Im Fall einer privaten Insolvenz speichert die Schufa die Daten der Betroffenen künftig nur noch für sechs Monate anstatt drei Jahre. Damit reagiert die Gesellschaft auf ein noch ausstehendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Sechs Monate statt drei Jahre: Die Schufa verkürzt die Speicherdauer für Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen. Grund dafür ist eine anstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.
Schufa verkürzt Eintragsdauer bei privater Insolvenz
Man wolle Klarheit und Sicherheit für Verbraucher:innen schaffen, heißt es vonseiten der Schufa. Außerdem wolle die Vereinigung den Betroffenen einen schnellen wirtschaftlichen Neustart ermöglichen. Die technische Umsetzung werde allerdings etwa vier Wochen dauern.
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Kürzlich hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bekannt gegeben, dass er ein diesbezügliches Verfahren vorerst aussetzt, um ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in zwei ähnlichen Fällen abzuwarten.
BGH verhandelt Fall: Keine Mietwohnung wegen Schufa-Eintrag
Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, auch wenn sie sie nicht vollständig zurückzahlen können. Am Ende steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Informationen dazu sind sechs Monate lang auf einem amtlichen Internetportal öffentlich zugänglich.
Dem BGH liegt allerdings ein Fall vor, bei dem sich ein früherer Selbstständiger aus Norddeutschland mit der Schufa streitet. Er musste bereits 2013 Insolvenz anmelden. Ihm wurde 2019 die Restschuldbefreiung erteilt und in das bundesweite Insolvenzportal eingetragen.
Datenspeicherung länger als im öffentlichen Register
Später wollte der Kläger eine Wohnung mieten. Das wurde ihm verwehrt, weil die Schufa die entsprechenden Daten abrief und speicherte – länger als das öffentliche Register. Deshalb beantragte er, dass die Auskunftei seine Daten löschen solle. Die Gesellschaft wies den Antrag ab, unter Berufung auf die Verhaltensregeln für Wirtschaftsauskunfteien.
BGH und EuGH prüfen nun, ob eine gesetzliche Regelung speziell für Wirtschaftsauskunfteien notwendig ist. Denn die Datenschutz-Grundverordnung von Mai 2018 enthält eine solche Regelung nicht.
Schufa: Entscheidung des EuGH betrifft auch andere
Mit einer Entscheidung des Gerichts ist im Sommer 2023 zu rechnen. Die Auslegungen des EuGH werden allerdings nicht nur für die Schufa, sondern alle Auskunfteien in Deutschland und möglicherweise Europa bindend sein.
Laut Schufa ändere die kürzere Speicherdauer für die Restschuldbefreiung nichts am Geschäftsmodell. Außerdem habe die Anzahl der etwa 250.000 betroffenen Personen keine grundlegenden Auswirkungen auf das Score-Verfahren und seine Aussagekraft.
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