Wirtschaft

Unser Weg zum Start-up, Teil IX: Patente und Markenrechte

geschrieben von Denis Rotthardt

In der wöchentlichen Serie „Unser Weg zum Start-up” berichtet Gründer Denis Rothhardt von seinem Weg zum eigenen Unternehmen und nimmt den Leser mit auf eine spannende Reise hinter die Kulissen der Start-up-Gründung. Diesmal: Patente und Markenrechte.

Was ein Patent ist, ist wohl jedem klar. Beispielsweise erfinde ich etwas, lasse es patentieren und bin somit Herrscher über die Nutzungsrechte an meinem Patent bzw. meiner Erfindung in dem Land, in dem ich dafür halt das Patent angemeldet habe. Voraussetzung ist natürlich, dass es dieses Patent noch nicht gibt bzw. man nicht einfach andere bereits patentierte Objekte einfach in anderer Form zusammenfügt und diese „alten“ Patente dann als „neue“ Patente anmelden möchte.

Es muss schon eine Erfindung sein, die auch eine Innovation oder Neuerung darstellt, die es in der Welt noch nicht gibt. Das Objekt, was patentiert werden soll, muss also auch wirklich existieren. Zumindest ist dies in Deutschland so. Der reine Plan und die reine Idee stellen kein patentierbares Objekt dar. Existenz und Funktionsfähigkeit in der realen Welt sind unabdingbar. Es wäre also möglich, auch wenn es ihn auf dem Papier schon gibt, den Warp-Antrieb, wenn ihn einer von euch funktionsfähig hinbekommt, patentieren zu lassen. Sollte es jemand von euch geschafft haben, helfe ich gerne für eine kleine Beteiligung von ca. 5 Prozent am Umsatz, das Ding zu patentieren und zu vermarkten.


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Die Komplexität eines Objektes

Zurück zur realen Welt und dem Thema „Patent“. Gehört mir ein Patent, dann habe ich die Rechte an dem patentierten Objekt. Dadurch kann ich anderen Personen oder Firmen die Nutzung des patentierten Objektes erlauben bzw. verkaufen. So oder so bin ich der Rechte-Inhaber und somit Chef über mein erfundenes Objekt.

Klingt super und ist im Grunde auch so. Aber das Leben wäre zu langweilig, wären da nicht die kleinen Feinheiten. Denn leider sind Erfindungen heutzutage weitaus komplizierter als zum Entstehungszeitpunkt des Gesetzes. Wenn ich jetzt das Ganze mal am Beispiel des „Rades“ erklären wollte – ok, ok, so alt ist das Patentgesetz dann auch nicht – dann wäre das Patent wohl recht simpel niederzuschreiben.

Leider sind die meisten Sachen, die heute erfunden werden, nicht mehr ganz so simpel. Wenn man nun ein ganz normales Rad an einem ganz normalen Auto beschreiben oder gar patentieren lassen will, müsste man automatisch die verschiedenen Gummiverbindungen erklären, ebenso wie die Form der Felge und das Zusammenspiel zwischen Reifen und Felge. Was ich eigentlich sagen will, ist Folgendes: Eine Erfindung patentieren zu lassen, bedeutet gegenwärtig, dass man diese Erfindung sehr genau und detailliert erläutern muss.

Erfahrene Personen sind hilfreich

Der eigentliche Entwickler sieht da wahrscheinlich den Wald vor lauter Bäumen nicht und würde, weil es für ihn selbstverständlich ist und nur ein kleines Detail darstellt, sicher Aspekte vergessen, die die eigentliche Erfindung zu dem machen, was sie auch ist. Am Beispiel des modernen Auto-Rades erklärt sich das vielleicht ganz simpel an der Verbindung von Reifen und Felge. Während man nun also über die ausgefeilten und mit zahlreichen Experimenten gefundene richtig Gummimischung, Drahtgeflecht und Profil-Tiefe erzählt, geht vielleicht ein relevantes Detail an der ganzen Sache verloren. Denn der Reifen wird ja nicht an der Felge angenagelt.

Ein Zusammenspiel von Physik und Material ergibt diese feste Verbindung. Das muss aber auch erklärt werden, um ein sinnvolles Patent anmelden zu können. Denn ohne feste Bindung zwischen Reifen und Felge ist das Rad nicht zu gebrauchen. Da man selber den Blick dafür schnell verliert oder gar nicht erst hat, ist es meiner Meinung nach wichtig und richtig sich erfahrene Leute dazu zu holen.

Deutsches Patent- und Markenamt

Habe ich nun ein funktionsfähiges Objekt und will es patentieren lassen, dann muss ich mir auch Gedanken machen, wo konkret das Patent wirken soll. Nur in Deutschland, andere Länder, EU oder gar international? Je weiter man das fächert, umso teurer wird es. Und das kann richtig ins Geld gehen, aber dazu später noch ein wenig mehr.

Den Antrag auf Erteilung eines Patents stellt man beim DPMA, dem Deutschen Patent- und Markenamt. Die prüfen dann den Antrag und werden mit Sicherheit Rückfragen haben. Wenn nicht zum eigentlichen Objekt, dann zumindest zum nicht-richtig ausgefüllten Antrag. Ich selber habe das noch nicht mitgemacht, habe es aber bei einem Bekannten erlebt. Der war danach nicht mehr er selbst und war kurz davor, eine lukrative Idee aufzugeben, bevor es ihn in die geschlossene Anstalt verschlägt. Ich sage nur „Passierschein A38“.

Wichtig ist hier, am Ball bleiben und am besten mit erfahrenen Leuten zusammenarbeiten.

National oder international?

Solltet ihr versuchen, ein Patent nicht nur in Deutschland anzumelden, wird es richtig interessant. Grundsätzlich ist der Ansprechpartner hierbei auch das DPMA. Die können einen internationalen Patentantrag in die Wege leiten. Das erspart euch die Patentbeantragung in jedem einzelnen Land durchführen zu müssen, hat aber auch einen gewissen Kostenfaktor. Das DPMA, ich drücke es mal in meinen simplen Worten aus, schießt den Patentantrag dann über ein spezielles Verfahren (PCT) in den internationalen Raum.

Jedes Land, was sich diesem PCT angeschlossen hat, bricht diesen Patentantrag dann auf die eigenen nationalen Regeln herunter. Sparen kann man sich dadurch die Auseinandersetzung mit den jeweils nationalen Gesetzgebungen zum Patentrecht. Kosten tut dies dann allerdings entsprechend. Je nachdem, welche Region erreicht werden soll, gelten dann auch individuelle Kosten.

Die Kosten

Für die Anmeldung in Deutschland und nur auf Deutschland beschränkt, werden Grund-Kosten von ca. 350 Euro fällig (zumindest ist dies mein letzter Stand). Darin enthalten sind dann die Kosten des Amtes für die Prüfung des Antrages sowie diverse Gebühren. Natürlich ist es damit nicht getan. Solltet ihr die Absicht haben, euer Patent über einen längeren Zeitraum als ein Jahr zu sichern, müsst ihr jährlich eine gewisse Summe dafür zahlen. Je länger es geht, desto teurer werden die Jahre.

Solltet ihr tatsächlich über die Grenzen Deutschlands hinaus ein Patent anmelden wollen, kommen gerne auch mal (je nach Region) über 20.000 Euro allein für die Anmeldung zusammen. Nur um das nochmal auf den Punkt zu bringen: Man zahlt über 20.000 Euro für etwas, womit man selber noch nicht ein Cent verdient hat. Also bleibe ich da lieber zunächst nur in Deutschland.

Sinnhaftigkeit der Patentregion

Man darf auch nicht vergessen, dass die Region, in der man das Patent anmeldet auch Verwendung für das patentierte Objekt haben sollte. Denn andernfalls ist der Patentschutz unnötig, weil ohnehin keiner Interesse am Objekt und somit auch nicht am Nachbau hat. Keinen interessiert mein Apfel-Ständer in der Sahel-Zone. Von daher sollte man, rein aus Kostengründen, überlegen, wie weit tatsächlich die Schutzzone für mein Patent reichen muss.

Ist der Hauptabsatzmarkt in Deutschland, dann brauche ich da auch nicht über die deutschen Grenzen hinaus denken. Sollte jemand mein patentiertes Objekt im Ausland nachbauen, darf er es dennoch nicht nach Deutschland importieren bzw. es sogar hier nutzen und verkaufen, solange ich die Rechte an der Nutzung durch das Patentgesetz zugesprochen bekommen habe. Für die Kontrolle und die Durchsetzung meiner Rechte in diesem Fall ist der Zoll zuständig. Auch wenn wir oft über ihn schimpfen, erfüllt er doch einen ganz konkreten Sinn für den Schutz meiner Arbeit.

„Gründer-Engel“ und Patent-Anwälte

Ich habe eben von erfahrenen Leuten gesprochen. Wer ist damit nun gemeint? Zum einen meinte ich so genannte „Gründer-Engel“. Das sind meist ältere Herrschaften, die bereits in Rente sind, aber Gründungswilligen ehrenamtlich dennoch unter die Arme greifen wollen. Meistens haben diese Leute auch einen unheimlichen Umfang an sehr spezialisierten Erfahrungen und Kenntnissen. Dadurch können sie auch bei der Patent-Frage sehr hilfreich sein. Das geht sogar bis zum gemeinsamen Ausfüllen des Antrages. Gut, wenn man so jemanden in der Nähe hat.

Als erfahrene Leute kann man aber auch die betiteln, die mit dem Patentrecht ihr Geld machen. Sogenannte Patent-Anwälte. Wie das bei Anwälten so ist, kann man Glück aber auch Pech haben. Denn längst nicht alle Anwälte sind ihr Geld wert. Ich bin da auch sehr vorsichtig. Denn letztendlich muss man bedenken, dass so ein Anwalt, um die ganze Patent-Beantragung durchführen zu können, natürlich auch das eigentliche und zu patentierende Objekt begreifen muss, um die Feinheiten – ihr erinnert euch an den Reifen und die Felge – so zu verstehen, dass die Patent-Beschreibung auch vollständig, plausibel, funktionsfähig und detailliert ist. Anwälte verstehen sicher einiges von der Juristerei aber erklärt denen mal verständlich den Warp-Antrieb. Eben.

Zum Schluss darf man auch nicht vergessen, dass man sich die Erfahrungen und die Professionalität der Patent-Anwälte erkauft. Die Preise hierfür schwanken dermaßen, dass ich mich besser nicht äußere. Eines sei jedoch gesagt, ein Patent-Anwalt kann eine große Hilfe sein, auch wenn es darum geht, zu schauen, ob es das zu patentierende Objekt nicht schon gibt, aber er kostet Geld, manchmal sogar zu viel Geld.

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Über den Autor

Denis Rotthardt

Denis Rotthardt ist Gründer und hat auf BASIC thinking über seinen Weg zum Start-up in der gleichnamigen Kategorie berichtet.

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