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Urteil zu Ryanair-Streiks: Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung

Flugzeug, Ryanair
So versucht Ryanair sich vor Rückzahlungen zu drücken. (Foto: Ryanair)
geschrieben von Marinela Potor

Das Verbraucherportal Flightright hat einen Erfolg gegen Billigfluglinie Ryanair erzielt. Frankfurter Richter entschieden, dass Passagiere auch bei einem Pilotenstreik Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben. Doch das Urteil ist nicht so positiv wie es klingt.

Nach 17 Monaten Rechtsstreit konnte das Online-Verbraucherportal Flightright einen Erfolg gegen Ryanair erzielen. Das Landgericht Frankfurt hat jetzt entschieden: Bei Flugausfall wegen Pilotenstreiks haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung.

Das gilt allerdings nur, wenn die Fluglinie nachweisbar nicht alles Zumutbare unternommen hat, um den Ausfall zu verhindern. Im Fall der Ryanair-Streiks aus dem Sommer 2018 fanden die Frankfurter Richter, dass die Fluglinie tatsächlich nicht alles getan habe und somit jetzt die Passagiere entschädigt werden müssen.


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Flightright hatte im Namen von mehreren Hundert Passagieren geklagt. Das Urteil überrascht ein wenig, ist für Fluggäste aber auch nur ein Teilerfolg.

Fluglinien drücken sich um Entschädigungen

Das Urteil ist deshalb etwas überraschend, weil viele Gerichte in ähnlichen Fällen meist den Airlines recht geben und Streiks als „außergewöhnlichen Umstand“ bewerten.

Außergewöhnlich heißt: Die Fluglinie ist nicht an dem Ausfall Schuld und kann auch nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Das gilt zum Beispiel bei höherer Gewalt wie bei wetterbedingten Ausfällen oder auch bei einer Flughafen-Sperrung wegen einer neuen weltweiten Grippe.

In solchen Fällen haben Fluggäste in der Regel keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Sollte der Ausfall aber andere Gründe haben, müssen Passagiere entschädigt werden. Das besagt die EU-Fluggastrechteverordnung.

Entschädigt heißt dabei unter anderem, dass Fluglinien:

  • den vollen Preis für ihr Ticket erstatten müssen oder
  • Passagiere auf andere Weise zum Endziel bringen müssen, und zwar unter ähnlichen Bedingungen und so früh wie möglich.

Kein Wunder also, dass viele Fluglinien versuchen, alle möglichen Pannen als „außergewöhnlichen Umstand“ zu bezeichnen, um eben diese Zahlungen oder Umbuchungen zu vermeiden.

Darum bezeichnen auch die meisten Fluglinien Streiks als einen „außergewöhnlichen Umstand“. So auch Ryanair im Fall der Pilotenstreiks vom Sommer 2018.

Die Billigfluglinie zahlte den Passagieren zwar Geld zurück oder buchte sie auf andere Flüge um. Sie wollte aber keine Entschädigungen nach EU-Fluggastrechteverordnung zahlen, weil die Ryanair-Streiks eben ein außergewöhnlicher Umstand seien.

Ryanair-Streiks kein „außergewöhnlicher Umstand“

Genau das sahen Flightright und die klagenden Passagiere anders und das Frankfurter Landgericht gab ihnen Recht. Tatsächlich hat das gleiche Gericht in einem ähnlichen Fall gegen Lufthansa bereits sehr ähnlich entschieden. Damals sagten die Richter, es sei für Fluglinien durchaus beherrschbar, wenn das eigene Personal streike.

Schließlich gehörten spontane Umplanungen zum gewöhnlichen Betrieb einer Airline. Wenn das Flughafenpersonal streike, sei das anders, aber beim eigenen Personal sei das kein außergewöhnlicher Zustand.

Beim Ryanair-Streik hätte die Fluglinie zudem nicht alle Möglichkeiten voll ausgeschöpft, wie etwa Ersatz-Flugzeuge inklusive Crew zu chartern, um die Passagiere so ans Ziel zu bringen. Genau deshalb muss die Airline jetzt Entschädigungszahlungen leisten.

Kein Grundsatzurteil für Passagiere

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig und Ryanair kann theoretisch auch noch Berufung einlegen. Davon ist aber nicht auszugehen. Dies tat Ryanair in einem ähnlichen Fall vor einem Hamburger Gericht auch nicht und auch die Lufthansa legte damals keine Berufung ein. Warum?

Weil es für die Airlines vorteilhafter ist, wenn kein höheres Gericht eine solche Entscheidung bestätigt. Sobald nämlich ein ähnliches Urteil in einer höheren Instanz gefällt wird, können sich Passagiere direkt darauf beziehen und grundsätzlich Ersatzzahlungen anfordern.

Wenn es aber nur bei einer Entscheidung einer niedrigeren Instanz bleibt, müssen Kläger theoretisch jeden Fall neu aushandeln.

Nach Einschätzungen der Rechtsexperten von Flightright werden Airlines auch weiterhin die Zahlung verweigern, und zwar mit der Begründung, dass es kein weitreichenderes Urteil einer höheren Instanz dazu gebe, während sie selbst ein solches weiter verhindern.

Genau darum ist das Frankfurter Urteil gegen die Ryanair-Streiks nur ein Teilerfolg für Fluggäste. Schließlich müssen sie nun auch weiterhin bei Streiks entscheiden, ob es sich für sie lohnt, gegen die Fluglinien zu klagen oder nicht.

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Über den Autor

Marinela Potor

Marinela Potor ist Journalistin mit einer Leidenschaft für alles, was mobil ist. Sie selbst pendelt regelmäßig vorwiegend zwischen Europa, Südamerika und den USA hin und her und berichtet über Mobilitäts- und Technologietrends aus der ganzen Welt.