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Datenschutz: Das musst du bei Kinderfotos im Internet beachten

Maria Gramsch
Adobe Stock / Irina Schmidt

Kinderfotos können im Internet schnell zu einer kritischen Angelegenheit werden – vor allem, wenn es um den Datenschutz geht. Wir verraten dir deshalb, was du beachten solltest, bevor du solche Fotos ins Netz stellst.

Steht der Schulanfang vor der Tür, werden nicht nur Zuckertüte und Schulranzen herausgeputzt. Verwandte und Bekannte polieren auch die Linsen an Kamera und Smartphone auf Hochglanz.

Denn bei der Einschulung dürfen Beweisfotos nicht fehlen. Früher wurde hierbei vermutlich so mancher Film verknipst, die Fotos landeten dann im Familienalbum oder Bilderrahmen in der Schrankwand der Großeltern.

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Im Zeitalter der digitalen Fotografie hingegen landen die Fotos vom Schulanfang schnell online, zum Beispiel im Status bei WhatsApp oder den Stories auf Instagram. Doch bei Kinderfotos im Internet gibt es in Sachen Datenschutz einiges zu beachten.

Datenschutz: Darauf solltest du bei Kinderfotos im Internet achten

Entstehen bei der Einschulungsfeier nur Aufnahmen, die für das Fotoalbum gedacht sind, gibt es keine aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. Problematisch wird es jedoch, wenn soziale Netzwerke ins Spiel kommen, wie Bettina Gayk, Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, warnt.

Denn werden Fotos oder Videos bei Social Media hochgeladen, dürfen diese nicht einfach öffentlich gepostet werden. Hier müssten die Fotograf:innen grundsätzlich geschlossene Nutzergruppen oder passwortgeschützte Bereiche verwenden.

„An diesem besonderen Tag steht natürlich der Spaß im Vordergrund, aber man sollte auch die Rücksicht auf die Interessen anderer nicht vergessen“, erklärt die Datenschutzbeauftragte. Seien andere Personen involviert, müsse besondere Rücksichtnahme walten.

Man kann nicht davon ausgehen, dass jeder damit einverstanden ist, fotografiert oder gefilmt zu werden und die Bilder und Filme im Internet wiederzufinden. Hier setzt der Datenschutz zu Recht Grenzen.

Empfehlung für Fotoaufnahmen in Schulen

Bei der eigenen Feier im familiären Rahmen ist dies vermutlich besonders leicht umzusetzen. Allerdings müsse der Datenschutz auch auf dem Schulgelände Beachtung finden.

Hierfür könnten Schulen beispielsweise Fotozonen einrichten, so Gayk. Dann wäre es nur erlaubt, in diesen Bereichen des Schulgeländes zu fotografieren oder zu filmen.

„Die Schulen können die Angehörigen bitten, die Aufnahmen ausschließlich zu familiären Zwecken zu nutzen. Besonders sicher mit Blick auf den Datenschutz ist man, wenn vor der Aufnahme eine Einwilligung eingeholt wird.“

Vor allem Fotozonen haben einen entscheidenden Vorteil: Denn Personen, die Aufnahmen von sich selbst vermeiden wollen, können diese Bereiche meiden.

Den Schulen selbst empfiehlt Gayk, eine Einwilligung von den Eltern einzuholen. Das gilt vor allem, wenn die Einrichtung selbst Fotos auf der Website oder in sozialen Netzwerken hochladen möchte.

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Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.