Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du der Datenschutzerklärung zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Reisewarnung, Schreibmaschine, Corona, Urlaub
GREEN

Corona-Stornierung: Urlauber bekommen Geld auch ohne Reisewarnung zurück

Christian Erxleben
Aktualisiert: 24. August 2020
von Christian Erxleben
Auch ohne Reisewarnung hast du Anspruch auf volle Rückzahlung bei Stornierung. (Foto: Pixabay / Markus Winkler)
Teilen

Wer aufgrund des Coronavirus seinen Urlaub in diesem Jahr storniert hat, hat einen Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung der gezahlten Beträge. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main jetzt entschieden. Wir erklären dir, was du zur Corona-Stornierung wissen musst.

Nicht nur die Lufthansa: Auch zahlreiche andere Reiseanbieter wie beispielsweise Tui weigern sich, ihren Kunden den vollen Preis ihrer Reise zurückzuerstatten. Stattdessen umwerben sie ihre Kunden mit Gutschein- oder Rabatt-Lösungen oder verweisen schlicht auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Darin ist zum Teil vorgesehen, dass im Fall einer akzeptierten Stornierung die Veranstalter trotzdem einige Gebühren einbehalten dürfen. Demnach ist eine vollwertige Corona-Stornierung vieler Urlaube und geplanter Reisen bislang nicht möglich gewesen.

BASIC thinking UPDATE

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

  • 5 Minuten pro Tag
  • 100% kostenlos
  • Exklusive PDF-Guides

Amtsgericht Frankfurt bestätigt: Für Rückzahlung einer Corona-Stornierung braucht es keine amtliche Warnung

Das ändert sich jetzt. So hat das Amtsgericht in Frankfurt am Main in einem bereits gültigen Urteil am 11. August 2020 (Aktenzeichen 32 C 2136/20 (18)) entschieden, dass

ein Reiseveranstalter zur Rückzahlung des kompletten Reisepreises verpflichtet ist, wenn ein Kunde die gebuchte Reise vor Reiseantritt storniert und zu diesem Zeitpunkt bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Corona-Virus im Reisegebiet bestand.

Was ist passiert?

Ein Mann hatte vor dem Amtsgericht in Frankfurt am Main einen Reiseveranstalter zur vollständigen Rückzahlung der Kosten aufgrund einer Corona-Stornierung verklagt.

Konkret hatte der Kläger am 7. März 2020 eine für den 14. April 2020 geplante Flugreise nach Italien aufgrund einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus abgesagt. Weil es sich dabei um einen „unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand“ handelte, forderte er die volle Rückerstattung. Der Reiseveranstalter hatte zunächst Storno-Gebühren einbehalten.

Als Grund dafür führte das Unternehmen auf, dass es zum Zeitpunkt der Corona-Stornierung noch keine amtliche Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das entsprechende Gebiet gegeben hatte.

Welche Konsequenzen zieht Urteil zur Corona-Stornierung nach sich?

Zunächst einmal ist für Urlauber wichtig, dass keine offizielle Reisewarnung für eine vollständige Rückerstattung vorliegen muss.

Bei der Beurteilung der Ansteckungsgefahr im Zielgebiet „seien an die Darlegung des Reisenden hierzu keine allzu strengen Anforderungen zu stellen.“ Demnach genügt laut Ansicht der Richter eine „gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Virus.“ Eben das sei auch schon Anfang März in ganz Italien der Fall gewesen.

Trotzdem handelt es sich bei jeder Reise um Einzelfall-Entscheidungen. Das betont auch Rechtsanwalt Thomas Liedorp-Osner. Besonders entscheidend für eine erfolgreiche und vollständige Corona-Rückerstattung sind dabei vor allem die Zeitpunkte der Buchung, der Stornierung und des Reiseantritts.

Niedrig seien die Chancen auf eine Rückerstattung laut Liedorp-Osner vor allem, „wenn die Stornierung weit vor dem Reisebeginn erklärt wurde.“ Was im individuellen Fall „weit“ bedeutet, liegt im Ermessen des jeweiligen Richters.

Der Fall aus Frankfurt am Main zeigt allerdings, dass ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen zwischen Corona-Stornierung und eigentlichem Reisebeginn ausreichend ist.

Wartest du auch noch eine Rückzahlung oder Erstattung? Erzähle uns gerne deine Geschichte und hinterlasse einen Kommentar.

Zum Weiterlesen:

  • Liebe Lufthansa, es reicht so langsam
  • Keine Ausreden mehr! Lufthansa MUSS Geld für ausgefallene Flüge zurückzahlen
  • Hepa-Filter im Flugzeug schützen nicht vor Corona – kann es dieser neue Filter tun?
  • Urlaub auf dem Bauernhof: 10 idyllische Biohöfe in Deutschland
Bondora

Anzeige

STELLENANZEIGEN
BASIC thinking Freiberuflicher Redakteur (m/w/d)
BASIC thinking GmbH in Home Office
Media Consultant/Planer (m/w/d) – Digit...
JOM Jäschke Operational Media GmbH in Hamburg, Münch...
Softwareentwickler – NestJS / PostgreSQ...
BeSocial GmbH in Bochum, Bremen
Senior Digital Marketing Manager (m/w/d)
Wörner Medizinprodukte und Logistik GmbH in Reutlingen
Praktikant Marktforschung Consumer Insights &...
Ferrero MSC GmbH & Co. KG in Frankfurt/M.
Praktikum (m/w/d) Social Media & Influenc...
ARTDECO cosmetic GmbH in Karlsfeld

Du willst solche Themen nicht verpassen? Mit dem BASIC thinking UPDATE, deinem täglichen Tech-Briefing, starten über 10.000 Leser jeden Morgen bestens informiert in den Tag. Jetzt kostenlos anmelden:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

THEMEN:mobilitymag
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonChristian Erxleben
Folgen:
Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.

Anzeige

EMPFEHLUNG
Bitpanda x pepe
1 Million PEPE Coins geschenkt: So sicherst du dir den Krypto-Bonus bei Bitpanda
Anzeige MONEY
UPDATE – DEIN TECH-BRIEFING

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten von uns die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Solar Mythen Vorteile Solarenergie Solaranlagen
GREEN

Die hartnäckigsten Solar-Mythen – und was an ihnen dran ist

Pomeloschalen als Stromquelle
GREENTECH

Als Stromquelle: Forscher entwickeln Nanogenerator aus Pomeloschalen

sparsamsten Plug-in-Hybride, PHEV, Elektromobilität, Mobilität, Autos, Fahrzeuge, Verbrauch, Kraftstoff, Batterie, Kilowattstunden
GREENMONEY

Das sind die sparsamsten Plug-in-Hybride 2025

neues Batteriematerial Silizium-Batterie, Energie, Akku
GREENTECH

Deutsches Unternehmen entwickelt neues Batteriematerial – für mehr Leistung

Treibhausgas-Emittenten CO2 EU Europa
GREEN

Nach Sektoren: Die größten Treibhausgas-Emittenten in der EU

effizient Wärmepumpen Effizienz Erneuerbare Energien
GREENTECH

Studie deckt auf: Wie effizient sind Wärmepumpen wirklich?

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?