Technologie Testbericht

„Achtung pleite“ im Test: Neue App zeigt dir Nachbarn in Geldnot

Achtung Pleite App Geld
geschrieben von Jürgen Kroder

Das ist doch ein Scherz. Nein, das kann doch nicht legal sein. Das dachte ich, als ich zum ersten Mal von der kürzlich veröffentlichten iOS- und Android-App „Achtung Pleite“ hörte. Ein Test.

Ja, „Achtung Pleite“ gibt es wirklich. Die App ist kein verspäteter Aprilscherz oder ein typischer Internet-Hoax. Das beweist die offizielle Webseite, die Infos und auch ein Impressum bietet. Darin wird eine DerKeiler GmbH als Rechteinhaber angegeben. Und auch Links zum Apple- und Google-Play-Store sind auf der Seite zu finden, die wirklich zu den entsprechenden App Stores weiterleiten.

Dort heißt es: „Achtung Pleite zeigt Privat- und Firmeninsolvenzen“. Das klingt, naja, interessant, verlockend und erschreckend zugleich, finde ich. Es kann doch nicht sein, dass eine App wirklich anzeigt, wo es in Deutschland Schuldner gibt und das auch noch mit Name und Adresse, oder? Das alles wird einem versprochen. Das glaubte ich nicht, also muss die Anwendung sofort getestet werden. Hier gab es allerdings eine Hürde: „Achtung Pleite“ kostet 2,99 Euro, eine Demo oder andersartige kostenlose Fassung bietet der Entwickler nicht an.

Den Voyeurismus befriedigen oder nicht?

Nach der flotten Installation, denn der Download ist nur knapp 3 MB groß, landete ich in einem schlichten Menü. Der Designer in mir schrie sofort auf: Wie hässlich. Wer eine App so lieblos gestaltet, kann es nicht ernst meinen!

Drei Menüpunkte bietet „Achtung Pleite“: „Hauptmenü“, „Einfache Suche“ und „Erweiterte Suche“. Das „Hauptemenü“ öffnet eine Sidebar, in der die beiden Suchanfragen-Möglichkeiten nochmals anwählbar sind, zudem kann man hier erneut die Nutzungsbedingungen bestätigen oder nachlesen, mit welchen Techniken die App umgesetzt wurde. (Laaangweilig!)

Die Nachbarn lassen die Hosen runter

Also geht’s zur „Einfachen Suche“. Wie es der Name suggeriert, muss man hier keine großartigen Eingaben machen. Einfach Name, Postleitzahl oder einen Ortsnamen angeben und auf „Suche“ tippen – das war’s. Ich gebe also meinen Wohnort ein und zucke zusammen. Die App präsentiert mir wirklich eine lange Liste mit Personen, die in meinem Stadtteil und in der Umgebung wohnen.

Nicht nur das: Jeder Name ist verlinkt. Tippt man darauf, erhält man detailliertere Informationen: Name, Anschrift und „Dokumente“ sind hier hinterlegt. Die Dokumente offenbaren weitere Details. Hier steht in Beamtendeutsch, welches gerichtliche Verfahren gegen die Person in Sachen Geldnot gelaufen ist und was die Begründung für die Pleite ist. So erfahre ich, dass unzählige Menschen in meiner Nachbarschaft ein privates Insolvenzverfahren am Laufen haben, dass ein Immobilienmaker um die Ecke in einer prekären Situation steckt. Oder dass ein mir unbekannter Nachbar viele gerichtliche Termine wegen seiner monetären Probleme hatte, aber nun alles in Butter ist.

Ich bin baff.

Die App zeigt ja wirklich ganz transparent, welche Privatpersonen und Firmen pleite sind bzw. in Geldnot waren. Und das nicht nur als schnöde Liste, sondern auch noch auf einer Karte dargestellt. Quasi ein Atlas der Schuldner.

Aus welchen Quellen stammen die Insolvenz-Daten?

Woher hat die DerKeiler GmbH diese Informationen? Auf der Webseite steht, man habe die Daten von den jeweils zuständigen Insolvenzgerichten, was in der Regel die Amtsgerichte der Gemeinden sind. Diese machen die Informationen öffentlich, sobald ein Regelinsolvenzverfahren eingeleitet wurde.

Ich frage befreundete Rechtsexperten. Sie bestätigen die Angaben des App-Entwicklers: Jeder kann sich erkundigen, ob eine Person oder Firma ein Insolvenzverfahren am Hals hat oder hatte. Hierfür muss man allerdings ein paar Behördengänge antreten, wird mir erklärt. Oder man nutzt das Portal insolvenzbekanntmachungen.de, das ebenso mit einer Suche aufwartet. Das stellt auch die eigentliche Quelle für „Achtung Pleite“ dar, wie uns Ulrich Keiler, Entwickler der App, auf Anfrage bestätigte.

Darf man das?

achtung-pleite-app

Die App „Achtung Pleite“ zeigt dir, wer in deiner Umgebung Geldprobleme hat

Damit hat sich auch meine nächste Frage erledigt: Ist „Achtung Pleite“ legal? Scheinbar. Die Kollegen von inside-handy.de hatten sich diese Frage auch gestellt und kommen zu dieser Ergebnis:

Datenschutzrechtlich darf die App allerdings nicht beliebig lange Daten speichern und bereitstellen. Auf der Seite insolvenzbekanntmachungen.de ist vorgeschrieben, dass eine uneingeschränkte Suche gemäß §2 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet nur innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung möglich ist.

Ob sich der Betreiber der App daran halten wird? Das müsste man mal beobachten. Ich kann mir gut vorstellen, dass manch einer, der gerade im Insolvenzverfahren steckt und nicht möchte, dass das an die große Glocke gehängt wird, „Achtung Pleite“ mit Argusaugen verfolgt.

Gemischtes Meinungsbild

Die App wird mit gemischten Gefühlen aufgenommen – das zeigen die Kommentare und Bewertungen in den App Stores. Manch einer reagiert wie ich: geschockt und erstaunt. Andere sehen die technischen Aspekte und kritisieren zum Beispiel, dass bei einer Suche aktuell nur 100 Treffer angezeigt werden.

Ulrich Keiler bestätigte uns das Stimmungsbild. Doch er unterstreicht, dass gerade Selbstständige und kleine Unternehmen „Achtung Pleite“ als Bereicherung ansehen, auch von Vermietern wird sie genutzt. Denn die Zahlungsmoral mancher (potentieller) Kunden oder Mieter sei schlecht, deswegen empfiehlt sich eine Abfrage des Schufa-Eintrages – aber der kostet Geld. Auf der Suche nach einer günstigeren Möglichkeit wurde die Idee für App geboren, so Keiler.

Fazit zu „Achtung pleite“

Die Pro-Argumente verstehe ich, sogar sehr gut. Als Freelancer lasse mich immer wieder auf neue Kunden ein, bei denen ich nicht weiß, wie es um ihre Liquidität bestellt ist. Somit macht „Achtung Pleite“ aus diesem Blickwinkel wirklich Sinn.

Andererseits bin ich immer noch erstaunt, wie transparent wir als Bürger sind. Denn wir reden hier nicht von schnöden Facebook-Posts mit Katzenvideos, die preisgegeben werden, sondern von etwas viel Persönlicherem. Wie gesagt, ich hatte mich bislang – zum Glück – noch nie mit dem Thema Insolvenz beschäftigt, deswegen fiel ich ganz naiv aus allen Wolken. Ich kann mir gut vorstellen, nicht nur mir geht es so. Somit bin ich immer noch hin- und hergerissen, ob mir „Achtung Pleite“ gefällt oder nicht. Wie geht es euch?

Über den Autor

Jürgen Kroder

Jürgen bezeichnet sich als Blogger, Gamer, Tech-Nerd, Autor, Hobby-Fotograf, Medien-Junkie, Kreativer und Mensch. Er hat seine unzähligen Hobbies zum Beruf gemacht. Und seinen Beruf zum Hobby. Obwohl er in Mainz wohnt, isst er weiterhin gerne die Maultaschen aus seiner Heimat.

16 Kommentare

  • Eine spannende App, die wie schon von dir geschrieben gerade kleinen Unternehmen wahrscheinlich so manchen schwierigen Kunden ersparen kann. Generell bin ich aber auch jemand, der für mehr Transparenz in allen Lebensbereichen ist, daher kann man meine Meinung dazu wahrscheinlich nicht als Maßstab nehmen.. 😉

    Problematisch wird es aber wahrscheinlich dann, wenn veraltete Infos nach einigen Jahren immer noch den Betroffenen Probleme bereiten. Es sollte also schon darauf geachtet werden, dass spätestens nach ein paar Jahren diese Infos wieder gelöscht oder zumindest anonymisiert werden.

    • Die App ist ein Witz.

      Mehrere Datenschutzbeauftragte äußerten Ihre bedenken und teilten auf Anfrage mit das sie auf Stellungnahme des Herstellers warten…. der lässt sich natürlich Zeit… weil er ja mit jedem Tag Geld scheffelt… für eine App die gegen den Datenschutz agiert.

      Denn eigentlich ist eine längere Speicherung/Veröffentlichung der gezeigten Daten nicht vorgesehen. Weshalb Insolvenzbekanntmachungen.de auch nach 2 Wochen Details des Schuldners benötigt um ihn zu finden.

      Das umgeht die App jedoch einfach….und darum ist sie ILLEGAL.

      Ich hoffe auf eine saftige Millionenstrafe.

      Hinzu kommt das die App völliger Quark ist… sie befriedigt nur Voyeure.

      Einem Unternehmer bringt es rein GARNICHTS zu Wissen ob ein Kunde in der Privatinsolvenz steckt oder nicht.

      Menschen in der Privatinsolvenz versuchen in aller Regel alte Schulden abzubauen und keine neuen mehr zu machen…. das Problem der Kunden welche nicht Zahlen sind also eher die Kunden die später mal in einer Insolvenz landen…. die App zeigt also nicht die Zukunft sondern die Vergangenheit…. daher ist sie ein Witz.

      Denn hätte sie die dargestellten Personen Jahre früher angezeigt…. wäre sie Sinnvoll gewesen… da sie aber Menschen anzeigt welche sich in einer Schuldenbereinigungsphase befinden, zeigt es eher Menschen die wohl daran denken keine Schulden mehr zu machen.

      Daher völliger Blödsinn und kein Ersatz für Schufa und andere Auskunfteien, welche zudem die strengen Datenschutzregelungen einhalten

      • Was sie da schreiben stimmt nicht und läßt sich beweisen. Ich bin selbstständiger Handwerker und habe ständig Probleme, das in Rechnung gestellte, Geld zu bekommen.
        Aus meiner Sicht ist das völlig in Ordnung und ich werde diese App wahrscheinlich kaufen. Das Finanzamt fragt nicht, wie man das Geld eintreibt. Wenn am Stichtag nicht Überwiesen wird, giebt es eine Mahnung mit Gebühren. Das Finanzamt wartet nicht bis das fehlende Geld eingeglakt ist.

  • „Achtung! Der Kommentar kann Spuren von Ironie enthalten. Für Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihr zuständiges Insolvenzgericht oder die Auskunftei Ihres Vertrauens!“

    Die Verheißung

    Mit grossem medialen Getöse wurde heute Morgen bei „Radio Regenbogen“ die neue App „AchtungPleite!“ im Interview vorgestellt und als erste seiner Art in den höchsten Tönen gelobt. Fast schon messianisch klangen die scheinbar neuen Möglichkeiten, sich ab sofort mit dieser APP über die Bonität seiner Kunden und Geschäftspartner informieren zu können. Die ursprünglich für das Handwerk ausgelegte APP soll die alles entscheidende Frage nach der Zahlungsfähigkeit oder -unfähigkeit des Geschäftspartners oder Kunden endlich und offenbar nach Jahrzehnten fehlender Alternativen schnell und digital beantworten. Die grafische Kartendarstellung soll auf einen Blick zeigen, ob mein Nachbar etwa bereits den Gang zum Insolvenzrichter angetreten hat oder nicht. Es handelt sich um eine schier unglaubliche Offenbarung, die sich mit dem Kauf dieser App jetzt eröffnet. Häuslebauer können jetzt schon vorher prüfen, ob das beauftragte Bauunternehmen nicht doch schon pleite ist. Zahnärzte können jetzt endlich prüfen, ob ihr Patient sich die Dritten überhaupt leisten kann oder ob er sich die Beißer im Voraus bezahlen lassen muss. Vermieter können jetzt dank der APP ihr Mietausfallrisiko quasi auf Null senken, wenn sie vorher prüfen, ob ihre potentielle Mieterin oder ihr potentieller Mieter etwa in einer Insolvenz steckt. Sogar Betreiber von Onlineshops können jetzt neuerdings prüfen, ob der Versand von Waren auf Rechnung eine gute Idee ist oder nicht. Umgekehrt gilt das im Übrigen auch: jetzt kann ich als Käufer in einem Onlineshop guten Gewissens meine Ware im Voraus bezahlen, denn in meiner neuen App habe ich keinen Hinweis auf eine Insolvenz gefunden. Und überhaupt, wo wohne ich eigentlich? Ist die Gegend, in der ich wohne ein „Brennpunkt“? Und wenn ja, wofür? Für brennende Autos etwa oder Asylantenheime; gar ein sozialer Brennunkt? Sollte ich wieder wegziehen? Diese und andere elementaren Fragen meines Daseins, besonders die meiner wirtschaftlichen Risiken sind jetzt ein für allemal beantwortet. „AchtungPleite!“ öffnet mir jetzt ab sofort die Augen für all das, was meine wirtschaftliche Existenz bedrohen könnte.

    Die Entmythologisierung

    Zugegeben. Die APP kann was. Sie kann die Daten und Inhalte der Internetseite http://www.insolvenzbekanntmachungen.de textlich und grafisch aufbereiten und in der App „AchtungPleite!“ anzeigen.

    (Aus Quelle http://www.insolvenzbekanntmachungen.de):In § 9 Abs. 1 der Insolvenzordnung in Verbindung mit § 2 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677) ist bestimmt, dass die öffentlichen Bekanntmachungen durch eine zentrale und länderübergreifende Veröffentlichung im Internet (Seite: http://www.insolvenzbekanntmachungen.de) erfolgen.

    Mal ehrlich, würden Sie heutzutage noch ein Auto kaufen, das beworben würde mit dem Slogan „jetzt auch mit linkem Außenspiegel!“? Eben. Ja. Die App macht grafisch mit Sicherheit mehr her, als das Behördenlayout der zugehörigen Internetseite. Und auch der Kartendarstellung mit den markierten Insolvenzen von Privatpersonen und Gewerbebetrieben kann ich durchaus Positives abgewinnen. Mehr Inhalt als „Insolvenzbekanntmachungen.de“ bietet „AchtungPleite!“ allerdings nicht. So gesehen grenzt es schon an Dreistigkeit, öffentliche und jedermann frei zugängliche Daten mit sensiblen Daten namhafter Auskunfteien – hier: Schufa – ins Verhältnis zu setzen, deren Speicherung strengsten datenschutzrechtlichen Regelungen unterworfen ist. Den Auskunfteien liegen in der Regel sehr viel mehr Zahlungserfahrungen vor, deren Weitergabe an bestimmte datenschutzrechtliche Vorgaben geknüpft ist. Das Ziel von Auskunfteien ist die Bestimmung eines möglichen zukünftigen Ausfallrisikos anhand interner und externer Zahlungserfahrungen und nicht ausschließlich die bloße Abbildung eines insolvenzrechtlichen Sachverhalts. Dieser dokumentiert zwar die bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit, hilft Handwerkern, Lieferanten und Kreditgebern aber nicht, wenn es darum geht, das mögliche Ausfallrisiko eines Kunden zu bewerten, der noch lange nicht oder eben kurz davor steht, zahlungsunfähig zu werden. Zwischen zahlungsfähig und zahlungsunfähig liegen häufig noch große Welten. Onlinehändlern aus Kostengründen gegenüber Auskünften namhafter Auskunfteien zur „AchtungPleite!“-APP zu raten, ist nicht nur unseriös sondern schlichtweg dumm. Es suggeriert nämlich dem Händler, dass all die Kunden, die er bei „AchtungPleite!“ nicht findet, kein oder zumindest ein deutlich geringeres Ausfallrisiko bergen. Dies ist ein fataler Trugschluss. Denn 1. gibt es durchaus Käufer, die im Rahmen einer laufenden Insolvenz durchaus ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen und 2. gibt es ebenso viele Käufer, die dies nicht tun, aber auch insolvenzrechtlich nie in Erscheinung getreten sind. Zu den Insolvenzbekanntmachungen kommen beispielweise noch die Eintragungen aus den Schuldnerverzeichnissen hinzu (www.vollstreckungsportal.de). Hier finden sich Einträge zur Abgabe oder Nichtabgabe von Vermögensauskünften, erfolglose Vollstreckungen, ausgeschlossene Gläubigerbefriedigungen uvm. Diese Daten sind öffentlich hingegen nicht zugänglich und nur im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit entsprechenden Auskunfteien / Gerichten und dem Nachweis eines berechtigten Interesses gem. Bundesdatenschutzgesetz erhältlich. Gleiches gilt für die Verarbeitung von Inkassomerkmalen in der Risikobewertung von Unternehmen und Privatpersonen.

    Ginge es den Machern von „AchtungPleite!“ ernsthaft darum, die Käufer ihrer App vor einem möglichen Forderungsausfall zu schützen, dann gehört schlichtweg mehr dazu, als eine öffentlich zugängliche Datenbank technisch auf eine andere Plattform zu hieven und diese Errungenschaft dann als neuartigen messianischen Heilsbringer am Auskunftshimmel zu vermarkten.

    So gesehen ist die App im Hinblick auf ein zu bewertendes zukünftiges Ausfall- oder Insolvenzrisiko nicht zu gebrauchen und suggeriert nur eine Scheinsicherheit.

    Insolvenzen sind darüber hinaus meist sehr komplexe Verfahren und bedürfen immer einer besonderen Betrachtung aus verschiedenen Blickwinkeln. Sie sagen außerdem nur etwas über die Vergangenheit eines Unternehmens oder einer Person, wenig aber über die zukünftige Entwicklung aus.

    Die „AchtungPleite!“-APP ist nicht mehr oder weniger als „alten Wein in neue Schläuche“ gegossen.

    Ein ernsthaftes und nachhaltiges Risikomanagement lässt sich damit nicht betreiben. Schon gar nicht lassen sich dadurch im Onlinehandel nennenswerte Ausfallrisiken minimieren.

    Die Leistung des Unternehmens „DerKeiler GmbH“ beschränkt sich laut handelsregisterlich eingetragenem Gegenstand auf „IT-Dienstleistungen aller Art und der Betrieb von Webseiten zum Beispiel http://www.derkeiler.com, sowie die Erstellung von Wissensdatenbanken aus frei verfügbaren Quellen“.

    Dem ist in der inhaltlichen Diskussion nichts hinzuzufügen.

  • Erschreckend ist das Sie davon noch nie gewusst haben wollen. Schon seit vielen Jahren wird man über die Internetrecherchen als Arbeitnehmer von Kollegen und Personalabteilungen dauerhaft gemonitort. Da metkt man das Sie offenbar selbstständig sind…

    • Das Kollegen und Unternehmen nach mir googeln, auf Facebook und Twitter schauen – ja, das ist klar. Aber dass man einfach so nachforschen kann, ob ich insolvent bin – das war mir neu.

      • Das geht auch nicht so ohne weiteres. Dazu müsste man Ihren Namen mindestens alle zwei Wochen in die unbeschränkte Suche bei insolvenzbekanntmachungen.de eingeben, denn nach diesen zwei Wochen findet man Sie – natürlich nur, wenn Sie tatsächlich insolvent sind – nur noch über die Detailsuche. Für diese wiederum benötigt man aber das genaue Insolvenzgericht.

        Es mag Personen dort draußen geben, die den lieben langen Tag nichts besseres zu tun haben, als sämtliche Insolvenzgerichte Deutschlands (dürften so an die 200 sein) nach Ihrem Namen abzuklappern. Diese App aber, so scheint es, vermag sich der Daten auch dann noch zu bedienen, wenn die gesetzlichen Fristen bereits abgelaufen sind. Schließlich bringt es den Händlern, Handwerken & Co. herzlich wenig, wenn sie wissen, dass zwar in den letzten zwei Wochen nichts mehr über ihren potentiellen Handelspartner in den Insolvenzbekanntmachungen stand, der Knabe aber seit 2 Jahren schon insolvent ist.

        Das lässt nur einen Schluss zu: Die App stellt Daten zur Verfügung, die kraft Gesetzes (BDSG, InsO, InsoBekV!) nicht unbeschränkt öffentlich verfügbar sind – und wäre demnach ILLEGAL! Wäre ich Betroffener, würde ich die Betreiberfirma über einen Anwalt abmahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern lassen, nötigenfalls auf Unterlassung verklagen!

        • Stimme Ihnen total zu!

          Der Datenschutzbeauftragte ist auch schon an der Sache dran. Mir selber sind drei Meldungen bekannt. Kann aber bis zu 1 Jahr dauern bis sich da was tut….

          Hinzu kommt das Insolvenz nur bedeutet das man seine ALTEN Schulden nicht tilgen konnte. Und nicht das man neue Schulden macht.

        • Ich kann Florian nur zustimmen. Ich habe glücklicherweise von Berufs wegen die Möglichkeit, die Angaben genauer zu überprüfen und bin dabei ebenfalls auf Ungereimtheiten gestoßen.

          1. Für die Detailsuche nach zwei Wochen benötigt man die Angabe des zuständigen Insolvenzgerichts. Ok. Das herauszufinden, ist nun wirklich kein Problem. Jemand, der also gezielt nach einem Insolvenzgeschehen sucht, wird auch fündig werden. Alle anderen „Voyeure“, die willkürlich beispielsweise pauschal in „BERLIN“ suchen, müssen sich die Frage gefallen lassen, welches berechtigte Interesse nach BDSG dahinter steht. So gesehen lässt die gezielte Suche nach einem Unternehmen in Verbindung mit einem Insolvenzgericht eher auf ein berechtigtes Interesse im Sinne des BDSG schließen als das wilde Durchforsten der Insolvenzbekanntmachungen in der Hoffnung, etwas „Interessantes“ zu finden.

          2. In einem Fall wurde das Verfahren lt. Insolvenzbekanntmachungen bereits 2012 eröffnet. Die „AchtungPleite“-App meldet noch heute den Status „Anordnung von Sicherungsmaßnahmen“. Interessanterweise wurde das Unternehmen 3 Tage nach der Insolvenzeröffnung handelsregisterlich aufgelöst. Zuverlässig sind die Daten also nicht.

          3. In einem anderen Fall wurde die Insolvenz eines Unternehmens im April diesen Jahres aufgehoben. Dieses Verfahren lässt sich über die App finden, nicht mehr jedoch unter der Detailsuche „Insolvenzbekanntmachungen.de“. Interessant auch hier: Das Unternehmen ist 4 Monate nach der Aufhebung des Verfahrens von Amts wegen aus dem Handelsregister gelöscht worden.

          Hier stellt sich für mich schon die Frage, weshalb Informationen zu einer nicht mehr existenten juristischen Person über die APP noch immer frei öffentlich zugänglich sind, obwohl diese in den Bekanntmachungen bereits gelöscht wurden. Dabei ist es auch zweitrangig, ob hier Informationen zu Insolvenzverfahren vorliegen oder nicht. Hier sollte bei einer derartigen Suche mindestens das berechtigte Interesse des Auskunftsempfängers gemäß BDSG dokumentiert und im Zweifel nachprüfbar sein.

          In allen drei Fällen muss ich deshalb den Wahrheitsgehalt der Aussage, die Aktualität und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen fundamental in Frage stellen.

  • Wow, was mit der App alles angestellt werden könnte. Der Datenschutz sollte viel größer geschrieben werden.

  • Wahnsinn, ganz schön abartig. Vielleicht sollt Facebook nachziehen und mal gleich noch den Kontostand der Nutzer abfragen. Wo bleibt der Datenschutz?

  • Ich finde die APP auch zumindest datenschutzrechtliche fragwürdig. Was mir als Schuldner jedoch richtig sauer aufstösst, ist, dass wenn ich meinen Namen bei Google eingebettet, sofort der Verweis samt Link zu dieser App ganz oben erscheint! Wie kann man dagegen vorgehen? Wenn ich den Arbeitsplatz Wechsel oder jemanden kennenlerne, der dann aus Neugier mal meinen Namen googelt, weiß der sofort über meine finanzielle Situation Bescheid! Das finde ich verwerflich! Dann kann ich mir das Wort „insolvent“ ja gleich auf die Stirn tätowieren lassen…

  • Die App wurde kürzlich im Leistungsumfang auf nur noch Firmenpleiten zusammengestrichen. Privatinsolvenzen sind nicht mehr enthalten !

  • Ich kann Florian auch nur zustimmen.

    Und was sagt es denn über die Zahlungsfähigkeit des Schuldners aus? Gerade in einem geordnetetn Insolvenzverfahren werden keine neuen Schulden gemacht, da dann die RSB versagt werden kann. Auch irre und einfach falsch zu behaupten, die Allgemeinheit müsste geschützt werden. Für eine Firmenpleite gibt es viele Gründe!! das sagt doch gar nichts darüber aus, ob der ehemalige Inhaber ein Zahlungsverweigerer ist. Im Gegenteil: die meisten Inhaber sind doch wegen der wirtschaftlichen Lage (Rahmenbedingungen) ihrer Firma in Schieflage geraten und nicht durch einen psychisch aus dem Lot geratenen Bestellzwang. Was sagt das denn etwas darüber aus, ob der Schuldner Rechnungen bezahlen wird und kann? Absolut absurd, dass in Deutschland solche Daten frei zur Verfügung stehen. Und das Dritte sich daran bereichern können und dürfen, einfach verwerflich. Aber Sexualstraftäter werden bis ins Kleinste datenschutzrechtlich geschützt. Das steht doch alles in keinem Verhältnis. Als Schuldner einer Regelinsolvenz ist man ohne Rechte, öffentlich blossgestellt. Ist das Insolvenzverfahren und der Verlust der Firma nicht schon genug Strafe? Die Gerichte, Insolvenzverwalter ziehen die Verfahren in die Länge und solche Betreiber stellen die Daten uneingeschränkt für jeden Käufer der APP zur Verfügung? Hat mal irgendwer an die Lage eines Schuldners gedacht? Wie soll dieser wieder atmen können? Wieder am wirtschaftlichen Leben teilhaben können? Dann kann man den Schuldner ja gleich auf eine einsame Insel bei Wasser und Brot aussetzen. Und kurbelt das die wirtschaft an?Mich würden auch mal Statistiken zu Suiziden während der Insolvenz interessieren. Gibt es hierzu Daten?Die Apps sind menschenverachtend und ich sehe keinen Nutzen für die Allgemeinheit, nur dass der Schuldner fertig gemacht wird, öffentlich denunziert wird und die Betreiber sich daran bereichern. Was soll soetwas? In der heutigen Zeit. Es zeigt die Moral unserer heutigen Gesellschaft, sich am Leid der schon am Boden liegenden Menschen zu ergötzen und noch mal mit den Füssen drauf zu treten.