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USA: Wer ein Handy-Gespräch führt, genießt kein Recht auf Privatsphäre

Am Ostersonntag 2008 warf in Oldenburg ein damals 31-Jähriger einen Holzklotz von einer Autobahnbrücke, traf damit einen vorbeifahrenden Wagen und töte eine junge Mutter vor den Augen ihrer Kinder und ihres Mannes. Der Fall sorgte für ein breites öffentliches und mediales Interesse und jeder war erleichtert, als die Polizei schon bald einen Verdächtigen festnehmen konnte. Dass dies so zügig gelang, lag an einem zwar smarten, aber offenbar nicht ganz legalen Schritt der Polizei: sie hatte für ihre Fahndung Tausende von gespeicherten Mobilfunk-Daten ausgewertet und damit gegen das Datenschutzrecht verstoßen.

Ähnlich ist das FBI in den USA gegen die sogenannten „Scarecrow Bandits“ vorgegangen, die mehr als 20 Banken überfallen hatten, und konnte sie letztlich überführen. Und weil das so gut funktioniert hat, überlegt die Obama-Administration nun, wie sie diese Art der Fahndung mit den eigenen Gesetzen vereinbar machen könnte – denn auch dort bewegte man sich mit ihr in einer rechtlichen Grauzone – zumindest bis jetzt. Denn am heutigen Freitag findet vor dem Ersten Bundesberufungsgericht eine Anhörung (.pdf) statt, in der Befürworter dieser Regelung ihre Argumente vorbringen werden, warum Telekommunikationsunternehmen dem Staat ihre gespeicherten Daten zur Verbrechensbekämpfung offenlegen sollten – auch ohne richterlichen Beschluss. Das Hauptargument klingt dabei geradezu haarsträubend.

Anwälte des Justizministerium behaupten nämlich, dass das sogenannte Fourth Amendment (4. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten), das jeden US-Bürger vor staatlichen Übergriffen schützt und beispielsweise die Durchsuchung seiner Wohnung oder privater Daten ohne erhärteten Rechtsgrund und richterlichen Beschluss untersagt, gar nicht verletzt werde. Immerhin gehören die gespeicherten Daten ja nicht ihm, sondern dem Telekommunikationsunternehmen! Wenn also Letzteres so nett ist und dem Staat seine Aufzeichnungen zur Verfügung stellt, und die Polizei durch ihre Auswertung einem Täter auf die Schliche kommt, werde nicht gegen geltendes Recht verstoßen.


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Oder anders formuliert: Eine Person anhand seiner Mobilfunk-Daten aufzuspüren sei deswegen legal, weil sie während der Nutzung ihres Mobiltelefons kein Recht auf Privatssphäre genießt – zu Hause könne sie das Ding ja abschalten.

Eine Frage an die Anwälte unter euch, die sich mit US-Recht auskennen: Ist das eine Argumentation, die Aussicht auf Erfolg hat? Falls ja, wäre damit nicht das gesamte Rechtssystem auf den Kopf gestellt? Und müssen wir uns sorgen, dass im Erfolgsfall Amerika ein Vorbild für deutsche Schnüffler wird?

(Marek Hoffmann / Foto: Pixelio – Fotograf: Dieter Schütz)

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Über den Autor

Marek Hoffmann

Marek Hoffmann hat von 2009 bis 2010 über 750 Artikel für BASIC thinking geschrieben und veröffentlicht.

14 Kommentare

  • Werden USA-Bürger bald verpflichtet, in Gesprächen unter 4 Augen außerhalb der eigenen 4 Wände ein Handy einzuschalten oder ein Ditkiergerät laufen zu lassen und das Band der örtlichen Polizeidienststelle zu überlassen – weil man auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Gebäuden kein Recht auf Privatsphäre hat?

  • Geht es bei der Aussage, die Daten gehören nicht ihm (dem Nutzer) um Besitz oder Eigentum?

    Eine Mietwohnung ist nicht mein Eigentum, ich bin jedoch der Besitzer – und habe ein Recht auf Privatsphäre.

    Die Telcos sind im Besitz der Daten – wer ist der Eigentümer?

    Wie ist das mit Kreditkartendaten, darf die die Polizei jetzt schon einfach so auswerten, oder werden die genau so wie Telco-Daten behandelt?

    Naja, Recht hat sowieso nicht soviel mit Logik zu tun… :o)

  • Hmmm …. ist schon irgendwie Erschreckend diese Auslegung. Ich meine, wenn Handygespräche nicht mehr Privat sind, dann müsste man ja auch mal weiter denken. Wie ist das dann mit dem Gedankenaustausch im Unternehmen, kann man dann mal schnell das Handy nehmen und einen anderen Kollegen anrufen zum Gedankenaustausch? Ich meine, wenn die aufgezeichneten Daten ja eh den Dienstanbieter gehören, können diese die ja dann an andere Unternehmen verkaufen, die dadurch einen Vorteil hätten. Wäre doch erschreckend, oder? Wie sieht es dann mit Festnetz aus? Sind die Daten dann genauso Eigentum des Dienstleisters? Kann man dann, wenn man Privatsphäre haben will, nur noch persönlich miteinander reden?

    Erschreckend sage ich euch….

  • (Off-topic: Ein Anwalt bin ich nicht, kenne mich auch mit dem US-Recht nicht aus, aber der Grammatikfehler in der Überschrift hakt doch sehr, also bitte ändern in: „USA: Wer ein Handy-Gespräch führt, genießt kein Recht auf Privatssphäre“)

  • @Peter: Ich danke dir! Hab’s korrigiert. Auch off-topic: Wenn so etwas passiert, frage ich mich immer, ob ich nicht doch eine Lese-Rechtschreib-Schwäche hab… 😉

  • Das war kein Vorwurf, ich kenne das von mir selbst, solche Dinge passieren halt. Der Wald und die Bäume… Ein „s“ aus Privatsphäre könnte auch noch… Sorry 🙂

  • Argumentieren wir doch einfach mal rückwärts:

    Wer sich nichts zu Schulden kommen lässt, sollte – wenn die Gesetze in diese Richtung gedreht werden – doch gar nicht davon berührt werden.

    Die Argumentation sagt ja lediglich aus, dass jemand, *der ein Verbrechen begeht*, bis zu seiner Ergreifung kein Recht auf Privatsphäre besitzt. Es geht also um die Verbindung mit einem Verbrechen, das – im Sinne aller – aufgeklärt werden soll.

    Man könnte nun genau zwei Dinge festlegen: Entweder man ändert die Regeln und kommt möglicherweise mehr Verbrechern auf die Schliche oder man hält an Datenschutz/Privatsphäre fest und nimmt in Kauf, dass Verbrechen unaufgeklärt bleiben.

    Kleine spitze Randbemerkung von mir: Spätestens, wenn die eigene Familie von einem Verbrechen betroffen ist, würden sich Datenschützer tierisch in den Arsch beißen, was sie manchmal fordern…

  • Ich bin gegen „rückwärts argumentieren“, weil sich mit dieser Art der Argumentation der ganze Rechtsstaat aushebeln ließe. Und ja: da bin ich dagegen, auf Kosten der Gefährdung einzelner Individuen. Und wenn ich selbst mal das Opfer zu hoher Freiheit werde, dann muss ich das akzeptieren, eben weil ich den Rest der Zeit dieses hohe Maß an Freiheit genießen konnte.

  • wer ernsthaft glaubt, eine solche regelung würde die staatsmacht befähigen mehr verbrechen zu verhindern, der hat einen schaden! – sorry, aber verbrecher sind nicht doof. sollte ein solches gesetz verabschiedet werden, wird dieses kommunikationsmedium bei entsprechenden vorhaben halt einfach nicht mehr genutzt …

    und ein rückwärtsdrehen der argumentationskette ala ‚wer nichts verbricht, braucht nichts zu befürchten‘ ist mindestens genauso ein großer humbug!

  • Damit werden die Mobilfunk Anbieter Google richtige Konkurrenz machen. Denn die Benutzung des Internets bietet die Suchmachine schon eine richtige Menge Daten aber wenn die Telefongespräche konsequent ausgewertet werden gibt es da noch viel mehr Information für den Besitzer. Und ich fürchte dass Deutschland bald folgen könnte einfach weil die US vormacht und die anderen Westliche Länder oft bald folgen.