Urteil: Stornogebühr für Flüge bei Reiseanbieter Opodo ist rechtswidrig

Marinela Potor

Gute Nachrichten für Verbraucher! Reisevermittler dürfen keine zusätzlichen Gebühren für die Stornierung eines Fluges mehr verlangen. Das hat das Landesgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen den Online-Reisevermittler Opodo entschieden.

Reiseportale kassieren mit Stornogebühr für Flüge bisher doppelt

Wer seinen Flug über ein Onlineportal bucht und dann storniert, zahlt oft drauf. Reisevermittler wie opodo verlangen von Kunden eine Gebühr von 50 Euro oder mehr für die Betreuung dieser Stornierung. Auch wenn dies klar in den AGBs markiert wird – diese Vorgehensweise ist unzulässig. So sahen es zumindest die Richter des Landesgerichts Berlin.

AGBs opodo
AGBs opodo

Das bedeutet konkret: Läuft die Stornierung über einen Drittanbieter wie opodo, darf dieser keine zusätzliche Gebühr für den Vorgang verlangen. Denn der Kunde hat bereits im ursprünglichen Kaufpreis eine Vermittlungsgebühr bezahlt. Damit sei dies ein so genannter Geschäftsbesorgungsvertrag, der selbst dann nicht mit einer Gebühr belegt werden dürfe, wenn er storniert wird. Die Richter untersagten dem Unternehmen mit Sitz in London damit auch die entsprechende Klausel in ihrem Vertrag.

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Kunden haben rechtlichen Anspruch auf Rückzahlung

Was viele Kunden nicht wissen: Sobald sie ein Flugticket buchen – auch wenn dies über ein Vermittlerportal wie opodo geschieht – schließen sie automatisch auch einen Vertrag mit der Fluglinie ab. Das heißt: Sie können auch direkt bei der Airline ihren Flug stornieren und müssen dies gar nicht über das Reiseportal tun.

Die Airlines und Reiseportale nutzen oft dieses Unwissen der Kunden, und schieben die Zahlung an Kunden monatelang auf. Die meisten Kunden geben dann irgendwann auf. Wer schaltet schon einen Anwalt ein, wenn es um eine Gebühr von 50 Euro geht? Doch damit verdienen Reiseportale im Endeffekt natürlich Millionen.

Schon jetzt gilt aber: Wer einen Flug storniert, muss gewisse Gebühren und Steuern zurückgezahlt bekommen. Das sind beispielsweise Kosten für Kerosin, das Essen im Flieger oder die Flughafensteuern. Denn diese Kosten fallen ja gar nicht an, wenn der Kunde nicht fliegt.

Wer seinen gebuchten Flug also nicht antritt, hat schon jetzt einen gesetzlichen Anspruch darauf, die im Ticket erhaltenen Kosten Gebühren für Flughafengebühren und Steuern zurückzubekommen. Dieses Geld muss entweder der Reisevermittler oder die Fluggesellschaft an den Kunden wieder erstatten.

Mehr Transparenz für Verbraucher

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt das Urteil. Somit sei mehr Transparenz für Verbraucher beim Buchen und Stornieren von Flügen gegeben.

Sobald das Urteil in Kraft tritt, können Verbraucher ihr Geld rückwirkend zurückverlangen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil opodo Berufung eingelegt hat.

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Update zum 23. Februar 2018: Urteil rechtskräftig

Die Berufung wurde beim Kammergericht zurückgenommen. Das Gericht bestätigt gegenüber Mobility Mag: „Das Urteil ist dadurch rechtskräftig geworden.“

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Marinela Potor ist Journalistin mit einer Leidenschaft für alles, was mobil ist. Sie selbst pendelt regelmäßig vorwiegend zwischen Europa, Südamerika und den USA hin und her und berichtet über Mobilitäts- und Technologietrends aus der ganzen Welt.