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Wann lohnt sich eigentlich eine Abfindung?

Marinela Potor
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Marinela Potor
Unsplash.com / Jornada Produtora
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Eine Abfindung gilt oftmals als „Schweigegeld“ der Arbeitgebenden. Doch gibt es auch Fälle, in denen sie sich lohnt? Und was gilt es dabei zu beachten? Ein Überblick.

Arbeitnehmer:innen vor die Tür setzen? Das ist in Deutschland nicht ohne Weiteres möglich. Denn ab einer Betriebsgröße von zehn Mitarbeitenden und nach einer ununterbrochenen Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten im Betrieb greift der Kündigungsschutz.

Dieser sorgt dafür, dass Unternehmen ihren Angestellten nicht ohne triftigen Grund kündigen können. Dazu gehören personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Kündigungen, also etwa, wenn du als Busfahrer:in deinen Führerschein verlierst und damit nicht mehr deine Tätigkeit ausüben kannst.

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Diese Regelungen geben Arbeitnehmer:innen einen guten Schutz und sorgen dafür, dass sie nicht von einem Tag auf den anderen ohne Job dastehen. Für Arbeitgeber:innen wiederum machen sie Kündigungen komplizierter. Genau hier kommen häufig Abfindungen ins Spiel.

Nur Bestechung?

Dabei zahlen Arbeitgeber:innen ihren Angestellten eine bestimmte Summe, damit diese freiwillig das Unternehmen verlassen und zudem keine Kündigungsschutzklage mehr einreichen können. Genau darum wird eine Abfindung aber auch häufig negativ gesehen und als „Schweigegeld“ oder „Bestechung“ bezeichnet.

Stimmt das? Oder kann sich eine Abfindung auch lohnen? Und was musst du dabei beachten? Wir klären im Folgenden die wichtigsten Fragen.

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige, freiwillige und außerordentliche Zahlung, die ein Unternehmen anbietet, um Angestellte vorzeitig und außerordentlich aus einem Arbeitsvertrag zu entlassen. Sie wird in der Regel mit einem Aufhebungsvertrag vorgelegt, in dem sich beide Seiten darauf einigen, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Man kann sie damit auch als eine Art Entschädigung in Form einer Geldleistung (und in manchen Fällen auch Sachleistung) bezeichnen, die Arbeitgeber:innen zahlen, wenn sie möchten, dass bestimmte Mitarbeitende ein Unternehmen verlassen.

In den meisten Fällen beträgt die Summe ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Arbeitsjahr. Die Höhe der Zahlung variiert dabei aber. Je nach Branche, Länge der Beschäftigung, Größe des Unternehmens oder Verhandlungsgeschick kann die Summe durchaus unterschiedlich ausfallen.

Warum bieten Unternehmen überhaupt eine Abfindung?

Abfindungen sind in der Regel an eine sehr wichtige Bedingung geknüpft: Wenn du sie annimmst, verzichtest du damit auf dein Recht, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Klagen sind für Unternehmen oftmals langwierig und kostspielig. Ein Abfindungsangebot schafft für Unternehmen jedoch Rechtssicherheit und erspart gegebenenfalls auch Kosten.

Denn wenn du gegen eine Kündigung vor das Arbeitsgericht ziehst und Recht bekommst, gilt die Kündigung als unwirksam. Das Unternehmen muss dich also weiter beschäftigen, falls du das möchtest und dir ebenfalls deinen Lohn seit dem Ende der Kündigungsfrist nachzahlen.

Unternehmen haben aber auch einen weiteren Vorteil: Sie können sich ohne Sozialauswahl von Angestellten trennen. Bei einer Sozialauswahl müssen Arbeitgeber:innen nämlich bestimmte Kriterien bei der Kündigung berücksichtigen, die besonders gefährdete Angestellte schützen.

Diese Sozialauswahl schützt Angestellte, die es bei einer Kündigung besonders schwer hätten, einen neuen Job zu finden, etwa aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung. Wenn Angestellte aber einer Abfindung zustimmen, müssen diese Kriterien nicht mehr beachtet werden. Darum ist eine Abfindung manchmal auch ein Mittel, um Angestellten zu kündigen, bei denen dies rechtlich schwierig geworden wäre.

Gibt es ein Recht auf Abfindung?

Nein, in der Regel gibt es kein Recht auf Abfindung. Oftmals entscheiden sich Arbeitgeber:innen aus oben genannten Gründen aber dafür, dir freiwillig ein Angebot vorzulegen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wenn dies etwa vorab vertraglich festgelegt wurde oder über einen Tarifvertrag so geregelt ist.

Eine weitere Variante ist es, wenn sich die beiden Parteien im Rahmen einer Kündigungsschutzklage auf eine Abfindung einigen. Dann haben Arbeitnehmer:innen natürlich auch einen rechtlichen Anspruch darauf.

Welche Risiken birgt ein Abfindungsangebot?

Wenn du ein Abfindungsangebot bekommst, ist es ratsam dies nicht sofort anzunehmen. Denn je nach Situation sind damit auch gewisse Risiken verbunden.

Arbeitest du etwa in einer Branche, die gerade durch ein Konjunkturtief getroffen ist? Dann könnte es unter Umständen schwierig werden, einen neuen Job zu bekommen und die Abfindungssumme ist dann nur ein schwacher Trost, wenn du monatelang keine neue Stelle findest.

Gleiches kann manchmal auch für ältere Arbeitnehmer:innen gelten, für die es schwieriger sein kann, eine neue Anstellung zu finden.

Wann lohnt sich eine Abfindung?

In bestimmten Situationen kann es aber lohnenswert sein, einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen. Wenn etwa das Unternehmen in absehbarer Zeit Insolvenz anmelden könnte, bist du am Ende auch deinen Job los und hast kein Geld erhalten.

Manchmal machen Unternehmen, die wirtschaftliche Probleme haben, die besten Angebote direkt am Anfang. Verzichtest du dann auf die Abfindung, kann es sein, dass du am Ende weniger erhältst. Auch das lässt sich aber nicht pauschal sagen. Denn mit einer Kündigungsschutzklage lässt sich eventuell sogar doch noch mehr herausholen.

Gleichzeitig ist es nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Angestellte kein Vergnügen, ein langwieriges Gerichtsverfahren durchzumachen. Denn auch auf dich kommen damit Kosten zu und eine Klage kann auch emotional belastend sein.

Wenn du wiederum bereits einen neuen Job in Aussicht hast, kann ein Aufhebungsvertrag durchaus interessant sein. Denn dann kassierst du nicht nur zusätzliches Geld, du kannst auch schneller beim neuen Unternehmen anfangen und musst nicht erst die gesetzliche Kündigungsfrist abwarten.

Fazit: Keine vorschnellen Entscheidungen

Ein Abfindungsangebot ist zunächst einmal ein Vorschlag deiner Arbeitgeber:innen. Du kannst ihn annehmen, musst es aber nicht.

Manchmal kann es von Vorteil sein, das Angebot anzunehmen. In anderen Situationen wiederum bist du besser beraten, es abzulehnen oder eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Was in deinem Fall die günstigere Option ist, sollten aber am besten Anwält:innen entscheiden.

Nimm dir also auf jeden Fall die Zeit, das Angebot gründlich zu prüfen.

Zum Schluss noch ein Hinweis: Beachte, dass es sich bei all diesen Informationen um allgemeine Tipps und Richtlinien handelt, die im Einzelfall natürlich abweichen können. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung. Wenn du ein Abfindungsangebot erhalten hast und unsicher bist, wie du dich verhalten sollst, wende dich am besten an Spezialist:innen.

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vonMarinela Potor
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