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Milde Strafe für Entwickler der “Brightest Flashlight”-App: Ein Datenschutzskandal ohne große Folgen

Jürgen Kroder
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Jürgen Kroder
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Letztes Jahr ging eine simple und kostenlose Android-App durch die Medien: „Brightest Flashlight Free“ (in deutschsprachigen Raum als „Brightest Taschenlampe“ bezeichnet) sorgte für einen Aufschrei, weil sie Bewegungsprofile aufzeichnet und an Werbenetzwerke verkauft. Deswegen beschäftigte sich die Federal Trade Commission (FTC) mit dem Fall und verhängte nun eine Strafe. Diese fällt allerdings ziemlich ernüchternd aus.

birghtest-flashlight-app

Großer Aufschrei

Kleiner Rückblick: Fast jedes große Medium berichtete letztes Jahr über die beliebte Taschenlampen-App (über 50 Millionen Installationen!) mit dem holprigen deutschen Namen. Denn sie speichert Benutzerprofile (u.a. Gerätekennung und Standortdaten) und verkauft sie an Werbenetzwerke. Das Perfide dabei: Die Daten wurden weiter gegeben, bevor man die Datenübertragung ablehnen konnte. Und die Sammelwut ging weiter, auch wenn man die Werbung in der App deaktivierte.

Deswegen schritt die Federal Trade Commission (FTC) ein und beschäftigte sich mit dem Fall. Das sorgte unter anderem dafür, dass die US-amerikanische Behörde sich letztes Jahr im Dezember beim Hersteller GoldenShores Technologies beschwerte und ihn aufforderte, alle Datenschutz-Probleme zu beseitigen. Hat das etwas gebracht? Jein.

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Die FTC beschloss nun am 9. April 2014 offiziell, dass der Amerikaner Erik Geidl – Inhaber von GoldenShores Technologies – nicht weiter die Geolocation-Daten der User sammeln darf, ohne in seinen AGBs genau zu erklären, wie und warum das so geschieht und wer die Daten erhält. Er kriegt zudem zehn Tage Zeit, um alle Daten zu löschen. Abseits der App-Maßnahmen wird Geidls Handlungsspielraum eingeschränkt: Möchte er in den nächsten zehn Jahren ein neues Geschäftsmodell starten, so muss er das der Behörde mitteilen.

Die Datensammelwut geht weiter

Ich kenne mich nicht mit amerikanischem Recht und den Vorgängen der Behörden aus, somit weiß ich nicht, ob die Strafe gerecht oder nicht ausfällt. Für mich klingen die Maßnahmen aber eher nach einem zahnlosen Papiertiger als nach einer echten Strafe.

Und das Urteil zeigt mal wieder, dass in der heutigen Zeit der Handel mit unseren Daten ein gängiges und auch akzeptiertes Geschäftsmodell ist. Die bescheidene Situation von uns Usern bringt ein Kommentar auf „Gigaom“ treffend auf den Punkt: „Du bezahlst entweder mit Geld oder mit deinen Daten.“

Traurig, aber leider wahr.

Bild: Screenshot

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vonJürgen Kroder
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Jürgen bezeichnet sich als Blogger, Gamer, Tech-Nerd, Autor, Hobby-Fotograf, Medien-Junkie, Kreativer und Mensch. Er hat seine unzähligen Hobbies zum Beruf gemacht. Und seinen Beruf zum Hobby. Obwohl er in Mainz wohnt, isst er weiterhin gerne die Maultaschen aus seiner Heimat.
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