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Luftverkehrssteuer: So viel mehr musst du ab sofort für Flüge zahlen

Marinela Potor
Aktualisiert: 30. März 2020
von Marinela Potor
Pixabay.com / Bilal EL-Daou
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Ab dem 1. April greift die neue Luftverkehrssteuer. Das heißt: Tickets werden teurer. Wir erklären, wie viel mehr du zahlen musst und ob du für bereits gebuchte Flüge nachzahlen musst. 

Zum ersten April greift die neue Luftverkehrssteuer in Deutschland. Sie ist Teil des Klimapakets der Bundesregierung. Die Steuer gibt es schon seit 2011 und gilt immer dann, wenn du von einem Flughafen in Deutschland abfliegst.

Das Neue daran ist jetzt, dass diese Steuer angehoben wird – fürs Klima. Für Fluggäste bedeutet das ganz konkret: Deine Tickets werden nun teurer. Je nach Strecke werden die Preise damit um rund sechs bis 17 Euro teurer.

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Luftverkehrssteuer: So sehen die neuen Preise aus

Bei der Erhebung der Steuer hat die Bundesregierung die Höhe der Steuer nach Länge der Strecke berechnet. So gelten unterschiedliche Preise für Kurzstrecken, Mittelstrecken und Fernflüge.


So berechnet sich Luftverkehrssteuer

Was als kurze und lange Strecke gilt, macht die Bundesregierung an der Distanz des Fluges fest. Dabei hat man sich für den Flughafen Frankfurt am Main (FRA) als Ausgangspunkt entschieden.

Der Preis wird demnach daran festgemacht, wie weit die Strecke von Frankfurt zum größten Flughafen im Zielland ist.

Fliegst du von Deutschland in den Osten Russland, gilt nur die Entfernung zwischen Frankfurt und Moskau für die Steuer – obwohl du von der Kilometerzahl her wohl eher im Bereich eines Fernflugs liegst.


Für eine Kurzstrecke (innereuropäische Flüge) zahlst du ab dem 1. April 5,53 Euro mehr. Die Steuer steigt damit auf 13,03 Euro pro Ticket.

Für mittlere Strecken bis zu 6.000 Kilometern gilt eine Erhöhung von 9,58 Euro und damit ein Preis von 33,01 Euro.

Bei Fernflügen steigt die Luftverkehrssteuer um 17,25 Euro. Damit werden nun 59,43 Euro fällig.

Diese Ausnahmen gelten

Es gibt aber auch Ausnahmen. So sind beispielsweise Kinder unter zwei Jahren von der Steuer ausgenommen, wenn sie keinen eigenen Sitzplatz belegen.

Die Luftverkehrssteuer gilt auch nicht für Zubringerflüge im Inland sowie für medizinische Flüge. Auch Transfer- und Frachtflüge sind ausgenommen.

Auch für Passagiere, die auf einer inländischen Insel wohnen und somit nach Hause fliegen, gilt die Steuer nicht.

Flüge teurer, Bahnfahren günstiger

Während Flugtickets nun teurer werden, hat die Bundesregierung beschlossen, gleichzeitig nachhaltigere Transportmittel zu fördern. So sinken die Preise für die Bahn. Hier hat die Regierung die Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt. Bahntickets sowie die Bahncard sind damit jetzt schon günstiger.

Diese Maßnahme ist nicht ganz unumstritten. Zum einen ist nicht ganz klar, dass man damit wirklich nachhaltig dem Schienenverkehr hilft, wenn man gleichzeitig beim Ausbau des Schienennetzes Gelder kürzt. Fernbusunternehmen beklagen zudem, dass sie nicht von der Mehrwertsteuersenkung profitieren, obwohl sie auch nachhaltiger sind als Flugzeuge.

Auch Fluglinien kritisieren die höheren Preise. Sie argumentieren, dass die Luftfahrbranche als einziger Verkehrsträger am EU-Emissionshandel teilnimmt und man sich zudem bemühe, CO2-neutral zu werden. Hinzu komme, dass die Branche ohnehin schon jetzt die Kosten für Infrastruktur und Sicherheit allein trage – anders als etwa die Bahn.

Achtung, Nacherhebungen sind möglich!

Obwohl die erhöhte Luftverkehrssteuer erst ab dem 1. April gibt, können Fluglinien theoretisch die Steuer auch nachträglich erheben. Es kann also sein, dass du für bereits gebuchte Flüge noch nachträglich zur Kasse gebeten wirst.

Bislang tut dies aber nur die Billigfluglinie Ryanair. Passagiere haben dazu bereits E-Mails erhalten, in denen sie aufgefordert werden, den fehlenden Betrag zu bezahlen. Hast du etwa einen Ryanair-Flug per Kreditkarte gebucht, wird dir der Betrag automatisch abgezogen. Andernfalls bekommst du einen Zahlungslink. Du kannst den Flug aber auch stornieren.

Die Lufthansa dagegen wird keine Nachzahlungen verlangen, wenn du den Flug vor dem 1. April 2020 gebucht hast.

Zum Weiterlesen

  • Urteil zu Ryanair-Streiks: Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung
  • Klima: „Ich habe es satt, dass wir in einem Wirtschaftssystem voller Egoisten leben.„
  • Open Airlines hilft Fluglinien ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern
  • Die singende Flugbegleiterin der Lufthansa

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Marinela Potor ist Journalistin mit einer Leidenschaft für alles, was mobil ist. Sie selbst pendelt regelmäßig vorwiegend zwischen Europa, Südamerika und den USA hin und her und berichtet über Mobilitäts- und Technologietrends aus der ganzen Welt.
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