Gerichtsurteil: Microsoft verliert die Namensrechte für „SkyDrive“ in Europa an BSkyB

Robert Vossen

Anzeige

skydrive Das ist natürlich ärgerlich: Man entwickelt ein Produkt, sucht und findet einen passenden Namen und investiert ins Marketing und dann entscheidet ein Gericht, dass man den Namen eigentlich gar nicht benutzen darf. Die Erfahrung macht nun Microsoft mit SkyDrive.

Sieg für BSkyB wegen „Kundenverwirrung“

Der britische TV-Konzern BSkyB, der Rupert Murdochs News Corporation gehört und der in Deutschland den Pay-TV-Sender Sky betreibt, hatte dagegen geklagt, dass Microsoft seinen Cloud-Speicher „SkyDrive“ nennt – und nun Recht bekommen. Das Urteil gilt übrigens EU-weit.

Das Verfahren läuft schon seit 2011, wurde aber jetzt erst abgeschlossen. BSkyB argumentierte, dass der durchschnittliche User ob der Namensähnlichkeit verwirrt sein könne. Als Indiz dafür argumentierte der TV-Konzern, dass des Öfteren SkyDrive-User die Sky-Hotline anrufen würden und um Hilfe bitten würden. Auch wurde eine Umfrage durchgeführt, bei der manche zu Protokoll gaben, dass „SkyDrive“ doch auch irgendwas mit „Sky“ zu tun haben müsse.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Beats-Kopfhörer gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Sky und SkyDrive auf der Xbox

Das ist auch gar nicht so abwegig, schließlich hat BSkyB zwischen 2008 und 2011 einen eigenen Cloud-Speicher namens „Sky Store & Share“ betrieben. Und gerade auf Plattformen wie der Xbox Live kann es für unwissende User tatsächlich verwirrend sein, sowohl eine SkyDrive-App als auch einen Sky-Zugang zu haben.

Das Gericht ist bei seiner Urteilsfindung also der Argumentation von BSkyB gefolgt, wobei Microsoft schon Einspruch gegen das Urteil eingelegt hat. Inwieweit der IT-Konzern in einer nächsten Instanz aber Erfolg hat, ist derzeit jedoch unklar.

Neuer Name oder Lizenzzahlungen?

Sollte das Urteil bestätigt werden, müsste Microsoft im schlimmsten Fall seinen Cloud-Speicher in Europa umbenennen und mit dem Marketing noch einmal von vorne anfangen. Wahrscheinlicher ist aber, dass man sich mit Rupert Murdoch einigt und neben Schadenersatzforderungen auch eine Lizenzgebühr für die weitere Nutzung der Markenrechte zahlt.

Microsoft wird es wohl verschmerzen können und BSkyB sich über einen Zuschuss sicherlich nicht beschweren. Sollte der Medienkonzern allerdings darauf eingehen, würde man wohl indirekt zugeben, dass die Verwirrung bei den Kunden eigentlich gar nicht so schlimm sein kann. Dennoch: Markenrechte sind ja genau für solche Fälle da.

Microsoft benennt „Metro“-Design um

Das musste Microsoft schon letztes Jahr erfahren, als sich die deutsche Metro AG über die mit Windows Phone eingeführte Bezeichnung „Metro“-Design beschwerte. Schlussendlich hat Microsoft den Namen geändert, um einem Verfahren aus dem Weg zu gehen.

Da es sich damals aber um kein spezifisches Endkundenprodukt handelte, waren die Auswirkungen einer Namensänderung nicht weiter tragisch. Im Fall von SkyDrive dürfte es für Steve Ballmer hingegen äußerst ärgerlich sein, dass er sich für europäische User einen neuen Namen einfallen lassen muss.

 Bild: Microsoft

🤝 25 Euro geschenkt!

Eröffne jetzt dein kostenloses NIBC Tagesgeld und erhalte bis zu 2,75 Prozent Zinsen auf dein Geld! Und obendrauf gibt's sogar noch 25 Euro geschenkt!


Jetzt Zinsen sichern

Voraussetzungen gelten, Anzeige

STELLENANZEIGEN
Graphic Designer & Content Creator (m/w/d)
FamiCord AG in Leipzig
Senior SAP Consultant FI/CO (f/m/div.)
Bosch Gruppe in Wetzlar
Senior Cyber Security Engineer (m/f/d)
Clarios Germany GmbH & Co. KG in Hannover
Intern/Working Student (m/f/d) in Generative AI
Clarios Germany GmbH & Co. KG in Hannover
Intern (m/f/d) in Digital Marketing
Clarios Germany GmbH & Co. KG in Hannover
Digital Marketing Manager (m/w/d)
Schwer Fittings GmbH in Denkingen
Personalberater (m/w/d)
Ratbacher GmbH - Karriere bei Rat... in Stuttgart, M...
Organizational Integration Manager (m/f/d)
Clarios Germany GmbH & Co. KG in
Teile diesen Artikel
Folgen:
Robert Vossen hat erst Los Angeles den Rücken gekehrt und dann leider auch BASIC thinking. Von 2012 bis 2013 hat er über 300 Artikel hier veröffentlicht.