Am Ostersonntag 2008 warf in Oldenburg ein damals 31-Jähriger einen Holzklotz von einer Autobahnbrücke, traf damit einen vorbeifahrenden Wagen und töte eine junge Mutter vor den Augen ihrer Kinder und ihres Mannes. Der Fall sorgte für ein breites öffentliches und mediales Interesse und jeder war erleichtert, als die Polizei schon bald einen Verdächtigen festnehmen konnte. Dass dies so zügig gelang, lag an einem zwar smarten, aber offenbar nicht ganz legalen Schritt der Polizei: sie hatte für ihre Fahndung Tausende von gespeicherten Mobilfunk-Daten ausgewertet und damit gegen das Datenschutzrecht verstoßen.
Ähnlich ist das FBI in den USA gegen die sogenannten „Scarecrow Bandits“ vorgegangen, die mehr als 20 Banken überfallen hatten, und konnte sie letztlich überführen. Und weil das so gut funktioniert hat, überlegt die Obama-Administration nun, wie sie diese Art der Fahndung mit den eigenen Gesetzen vereinbar machen könnte – denn auch dort bewegte man sich mit ihr in einer rechtlichen Grauzone – zumindest bis jetzt. Denn am heutigen Freitag findet vor dem Ersten Bundesberufungsgericht eine Anhörung (.pdf) statt, in der Befürworter dieser Regelung ihre Argumente vorbringen werden, warum Telekommunikationsunternehmen dem Staat ihre gespeicherten Daten zur Verbrechensbekämpfung offenlegen sollten – auch ohne richterlichen Beschluss. Das Hauptargument klingt dabei geradezu haarsträubend.
Anwälte des Justizministerium behaupten nämlich, dass das sogenannte Fourth Amendment (4. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten), das jeden US-Bürger vor staatlichen Übergriffen schützt und beispielsweise die Durchsuchung seiner Wohnung oder privater Daten ohne erhärteten Rechtsgrund und richterlichen Beschluss untersagt, gar nicht verletzt werde. Immerhin gehören die gespeicherten Daten ja nicht ihm, sondern dem Telekommunikationsunternehmen! Wenn also Letzteres so nett ist und dem Staat seine Aufzeichnungen zur Verfügung stellt, und die Polizei durch ihre Auswertung einem Täter auf die Schliche kommt, werde nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
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Oder anders formuliert: Eine Person anhand seiner Mobilfunk-Daten aufzuspüren sei deswegen legal, weil sie während der Nutzung ihres Mobiltelefons kein Recht auf Privatssphäre genießt – zu Hause könne sie das Ding ja abschalten.
Eine Frage an die Anwälte unter euch, die sich mit US-Recht auskennen: Ist das eine Argumentation, die Aussicht auf Erfolg hat? Falls ja, wäre damit nicht das gesamte Rechtssystem auf den Kopf gestellt? Und müssen wir uns sorgen, dass im Erfolgsfall Amerika ein Vorbild für deutsche Schnüffler wird?
(Marek Hoffmann / Foto: Pixelio – Fotograf: Dieter Schütz)