Diese Bußgeldbescheide könnten teuer für Telegram werden. Denn das Bundesamt für Justiz hat dem Messengerdienst Strafen in Höhe von mehr als fünf Millionen Euro auferlegt.
Das Bundesamt für Justiz hat dem Messengerdienst Telegram gleich zwei Bußgeldbescheide ausgestellt. Der Vorwurf: Der Messengerdienst hat die Regelungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes nicht eingehalten. Nun stehen horrende Bußgelder im Raum, die sich auf 5,125 Millionen Euro summieren.
Telegram: Warum ist die Strafe so hoch?
Der Grund für die hohen Bußgelder liegt im Netzwerkdurchsetzungsgesetz – kurz NetzDG. Dieses Gesetz regelt, dass Social-Media-Plattformen ihren Nutzer:innen einen Möglichkeit geben müssen, strafbare Inhalte zu melden.
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So soll unter anderem Hass und Hetze im Netz bekämpft werden. Melden Nutzer:innen einen Inhalt, ist die jeweilige Plattform dann dazu verpflichtet, diesen Beschwerden auf den Grund zu gehen.
Doch genau diese Möglichkeit, sich zu beschweren, hatten User des Messengerdienstes in den Jahren 2020 und 2021 nicht. Der Dienst habe keinen „gesetzeskonformen Meldewege“ für bereitgestellt. Dafür hat das Bundesjustizamt ein Bußgeld in Höhe von 4,25 Millionen Euro verhängt.
Telegram handelt sich gleich zwei Bußgeldbescheide ein
Doch damit nicht genug. Denn das Bundesamt für Justiz hat noch einen weiteren Bußgeldbescheid gegen den Messengerdienst ausgestellt.
Demnach muss Telegram 875.000 Euro zahlen, weil es versäumt hat, einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.
Denn das NetzDG verpflichtet Anbieter sozialer Netzwerke und Plattformen dazu, eine „zustellungsbevollmächtigte Person oder Einrichtung mit ladungsfähiger Anschrift in Deutschland zu benennen“. Dies ist notwendig, damit Gerichte und Behörden ihre Post rechtsverbindlich zustellen können.
Bundesamt für Justiz konnte Post in Dubai nicht zustellen
In der Pressemitteilung des Bundesjustizamtes heißt es, dass im April 2021 mehrfach versucht worden sei, Anhörungsschreiben am Firmensitz in Dubai zuzustellen.
Die zuständigen Behörden vor Ort hätten das Bundesjustizamt dabei unterstützt – erfolgreich sei die Zustellung dennoch nicht gewesen.
Daraufhin veröffentlichte die Behörde ihre Anhörungsschreiben öffentlich im Bundesanzeiger. Eine Stellungnahme durch einen Anwalt von Telegram „konnten die Vorwürfe nicht entkräften“, weshalb nun die Bußgeldbescheide ausgestellt wurden. Gegen diese kann Telegram nun noch Einspruch einlegen.
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