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TECH

Heimlich mitgehört? So verbietest du Apps den Zugriff auf dein Handy-Mikrofon

Christian Erxleben
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Christian Erxleben
Unsplash.com / Omid Armin
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Es ist eine weit verbreitete Angst: Hören Facebook, Google und Co. heimlich unsere Gespräche über das Handy-Mikrofon mit? Eine klare Antwort darauf gibt es nicht (immer). Allerdings erklären wir dir, wie du Apps den Zugriff auf dein Mikrofon von Grund auf verbietest.

Es ist ein Mythos, der beinahe schon so lange existiert wie Facebook – beziehungsweise Meta – selbst. Worum es geht? Um heimliche Abhörvorwürfe. Immer wieder entsteht bei Nutzer:innen der Eindruck, dass Facebook, WhatsApp, Google oder anderes Apps unsere Gespräche belauschen.

Spionage? Ausgezeichnetes Targeting!

Tatsächlich zeigen alle Untersuchungen und Experimente zu dieser Thematik: Es ist de facto unmöglich, beispielsweise die Facebook-App zum Mitlauschen zu animieren.

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Apps den Zugriff auf Handy-Mikrofon verbieten: So geht’s

Es ist also vielmehr die Daten-Allmacht von Meta, Google, Twitter, Snap oder Amazon, die uns Sorgen bereiten sollte. Ein erster Schritt in die richtige Richtung besteht darin, den Apps den Zugriff auf das Handy-Mikrofon in den Einstellungen zu verbieten.

Zugriff auf das Handy-Mikrofon am iPhone verbieten

Einfacher geht das tatsächlich auf Apple-Endgeräten. Dort öffnest du zunächst die Einstellungen. Im Anschluss navigierst du den Bereich „Datenschutz“ an und wählst „Mikrofon“ aus. Im Anschluss kannst du für jede installierte App einzeln festlegen, ob der Zugriff aufs Handy-Mikrofon gestattet werden soll oder nicht.

Zugriff auf das Handy-Mikrofon am Android-Smartphone verbieten

Ähnlich sieht die Situation bei Android-Smartphone aus. Dort gehst du ebenfalls in die Einstellungen. Danach geht es allerdings über „Apps“ zur App-Auswahl. Wenn du bei der entsprechenden Anwendung angekommen bist, gehst du über die „Berechtigungen“ und verbietest dann unter „Mikrofon“ den Zugriff.

Google beziehungsweise Android geht bei den Möglichkeiten dabei tatsächlich noch einen Schritt weiter als die Konkurrenz von Apple. So kannst du zwischen mehreren Optionen wählen.

Du legst also beispielsweise fest, dass eine App jedes Mal fragen muss, ob der Zugriff auf das Handy-Mikrofon in Ordnung ist. Alternativ kannst du natürlich auch eine pauschale Einwilligung oder ein grundsätzliches Verbot erteilen. Ebenso kannst du den Mikrofon-Zugriff auch nur während der aktiven App-Nutzung gestatten.

Kein Mikrofon, keine Sprachnachrichten: Was passiert, wenn du den Mikrofon-Zugriff verbietest?

Natürlich sind der Datenschutz und die Wahrung der eigenen Privatsphäre sehr wichtig. Insbesondere in den jüngeren Generationen Alpha, X, Y und Z ist der Umgang mit personenbezogenen Informationen ohnehin oftmals zu lax.

Gerade hier ist es notwendig, dass Eltern, Erziehungsberechtige, Kindergärten, Schulen und die gesamte Gesellschaft frühzeitig mit der notwendigen Aufklärungsarbeit beginnen. Schließlich sind Informationen wie Alter, Geschlecht und Wohnort in der digitalen Welt für Konzerne wertvolle Güter, die sie für viel Geld vermarkten.

Nichtsdestotrotz musst du dir darüber bewusst sein, was passiert, wenn du einer App den Zugriff auf dein Mikrofon verbietest. Die App kann dann nicht mehr auf dein Mikrofon zugreifen. Das klingt zunächst einmal logisch, zieht jedoch Konsequenzen nach sich.

Damit gehst du einerseits (relativ) sicher, dass du nicht heimlich abgehört wirst. Andererseits verlierst du auch einige Features. So kannst du ohne Mikrofon-Zugriff beispielsweise keine Sprachnachrichten via WhatsApp und Co. verschicken. Ebenso wenig haben deine Instagram Stories oder deine TikTok-Videos dann einen Ton.

Es stellt sich folglich die Frage: Datenschutz oder Funktionalität? Diese Frage jedoch, muss jede:r für sich selbst beantworten.

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vonChristian Erxleben
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Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.
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