GEMA-Allianz klagt gegen YouTube – und die Franzosen sind weiterhin dabei

Nils Baer
von Nils Baer

Anzeige

Der Streit zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und YouTube in Deutschland geht in die nächste Runde. Die Rechteverwerter kündigten am gestrigen Donnerstag an, gemeinsam mit amerikanischen und europäischen Partnern nun beim Hamburger Landgericht Klage gegen das Videoportal zu erheben. Im August waren sie mit dem Versuch gescheitert, eine einstweilige Verfügung gegen die Google-Tochter zu erwirken. Gleichzeitig wurde bekannt, dass sich die Internetplattform in Frankreich mit dem dortigen Urheberrechtsverband „Société des Auteurs, Compositeurs et Éditeurs de Musique“ (SACEM) auf einen Lizenzvertrag geeinigt hat.

Allerdings bedeutet das keineswegs, dass die GEMA nun einen Verbündeten im Prozess gegen das YouTube verloren hat. „Die Einigung zwischen der SACEM und übrigens auch der italienischen SIAE und YouTube hat mit Deutschland überhaupt nichts zu tun“, sagt Bettina Müller, die Pressesprecherin der deutschen Verwertungsvereinigung. „Beide Gesellschaften sind keineswegs aus der Allianz ausgeschieden.“ Vielmehr sei es so, dass das Portal mit den einzelnen Verbänden Lizenzabkommen im jeweiligen Land abschließe. YouTube zahle nun an die SACEM für die in Frankreich aufgerufenen Videos. Für das französische Repertoire, das über die Plattform in Deutschland abgerufen werde, erhalte sie jedoch weiterhin nichts. Deswegen würden sie und die italienische Urhebervereinigung eben auch in Deutschland klagen wollen.

Zusätzlich verkompliziert wird das ganze dadurch, dass die GEMA die Interessen der Textdichter und Komponisten vertritt, nicht aber die der Sänger und Musikgruppen. Die von ihr eingenommenen Erträge gehen also nicht an diejenigen, der das Lied singen, sondern an die, die es geschrieben haben. Für die Vergütung der Interpreten seien wiederum die Labels zuständig, die ebenfalls mit der Google-Tochter verhandeln, erläutert die GEMA-Sprecherin. Und Die GEMA habe damit gar nichts zu tun, betont Müller: „Wir haben bisher kein einziges Video selbst gesperrt.“ Das bedeutet dann natürlich auch, dass sogar nach einer Einigung mit der Verwertungsgesellschaft das Problem der verschwindenden Titel auf YouTube noch immer nicht gelöst ist. Aber vielleicht hilft der Prozess wenigstens, die Rechtslage zu klären, so dass danach endlich Abkommen mit allen Rechteinhabern geschlossen werden können.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Beats-Kopfhörer gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

(Nils Baer)

🤝 25 Euro geschenkt!

Eröffne jetzt dein kostenloses NIBC Tagesgeld und erhalte bis zu 2,75 Prozent Zinsen auf dein Geld! Und obendrauf gibt's sogar noch 25 Euro geschenkt!


Jetzt Zinsen sichern

Voraussetzungen gelten, Anzeige

STELLENANZEIGEN
Senior SAP Consultant FI/CO (f/m/div.)
Bosch Gruppe in Wetzlar
Intern (m/f/d) in Digital Marketing
Clarios Germany GmbH & Co. KG in Hannover
Vertriebsingenieur (Ingenieur Maschinenbau / ...
a2tec GmbH in Hamburg
Digital Marketing Manager (m/w/d)
Schwer Fittings GmbH in Denkingen
Personalberater (m/w/d)
Ratbacher GmbH - Karriere bei Rat... in Stuttgart, M...
Organizational Integration Manager (m/f/d)
Clarios Germany GmbH & Co. KG in
Vehicle Testing Lead (m/f/d)
Clarios Germany GmbH & Co. KG in
Sales Manager (m/w/d) Online Marketing
Sellwerk GmbH & Co. KG in Düsseldorf, Meerbusch, Kaa...
Teile diesen Artikel
Nils Baer hat im Jahr 2010 über 100 Artikel für BASIC thinking geschrieben und veröffentlicht.