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Spielehersteller King sichert sich die Rechte am Wort „Candy“. Beginnt nun die große Abmahn-Schlacht?

Jürgen Kroder
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Jürgen Kroder
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Es ist so süß und toll gemacht, friedlich und fesselnd – die Rede ist hier vom Online- und Mobilspiel „Candy Crush Saga“ von Hersteller King (ehemals King.com). Doch was gerade um das Spiel herum passiert, ist in keinster Weise schön und zuckersüß. Und wird bestimmt noch große Kreise ziehen und viele Anwälte über viele Monate beschäftigen. Der Grund: King hat sich das Wort „Candy“ sichern lassen – und Recht bekommen.

Millionenseller mit unzähligen Nachahmern

candy-crush-saga-android

King ist erfolgreich. Sehr erfolgreich. Egal, ob „Pet Rescue Saga“, „Farm Heroes Saga“, „Papa Pear Saga“ oder eben „Candy Crush Saga“ – die Spiele werden weltweit millionenfach gespielt. Gerade „Candy Crush Saga“ hat sich zu einem Mega-Hit gemausert und wird jeden Tag rund 55 Millionen Mal gestartet. Dieser Hype beschert King mehrere Hunderttausend Dollar Umsatz – pro Tag.

Verständlich, dass solch einem Top-Seller (wobei das Spiel ja Free2Play ist und man nur für Verbesserungen bezahlt) zahlreiche Copycats auf den Plan ruft. Wenn man alleine bei Googles Play Store mal den Begriff „Candy Crush“ eingibt, erhält man unzählige Treffer. Und nur einer ist der offizielle, originale – nämlich der zum Spiel „Candy Crush Saga“. Alle anderen sind dreiste Klone, Plagiate oder ähnliche klingende und aussehende Spiele. Verständlich, dass da einem als Hersteller mal die Hutschnur platzt und man Gegenmaßnahmen einleiten will – und muss.

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Drastische Gegenmaßnahmen

Die Gegenmaßnahme von King war drastisch und erfolgreich: Man hat sich den Markennamen „Candy“ sichern lassen. Ja, kein Scherz. Das ganz normale, englische Wort für Süßigkeit gehört nun King. Wow, das muss man erstmals sacken lassen.

Bevor aber nun der große Aufschrei kommt: Nein, nun müssen nicht Millionen von Süßigkeiten-Herstellern mit einem Rechtsstreit rechnen. Nicht unbedingt. Denn das Wort „Candy“, das durch das US Trademark Office nun offiziell der King.com Limited zugeschrieben wurde, gilt nicht für alle Branchen und Situationen. Aber für ziemlich viele: Wie man auf dieser Seite nachlesen kann, gelten die Namensrechte für Games, DVDs, CDs, Disketten, Bekleidungsstücke und unter anderem auch für Seminare. Das ist eine ganz schöne Latte.

Doch wie wir alle wissen, ist Recht haben und Recht kriegen zweierlei. Denn es kommt immer darauf an, in welchem Zusammenhang meinen geschütztes Wort verwendet. Hierzu ein Statement von Rechtsanwalt Martin Schwimmer von Leeson Ellis (der auch den „The Trademark Blog“ betreibt):

Someone can’t plausibly claim that they came up with the term ‚Teenage Mutant Ninja Turtles‘ on their own. An incredibly unique trademark like that is somewhat easy to protect. But something generic – a dictionary word like candy – that can be a lot trickier.

Erster Schritt: Gegen App-Entwickler vorgehen

Die Sache ist also nicht ganz so einfach, wie man sich das als Laie vorstellt. Und ich behaupte auch mal, King hat nicht vor, nun alles und jeden wegen dem Einsatz des Wortes „Candy“ zu verklagen. Aber der erfolgreiche Spieleentwickler will sich wohl nicht mehr von Plagiaten seiner Spiele die Butter vom Brot nehmen lassen. Deswegen wurden laut der Webseite „Gamezebo.com“ schon erste Briefe an Entwickler verschickt, deren Apps den Namen „Candy“ enthalten. Dabei scheint es egal, ob das Game eine Kopie oder Anlehnung an „Candy Crush Saga“ oder auch nicht sei.

Somit hat es unter anderem die App „All Candy Casino Slots – Jewels Craze Connect: Big Blast Mania Land“ erwischt. Der hat laut Gamezebo die Rechtsabteilung von King kontaktiert und ein Missverständnis vermutet. Doch die Antwort war eine andere:

Your use of CANDY SLOTS in your app icon uses our CANDY trade mark exactly, for identical goods, which amounts to trade mark infringement and is likely to lead to consumer confusion and damage to our brand.

King scheint also eine gnadenlose Richtung zu fahren. Noch. Denn ich bin mir sicher, dass die Abmahnwelle einige Fragen und Streits bringen wird. Sofern die vielen Entwickler der diversen „Candy“-Apps sich einen Anwalt leisten können – denn nur so kann gegen King vorgegangen werden. Aber vielleicht wird ja auch negative Presse King zum Einlenken bringen?

Eines ist jedenfalls sicher: Kings Vorgehen erscheint radikal, aber aus Sicht eines Unternehmens verständlich. Wenn jemand mit großem Aufwand und hohen Investitionen eine weltweit beliebte Marke erschafft, dann möchte man diese auch behalten und muss sie verteidigen. Dafür gibt es einige rechtliche Grundlagen. Die Sicherung des Begriffs „Candy“ ist sicherlich ein krasser Weg – und könnte ein Präzedenzfall für ähnliche Fälle werden. Es bleibt also spannend im Fall „Candy“.

Bild: King / Google Play Store

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Jürgen bezeichnet sich als Blogger, Gamer, Tech-Nerd, Autor, Hobby-Fotograf, Medien-Junkie, Kreativer und Mensch. Er hat seine unzähligen Hobbies zum Beruf gemacht. Und seinen Beruf zum Hobby. Obwohl er in Mainz wohnt, isst er weiterhin gerne die Maultaschen aus seiner Heimat.
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