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Bundesdatenschützer: Größeres Problem als Street View ist heimliche Nutzer-Ortung

Im Interview mit der „Internet World“ schließt sich Bundesdatenschützer Peter Schaar der Meinung vieler Netzbewohner an, dass es drängendere Probleme gibt, als die Veröffentlichung von Hausfassaden im Internet. Trotz des Hypes um das Projekt geht er davon aus, dass „bei Google Street View bislang keine sensiblen Daten gespeichert wurden“.  Die Straßenansicht der Suchmaschinen-Firma unterscheide sich aber deutlich von anderen Internetprojekten. Hier sei nämlich der größte Teil der Betroffenen selber nicht im Netz unterwegs. Daraus resultierten viel massivere Vorbehalte gegen die ungefragte Nutzung der persönlichen Informationen als es bei Internetusern der Fall sei.

Jeder Bürger kann zwar gegen die Darstellung seines Hauses bei Street View Widerspruch einlegen, wer aber sein Haus auch nicht bei Sightwalk sehen möchte, muss zusätzlich bei diesem Unternehmen widersprechen. Und bei jeder zukünftigen Firma mit ähnlicher Idee ebenfalls. Um dieses Problem zu lösen, schlägt der Experte eine zentrale Widerspruchsstelle vor. Hier könnte jeder Bürger seine Ablehnung der Datenveröffentlichung dokumentieren. Schon während der Entwicklung würden Firmen dann erfahren können, welche Informationen sie nicht nutzen dürfen.

Schaar würde eine solche Stelle bei der „Bundesstiftung Datenschutz“ anzusiedeln. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte bereits im letzten Jahr angekündigt, eine solche Einrichtung gründen zu wollen. Diese Organisation soll ähnlich wie die Stiftung Warentest durch den Bund finanziert werden, aber unabhängig von der Regierung operieren.


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Kritik an Apples Datensammelei

Weit brisanter als Googles kommendes Angebot ist nach Auffassung des Bundesbeauftragten die automatische Standortermittlung durch Smartphones. Auf dieser Funktion beruhen zum Beispiel Social Network-Dienste wie Foursquare und „Facebook Places“. Bei seiner Kritik hat der Experte aber weniger die genannten Angebote im Sinn, da den Nutzern hier ja bewusst ist, dass sie ihren Aufenthaltsort veröffentlichen. Schließlich sei es nicht die „Aufgabe von Datenschützern, Exhibitionismus zu verhindern. Wer seine Daten veröffentlichen will, darf das tun.“

Dass allerdings beim Betrieb eines Smartphones über die Nutzungbedingungen automatisch die Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung der Geodaten erteilt wird, will Schaar nicht akzeptieren. Ohne den Hersteller namentlich zu erwähnen, richtet sich seine berechtigte Kritik direkt gegen Apple. Im Juni dieses Jahres hatte sich das Unternehmen die Speicherung des Nutzerstandorts standardmäßig in seiner Datenschutzrichtlinie erlauben  lassen. Statt des undurchsichtigen Vorgehens, das die Apfelfirma hier an den Tag gelegt hat, will der Experte, dass die Unternehmen ihre Kunden einfach und allgemeinverständlich darüber aufklären, welche persönlichen Informationen gespeichert werden. Außerdem sollen die Nutzer Auskunft darüber erhalten, wie lange die Daten vorgehalten werden und wer alles auf sie zugreifen kann. Auch bei Verweigerung der Ortsmitteilung müsse das Gerät ordnungsgemäß benutzt werden können, fordert der Bundesbeauftragte.

Allerdings weiß auch Peter Schaar, dass die wenigsten Firmen ihre Kunden freiwillig über die Verwendung aufklären werden. Deshalb schlägt er ganz realistisch die Bestrafung derjenigen Firmen vor, die die Geodaten der User unerlaubt verarbeiten. Allerdings würden solche Maßnahmen auch nur die Firmen betreffen, die zumindest eine Vertretung in Deutschland oder der EU unterhalten.

(Nils Baer / Foto: Church of emacs)

Über den Autor

Nils Baer

Nils Baer hat im Jahr 2010 über 100 Artikel für BASIC thinking geschrieben und veröffentlicht.

17 Kommentare

  • Super, noch eine Behörde! So bekommen wir ganz Deutschland und den Rest der Welt in Lohn und Brot! Eine Behörde nach der Anderen!

  • taddaaaaaa:

    Das Zentralkommitee der zulässigen Internetpublikationen präsentiert: Das Leistungsschutzrecht für Lügenbarone 🙂

    Aber genau das predige ich auch seit ewigen Zeiten, dass ein google zwar betrachtenswert ist, aber jeder von uns mit smartphone, kamera und gps eine wandelnde Datenschutz-Bombe ist.
    Dieses einprügeln der alten vierten Macht (Presse) auf ihren Fressfeind (google) verhindert die wirkliche Auseinandersetzung wie wir mit diesen Techniken im Zusammenleben umgehen.

  • Der Schaar will einfach nicht kapieren, dass mit einer Stelle, in der Hauseigentümer festlegen können, dass ihr Haus nicht fotografiert werden darf, ein demokratisches Grundrecht verletzt wird, die Meinungsfreiheit!

    Jedermann muss das Recht haben von einer öffentlichen Perspektive aus jedes private Haus zu fotografieren. Er könnte z.B. auf einen Missstand aufmerksam machen wollen, z.B. wenn der Hauseigentümer seinen Besitz in irgendeiner Weise missbraucht. Es gibt aber auch berechtigte wirtschaftliche Interessen, sowas zu verbieten. Wenn Herr Schaar nämlich damit durchkommt, entstehen sofort jede Menge Vermittlungsagenturen für das Recht am öffentlichen Foto. Da sahnen dann die wirklichen Geier ab. Das hätten nämlich einige bei der EU gerne: Mauten und Gebühren, wenn die Geschäfte woanders schlecht laufen. Am Ende sogar für die Luft zum Atmen.

    Da macht es keinen Unterschied, ob jemand Internetbenutzer ist oder nicht. Das ist eine absolute Scheinlogik.

    Die Widerspruchsverfahren sowohl von Google als auch Sightwalk sind juristischer Unfug. Auch das will Herr Schaar nicht einsehen. Klar, diese Regelungen sind nur entstanden, weil die Datenschützer unbedingt mitreden wollten. Da ist dann halt was schlechtes bei rausgekommen.

    Es ist traurig, wenn sich die Datenschützer intellektuell so fragwürdig äußern, nur weil sie an ihrer eigenen Profilierung interessiert sind und damit davon ablenken, dass sie sich bei den wirklich wichtigen Dingen nie durchsetzen. Wie wäre es, der Firma Schober ihre Datensammelwut zu verbieten? Ach ja, da kriegt der Herr Schaar Ärger mit der Kreditwirtschaft, da traut er sich nicht ran. Aber eine neue zentrale Verwaltungsbehörde unter seiner Fuchtel, die hätte er schon gerne. Damit kann man sich dann sehr, sehr wichtig machen.

  • Was mir ausserdem nicht an Schaar’s Argumentation gefällt ist die offensichtliche Aufgabe dessen, was bisher als öffentlicher Raum bezeichnet wurde.

    Wenn das erstmal bezogen auf Häuserfronten „abgehakt“ ist, was kommt dann? Muss ich dann bei der Stadt eine natürlich kostenpflichtige Genemigung einholen, wenn ich einen Brunnen fotografieren möchte?

    Oder bewege ich mich dann bereits in rechtlichen Grauzonen, wenn ich meine Freundin vor einem Haus in der Stadt fotografiere?

    Mann-mann-mann *kopfschüttel*

  • @#4

    Fotografie im öffentlichen Raum und eine Veröffentlichung im Internent sind immer noch zwei verschiedene Paar Schuhe.

  • Endlich sagt es mal einer… Als ob es keine wichtigeren Probleme als Street View gibt… Auch die Datenübertragung über IPhone ist freiwillig, keiner wird gezwungen dieses zu nutzen… Was ist mit dem SWIFT-Abkommen oder Elena & Co… Da habe ich keine Wahl das zu boykottieren… @Jens Best… Eine coole Idee meine volle Unterstützung…

  • @#9 Nope, das Fotografieren, das Veröffentlichen und das Verkaufen ist abgedeckt durch das Recht. Das wäre ja auch albern, wenn man fotografieren dürfte, aber die Fotos niemandem zeigen.

    Bitte doch Kritik in Zukunft zuende denken. Ich kann nicht jedem dahergelaufenen Kritiker dauernd die Grundlagen unseres demokratischen Systems erklären. Denkt doch erst einmal nach, bevor ihr ein Kommentar hinseiert.
    ach und @#8 Piss die Wand an

  • @#5 Guillero
    Auch wenn Du grundsätzlich Recht hast, geht es hier nicht um das Grundrecht der Meinungsfreiheit, sondern um das des Öffentlichen Raumes.

    Wie Du aber vollkommen richtig darstellst, kann man aber nur sicherstellen, dass das Internet ein Raum mit klaren Rechtstatuten ist und bleibt, wenn man bestehende Rechtssprechung auch hier anwendet.

  • Und wie will Herr Schaar die Veröffentlichung von Fotos auf in den USA gehosteten Plattformen verbieten? Die Internationalität des Netzes wird den Provinzialismus bundesdeutschen Gartenzwergliebhaber aushebeln.

  • Ach komm diese ganzen Street View – Widersprüchler wollen einfach nur wieder gegen irgendetwas sein. Wenn denen langweilig is gehen sie Parksünder anzeigen, gegen S21 protestieren oder sich in einer Zeitung im Netz ablichten lassen mit Name und Adresse mit der Headline: „WIr sind gegen Street View“ – lächerlich!

  • hahah jens, du musst echt ein erbämliches leben führen, wenn du dich dadurch beschnitten fühlst. vor streetview hast auch nicht jedes haus fotografiert, aber nun musst es machen. sinn? keiner. absolut lächerlich deine seite.

    ps:
    mein haus sieht man im internet auch schon ohne streetview.

  • @blah lieber kleiner troll

    Du verstehst eben nicht den Zusammenhang zwischen dem Unterbinden von Fotografie im öffentlichen Raum im Informationszeitalter und der generellen Angstdebatte um die verantwortungsvolle Nutzung des Web. Streetview ist ein Vehikel mit dem die breite konstruktive Nutzung von Daten schlecht geredet wird. Dass ist nicht nur innovtionsfeindlich sondern auch eine Gefahr für die Demokratie im digitalen Zeitalter.

    Wenn du tatsächlich denkst es ginge nur um das Foto eines Hauses, dann hast du noch viel zu verstehen, was Menschen antreibt.

    Wenn du irgendwann mal die Eier hast mit deinem Realnamen zu diskutieren, dann wirst du vielleicht auch irgendwann mal anfangen, den Diskurs als gesellschaftsbildende Massnahme verstehen.

  • Die verbreiten ihre Scheiße auch auf der ganzen Welt.
    Warum kapieren einige Leute nicht einfach, dass man in Ruhe gelassen werden möchte. Immer diese Aufdrängler.
    Wenn ich mir Regeln aufstelle, dann versuch ich mich auch daran zu halten.
    Ich finde es sehr schade, dass diejenigen, die am bösesten sind, die gemeinsten und gefährlichsten Waffen herstellen. Logisch ist es aber.

    909.364