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Justizministerium veröffentlicht Anhörungsschreiben an Telegram

Beatrice Bode
Aktualisiert: 25. März 2022
von Beatrice Bode
unsplash.com/ Christian Wiediger
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Das Bundesamt für Justiz hat ein Anhörungsschreiben an den Messenger-Dienst Telegram öffentlich gemacht. Das Unternehmen mit Sitz in Dubai hat seit knapp einem Jahr nicht auf die Kommunikationsversuche der Behörde reagiert. Sie wirft Telegram vor gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu verstoßen.

Am Mittwoch, dem 23. März 2022, hatte das Bundesamt für Justiz zwei Anhörungsschreiben an den Messenger-Dienst Telegram im Bundesanzeiger veröffentlicht. Darin wirft die deutsche Behörde dem Social Media Unternehmen mit Sitz in Dubai vor, gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zu verstoßen.

Das NetzDG sieht vor, dass Social Media Plattformen Postings mit potenziell strafbaren Inhalten löscht. Damit soll Hasskriminalität im Internet unterbunden werden. Da Telegram nicht auf Anfragen des Bundesamtes reagierte, sah sich die Bundesbehörde nun gezwungen an die Öffentlichkeit zu gehen.

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Telegram zeigt seit einem Jahr keine Reaktion

Bereits am 28. April des vergangenen Jahres leitete das Bundesjustizministerium zwei Verfahren gegen Telegram ein. Im Zuge dessen versandte die Behörde die entsprechenden Anhörungsschreiben.

Dort warf die Behörde dem Social Media Dienst vor, dass es in der App keine leicht erkennbare Möglichkeit geben würde, mit der Nutzer:innen strafbare Inhalte melden könnten. Außerdem fehlen Ansprechpartner:innen des Unternehmens in Deutschland, um rechtlichen Belangen nachgehen zu können. Es sei nicht klar, an wen Kläger:innen sich im Zweifelsfall wenden könnten.

Telegram-Büros in Dubai sind leer

Laut Berichterstattung des Spiegels richteten sich beide Schreiben an die offizielle Postanschrift Telegrams in Dubai. Alle Zustellungsversuche seien demnach allerdings gescheitert. Das Nachrichtenmagazin hatte eigenen Angaben zufolge herausgefunden, dass die Büros im Dubaier Hochhaus nicht besetzt seien.

Da eine andere Form der Kontaktaufnahme nicht möglich gewesen sei, habe das Bundesjustizministerium sich nun gezwungenen gesehen, die Anhörungsschreiben im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Telegram habe laut Spiegel seit der Veröffentlichung nun insgesamt vier Wochen Zeit auf die behördlichen Vorwürfe zu reagieren.

Sollte das Unternehmen dieser Frist nicht nachkommen, drohe den Betreibern der Messenger Plattform ein Bußgeld von bis zu 55 Millionen Euro. Laut Angaben der Süddeutschen Zeitung könne die Bundesregierung das Vermögen des Unternehmens zudem pfänden lassen, sollte Telegram nicht einlenken.

Auch Terroristen nutzen die Social Media Plattform

Telegram steht bereits seit Längerem wegen Radikalisierung und der uneingeschränkten Veröffentlichung von strafbaren Inhalten in der Kritik. Vor allem mit dem Beginn der Corona-Pandemie wurde die App laut Statista-Informationen dank fehlender Regulationen bei Anhängern von Verschwörungstheorien sehr beliebt.

Zunächst sei die App dank der angeblich hohen Datensicherheit sehr beliebt gewesen. Dies führte allerdings dazu, dass der Dienst auch für Terroristen, Drogenhändler und andere Kriminelle sehr beliebt wurde. Vor einigen Tagen verordnete ein brasilianisches Gericht bereits eine landesweite Sperre des Messengers.

Telegram wurde 2013 von den russischen Brüdern Pavel und Nikolai Durov gegründet. Der Instant-Messaging Dienst sollte als Alternative zu Anbietern wie WhatsApp fungieren. Im Januar 2021 verzeichnete die Plattform rund 500 Millionen monatlich aktive Nutzer:innen.

Auch interessant:

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  • Telegram-Taskforce: Das BKA will den Messenger genauer unter die Lupe nehmen
  • Wie effektiv ist überhaupt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz?

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vonBeatrice Bode
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Beatrice ist Multi-Media-Profi. Ihr Studium der Kommunikations - und Medienwissenschaften führte sie über Umwege zum Regionalsender Leipzig Fernsehen, wo sie als CvD, Moderatorin und VJ ihre TV-Karriere begann. Mittlerweile hat sie allerdings ihre Sachen gepackt und reist von Land zu Land. Von unterwegs schreibt sie als Autorin für BASIC thinking.
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