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E-Scooter: Betrunken, ohne Helm zu zweit? Diese Regeln gelten!

E-Scooter, Scooter, E-Roller
Welche Regeln gelten mit dem E-Scooter? Eine Übersicht. (Foto: Pixabay / confessus)
geschrieben von Marinela Potor

Darf ich betrunken auf dem E-Scooter fahren? Dürfen zwei Leute auf einem Scooter fahren? Darf man die Hände weglassen? Wir erklären, welche Regeln auf dem E-Scooter gelten – und welche Strafen drohen, wenn du sie nicht einhältst. 

Seit über einem Monat sind E-Scooter auf deutschen Straßen erlaubt. Für die einen ist der blanke Horror, andere freuen sich über die neue Form der Mobilität.

Doch mit neuen Verkehrsmitteln gibt es auch viele Fragen. Was darfst du auf dem E-Scooter und was nicht? Wir haben die wichtigsten Regeln rund um E-Scooter für dich zusammengefasst.


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Zu zweit auf dem E-Roller

Hin und wieder sieht man es schon: Zwei Menschen fahren Tandem auf dem E-Scooter. Ist das erlaubt? Ganz klar: nein!

Abgesehen von der Frage, warum man sich eigentlich zu zweit auf die engen Dinger quetschen möchte, ist das Gesetz hier sehr eindeutig. In der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) heißt es:

Die Personenbeförderung sowie der Anhängerbetrieb sind für Elektrokleinstfahrzeuge nicht gestattet.

Es darf also immer nur eine Person auf dem E-Scooter sitzen. Ebenfalls verboten: nebeneinander fahren. E-Scooter-Fahrer müssen in einer Reihe hintereinanderfahren. Andernfalls drohen folgende Strafen:

  • Nebeneinander fahren: 15 Euro
  • Mit Behinderung: 20 Euro
  • Mit Gefährdung: 25 Euro

Freihändig fahren

Auch hier ist nicht ganz ersichtlich, warum das jemand auf den wackeligen Scootern tun möchte, aber selbst für angehende Scooter-Stuntmen gilt: Du darfst beim Fahren die Hände nicht von der Lenkstange am E-Scooter nehmen.

Die eKFV regelt dies ebenfalls sehr klar:

Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, muss einzeln hintereinander fahren, darf sich nicht an fahrende Fahrzeuge anhängen und nicht freihändig fahren.

Das bedeutet also auch, dass du dich mit deinem E-Scooter nicht an einen Bus oder einen LKW hängen darfst. Diese Regel gilt übrigens auch für Radfahrer.

Auf der Autobahn fahren

Darfst du mit dem E-Scooter auf die Autobahn?

Kurz nachgedacht: Dein E-Scooter fährt maximal 20 Kilometer pro Stunde, du bist von außen überhaupt nicht geschützt – willst du damit wirklich auf die Autobahn?

Nun soll es ja todesmutige Menschen geben und die müssen wir an dieser Stelle enttäuschen. Nein, du darfst (natürlich) nicht mit dem E-Scooter auf die Autobahn!

Wie bei allen anderen Fahrzeugen gilt auch hier: Nur wenn dein Fahrzeug mindestens 60 Kilometer pro Stunde fahren kann, darfst du damit auf die Autobahn.

Doch nicht nur Autobahnen, auch Gehwege sind für E-Scooter verboten. Wer sich nicht daran hält, dem drohen folgende Strafen:

  • Fahren auf nicht zulässigen Wegen: 15 Euro
  • Mit Behinderung: 20 Euro
  • Mit Gefährdung: 25 Euro

E-Scooter ohne Helm

In Deutschland gibt es bei E-Scootern keine Helmpflicht. Theoretisch darfst du also ohne Helm fahren. Empfehlenswert ist es natürlich trotzdem. Das raten auch E-Scooter-Sharing-Anbieter wie Lime oder Circ.

Als Minderjähriger auf dem E-Scooter

Wenn du mindestens 14 Jahre alt bist, darfst du E-Scooter fahren. Das Gesetz sagt dazu:

Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Betrunken auf dem E-Scooter fahren

Kaum waren die E-Scooter auf Deutschlands Straßen erlaubt, wurden schon die ersten Fahrer festgenommen. Der Grund: Sie waren betrunken unterwegs.

Das ist natürlich strikt verboten. Du darfst in Deutschland grundsätzlich nicht betrunken auf einem Kraftfahrzeug unterwegs sein. Das gilt genauso für Autos wie für E-Scooter.

Je nach Promillewert begehst du damit unter Umständen eine Straftat und es drohen Strafen, die von Geldbußen über Punkte in Flensburg bis hin zum Verlust des Führerscheins reichen.

Verursachst du betrunken auf dem E-Scooter einen Unfall, bei dem Personen oder Dinge zu Schaden kommen, kann das auch noch zivilrechtliche Folgen haben.

So sehen die Strafen im Einzelnen aus:

  • Für Fahranfänger (Probezeit und generell für Fahrer bis zu einem Alter von 21 Jahren) gilt auch auf dem E-Scooter die 0,0 Promillegrenze. Wirst du angetrunken erwischt, gibt es mindestens einen Punkt in Flensburg und 250 Euro Bußgeld. Hinzu kommt, dass du deinen Führerschein mindestens sechs Monate lang verlierst.
  • Doch selbst wenn du kein Fahranfänger mehr bist, musst du bei 0,5 bis 1,09 Promille mit zwei Punkten in Flensburg, mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
  • Das gilt für das erste Vergehen. Wirst du ein zweites Mal erwischt, bekommst du zwei Punkte in Flensburg, drei Monate Fahrverbot und eine Strafe von 1.000 Euro aufgebrummt. Beim dritten Mal sind es neben den zwei Punkten und den drei Monaten Fahrverbot dann 1.500 Euro Strafe.
  • Liegst du über 1,1 Promille, ist das betrunkene E-Scooter fahren keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Hier wird es nicht nur teuer, es drohen auch Freiheitsstrafen. Achtung! Wenn die Beamten Ausfallerscheinungen bei dir feststellen, kann das schon ab 0,3 Promille gelten.

Es macht also keinen Unterschied, ob du betrunken Auto oder betrunken E-Scooter fährst: Beides ist verboten!

Gibt es weitere Regeln rund um E-Scooter, zu denen du noch Fragen hast? Lass es uns in den Kommentaren wissen, wir beantworten sie gerne! 

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Über den Autor

Marinela Potor

Marinela Potor ist Journalistin mit einer Leidenschaft für alles, was mobil ist. Sie selbst pendelt regelmäßig vorwiegend zwischen Europa, Südamerika und den USA hin und her und berichtet über Mobilitäts- und Technologietrends aus der ganzen Welt.