Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Flugzeug Air Berlin
GREEN

Flightright vs. Air Berlin: Wann bekommen Reisende bei Verspätungen ihr Geld zurück?

Marinela Potor
Aktualisiert: 26. März 2018
von Marinela Potor
Foto: Pixabay / suesun
Teilen

Ihr bucht einen Flug von Deutschland nach Mittelamerika. Dabei verkauft euch die Airline mehrere Teilflüge mit verschiedenen Airlines. Einer dieser Flüge hat Verspätung – und ihr verpasst alle Anschlussflüge. Habt ihr einen Anspruch auf Entschädigung?

Genau diese Frage klärt das Verbraucherportal Flightright aktuell vor dem Europäischen Gerichtshof. Worum geht es bei dieser Klage? Welche Fragen klären die Richter? Welche Folgen könnte dieses Urteil für Verbraucher haben? Wir erklären euch die Hintergründe.

Der Fall

Die Klage betrifft den konkreten Fall von zwei Passagieren, die einen Flug von Berlin nach San Salvador (El Salvador) gebucht hatten. Sie hatten die Reise bei einem Reiseveranstalter gebucht, der wiederum alle Flüge einheitlich bei Air Berlin gebucht hatte.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Apple AirPods 4 gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Die Flugreise war aber kein Direktflug, sondern erfolgte in drei Teilstrecken:

  1. Berlin – Madrid
  2. Madrid – San Jose (Costa Rica)
  3. San Jose – San Salvador

Zudem führte Air Berlin die Flüge nicht selbst aus, sondern beauftrage andere Airlines mit der Ausführung.

Nun hatte der erste Flug mit Iberia Airlines gut eine Stunde Verspätung. Dadurch verpassten die Passagiere ihren Anschlussflug in Madrid. Insgesamt kamen die beiden Reisenden somit 49 Stunden später als geplant in San Salvador an.

Die Fragen

Daraus ergeben sich zwei wesentliche Fragen:

  • Haben die Fluggäste überhaupt Anspruch auf eine Entschädigungszahlung?
  • Wenn ja, wer ist für die Zahlung zuständig?

Bei ähnlichen Fällen hatte der Europäische Gerichtshof in der Vergangenheit entschieden, dass Fluggäste ab einer Verspätung von drei Stunden einen Anspruch auf Entschädigung haben.

Dieses Urteil behandelt aber nur Flüge einer einzigen Airline. Im vorliegenden Fall flogen die Passagiere aber mit drei verschiedenen Airlines. Keine davon war der ursprüngliche Vertragspartner – Air Berlin. Dennoch haben die beiden Betroffenen ihren Flug bei einem Reiseveranstalter gebucht, der wiederum die Gesamtstrecke einheitlich bei Air Berlin gebucht hat.

Trägt also Air Berlin die Verantwortung für die Verspätungen der ausführenden Airlines?

Oder müssen Reisende bei Flugreisen mit mehreren Zwischenlandungen einfach damit rechnen, dass es Verspätungen geben kann? Stehen sie damit in der Verantwortung, bei der Buchung entweder Direktflüge oder Flüge mit nur einer Airline zu buchen?

Die Argumente

Flightright findet es nicht fair, dass Reisende unterschiedlich behandelt werden. Warum hat ein Passagier Anspruch auf Entschädigung, wenn er alle Flüge mit einer Fluglinie bucht, nicht aber wenn er bei einem Veranstalter die ganze Reise bucht und dieser entscheidet, die Strecke mit mehrern Fluglinien auszuführen?

Wenn Fluggäste ihre Reise bei einem einzigen Veranstalter buchen, sollten sie Anspruch auf Rückzahlungen haben, sagt Blagoy Penchev, Legal Manager bei Flightright: „Für den Verbraucher kann das Bestehen eines Entschädigungsanspruchs nicht von den vertraglichen Regelungen der verschiedenen Fluggesellschaften untereinander abhängen. Komplizierte Vertragsverhältnisse unter den Airlines dem Verbraucher zuzuschieben, ist nichts weiter als ein juristischer Winkelzug und im Interesse eines hohen Verbraucherschutzes nicht tragbar.“

Also: Wenn Reisende bei einer Fluglinie oder einem einzigen Veranstalter ihre Gesamtstrecke buchen, kann der Reisende nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wie der Veranstalter in Subverträgen mit anderen Airlines die Aufteilung der Streckenflüge regelt.

Das Kleingedruckte

Dahinter steckt eine interessante juristische Frage: Wer sind eigentlich die Vertragspartner und wer hat welche Verantwortung in diesem Vertrag? Obwohl Flightright sagt, das sollte für Passagiere keinen Unterschied machen, ist dies der eigentliche Knackpunkt.

Denn streng gesehen, gibt es in diesem Fall nur einen Vertrag zwischen dem Fluggast und Air Berlin. Die Passagiere haben keinen Vertrag mit Iberia oder mit einer der anderen ausführenden Airlines. Ansprüche auf Entschädigungszahlungen ergeben sich aber entweder aus unerlaubten Handlungen oder aus einem direkten Vertragsverhältnis.

Eine Verspätung als unerlaubte Handlung auszulegen ginge sehr weit. Die Frage nach dem Vertragsverhältnis und wer nun einen Vertrag mit wem abgeschlossen hat und wer für die Einhaltung verantwortlich ist, ist also entscheidend – und nicht ganz so simpel zu beantworten, die Flightright es darstellt.

Ist es wirklich fair, Air Berlin die Schuld zu geben, wenn Iberia Airlines Mist baut?

Wenn Iberia Airlines wiederum Verspätung hat, der Kunde aber keinen direkten, bindenden Vertrag mit Iberia hat – steht Iberia wirklich in der Pflicht ihn zu entschädigen?

Oder steht Air Berlin in der Verantwortung, den Fluggast von A (über B) nach C zu transportieren, wie im Vertrag ausgemacht? Dafür spricht tatsächlich ein kürzlich gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshof, ebenfalls aufgrund einer Klage von Flightright.

Hier fanden die Richter, dass der ursprüngliche Vertrag zwischen Fluggast und Veranstalter, auch auf Teilstrecken und auch wenn diese von anderen Airlines geflogen wurden, galt.

Das Urteil steht noch aus, es wird aber spannend zu sehen, wie die Richter diese Fragen entscheiden.

Die Folgen

Das sind die möglichen Folgen, die sich aus den verschiedenen Szenarien ergeben.

Flightright verliert

Dann haben Passagiere einfach Pech, wenn sie ihre Anschlussflüge aufgrund von Verspätungen verpassen.

Der Veranstalter oder die ausführenden Airlines haften

Für Reisende würde dies keinen Unterschied machen. Buchen sie eine Reise bei einem einzigen Veranstalter, würden sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sie durch Verspätung Anschlussflüge verpassen und sich dadurch ihre Reise erheblich verzögert. Wer für die Zahlung verantwortlich ist, ist für den Fluggast eigentlich egal.

Für Veranstalter und Airlines könnte dies aber einen großen Unterschied machen, je nachdem wer in der Verantwortung steht.

Egal wie das Urteil ausfällt, es wird eine große Signalwirkung für die gesamte Branche haben.

Auch spannend:

  • Zug verspätet? Flug storniert? Diese Start-ups holen euer Geld zurück [Galerie]
  • Urteil: Stornogebühr für Flüge bei Reiseanbieter Opodo ist rechtswidrig
  • Mit E-Flugzeugen in den Urlaub? Das könnte schon in 10 Jahren möglich sein
  • Zwischenlandung: 26 Stunden in Doha

 

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
Sales Manager (m/w/d) Schwerpunkt Online Mark...
Sellwerk GmbH & Co. KG in Würzburg, Bayreuth, Nürnbe...
Content Creator für Video und Social Media (w...
HENSOLDT in Ulm
Marketing Communication Manager / Content Cre...
Rügenwalder Spezialitäten Plüntsch Gm... in Bad Arolsen
Manager Digital Touchpoints Marketing (m/w/di...
Miles & More GmbH in Frankfurt am Main
Social Media Manager:in (m/w/d)
NEW AG in Mönchengladbach
Teamleitung Online Marketing Medical (w/m/d)
medi GmbH & Co. KG in Bayreuth
Werkstudent:in (m/w/d) Online Marketing &...
Zimmer + Rohde GmbH in Oberursel (Taunus)
Pflichtpraktikum Creator Content & Partne...
EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG in Hamburg
THEMEN:mobilitymag
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonMarinela Potor
Folgen:
Marinela Potor ist Journalistin mit einer Leidenschaft für alles, was mobil ist. Sie selbst pendelt regelmäßig vorwiegend zwischen Europa, Südamerika und den USA hin und her und berichtet über Mobilitäts- und Technologietrends aus der ganzen Welt.
EMPFEHLUNG
naturstrom smartapp
Smart Charging: Schnell und einfach E-Auto laden mit der naturstrom smartapp
Anzeige GREEN
eSchwalbe
E-Roller-Deal: Jetzt eSchwalbe für nur 29 Euro im Monat sichern
Anzeige TECH
PITAKA Hüllen Galaxy Z Fold7
Schlank, robust, smart: Die neuen Hüllen von PITAKA für das Galaxy Z Fold7 und Flip7
Anzeige TECH
goneo eigener Chatserver-2
goneo: Dein eigener Chatserver für Teams, Familie & Freunde
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Haus fast ohne Heizung Ingolstadt bauen wohnen
BREAK/THE NEWSGREEN

Bezahlbarer Wohnraum: Das erste “Haus fast ohne Heizung”

Solarzelle künstliches Licht Strom Solarenergie PV-Anlage Photovoltaik
GREENTECH

Neuartige Solarzelle wandelt künstliches Licht in Strom um

Opel Mokka-e Auto Elektroauto Straße e-Auto
GREENMONEY

Kleinwagen: Die besten Elektroautos 2025 – laut ADAC

Schwarzes Metall Solaranlagen
GREENTECH

Solargeneratoren: Schwarzes Metall erzeugt 15-mal mehr Strom

Solaranlagen China Risiko Stromversorgung Blackout Wechselrichter
GREENMONEY

Solaranlagen: Kann China unsere Stromversorgung sabotieren?

Zinn-Perowskit-Solarzellen, Nachhaltigkeit, Forschung, Wissenschaft, Solarenergie, Klima
GREENTECH

Zinn-Perowskit-Solarzellen: Forscher erhöhen Wirkungsgrad

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

HAMMER-DEAL mit 45 km/h:
eSchwalbe für 29€ pro Monat

eschwalbe

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?