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Gerichtsurteil: Microsoft verliert die Namensrechte für „SkyDrive“ in Europa an BSkyB

Robert Vossen
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Robert Vossen
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skydrive Das ist natürlich ärgerlich: Man entwickelt ein Produkt, sucht und findet einen passenden Namen und investiert ins Marketing und dann entscheidet ein Gericht, dass man den Namen eigentlich gar nicht benutzen darf. Die Erfahrung macht nun Microsoft mit SkyDrive.

Sieg für BSkyB wegen „Kundenverwirrung“

Der britische TV-Konzern BSkyB, der Rupert Murdochs News Corporation gehört und der in Deutschland den Pay-TV-Sender Sky betreibt, hatte dagegen geklagt, dass Microsoft seinen Cloud-Speicher „SkyDrive“ nennt – und nun Recht bekommen. Das Urteil gilt übrigens EU-weit.

Das Verfahren läuft schon seit 2011, wurde aber jetzt erst abgeschlossen. BSkyB argumentierte, dass der durchschnittliche User ob der Namensähnlichkeit verwirrt sein könne. Als Indiz dafür argumentierte der TV-Konzern, dass des Öfteren SkyDrive-User die Sky-Hotline anrufen würden und um Hilfe bitten würden. Auch wurde eine Umfrage durchgeführt, bei der manche zu Protokoll gaben, dass „SkyDrive“ doch auch irgendwas mit „Sky“ zu tun haben müsse.

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Sky und SkyDrive auf der Xbox

Das ist auch gar nicht so abwegig, schließlich hat BSkyB zwischen 2008 und 2011 einen eigenen Cloud-Speicher namens „Sky Store & Share“ betrieben. Und gerade auf Plattformen wie der Xbox Live kann es für unwissende User tatsächlich verwirrend sein, sowohl eine SkyDrive-App als auch einen Sky-Zugang zu haben.

Das Gericht ist bei seiner Urteilsfindung also der Argumentation von BSkyB gefolgt, wobei Microsoft schon Einspruch gegen das Urteil eingelegt hat. Inwieweit der IT-Konzern in einer nächsten Instanz aber Erfolg hat, ist derzeit jedoch unklar.

Neuer Name oder Lizenzzahlungen?

Sollte das Urteil bestätigt werden, müsste Microsoft im schlimmsten Fall seinen Cloud-Speicher in Europa umbenennen und mit dem Marketing noch einmal von vorne anfangen. Wahrscheinlicher ist aber, dass man sich mit Rupert Murdoch einigt und neben Schadenersatzforderungen auch eine Lizenzgebühr für die weitere Nutzung der Markenrechte zahlt.

Microsoft wird es wohl verschmerzen können und BSkyB sich über einen Zuschuss sicherlich nicht beschweren. Sollte der Medienkonzern allerdings darauf eingehen, würde man wohl indirekt zugeben, dass die Verwirrung bei den Kunden eigentlich gar nicht so schlimm sein kann. Dennoch: Markenrechte sind ja genau für solche Fälle da.

Microsoft benennt „Metro“-Design um

Das musste Microsoft schon letztes Jahr erfahren, als sich die deutsche Metro AG über die mit Windows Phone eingeführte Bezeichnung „Metro“-Design beschwerte. Schlussendlich hat Microsoft den Namen geändert, um einem Verfahren aus dem Weg zu gehen.

Da es sich damals aber um kein spezifisches Endkundenprodukt handelte, waren die Auswirkungen einer Namensänderung nicht weiter tragisch. Im Fall von SkyDrive dürfte es für Steve Ballmer hingegen äußerst ärgerlich sein, dass er sich für europäische User einen neuen Namen einfallen lassen muss.

 Bild: Microsoft

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vonRobert Vossen
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