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Regierung will E-Roller und E-Boards erlauben: Innovativ oder neue urbane Plage?

Marinela Potor
Aktualisiert: 30. Juli 2018
von Marinela Potor
Foto: Mellow Boards
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Die Bundesregierung möchte noch in diesem Jahr eine Gesetzesregelung schaffen, mit der E-Roller und E-Boards offiziell auf deutschen Straßen zugelassen werden könnten. Während sich Hersteller und Nutzer schon freuen, könnte damit eine neue urbane Plage entstehen.

Während elektrische Fahrräder in Deutschland, von E-Bikes über Pedelecs bis hin zu S-Pedelecs bis ins kleinste Detail reguliert sind, klafft in einem anderen Bereich eine riesige Gesetzeslücke, und zwar bei den ganz kleinen Elektrofahrzeugen wie E-Boards oder E-Rollern.

Das könnte sich jetzt bald ändern, denn die Bundesregierung hat angekündigt, noch 2018 eine neue Regelung für „Elektrokleinstfahrzeuge“ zu schaffen.

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Antiquierte Gesetzeslage?

In diese Kategorie fallen zum Beispiel E-Boards, Hoverboards sowie die kleinen elektrischen Roller (nicht zu verwechseln mit den größeren E-Rollern).

Die neue Regelung für diese Fahrzeuge ist nach Meinung vieler längst überfällig.

Aktuell ist es so, dass die E-Fahrzeuge aufgrund ihres Motors und ihres Tempos (sie fahren schneller als sechs Kilometer pro Stunde) als Kraftfahrzeuge eingestuft werden.

In Deutschland bedeutet das: Sie müssen bestimmte Auflagen erfüllen, um im Straßenverkehr fahren zu dürfen. Die Fahrer von E-Boards oder E-Rollern müssten also theoretisch einen Helm tragen, was sicherlich das kleinste Problem ist.

Doch darüber hinaus brauchen die Fahrzeuge selbst ein Kennzeichen sowie eine entsprechende Zulassung und Versicherung. Auch technische Details wie zum Beispiel Fahrzeugbeleuchtung müssten die E-Fahrzeuge aufweisen.

Wer ohne all das im Straßenverkehr unterwegs ist, macht sich strafbar.

Viele Hersteller bieten ihre Boards und Roller daher explizit für das Off-Road-Fahren an. Andere wiederum, wie zum Beispiel das Start-up Floatility aus Hamburg, haben sich aufgrund der komplizierten Regelung vorerst aus dem deutschen Markt zurückgezogen.

Ist das in Zeiten des Klimawandels und bei dem Versuch schädliche Emissionen in großen Städten zu reduzieren wirklich noch zeitgemäß?

Hersteller drängen, die Grünen fragen – Regierung antwortet

Die Hersteller solcher E-Fahrzeuge kritisieren seit langem die ihrer Meinung nach antiquierte Gesetzeslage. In einem offenen Brief an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt schreibt der Hamburger E-Board-Hersteller Mellow Boards zum Beispiel:

Deutschland hinkt bereits im Automobilbereich hinterher und versucht lieber Verbrennungsmotoren am Leben zu halten, als mutige Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität zu ergreifen.

Andere Länder seien hier viel fortschrittlicher, heißt es von vielen Kritikern. So wurden E-Skates in Schweden beispielsweise gerade legalisiert und auch in Norwegen fallen die Elektrokleinstfahrzeuge nun in die gleiche Kategorie wie Fahrräder.

Auch die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen drängt die Bundesregierung auf eine Überprüfung der Gesetzeslage.

In einer kleinen Anfrage im Bundestag bittet die Fraktion um Aufklärung. Mit einer Reihe von Fragen will die Fraktion mehr Bewegung in die gesetzliche Neuregelung von E-Rollern, E-Boards & Co. bringen. So heißt es in der Anfrage zum Beispiel:

  • Welche Chancen sieht die Bundesregierung in Verleihsystemen von Elektrokleinstfahrzeugen zur Stärkung der nachhaltigen städtischen Mobilität und in Ergänzung zu anderen Sharing-Konzepten wie Fahrradverleihsystemen und Carsharing?

Oder auch:

  • Welche konkreten Ergebnisse hat die Auswertung der Studie ergeben, mit der die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) bereits am 24. November 2014 durch die Bundesregierung beauftragt worden war, einen Marktüberblick herzustellen und zu prüfen, ob national eine Einteilung in Kategorien möglich ist, um sie dann ggf. unter bestimmten Straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr einsetzen zu können, und welche dem BMVI seit 24. Mai 2017 vorliegt (siehe Bundestagsdrucksache 18/13157)?

Nun hat die Bundesregierung darauf geantwortet und die E-Branche in Deutschland schöpft Hoffnung. Denn in der (vorläufigen) Antwort heißt es: „Die Verordnung zur Genehmigung von Elektrokleinstfahrzeugen ist derzeit in der Ressortabstimmung […] Das Inkrafttreten der Verordnung ist für das Jahr 2018 geplant.“

Elektrokleinstfahrzeuge sollen wie Fahrräder eingestuft werden

Das bedeutet: Noch in diesem Jahr soll es endlich Klarheit in der Sache geben. Vermutlich wird dabei für die LEVs, von E-Boards bis E-Roller, eine neue Fahrzeugkategorie geschaffen – die vorher erwähnten Elektrokleinstfahrzeuge. Darunter sollen dann auch die Segways fallen. Verkehrsrechtlich sollen sie alle wie Fahrräder eingestuft werden.

Das heißt, dass sie unter bestimmten Vorgaben dann im Straßenverkehr zulässig wären. Welche Vorgaben das genau sein werden, ist noch unklar. Die Bundesregierung äußerte sich bislang nur zur Geschwindigkeitsregelung.

So sollen dann diejenigen E-Fahrzeuge in die neue Kategorie fallen, die zwischen mindestens 12 km/h bis maximal 20 km/h fahren können.

Auch wenn die neue Regelung für die Sommersaison 2018 wahrscheinlich zu spät kommen wird, freut sich die Branche über die für sie guten Nachrichten.

Denn trotz der aktuellen Gesetzeslage sind die E-Fahrzeuge als urbane Transportmittel schon jetzt sehr beliebt. Eine klare Regelung würde natürlich den Einsatz und somit auch den Umsatz der Unternehmen steigern.

Dennoch könnte die Zulassung der Elektrokleinstfahrzeuge an ganz anderer Front auch neue Probleme schaffen.

Die schlecht erzogenen E-Scooter

Damit sind nicht allein Sicherheitsbedenken gemeint – auch wenn das Tempo der Fahrzeuge E-Roller-Anbieter wie Lime oder Bird schon dazu veranlasst hat, eigene Sicherheitskampagnen für die motorbetriebenen Fahrzeuge zu starten.

Viel problematischer scheint aber ein ganz anderer Faktor zu sein – das E-Roller-Sharing.

Ein Blick in die USA zeigt: In Kalifornien, wo die meisten E-Roller-Anbieter wie Lime, Bird oder Spin sitzen, wird das Sharing-Prinzip dieser kleinen E-Fahrzeuge gerade zur urbanen Plage. Denn die E-Roller-Anbieter haben die US-Städte an der Westküste mit ihren Fahrzeugen geradezu überschwemmt.

Zwar helfen die Fahrzeuge sehr vielen Bewohnern dabei, mobil zu sein und ihr Auto auch mal stehen zu lassen. Nach dem Jahresbericht von Lime wurden die Elektro-Scooter in San Francisco alleine für 300.000 Fahrten gebucht.

Gleichzeitig sind die Fahrzeuge damit aber nicht nur disruptiv für die Wirtschaft, sondern auch für die Bürgersteige.

Zum einen halten sich die Nutzer nicht immer an die Vorschriften zum Fahren der E-Roller. Zum anderen stellen sie die Fahrzeuge auch oft einfach irgendwo mitten auf dem Bürgersteig ab und blockieren somit Straßen und Wege.

Das Ganze hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass es sogar einen eigenen Hashtag dafür gibt, #scootersbehavingbadly.

https://twitter.com/SeeMiaRoll/status/988588705681207296

In Hawaii wiederum hat sich Lime nach einem Rechtsstreit mit der Stadt Honolulu über störende Scooter und angeblich fehlende Genehmigungen aus der Stadt zurückgezogen.

Kommt nach Bikesharing nun der Ärger mit E-Scooter-Sharing?

Das erinnert an die urbane Invasion der Bikesharer. Auch diese begannen mit ihrem Sharing-Modell eine europäische Stadt nach der anderen mit abertausenden von Fahrrädern zu bestücken, die dann vielerorts für versperrte Gehwege und verärgerte Einwohner sorgten.

Mit den Konsequenzen daraus hat derzeit zum Beispiel auch die Stadt München zu kämpfen. Nach der Pleite des asiatischen Bikesharing-Anbieters Obike, muss die Stadt nun selbst zusehen, wie sie mit den 3.000 verbliebenen Fahrrädern zurechtkommt.

Erwartet uns nun womöglich das gleiche Drama mit den E-Rollern, sobald die neue Elektrokleinstfahrzeugregelung in Kraft tritt?

Ganz auszuschließen ist das nicht, wenn nicht auch in diesem Bereich entsprechend gesetzlich vorgesorgt wird. Denn Lime steht zum Beispiel in Berlin mit seinem E-Roller-Angebot, S Lime, schon in den Startlöchern.

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