich:

Das Landgericht Köln hat […] den Betreiber dazu verurteilt, die Marke „DSDS“ nicht mehr im geschäftlichen Verkehr kennzeichenmäßig zu benutzen – wie durch Benutzung auf der Seite dsds-news.de mit kommerzieller Ausrichtung geschehen.

Der richterliche Beschluss geht sogar noch deutlich weiter. Klöckner muss demnach „Auskunft bezüglich Art und Umfang der Werbemaßnahmen, Umsätze und weiterer Domains mit DSDS-Bestandteil geben, die er betreibt“. Selbst auf die Domain www.dsds-news.de hat RTL nach dem ergangenen Urteil Anspruch. Es ist aber noch unklar, was genau mit der Adresse nun geschehen wird. Der Sender weist allerdings ausdrücklich darauf hin, „dass es dem Beklagten generell nicht untersagt wird über die Sendung zu berichten.“ Dies aber eben nur als reine Fanseite ohne kommerziellen Inhalt.

Und genau das scheint Portalbetreiber Klöckner auch zu machen – aber eben ohne Werbung. Es gibt keine blinkenden Banner und auch keine Google-Adsense-Anzeigen mehr. Insgesamt hat die Seite nun einen deutlich schlichteren Anstrich, wirkt aber für mein Befinden auch deutlich moderner als zuvor. Gerne hätte ich in Erfahrung gebracht, ob Klöckner vielleicht Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, doch er war telefonisch leider nicht zu erreichen. Vielleicht liest er hier ja (wie in der Vergangenheit) mit und meldet sich noch bei mir…

(Hayo Lücke)

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Hayo Lücke hat von 2009 bis 2014 insgesamt fünf Jahre lang für BASIC thinking geschrieben und dabei über 300 Artikel beigesteuert.