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schlechtesten Autos, Volkswagen Sharan, VW, Van, Minibus, Dieselskandal
GREEN

VW-Dieselskandal: Das bedeutet das Urteil des OLG Koblenz

Marinela Potor
Aktualisiert: 19. Juni 2019
von Marinela Potor
So grün wie auf diesem Werbefoto waren die manipulierten VW Sharan nicht. (Foto: Volkswagen)
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Der Volkswagen Dieselskandal ist in die nächste Etappe gegangen. Während die Musterklage gegen VW für Ende September angesetzt ist, hat das Oberlandesgericht Koblenz nun in einem anderen Verfahren ein wichtiges Urteil gefällt. Es könnte Betroffenen wichtige Munition gegen VW liefern. 

Das Oberlandesgericht Koblenz hat im VW-Abgasskandal ein Urteil mit Signalrichtung gefällt. Die Richter gaben einem Mann Recht, der Volkswagen auf Schadensersatz verklagt hatte. Wir erklären, was das Urteil im Einzelnen für Betroffene und die VW-Musterklage bedeutet.

Kläger wollte umweltfreundliches Auto kaufen

Im Januar 2014 kaufte ein Mann einen Gebrauchtwagen. Er erstand einen VW Sharan (Erstzulassung: 12. Juli 2012) mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189 für rund 31.000 Euro. Er glaubte, dass er damit ein umweltfreundliches Auto gekauft hatte.

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Nur um etwa ein Jahr später festzustellen, dass es sich bei seinem Auto um genau den Dieselmotor von VW handelte, bei dem Volkswagen gehörig manipuliert hatte.

Der Autobauer hatte dabei vorsätzlich in verschiedenen Automodelle eine Software installiert, bei der niedrigere Abgaswerte vorgetäuscht wurden als die Motoren in Wirklichkeit ausstießen.

Diese Software sorgte dafür, dass die Grenzwerte bei den Autos im Prüfverfahren eingehalten wurden, nicht aber beim Fahren auf den Straßen. Hätte er das vorher gewusst, hätte er den Wagen nie gekauft. Genau deshalb forderte der Mann den vollen Kaufpreis zurück.

In den USA entschädigte VW betroffene Autofahrer in solchen Fällen. In Deutschland lehnt der Konzern das ab. Genau deshalb haben die Verbraucherzentrale und der ADAC eine Musterklage entworfen, der sich Betroffene noch bis Ende September anschließen können.

Unabhängig davon haben mehrere Betroffene Volkswagen vor verschiedenen Gerichten auf Schadensersatz verklagt. Dazu gehörte auch das Verfahren, das jetzt vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz ausgehandelt wurde.

War Manipulation von VW sittenwidrig?

Im Kern warf der Sharan-Besitzer Volskwagen absichtliche Täuschung und sittenwidriges Verhalten vor. In der ersten Instanz vor dem Landgericht Bad Kreuznach hatten die Richter dem Mann nicht Recht gegeben und wiesen die Klage ab. Das OLG Koblenz sah dies nun anders.

Die Richter waren der Meinung, dass Volkswagen durch das Verschweigen der Software dem Mann nicht nur absichtlich falsche Tatsachen vorgespiegelt hatte, sondern ihm auch vorgetäuscht hatte, dass der Wagen uneingeschränkt zulässig sei.

Die Tatsache, dass VW den Wagen in den Verkehr gebracht hat, bedeute nämlich nicht nur, dass der PKW fahren könne, sondern es auch dürfe, so die Richter.

Dadurch, dass das betroffene Auto aber vom Kraftfahrbundesamt als nicht zulässig gewertet wurde, sei dem Mann nun ein Schaden entstanden: der finanzielle Schaden, aber auch die Enttäuschung darüber, dass er alles andere als ein umweltfreundliches Auto besaß.

Das gelte auch für den Gebrauchtwagen. Schließlich seien die Herstellerangaben für den Kauf entscheidend gewesen. Wichtig: Das Gericht hat damit keine Aussagen zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gemacht.

Darüber hinaus sei das Verhalten von VW in der Tat sittenwidrig, fand das Gericht. Die Tatsache, dass Volkswagen Käufer und Behörden bewusst getäuscht habe, nur um mehr Gewinn zu erzielen, sei „besonders verwerflich“. Die Richter glaubten auch nicht, dass die Täuschungen ohne das Wissen von leitenden Angestellten erfolgen konnten.

So gaben die Richter dem Kläger Recht und der Forderung auf Schadensersatz nach. Allerdings erhält er nicht den vollen Kaufpreis zurück, sondern lediglich 26.000 Euro. Schließlich habe der Mann den Wagen bereits gefahren und so immerhin einen Nutzwert erhalten. Diesen Nutzwert zogen die Richter ab.

Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen. Volkswagen hat angekündigt in Revision zu gehen. So wird der Fall wahrscheinlich vor dem Bundesgerichtshof ausgehandelt. Dennoch könnte das Urteil des OLG Koblenz richtungsweisend für die Musterklage sein.

Munition für Musterklage

Denn damit entschied nach dem OLG Köln und dem OLG Karlsruhe nun ein weiteres Gericht sehr ähnlich im VW-Dieselskandal. All diese Entscheidungen liefern wichtige Munition für die Musterklage vor dem OLG Braunschweig.

Bislang wurden lediglich VW-Händler, nicht aber der Hersteller selbst für die Mängel bei den Diesel-Autos verantwortlich gemacht. Das Urteil des OLG Koblenz wiegt daher schwerer für das Musterverfahren als vorige Beschlüsse.

Das Musterverfahren beginnt am 30. September 2019. Bislang haben sich über 400.000 Betroffene der Musterklage angeschlossen. VW-Kunden können sich noch bis zum 29. September in das Klageregister eintragen. Als Betroffene gelten Autofahrer, die einen PKW der Marken Volkswagen, Audi, Skoda oder Seat mit einem Dieselmotor EA 189 gekauft haben.

Zum Weiterlesen

  • NEFZ vs. WLTP und RDE: Das bedeuten die neuen Tests für den Autokauf
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  • E-Roller erlaubt, Diesel verboten: Das ändert sich im Juni
  • Sind Dieselmotoren wirklich schädlicher als Benziner?

 

Offenlegung im Sinne der Transparenz: Die Autorin verfasst ebenfalls Texte für das Magazin „fortynine“, einem Onlinemagazin der Volkswagen Bank GmbH, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Volkswagen AG. Das hatte jedoch keinerlei Einfluss auf die Inhalte und Darstellungen in diesem Artikel.

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Marinela Potor ist Journalistin mit einer Leidenschaft für alles, was mobil ist. Sie selbst pendelt regelmäßig vorwiegend zwischen Europa, Südamerika und den USA hin und her und berichtet über Mobilitäts- und Technologietrends aus der ganzen Welt.
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