Schweiz diskutiert über Warnhinweise gegen illegale Downloads – Privatkopie soll weiterhin erlaubt bleiben

Felix
von Felix

Die Schweiz ist bekannt für ein vergleichsweise freizügiges Urheberrecht. Eine Privatkopie ist grundsätzlich erlaubt, auch wenn sie aus fragwürdigen Quellen stammt. Das gefällt nicht allen Akteuren und so diskutiert man derzeit über eine Verschärfung. Mit Warnhinweisen beim Abruf illegaler Inhalte will man die Nutzer wieder auf den richtigen Weg bringen.

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Für die Einblendung verantwortlich sein sollen die Internet-Provider. Dies fordert zumindest eine Arbeitsgruppe des schweizerischen Justizministeriums. Der Entrüstungssturm gegen die Pläne lässt nicht lange auf sich warten.

Arbeitsgruppe will Warnhinweis

Im August letzten Jahres rief Simonetta Sommaruga, die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements,  eine Arbeitsgruppe zum Urheberrecht zusammen – die AGUR 12, die Arbeitsgruppe zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten.

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Bis Ende des Jahres wollte sie sich Gedanken über die Zukunft des schweizerischen Urheberrechts machen. Dazu sollten die technische Entwicklung ausgelotet und neue Verwertungsmodelle entwickelt werden. Angemessene Vergütung für urheberrechtlich Geschützes Material ist eines der zentralen Anliegen der AGUR 12.

Unbeliebte Internetsperren

Die Veröffentlichung des Abschlussberichts steht kurz bevor. Aus einigen Schweizer Medientiteln wie der NZZ dringen aber bereits jetzt die wichtigsten Ergebnisse an die Öffentlichkeit. Hauptforderung der AGUR 12 ist nach eindringlicher Prüfung ein Warnhinweis, der beim aufrufen illegaler Inhalte eingeblendet werden soll. Sogar eine Sperrung von Seiten ist im Gespräch.

Die als ausführende Komponenten vorgesehenen Internet-Anbieter schreien allerdings laut auf. Man wolle nicht die „Internetpolizei“ sein, heißt es. Auch im Schweizer Nationalrat werden kritische Stimmen laut, die eine Verschärfung durch Sperren und Warnhinweise für den falschen Weg halten. Ob es bei all dem Gegenwind nämlich zu einer Umsetzung der neuen Vorschläge kommt scheint fraglich. Immerhin würden sich Schweizer Bürger einer angenehmen Rechtslage berauben.

Die neutral-liberale Privatkopie

Anderen Ländern ist das Urheberrecht in der Schweiz schon lange ein Dorn im Auge. Allen voran den USA, die bereits zu Rapidshare-Zeiten ordentlich Druck ausübten. Erst in diesem Jahr stelle der US-Copyright-Dachverband IIPA, die Forderung, die Schweiz auf die Watchlist des US-Handelsbeauftragten setzen zu lassen.

Vor dem Hintergrund des politischen Drucks ist die aktuelle Forderung nach Warnhinweisen eher ein Babyschritt. Die Schweiz sitzt nämlich auch im Vergleich zu Deutschland auf einem hohen Ross. Privatkopien sind in der Schweiz grundsätzlich erlaubt, egal aus welchen Quellen sie stammen. Auch eine Umgehung des Kopierschutzes ist in Ordnung. Nur Hochladen ist verboten. Im Vergleich zur Situation hierzulande hört sich das äußerst liberal an.

Aus politischer Sicht ist die Diskussion in der Schweiz jedenfalls bemerkenswert. Denn selbst die AGUR will am Recht auf die Privatkopie nicht rütteln. Verschärfung hin- oder her. Trotz dieser anderen Sichtweise stehen auch bei den Eidgenossen die üblichen Aspekte wie angemessene Künstlervergütung und Eindämmung von illegalen Angeboten im Mittelpunkt der Diskussion. In der Schweiz glaubt man aber offenbar nicht daran, dass diese Ziele im Widerspruch zum Recht auf eine Privatkopie stehen – und das wirkt aus hiesiger Sicht dann doch ziemlich bemerkenswert.

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Bild: Nouhailler / Flickr (CC BY-SA 2.0)

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Internetabhängiger der ersten Generation, begeistert sich für Netzpolitik, Medien, Wirtschaft und für alles, was er sonst so findet. Außerdem ist er ein notorisches Spielkind und hält seine Freunde in der „echten Welt“ für unverzichtbar.