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De-Mail, E-Postbrief oder einfach per Einschreiben – Schlammschlacht um die elektronische Rechtsverbindlichkeit

Felix
Aktualisiert: 22. Oktober 2015
von Felix
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Seit Jahren diskutiert man in Deutschland über die Möglichkeiten beim rechtsverbindlichen, elektronischen Schriftverkehr. Die De-Mail hat sich dabei mittlerweile als Favorit durchgesetzt und soll per Gesetz noch in diesem Monat als Standard festgelegt werden. Sie wird gegenwärtig von der Deutschen Telekom,  United Internet sowie Mentana Claimsoft angeboten.

Die Deutsche Post findet die De-Mail allerdings weniger gut und setzt alternativ auf ihren eigenen E-Postbrief. Per Brief an die Ministerpräsidenten liefern sich die Deutsche Post sowie die Vertreter der De-Mail nun ein Lobbygefecht über den besten Standard. Das grundsätzliche Problem könnte jedoch ganz woanders liegen, denn außerhalb der Lobbygruppen glauben viele, dass keine der neuen Möglichkeiten zur Rechtsverbindlichkeit taugt.

Ähnliche Konzepte

Ganz grundsätzlich sind die beiden Verfahren De-Mail und E-Postbrief recht ähnlich. Während aber erstere auf ein Projekt des Innenministeriums zurückgeht, ist der E-Postbrief ein 2010 von der Telekom Post eingeführtes Produkt. Das besondere bei der De-Mail: Firmen, die hier Anbieter auftreten, müssen sich zuvor beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik akkreditieren.

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Für die Endverbraucher selbst ist es dann jedoch ähnlich: Bei beiden Diensten muss man sich zuvor mit Identifikationsnachweis registrieren. Bei Juristischen Personen ist das ganze etwas aufwendiger. Der Versand der Mails wird dann über das neue Konto durchgeführt. Umsonst ist das ganze freilich nicht – es fällt eine Gebühr pro Mail an.

Kompatibel sind De-Mail und E-Postbrief selbstredend nicht. An zwei wesentlichen Stellen unterscheiden sie sich voneinander: Der E-Postbrief ist im Unterschied zur De-Mail „hybrid“, das heißt, er wird von der Post einfach ausgedruckt, sollte der Empfänger kein E-Postbrief-Konto haben. Bei der De-Mail-Variante ist das nicht vorgesehen. Versand- und Empfangsbestätigungen gibt es gegen Aufpreis. Vor allem letztere sind beim E-Postbrief nicht vorgesehen.

Wortgefechte

Ganz unabhängig von den Vor- und Nachteilen der beiden Varianten, für den E-Postbrief sieht es aktuell nicht gut aus. Im Rahmen des neuen E-Government-Gesetzes soll nämlich die De-Mail als Standard festgelegt werden. Die Regierung hat dies bereits verabschiedet, noch in diesem Monat soll das Gesetz durch den Bundesrat.

Die Deutsche Post hat sich aus diesem Anlass nun per Brief an die 16 Ministerpräsidenten gewandt. Jürgen Gerdes, Mitglied des Post-Vorstandes und Ressortleiter im Bereich „Brief und Paket Deutschland“  vertritt darin die Ansicht, dass das Gesetz ein staatlich organisiertes System zementiert, obwohl es bessere Angebote gibt. Die Post werde ausgeschlossen, was auch deshalb fragwürdig sei, weil der Staat weiterhin mit 22 Prozent Anteilseigener der Post ist. Für den gelben Logistiker steht viel auf dem Spiel, denn angeblich wurden bereits 500 Millionen Euro in den E-Postbrief investiert. Sogar vor der EU-Kommission hat die Post mittlerweile Beschwerde gegen das Gesetz eingelegt.

Die Antwort der De-Mail-Anbieter ließ aber nicht lange auf sich warten. Mit nicht zu überhörender Schadenfreude mein Jan Oetjen von 1&1, dass die Post lediglich einen Weg aus ihrer Fehlinvestition sucht. Für ihn geht es hingegen lediglich um einen Standard, den es zu erfüllen gilt. Ähnlich deutlich formuliert es der Vorsitzende des Bundesverbandes Briefdienste, Walther Otremba in einer schriftlichen Reaktion, die ebenfalls an die Ministerpräsidenten gesendet wurde. Er meint, dass die Interessen einzelner Unternehmen bei der Gesetzgebung nicht berücksichtigt werden dürfen. Auch aus dem Bundesinnenministerium wird indes Kritik an der Post laut.

Zweifelhafte Sicherheitsstandards

Egal ob E-Postbrief oder De-Mail, Experten und Verbraucherschützer äußern heftige Kritik an den Verfahren. Denn beide sind nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt, sie werden also auf den Firmenservern entschlüsselt und anschließend wieder verschlüsselt. Nach Meinung des Chaos Computer Clubs ist das Verfahren durch den Verzicht auf die Verschlüsselung ungeeignet. Es dient Unternehmen lediglich als Ausrede, für kostenlose Mails Geld zu verlangen. Der Sicherheitsstandard ist auf dem gleichen Niveau wie bei einer gewöhnlichen Mail.

Einmal per Einschreiben, bitte

Juristisch bleibt das eigentlich so einfache Problem, eine rechtsverbindliche Mail zu schreiben, also ein großes Minenfeld. Wann und wie genau man den Ansprüchen der Textform oder der anders gearteten Schriftform genügen muss, bleibt für den Laien nur schwer zu durchschauen. Ich hatte mich vor einigen Jahren selbst mal als E-Postbrief-Kunde registriert, die Adresse aber dann, auch wegen dieser Unsicherheit, nie benutzt. Für mich heißt es also weiterhin am Schalter Schlange stehen, um ein ganz normales Einschreiben bei Bedarf aufzugeben. Ein überzeugendes Argument für den (hybriden) E-Postbrief habe ich indes in einem Kommentarfeld bei Golem gefunden:

Wir werden es für den Versand von Massenmails (Info Briefen) nutzen. Die Kostenersparnis (hoffentlich) ergibt sich aus der Arbeitszeitersparnis beim Kuvertieren, da wir keinen billigen Azubi haben.

Fragt sich nur, ob man sich darüber freuen sollte.

Bild: Nemo@pixabay (CC BY 2.0)

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